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Mündlicher Vertrag

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-ring
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2010
83 Beiträge
Geschrieben am: 18.03.2013 um 17:38 Uhr

Zitat von _mo91:

Hallo ,

Folgendes , gestern war jemand da um mein Auto zu kaufen (Privat).
Wir sind uns einig geworden und haben einen mündlichen Vertrag dadurch geschlossen , er gab mir 50€ Anzahlung als Sicherheit das das Auto nicht weiterverkauft wird . Hiermit bestätigt es sich für mich das ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist . Der rechtsgültig ist !

Heute ruft der gute Herr mich an und sagt er kauft das Auto doch nicht und möchte seine 50€ wieder , darauf hin habe ich ihn darauf hingewiesen das wir einen Vertrag geschlossen haben und ich die 50€ nicht erstatten werde da ich 4 anderen Leuten abgesagt habe .... Er reagierte darauf nur er schickt mir jemanden vorbei bezüglich der 50€ und entweder gebe ich sie ihm oder er redet anderst mit mir . Also droht er mir ja eig ??

mir geht es nicht um diese verkackten 50€ bloß drohen lass ich mir nicht !

Was meint ihr dazu ? Hoffe jemand kann mir helfen :)

da ihr beide keine vollkaufleute seit, ( nehm ich mal an ) ist kein vertrag zustanden gekommen ( was aber bei vollkaufleuten gilt = da gesprochene wort ) ... er hat hat ein teilabsicht erklärt , den wagen haben zu wollen , und dieses mit 50 euronen auch bestätigt ! da nun aber kein vertrag zustande gekommen ist , und du aber anderen interessenten absagen musstest. ist dir auch ein aufwand oder gar mehrere entstanden ! so würd ich den guten mann gegenüber argumtentieren !! ... hast keine verkehrsrechtschutz ?? dann würde ich damit zum anwalt und der käse is gegessen !!


Lg

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TouretteSyn - 39
Profi (offline)

Dabei seit 02.2013
632 Beiträge
Geschrieben am: 18.03.2013 um 17:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.03.2013 um 17:43 Uhr

in dem fall 50 euro hin oder her das sagt gar nichts aus, weil wenn das was rechtskräftiges hätte sein sollen hättet ihr die 50 euro anzahlung bereits vertraglich festlegen sollen. da kannst du nichts machen, musst ihm wieder geben.
edit: schriftlich!!
Benmon - 37
Experte (offline)

Dabei seit 03.2005
1365 Beiträge
Geschrieben am: 18.03.2013 um 17:49 Uhr

was lernen wir darus Verträge immer schriftlich abschließen

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TouretteSyn - 39
Profi (offline)

Dabei seit 02.2013
632 Beiträge
Geschrieben am: 18.03.2013 um 17:54 Uhr

jap und vorallem bei autos ist eh immer der der besitzer der den fahrzeugschein hat ;-)
snobby92 - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2006
86 Beiträge

Geschrieben am: 18.03.2013 um 18:13 Uhr

Zitat von TouretteSyn:

jap und vorallem bei autos ist eh immer der der besitzer der den fahrzeugschein hat ;-)


Soweit richtig, aber was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun? :-D

Wenn Barbie so beliebt ist, warum muss man ihre Freunde kaufen?

_mo91
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2011
51 Beiträge
Geschrieben am: 18.03.2013 um 19:22 Uhr

Also habe Gnade vor recht walten lassen !

Hat fast zum heulen angefangen , und dann wars mir eig auch scheißegal wegen den paar lappen -.-

Ich hoffe er hat daraus gelernt !

Danke euch für eure Meinungen bzw eurer Hilfe :)

Lg

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Schdohni - 50
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
253 Beiträge

Geschrieben am: 18.03.2013 um 22:01 Uhr

Zitat von TouretteSyn:

jap und vorallem bei autos ist eh immer der der besitzer der den fahrzeugschein hat ;-)


Falsch, den Fahrzeugschein kann haben wer will, das ist völlig egal. Wer den FahrzeugBRIEF hat ist der Besitzer.

Don't eat yellow snow

snobby92 - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2006
86 Beiträge

Geschrieben am: 18.03.2013 um 22:11 Uhr

Zitat von Schdohni:

Zitat von TouretteSyn:

jap und vorallem bei autos ist eh immer der der besitzer der den fahrzeugschein hat ;-)


Falsch, den Fahrzeugschein kann haben wer will, das ist völlig egal. Wer den FahrzeugBRIEF hat ist der Besitzer.


Falsch! Wer den Brief hat ist der Eigentümer. Wer den Schein hat ist der Besitzer.

Wenn Barbie so beliebt ist, warum muss man ihre Freunde kaufen?

djrene - 58
Champion (offline)

Dabei seit 02.2010
2295 Beiträge

Geschrieben am: 18.03.2013 um 22:14 Uhr

Auch nicht ganz richtig. Der Besitzer ist der, der das Auto hat ;-) Schein ist pillepalle

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snobby92, ... mehr anzeigen


Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.

Schdohni - 50
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
253 Beiträge

Geschrieben am: 18.03.2013 um 22:19 Uhr

Zitat von snobby92:

Zitat von Schdohni:

Zitat von TouretteSyn:

jap und vorallem bei autos ist eh immer der der besitzer der den fahrzeugschein hat ;-)


Falsch, den Fahrzeugschein kann haben wer will, das ist völlig egal. Wer den FahrzeugBRIEF hat ist der Besitzer.


Falsch! Wer den Brief hat ist der Eigentümer. Wer den Schein hat ist der Besitzer.


halb richtig so gesagt, Brief ist Eigentümer ja, schein ist pillepalle, denn wer das Auto hat ist der Besitzer.

Don't eat yellow snow

Hercules66 - 59
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2012
1 Beitrag
Geschrieben am: 22.03.2013 um 10:15 Uhr

Alles falsch!
Brief und Schein sagen gar nix über die Besitzverhältnisse aus!
Wenn einer einbricht und klaut die Papiere ist er Besitzer???
Der Vertrag war mit Anzahlung und Handschlag besiegelt !
Der Käufer wäre für den entgagenen Gewinn durch die Rücknahme des Kaufvertrages schadenersatzpflichtig gewesen!
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, ob Vollkaufmann oder nicht spielt keine Rolle !
Kurzberatung beim Anwalt hätte Geld und Ärger erspart!
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