DarkIllusion
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:41 Uhr
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So an alle Schlaumeier, ein Mündlicher Vertrag muß NICHT eingehalten werden solange es keine Zeugen dafür gibt.
Also Aussage gegen Aussage und somit Pech für Dich das er das Auto nicht möchte und Pech für ihn wegen den 50 Euro da er keinen Nachweis hat das er sie Dir gegeben hat wenn er keinen Zeugen dabei hatte,
Rechlich gesehen sind wie gesagt Mündliche Verträge zwischen 2 Personen nicht rechtskräftig.
Ich bin der Forentroll
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:46 Uhr
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Zitat von DarkIllusion: So an alle Schlaumeier, ein Mündlicher Vertrag muß NICHT eingehalten werden solange es keine Zeugen dafür gibt.
Also Aussage gegen Aussage und somit Pech für Dich das er das Auto nicht möchte und Pech für ihn wegen den 50 Euro da er keinen Nachweis hat das er sie Dir gegeben hat wenn er keinen Zeugen dabei hatte,
Rechlich gesehen sind wie gesagt Mündliche Verträge zwischen 2 Personen nicht rechtskräftig.
nach welchen urteilen bitte? :D
solang ER(!) auf die 50€ nicht verzichten will ist er an den vertrag gebunden. verzichtet er auf die 50€ kann ER(!) sagen, dass der vertrag nie zu stande kam. allerdings kann er nicht sagen, dass der ertrag nicht zu stande kam und trotzdem auf die 50 beharren...oder schenkt der jedem mal als provision 50€? wenn ja, gib mir seine handynummer, ich hätte heir noch tausend sachen anzuschauen die ihn evtl interessieren könnten..oder auch nicht :D
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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DarkIllusion
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:50 Uhr
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Es geht ja nur darum das wenn sie sich nur zu zweit getroffen haben er nichts rechtliches gegen ihn in der Hand hat, 50 Euro hin oder her.
Ich bin der Forentroll
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_mo91
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:51 Uhr
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Ja bitte nur her damit ?
Habe gerade bei nem Verwandten angerufen der is Anwalt
Kann ihn nun auf Schadensersatz und Nötigung verklagen da er mir gedroht hat !
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Daniel_1996 - 28
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:55 Uhr
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Zitat von _mo91: Ja bitte nur her damit ?
Habe gerade bei nem Verwandten angerufen der is Anwalt
Kann ihn nun auf Schadensersatz und Nötigung verklagen da er mir gedroht hat !
Da er ja dann doch abgesagt hat, ist denke ich mal dir einen Schaden entstanden, da du die anderen Interessenten abgesagt hast.
Ja du KANNST, aber wie willst du nachweisen, das er eine Drohung ausgesprochen hat? ^^
Oh Hell Yeah!
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_mo91
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 15:13 Uhr
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Werden Telefonate nicht gespeichert ? xD spaß xD
Ne der meldet sich auch nicht mehr denke das ist vom Tisch ^^
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Crankr - 32
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 15:15 Uhr
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Zitat von _mo91: Ja bitte nur her damit ?
Habe gerade bei nem Verwandten angerufen der is Anwalt
Kann ihn nun auf Schadensersatz und Nötigung verklagen da er mir gedroht hat !
Wenn alle jeden wegen Noetigung anklagen wuerden, wo wuerden wir dann landen?
Behalt einfach die 50 Euro, warte ab was passiert, wenn es dabei bleibt, dass er dir droht, kann es dir ja egal sein.
Falls er handgreiflich wird, so kannst du ihn anklagen und vor Gericht "Wer wird Millionaer?" spielen.
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_mo91
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 16:21 Uhr
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Jap
Wie gesagt er lässt nichts mehr von sich hören bis jetzt xD
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red_diamond - 33
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 16:24 Uhr
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Meines Erachtens nach ist der von dir und ihm geschlossene Vertrag rechtsgültig.
Denn um einen rechtsgültigen Vertrag abzuschließen bedarf es mindestens zwei Willenserklärungen. ( Angebot (1. Willenserklärung) + Annahme (2. Willenserklärunge) = Vertrag)
Das heißt ein Vertrag kommt nur durch einen rechtlich verbindlichen Vorschlag der einen Partei und einer vorbehaltlosen Zustimmung der anderen Partei zu stande. Bei der zweiten Willenserklärung (Annahme) gibt es also die Möglichkeit diese schriftlich, mündlich oder durch bloßes Handeln dar zu legen.
Das würde in deinem Fall heißen, da du ihm ein Angebot gemacht hast, er es dir durch Handschlag "besiegelt" hat und auch noch die 50€ Anzahlung gemacht hat, war das ein klares und schlüssiges Handeln zur Annahme und somit ist der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen.
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_mo91
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 16:45 Uhr
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Zitat von red_diamond: Meines Erachtens nach ist der von dir und ihm geschlossene Vertrag rechtsgültig.
Denn um einen rechtsgültigen Vertrag abzuschließen bedarf es mindestens zwei Willenserklärungen. ( Angebot (1. Willenserklärung) + Annahme (2. Willenserklärunge) = Vertrag)
Das heißt ein Vertrag kommt nur durch einen rechtlich verbindlichen Vorschlag der einen Partei und einer vorbehaltlosen Zustimmung der anderen Partei zu stande. Bei der zweiten Willenserklärung (Annahme) gibt es also die Möglichkeit diese schriftlich, mündlich oder durch bloßes Handeln dar zu legen.
Das würde in deinem Fall heißen, da du ihm ein Angebot gemacht hast, er es dir durch Handschlag "besiegelt" hat und auch noch die 50€ Anzahlung gemacht hat, war das ein klares und schlüssiges Handeln zur Annahme und somit ist der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen.
So seh ich das auch !:) danke dir :)
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Barmonster - 41
Champion
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 16:53 Uhr
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Zitat von red_diamond: Meines Erachtens nach ist der von dir und ihm geschlossene Vertrag rechtsgültig.
Denn um einen rechtsgültigen Vertrag abzuschließen bedarf es mindestens zwei Willenserklärungen. ( Angebot (1. Willenserklärung) + Annahme (2. Willenserklärunge) = Vertrag)
Das heißt ein Vertrag kommt nur durch einen rechtlich verbindlichen Vorschlag der einen Partei und einer vorbehaltlosen Zustimmung der anderen Partei zu stande. Bei der zweiten Willenserklärung (Annahme) gibt es also die Möglichkeit diese schriftlich, mündlich oder durch bloßes Handeln dar zu legen.
Das würde in deinem Fall heißen, da du ihm ein Angebot gemacht hast, er es dir durch Handschlag "besiegelt" hat und auch noch die 50€ Anzahlung gemacht hat, war das ein klares und schlüssiges Handeln zur Annahme und somit ist der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen.
stimmt zwar alles, hilft aber vor Gericht auch nur dann weiter, wenn es vor Zeugen passiert ist, die das bestätigen.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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_mo91
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 17:09 Uhr
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So jetzt hat er sich gemeldet xD er kommt vorbei und holt das Geld :-O
mal schaun wie das ausgeht ;)
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Biebe_666 - 47
Champion
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 17:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.03.2013 um 17:11 Uhr
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Ganz ehrlich, Gültigkeit hin oder her, geb dem Affen seine Kröten wieder und steh drüber. Willst Du die ganze Sache ggf. Eskalieren lassen, ist es Dir das echt Wert? Ich weiß, wegen der Drohung würdest Du ihm gerne eine reinwürgen.... Aber ob sich der Ärger lohnt?
P.S. Über ein Update der Sache würde ich mich freuen
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_mo91
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 17:23 Uhr
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Update folgt
Ich lasse ihm die Wahl xD
Find es eig nur noch witzig ^^
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TouretteSyn - 39
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 17:26 Uhr
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Zitat von DarkIllusion: So an alle Schlaumeier, ein Mündlicher Vertrag muß NICHT eingehalten werden solange es keine Zeugen dafür gibt.
Also Aussage gegen Aussage und somit Pech für Dich das er das Auto nicht möchte und Pech für ihn wegen den 50 Euro da er keinen Nachweis hat das er sie Dir gegeben hat wenn er keinen Zeugen dabei hatte,
Rechlich gesehen sind wie gesagt Mündliche Verträge zwischen 2 Personen nicht rechtskräftig.
geht es hier um ein auto oder um was geht es?
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