_mo91
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 13:51 Uhr
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Hallo ,
Folgendes , gestern war jemand da um mein Auto zu kaufen (Privat).
Wir sind uns einig geworden und haben einen mündlichen Vertrag dadurch geschlossen , er gab mir 50€ Anzahlung als Sicherheit das das Auto nicht weiterverkauft wird . Hiermit bestätigt es sich für mich das ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist . Der rechtsgültig ist !
Heute ruft der gute Herr mich an und sagt er kauft das Auto doch nicht und möchte seine 50€ wieder , darauf hin habe ich ihn darauf hingewiesen das wir einen Vertrag geschlossen haben und ich die 50€ nicht erstatten werde da ich 4 anderen Leuten abgesagt habe .... Er reagierte darauf nur er schickt mir jemanden vorbei bezüglich der 50€ und entweder gebe ich sie ihm oder er redet anderst mit mir . Also droht er mir ja eig ??
mir geht es nicht um diese verkackten 50€ bloß drohen lass ich mir nicht !
Was meint ihr dazu ? Hoffe jemand kann mir helfen :)
Lg
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Crankr - 32
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 13:58 Uhr
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Die 50 Euro waren sein Beweis an dich, dass er das Auto kauft.
Sein Pech.
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Schattenhaft - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:03 Uhr
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Davon abgesehen, dass ich persönlich Verträge nie mündlich machen würde, wenn (wie in deinem Fall) schon eine Anzahlung da ist, seh ich es wie Crankr.
Sein Pech.
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snobby92 - 33
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:06 Uhr
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Ein mündlicher Vertrag war es auf jeden Fall und somit ja rechtsgültig. Dass es bei mündl. Verträgen trotzdem schwierig ist Beweise zu liefern, da Aussage gegen Aussage, muss ich her glaub ich nicht sagen Ob die 50€ als Beweis reichen? Ich denke schon...
Wenn Barbie so beliebt ist, warum muss man ihre Freunde kaufen?
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_mo91
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:08 Uhr
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Eben , bin mal gespannt ob sein kumpel kommt xD wenn mein Auto morgen demoliert ist weiß ich ja wegen wem ^^
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snobby92 - 33
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:09 Uhr
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Viel Erfolg! ^^
Wenn Barbie so beliebt ist, warum muss man ihre Freunde kaufen?
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_mo91
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:10 Uhr
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Das mit den 50€ die er mir gegeben hat habe ich gleich meiner freundinn und meinen. Schwiegervater erzählt !
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snobby92 - 33
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:11 Uhr
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Aber sie waren nicht live dabei. Das hätte die Sache nochmal leichter gemacht...
Wenn Barbie so beliebt ist, warum muss man ihre Freunde kaufen?
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-miep-
Champion
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:13 Uhr
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Zitat von snobby92: Ein mündlicher Vertrag war es auf jeden Fall und somit ja rechtsgültig. Dass es bei mündl. Verträgen trotzdem schwierig ist Beweise zu liefern, da Aussage gegen Aussage, muss ich her glaub ich nicht sagen  Ob die 50€ als Beweis reichen? Ich denke schon...
seh ich genauso.
Ein mündlicher Vertrag ist IMMER rechtsgültig. Wenn du in einem Geschäft etwas kaufst, ist das auch ein mündlicher Vertrag. somit hast du nach dem kauf nicht das Recht zu sagen, dass du es jetzt doch nicht haben willst. interessanterweise kann die der Verkäufer dadurch auch diesen mündlichen Vertrag verweigern und sagen, das du das bei ihm nicht kaufen darfst^^
aber das gehört jetzt nicht mehr zum Thema^^
There are two things to help you dance: love and drugs. best, you get both.
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_mo91
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:15 Uhr
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Zitat von snobby92: Aber sie waren nicht live dabei. Das hätte die Sache nochmal leichter gemacht...
ja schon ^^ aber es geht ja eig nur ihn und mich was an , die 50€ die ich von ihm bekommen habe sind ja Beweis genug !
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snobby92 - 33
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:17 Uhr
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Zitat von _mo91: Zitat von snobby92: Aber sie waren nicht live dabei. Das hätte die Sache nochmal leichter gemacht...
ja schon ^^ aber es geht ja eig nur ihn und mich was an , die 50€ die ich von ihm bekommen habe sind ja Beweis genug !
Das hab ich ja schon gesagt ;)
Aber bei einem mündlichen Vertrag ist es IMMER von Vorteil Zeugen dabei zu haben ;)
Wenn Barbie so beliebt ist, warum muss man ihre Freunde kaufen?
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-miep-
Champion
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.03.2013 um 14:19 Uhr
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Zitat von snobby92: Aber sie waren nicht live dabei. Das hätte die Sache nochmal leichter gemacht...
deshalb: immer etwas schriftliches, oder zeugen haben, wenn man etwas verkauft. denn wenn er das fahrzeug irgendwo unrechtens stehen und verrosten lässt, musst DU die entsorgungskosten zahlen. Zum Glück hast du den 50er, und zum Glück will er ihn wieder. wöllte er es nicht, könnte er behaupten, dass diese zahlung nie stattgefunden hätte. du hättest einen 50er mehr und müsstest schauen, wie du jetzt dein Auto loswirst.
E: snobby ist jedes mal schneller als ich
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snobby92 - 33
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:20 Uhr
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Zitat: E: snobby ist jedes mal schneller als ich 
Dacht ich mir auch grad 
Also, sei froh, dass er die 50€ wieder haben will und viel Glück
Wenn Barbie so beliebt ist, warum muss man ihre Freunde kaufen?
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_mo91
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:22 Uhr
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Danke euch :))
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v8-trucker- - 38
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:27 Uhr
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der wird erst mit einem handschlag rechtgültig und wenn mehre zeugen dabei waren von deiner seite so wie von seiner seite
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_mo91
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 18.03.2013 um 14:30 Uhr
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Warum ? Handschlag und so gab es ja !
Dann geh ich nacher mal zum Metzger gib meine Bestellung auf , bestelle recht viel und Sage ihm dann ich ne ich nehme es doch nicht :-O dann bin ich mal gespannt wie er sich verhält ;)
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