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Klappmesser- wo kaufen ?

aAa_kyo - 38
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Geschrieben am: 02.11.2012 um 15:34 Uhr
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Zitat von nudo87: Also die Unterscheidung was ein Einhandmesser ist und was nicht ist ziemlich eindeutig. Ein Messer, das konstruktionsbedingt nicht für das Öffnen mit einer Hand vorgesehen ist, wird auch nicht als ein solches eingestuft. Ein Einhandmesser hat demzufolge einen Pin, einen Flipper oder eine Öffnung in der Klinge.
Ob das Gesetz Sinn macht, darüber kann man sich streiten. Aus meiner Sicht macht es keinen, aus vielerlei Gründen:
- auf Versammlungen, in Discotheken etc etc ist das Tragen eines Messers, egal welcher Art sowieso verboten.
- ein Mensch, der mit der Absicht loszieht, einen anderen zu verletzen, stört sich nicht an einem Trageverbot
- die einzigen die dadurch wirklich beeinträchtigt werden sind jene, für die ein Tragen eines Messers eine Selbstverständlichkeit ist.
Ein Messer ist immer noch ein Werkzeug, das man nicht zwangsläufig als Waffe ansehen muß. Ein Messer kann man ständig brauchen, es ist wirklich universell einsetzbar. Uns was für ein Messer ich bei mir trage will ich bitteschön selbst entscheiden dürfen.
In England zum Beispiel hat man schon ein Problem wenn man mit einem Schraubenzieher "erwischt" wird und man nicht gerade Handwerker ist - im Gegensatz dazu gibt es in Österreich keinerlei limitierungen für das Tragen von Messern. In Österreich passiert trotzdem kaum etwas in diesem Zusammenhang.
Warum? Weil es dort als die Selbstverständlichkeit angesehen wird, die es eigentlich sein sollte.
Ich komme noch aus einer Generation, in der man als Kind sein erstes Messer vom Papa geschenkt bekommen hat, in der man als Bub ganz selbstverständlich ein Taschenmesser dabei hatte wenn man draußen die Welt erkundet hat. Da kam auch keiner auf die Idee, bei einer Rauferei oder so das Messer zu ziehen.
Je mehr man ein Messer als Waffe stigmatisiert und je mehr man verbietet, desto mehr wird ein solches Werkzeug auch als Waffe empfunden und die Normalität verschwindet aus den Köpfen. Würde man den Kindern heute genauso wie früher den Umgang und den Nutzen eines Messers verantwortlich nahebringen, dann gäbe es einen Großteil der Problematik vielleicht gar nicht.
Ich kann hier nach wie vor nicht zustimmen.
ad 1- bei o.g. Veranstaltungen (Demo ausgenommen) ist das tragen von Messern nicht "sowieso" verboten sondern WEGEN des ensprechenden Trageverbots.
ad 2- dies mag richtig sein, es geht aber hier wie bei jedem Verbot darum eine Hemmschwelle zu errichten. Ad Absurdum: Weil Ein Moerder sich nicht am Verbot zu töten stört sollte es nicht mehr strafbar sein? Diese Argumentation ist nicht schlüssig.
ad 3: Wie erläutert ist mir kein Fall bekannt bei dem ein Teppichverleger sein Tepichmesser im Aussendienst abgenommen bekommen hat. Diese Beeinträchtigung scheint mir sehr subjektiv.
ad 4 - Ein Messer ist zu gleichem Maße Waffe wie Werkzeug, nicht mehr und nicht weniger.
Es geht doch überhaupt nicht darum welches Messer Sie mit sich herumtragen möchten. Wie mein Beispiel mit dem gekauften Küchenmesser m.M. nach deutlich gezeigt hat dürfen Sie das auch. Anders liegt der Fall wenn Sie Messer frei tragen möchten deren Konstruktion speziell dem Zweck dient das Messer als Waffe einzusetzen.
So praktisch eine springende Klinge auch sein mag, dieses Kriterium erfüllt sie zweifelsfrei.
Daher sieht der Gesetzgeber eine Rechtfertigung dafür Ihnen das Recht auf freies Mitführen dieses Gegenstandes unter Beschneidung ihres Rechts auf "ich darf tragen was ich will" zu verwehren, wie bei jeder anderen Waffe auch; ich finde das richtig.
Hierbei ist die Feststellung dass es sich ja nur potenziell um eine Waffe handle unerheblich.
Auch ich habe mein erstes Messer von meinem Vater geschenkt bekommen und verstehe was Sie meinen. Der Unterschied ist: ich bin anschließend damit in den Wald Stöcke schnitzen gegangen und nicht in die Fussgängerzone. So sehr ich nachdenke fällt mir dort auch keine Situation ein die das Mitführen von etwas größerem als einem 0815 Wenger-Messer notwendig macht (für das sie bei normalem Auftreten kein Polizist dieser Republik belangen wird).
Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.
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buddy97 - 28
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Geschrieben am: 02.11.2012 um 15:45 Uhr
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Zitat: höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist."
ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, dass alle Messer, bei denen die Klinge nicht sichtbar ist (also Spring- oder Klappmesser) nicht mehr als 5 cm lang sein darf
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MrRobot
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Geschrieben am: 02.11.2012 um 15:46 Uhr
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Zitat von buddy97: Zitat: höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist."
ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, dass alle Messer, bei denen die Klinge nicht sichtbar ist (also Spring- oder Klappmesser) nicht mehr als 5 cm lang sein darf
Falsch.
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buddy97 - 28
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Geschrieben am: 02.11.2012 um 15:48 Uhr
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ich hab das irgendwo mal gehört war mir aber wie gesagt nicht sicher
okay, wie ist es dann?
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MrRobot
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Geschrieben am: 02.11.2012 um 15:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.11.2012 um 15:49 Uhr
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So. Viel Spaß beim Lesen ^^
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buddy97 - 28
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Geschrieben am: 02.11.2012 um 15:54 Uhr
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5.6 Wie darf man ein Messer bei sich tragen?
Hier gibt es, außer dem oben besprochenen Führungsverbot, keine Einschränkungen.
In Deutschland dürfen also Messer sichtbar, unsichtbar, in der Hosentasche usw. getragen werden.
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buddy97 - 28
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Geschrieben am: 02.11.2012 um 15:56 Uhr
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also 8.5 cm^^
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MrRobot
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Geschrieben am: 02.11.2012 um 16:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.11.2012 um 16:10 Uhr
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Nein, eigentlich unbegrenzt, außer es handelt sich eben um ein Springmesser.
Verboten an sich sind nur folgende:
Zitat: 2.4 Verbotene Messer
2.4.1 Einige wenige Messertypen werden vom Gesetz (WaffG Anlage 2) als verbotene Waffe eingestuft:
- Fallmesser (Messer, deren Klinge beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft aus dem Griff schnellen und selbständig festgestellt werden)
- Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2
- Faustmesser (Das sind Messer mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden) , Ausnahmen siehe 2.4.2
- Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen, also so genannte Butterfly-Messer
- Messer, deren Typ im Gesetz als Waffe benannt ist und die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. Das sind zum Beispiel Spazierstöcke mit einem Degen (sogenannte Stockdegen) oder Gürtelschnallen mit einem Dolch im Inneren.
Der Besitz dieser Messer ist illegal.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Straftat, auf die eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren steht!
2.4.2 Von diesem Verbot gibt es folgende Ausnahmen
Springmesser sind erlaubt, wenn:
- die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus),
- der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist,
- die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
Dann gibt es noch weitere Einschränkungen für das Führen, Messer die darunter fallen sind aber trotzdem erlaubt, sie dürfen nur nicht einfach so mit rumgetragen werden:
Zitat: 3. Verbot des Führens von Messern
3.1 Verbot des Führens für bestimmte Messertypen
Laut § 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“, ist es seit dem 1. April 2008 verboten:
- Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen
- Hieb- und Stoßwaffen (siehe 2.2) zu führen. Klassische Beispiele hierfür sind Stilette und Dolche.
Trotzdem wirst du nur Klappmesser mit eher kleinen Klingen finden weil so ein riesen Oschi irgendwie dem Zweck eines Klappmessers entgegensteht (handlich und platzsparend zu sein) und außerdem hässlich ist, weil der Griff ja immer noch ein Stückchen größer sein muss als die Klinge. Sowas wird dann in der Regel als feststehendes Messer ausgeführt.
Was du glaube ich meintest sind spezielle Butterflys, ich glaube wenn deren Klinge kleiner als 5cm ist gelten sie nicht als Messer oder Waffe oder so und sind erlaubt, aber keine Garantie.
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nudo87 - 49
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.11.2012 um 21:07 Uhr
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Zitat von aAa_kyo:
Ich kann hier nach wie vor nicht zustimmen.
ad 1- bei o.g. Veranstaltungen (Demo ausgenommen) ist das tragen von Messern nicht "sowieso" verboten sondern WEGEN des ensprechenden Trageverbots.
ad 2- dies mag richtig sein, es geht aber hier wie bei jedem Verbot darum eine Hemmschwelle zu errichten. Ad Absurdum: Weil Ein Moerder sich nicht am Verbot zu töten stört sollte es nicht mehr strafbar sein? Diese Argumentation ist nicht schlüssig.
ad 3: Wie erläutert ist mir kein Fall bekannt bei dem ein Teppichverleger sein Tepichmesser im Aussendienst abgenommen bekommen hat. Diese Beeinträchtigung scheint mir sehr subjektiv.
ad 4 - Ein Messer ist zu gleichem Maße Waffe wie Werkzeug, nicht mehr und nicht weniger.
Es geht doch überhaupt nicht darum welches Messer Sie mit sich herumtragen möchten. Wie mein Beispiel mit dem gekauften Küchenmesser m.M. nach deutlich gezeigt hat dürfen Sie das auch. Anders liegt der Fall wenn Sie Messer frei tragen möchten deren Konstruktion speziell dem Zweck dient das Messer als Waffe einzusetzen.
So praktisch eine springende Klinge auch sein mag, dieses Kriterium erfüllt sie zweifelsfrei.
Daher sieht der Gesetzgeber eine Rechtfertigung dafür Ihnen das Recht auf freies Mitführen dieses Gegenstandes unter Beschneidung ihres Rechts auf "ich darf tragen was ich will" zu verwehren, wie bei jeder anderen Waffe auch; ich finde das richtig.
Hierbei ist die Feststellung dass es sich ja nur potenziell um eine Waffe handle unerheblich.
Auch ich habe mein erstes Messer von meinem Vater geschenkt bekommen und verstehe was Sie meinen. Der Unterschied ist: ich bin anschließend damit in den Wald Stöcke schnitzen gegangen und nicht in die Fussgängerzone. So sehr ich nachdenke fällt mir dort auch keine Situation ein die das Mitführen von etwas größerem als einem 0815 Wenger-Messer notwendig macht (für das sie bei normalem Auftreten kein Polizist dieser Republik belangen wird).
Bitte nicht Siezen, das ist hier etwas unpassend ;)
Das Gesetz, bzw. der Paragraph, der das Mitführen von bestimmten Messern auf öffentliche Veranstaltungen verbietet ist wesentlich älter als das generelle Führungsverbot, das seit 2008 besteht.
Schlechtes Beispiel mit dem Mörder. Übertragen auf das Messerthema reicht es völlig, das benutzen des Messers als Waffe zu verbieten. Das Problem ist nicht das Messer oder die Art des Messers, sondern derjenige, der es mißbraucht. Um jemanden zu verletzen oder zu töten ist es doch völlig Jacke wie Hose ob das Messer 8,5 cm lang, feststehend, arretierbar oder sonstwie gefertigt ist, dazu brauch ich nicht mal ein Messer wenn ich das wirklich vorhabe. Kommt dann als nächstes das Verbot, Schraubenzieher oder andere Werkzeuge mitzuführen wie in England? Jemand der das will kann so ziemlich alles als Waffe mißbrauchen.
Man muß ja das Verhältnis sehen. Wie viele Menschen tragen ein Messer ganz selbstverständlich als Werkzeug bei sich und wieviele Gewaltverbrechen passieren mit Messern? Dürfte ein ziemliches Ungleichgewicht sein. Und wie gesagt, einer der ein Messer bewußt als Waffe herumträgt, den hindert auch ein solches Verbot nicht.
Ich sehe das Problem darin daß ein Gegenstand, der in erster Linie keine Waffe ist, kriminalisiert wird. Ich meine ok, daß ein als solches deklariertes und offensichtliches Kampfmesser mit einer Klinge jenseits von gut und böse verboten ist in der Fußgangerzone getragen zu werden ist ja eins, aber ein ganz normales Einhandklappmesser wie man es am Tag 50 mal benutzt zu verbieten entzieht sich meinem Verständnis. Ich hab eben nachgemessen, das größte meiner Messer hat eine Klingenlänge von 9 cm - ist das nun gefährlicher oder geeigneter jemanden zu verletzen wie ein feststehendes Messer mit 12 cm Klingenlänge (das zudem eine von haus aus feststehende Klinge hat)...??
Die Frage ob man dies oder jenes wirklich braucht ist auch etwas eigenartig. Braucht man ein Auto mit 200 PS, oder würden auch 80 PS reichen? Muß der Fernseher 50 Zoll groß sein, oder würde ein 32er auch reichen?
Die Vorteile eines Einhandmessers liegen auf der Hand, es ist einfach bequemer das Messer mit einer Bewegung zu ziehen und gleichzeitig zu öffnen. Zudem haben die meisten Zweihandmesser (Schweizer Messer etc.) gar keine arretierbare Klinge. Und zum wofür gibt es glaub ich 1000 Antworten. Du latscht in der Fußgängerzone in einen Kaugummi - Messer raus, abgekratzt, fertig. Du kaufst Dir Äpfel und willst sie sauber zerteilen - Messer raus, kein Thema. Spreisel in den Finger bekommen - kleine "Not-OP" mit dem Messer und weiter gehts. Aufkleber irgendwo abfummeln, Pakete aufschneiden - dazu ein Beispiel: Ich war erst vor kurzem im Müller Hirschstraße was kaufen. Ich sagte zu der Verkäuferin daß ich erst in den Karton reinschauen will, worauf sie eine Schere holen wollte. Ich sagte brauchen sie nicht und bevor sie fragen konnte warum war der Karton offen. Es gibt soviele banale Beispiele daß mir spontan gar nichts konkretes mehr einfällt weil man da im Alltag gar nicht drüber nachdenkt, es passiert zu selbstverständlich.
Ich werd auch ständig von anderen nach meinem Messer gefragt weil jeder der mich kennt weiß, daß ich immer eins dabei habe. Auf die frage warum er oder sie nicht selber eins dabei hat heißt es dann oft sowas brauch ich doch nicht... Aha, und deswegen kommste zu mir um meins zu borgen, alles klar. ;)
Um die Größe gehts ja auch gar nicht, nur um die Art des Messers. Ich nehme an mit Wenger Messer meinst Du das als Schweizer Messer bekannte Multidingens da. Kann ich nichts anfangen damit. Viel zu klobig, ich brauche weder Nagelschere noch Korkenzieher noch sonstigen Schnickschnack. Was ich aber brauche ist eine Klinge die da bleibt wo sie ist, und zwar sicher verriegelt. Ich hab vor langer Zeit in einem anderen Job (einer der an sich kein Messer erfordert) einen defekten Gummischlauch kürzen wollen. Bei dem Messer war die Verriegelung nicht so der Hit. Die Folge war ein halb durchtrennter Finger weil das Teil beim beherzten Säbeln einfach eingeklappt ist. Sowas passiert einem in der Regel nur ein mal im Leben.
Wer Turbo fährt hat nur kein Geld für Hubraum... :)
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