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Klappmesser- wo kaufen ?

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Ceddyy - 30
Profi (offline)

Dabei seit 11.2009
787 Beiträge

Geschrieben am: 01.11.2012 um 20:57 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Zitat von Ceddyy:

Zitat von Babaj:

Sind nicht mehr erlaubt ich hab meins daher auch abgegeben... ich mein was will ein 18. jähriger mit so einem mässer ausser anzugeben oder andere zu bedrohen???


überhaupt nicht. ich versuch mich grad mit so messertricks. und da ich heut indiana jones angeschaut habe und shia das dort auch macht mit so nem messer hab ich gedacht probier ichs mal mit so einem.


"1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

höchstens 8,5 cm lang ist und
nicht zweiseitig geschliffen ist."

also doch erlaubt ?

Wenn das Zitat aus dem Gesetz stammt und nicht vom NSU-Leitfaden, dann wirds wohl erlaubt sein.


habs i.wo im internet grad aufgeschnappt, aber in wikipedia steht das gleiche.

Es ist keine Angeberei, wenn man beweisen kann, dass man der Größte ist (Mohammed Ali)

deathworm
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 01.2005
1412 Beiträge

Geschrieben am: 01.11.2012 um 21:09 Uhr

Hoi

krass - ich dachte auch die seitlichen waeren wie die butterfly's komplett verboten worden (also als auch der alleinige besitz) ... aber wies aussieht wohl eine kleine fehlinformation.

also wenns amazon hat, dann is wohl alles in ordnung.

-s

if ( $ahnung == 'keine' ) { lies ( FAQ ) && ( Suche ) } else { post->frage }

guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 01.11.2012 um 21:10 Uhr

Na super, jetzt hast du meinen Messertick ausgelöst.
Ich werde mir wohl dieses bestellen.
Ceddyy - 30
Profi (offline)

Dabei seit 11.2009
787 Beiträge

Geschrieben am: 01.11.2012 um 21:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.11.2012 um 21:12 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Na super, jetzt hast du meinen Messertick ausgelöst.
Ich werde mir wohl dieses bestellen.


und ich mir dieses :D

Es ist keine Angeberei, wenn man beweisen kann, dass man der Größte ist (Mohammed Ali)

guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 01.11.2012 um 21:13 Uhr

Zitat von deathworm:

Hoi

krass - ich dachte auch die seitlichen waeren wie die butterfly's komplett verboten worden (also als auch der alleinige besitz) ... aber wies aussieht wohl eine kleine fehlinformation.

also wenns amazon hat, dann is wohl alles in ordnung.

-s

Und die Einhandmesser sind doch eigentlich auch verboten. Zumindest wurde einem Kumpel eines von den Bullen weggenommen und eine Anzeige erstattet.
Ich sehe da jetzt keinen Unterschied.
deathworm
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 01.2005
1412 Beiträge

Geschrieben am: 01.11.2012 um 21:13 Uhr

Zitat von Ceddyy:

Zitat von guyoncignito:

Na super, jetzt hast du meinen Messertick ausgelöst.
Ich werde mir wohl dieses bestellen.


und ich mir dieses :D


bei diesem muss man jedoch die klinge manuell oeffnen - es ist kein springmesser (nur so als info, weils so aussieht)

if ( $ahnung == 'keine' ) { lies ( FAQ ) && ( Suche ) } else { post->frage }

mbDino - 52
Profi (offline)

Dabei seit 11.2007
887 Beiträge

Geschrieben am: 01.11.2012 um 21:16 Uhr

Zitat von Ceddyy:

Zitat von Babaj:

Sind nicht mehr erlaubt ich hab meins daher auch abgegeben... ich mein was will ein 18. jähriger mit so einem mässer ausser anzugeben oder andere zu bedrohen???


überhaupt nicht. ich versuch mich grad mit so messertricks. und da ich heut indiana jones angeschaut habe und shia das dort auch macht mit so nem messer hab ich gedacht probier ichs mal mit so einem.


"1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

höchstens 8,5 cm lang ist und
nicht zweiseitig geschliffen ist."

also doch erlaubt ?
frag mal goggle und dann wechsel mal auf shopping.....is schon komisch das die auswahl so gering is.....vieleicht doch verboten?

es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich

EroKami-sama - 18
Champion (offline)

Dabei seit 09.2007
3929 Beiträge

Geschrieben am: 01.11.2012 um 21:17 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Zitat von deathworm:

Hoi

krass - ich dachte auch die seitlichen waeren wie die butterfly's komplett verboten worden (also als auch der alleinige besitz) ... aber wies aussieht wohl eine kleine fehlinformation.

also wenns amazon hat, dann is wohl alles in ordnung.

-s

Und die Einhandmesser sind doch eigentlich auch verboten. Zumindest wurde einem Kumpel eines von den Bullen weggenommen und eine Anzeige erstattet.
Ich sehe da jetzt keinen Unterschied.

Man kann nahezu alle Messer mit einer hand öffnen, du darfst diese halt nicht führen, aber besitzen schon.

REMOVE LUNARIANS.

Ceddyy - 30
Profi (offline)

Dabei seit 11.2009
787 Beiträge

Geschrieben am: 01.11.2012 um 21:17 Uhr

Zitat von deathworm:

Zitat von Ceddyy:

Zitat von guyoncignito:

Na super, jetzt hast du meinen Messertick ausgelöst.
Ich werde mir wohl dieses bestellen.


und ich mir dieses :D


bei diesem muss man jedoch die klinge manuell oeffnen - es ist kein springmesser (nur so als info, weils so aussieht)


ich weiß schon, habs auch gelesen. ich wollt ja nur eins so in etwa, obs jetzt klappmesser oder zum manuell öffnen ist ist mir egal ^^

Es ist keine Angeberei, wenn man beweisen kann, dass man der Größte ist (Mohammed Ali)

deathworm
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 01.2005
1412 Beiträge

Geschrieben am: 01.11.2012 um 21:18 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Zitat von deathworm:

Hoi

krass - ich dachte auch die seitlichen waeren wie die butterfly's komplett verboten worden (also als auch der alleinige besitz) ... aber wies aussieht wohl eine kleine fehlinformation.

also wenns amazon hat, dann is wohl alles in ordnung.

-s

Und die Einhandmesser sind doch eigentlich auch verboten. Zumindest wurde einem Kumpel eines von den Bullen weggenommen und eine Anzeige erstattet.
Ich sehe da jetzt keinen Unterschied.


also ich hab auch mal was mitbekommen das diverse einhandmesser verboten sind - ich glaube die, die feststehend sind.

allerdings muss man eines ganz stark herausheben - nur weil es die polizei gemacht hat, heisst es noch lange nicht das es rechtens ist.
nur ein kleines und ganz kurzes beispiel am rande: ich hatte letztes jahr einen teich transportiert. gesichert mit spanngurten die so eine feststellsicherung hatten. wurde angehalten und habe eine anzeige wegen ladungssicherheit bekommen mit dem vorwurf das nur gurte mit ratschenfunktion erlaubt waeren. mir wurde ein schrieb vorgehalten mit dem ueblichen "Ich gebe alles zu".. habs natuerlich unterschrieben weil ich dachte "die polizei hat immer recht" - spaeter fuehrte ich einige recherchen durch und sprach noch mit anderen polizeibeamten. schlusspointe war das dass ganze falsch ist. lediglich im industriellen bzw im lkw bereich sind ratschengurte vorgeschrieben - im privatenbereich nicht. da ich jedoch mein vergehen bereits schriftlich bestaetigt konnte ich kein widerspruch mehr einlegen.

aber fuer weiteres offtopic gerede muesste man hierfuer einen neuen thread anlegen.

-s

if ( $ahnung == 'keine' ) { lies ( FAQ ) && ( Suche ) } else { post->frage }

MrRobot
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
6418 Beiträge

Geschrieben am: 01.11.2012 um 21:45 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Na super, jetzt hast du meinen Messertick ausgelöst.
Ich werde mir wohl dieses bestellen.


Musste der Link jetzt sein? Jetzt bin ich auch angefixt :-/
aAa_kyo - 38
Profi (offline)

Dabei seit 05.2006
651 Beiträge
Geschrieben am: 01.11.2012 um 22:24 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Zitat von deathworm:

Hoi

krass - ich dachte auch die seitlichen waeren wie die butterfly's komplett verboten worden (also als auch der alleinige besitz) ... aber wies aussieht wohl eine kleine fehlinformation.

also wenns amazon hat, dann is wohl alles in ordnung.

-s

Und die Einhandmesser sind doch eigentlich auch verboten. Zumindest wurde einem Kumpel eines von den Bullen weggenommen und eine Anzeige erstattet.
Ich sehe da jetzt keinen Unterschied.


Jaja, das mit den Spring- und Klappmessern in Deutschland ist so eine Sache.. viele urban myths und - m.M. der wichtigere Grund: eine leider nicht logisch nachvollziehbare Regelung was erlaubt ist und was nicht.
Doch zu den Fakten:

"Grundsätzlich verboten sind in Deutschland Butterflymesser,
Fallmesser und Springmesser, bei denen die Klinge gerade
nach vorn aus dem Griff springt. Ebenfalls verboten: Sogenannte
Faustmesser, bei denen der Griff quer zur Klinge montiert
ist. Alle diese Messer gelten als verbotene Gegenstände,
und schon der Besitz ist strafbar. Springmesser sind allerdings erlaubt, wenn die
Klinge seitlich aus dem Griff springt, nicht beidseitig scharf und nicht länger als
8,5 Zentimeter ist.
Zusätzlich gilt in Deutschland seit 2008 ein öffentliches Trageverbot für bestimmte
Messertypen. Der Besitz dieser Messer ist zwar nicht verboten, aber
man darf sie in der Öffentlichkeit nicht tragen, so lange man keinen triftigen
Grund dafür angeben kann. Unter das Trageverbot fallen alle Klappmesser mit
Einhandbedienung und arretierender Klinge sowie feststehende Messer mit
einer
Klingenlänge über 12 cm. Außerdem alle Messer und Dolche mit zweischneidiger
Klinge, da diese grundsätzlich als Waffe angesehen werden.
Nicht betroffen sind Klappmesser, die mit zwei Händen geöffnet werden müssen
(auch mit arretierender Klinge) oder die zwar eine Einhandbedienung erlauben,
aber keine feststellbare Klinge besitzen.
In der Praxis bedeutet das: Wer auf Nummer sicher gehen und keine Probleme
bei Polizeikontrollen bekommen will, begnügt sich mit einem unbeschränkt
tragbaren Klappmesser oder mit einem feststehenden Modell mit einer Klinge,
die nicht länger als 12 cm ist."

Quelle

Der Fehler liegt glaube ich bei den meisten Fällen darin anzunehmen, die Polizei dürfe "legale" Messer nicht trotzdem einkassieren (siehe "Trageverbot" oben).



Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.

SU-V460
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
329 Beiträge
Geschrieben am: 01.11.2012 um 22:49 Uhr

Zitat von Ceddyy:

Zitat von guyoncignito:

Dieses?
[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

genau!

also werd ich die nirgends mehr finden oder ?


so ein ähnliches hab ich auch noch von meinem vater quasi geerbt...rausspringen tuts schon ewig nich mehr und obs verboten ist überhaupt eins zu besitzen ist mir erlich gesagt hose wie jacke

Wahre Freiheit fängt dort an, wo Verbote enden!

EroKami-sama - 18
Champion (offline)

Dabei seit 09.2007
3929 Beiträge

Geschrieben am: 01.11.2012 um 23:41 Uhr

Zitat von aAa_kyo:


Jaja, das mit den Spring- und Klappmessern in Deutschland ist so eine Sache.. viele urban myths und - m.M. der wichtigere Grund: eine leider nicht logisch nachvollziehbare Regelung was erlaubt ist und was nicht.
Doch zu den Fakten:

"Grundsätzlich verboten sind in Deutschland Butterflymesser,
Fallmesser und Springmesser, bei denen die Klinge gerade
nach vorn aus dem Griff springt. Ebenfalls verboten: Sogenannte
Faustmesser, bei denen der Griff quer zur Klinge montiert
ist. Alle diese Messer gelten als verbotene Gegenstände,
und schon der Besitz ist strafbar. Springmesser sind allerdings erlaubt, wenn die
Klinge seitlich aus dem Griff springt, nicht beidseitig scharf und nicht länger als
8,5 Zentimeter ist.
Zusätzlich gilt in Deutschland seit 2008 ein öffentliches Trageverbot für bestimmte
Messertypen. Der Besitz dieser Messer ist zwar nicht verboten, aber
man darf sie in der Öffentlichkeit nicht tragen, so lange man keinen triftigen
Grund dafür angeben kann. Unter das Trageverbot fallen alle Klappmesser mit
Einhandbedienung und arretierender Klinge sowie feststehende Messer mit
einer
Klingenlänge über 12 cm. Außerdem alle Messer und Dolche mit zweischneidiger
Klinge, da diese grundsätzlich als Waffe angesehen werden.
Nicht betroffen sind Klappmesser, die mit zwei Händen geöffnet werden müssen
(auch mit arretierender Klinge) oder die zwar eine Einhandbedienung erlauben,
aber keine feststellbare Klinge besitzen.
In der Praxis bedeutet das: Wer auf Nummer sicher gehen und keine Probleme
bei Polizeikontrollen bekommen will, begnügt sich mit einem unbeschränkt
tragbaren Klappmesser oder mit einem feststehenden Modell mit einer Klinge,
die nicht länger als 12 cm ist."

Quelle

Der Fehler liegt glaube ich bei den meisten Fällen darin anzunehmen, die Polizei dürfe "legale" Messer nicht trotzdem einkassieren (siehe "Trageverbot" oben).

Woran wird der Unterschied zwischen einem Messer mit Einhandöffnung und einem das mit zwei Händen geöffnet werden muss festgemacht? Viele Klappmesser lassen sich auch ohne spezielle Vorrichtung mit einer Hand problemlos öffnen.

REMOVE LUNARIANS.

damast - 48
Experte (offline)

Dabei seit 01.2011
1544 Beiträge

Geschrieben am: 02.11.2012 um 00:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.11.2012 um 00:44 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Na super, jetzt hast du meinen Messertick ausgelöst.
Ich werde mir wohl dieses bestellen.


oh jaa.
ich tänzel gerade immer um dieses messer es turnt mich einfach an, irgendwie...

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