Geschrieben am: 25.04.2011 um 21:52 Uhr
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Zitat von colonalhogan: zuerst zahlt die krankenkasse (KK) mal die behandlungskosten, ich hoffe du hast beim Arzt bzw im Krankenhaus angegeben das es ein Arbeitsunfall ist, dann zahlt nämlich die Berufsgenossenschaft (BG) (auch ein Sklavenhändler muss sowas haben), am besten erkundigst du dich mal bei deiner KK, die sind auch daran interresiert das sie nichts zahlen müssen und haben mir damals sehr gut weitergeholfen.
Was die Lohnfortzahlung im krankheitsfall angeht, sowas gilt soweit ich weiß nihct für Arbeitsunfälle, da ist der Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag in der Pflicht, (aber auch da dürfte deine KK genaueres wissen).
Was die wiederaufnahme deiner Arbeit angeht würde ich auf jedenfall warten bis wieder alles vollständig verheilt ist, und bei der verletzung dürfte das sicherlich nicht nach 1-2 wochen sein,
Dein Sklavenhändler wird mit sicherheit versuchen dich alleine zu lassen, so nach dem motto schau halt wie du zu geld kommst…, solange du nämlich nicht vermittelt bist bringst du ihm verlust.
Wenn die BG fragen stellt (Sicherheitsunterweisung, Sicherheitsausrüstung), antworte ehrlich und nimm deinen Sklavenhändler nicht in schutz, das bringt dir gar nix.
Was du auch noch machen kannst erkundige dich bei deinem Sklavenhändler nach der BG in der er dich versichert hat und wer dort für dich ansprechpartner ist. Sollte er dich nicht versichert haben ist dein nächster weg zum Anwalt.
Das nenne ich mal eine ausführliche antwort
Danke dir und das werde ich auch genau so umsetzten wie du es geschrieben hast
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