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Arbeitsunfall WER ZAHLT ???

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ught - 39
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2007 Beiträge
Geschrieben am: 25.04.2011 um 11:18 Uhr

Zitat von Stui91:

Wurde dein Unfall in dem Betrieb aufgenommen in dem unfallbuch?
Wenn nein dann scho scheise dann kanns sein dass du garnichts bekommst.
Du musst den Unfall auch der Berufsgenossenschaft melden da die des auch wissen müssen.
Die za ist verpflichtet des wie schon gesagt weiter zu zahlen.

Den Unfall nur dem AG melden - der muss den an die BG weitermelden.
Tut er das nicht, kommt er seiner Pflicht nicht nach. Zudem völlig unverständlich wenn er das nicht macht, da für den AG keine Kosten entstehen.
Klingt alles irgendwie sehr ominös ... als wenn da was nicht ganz koscher abläuft ^^

Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus

Papa-Schumpf - 39
Experte (offline)

Dabei seit 09.2005
1979 Beiträge

Geschrieben am: 25.04.2011 um 11:22 Uhr

Zitat von ught:

Zitat von Papa-Schumpf:

Bei einem Arbeitsunfall kommt doch normalerweise die BG dafür auf.
Dafür gibt es die ja.
Sollte deine Zeitarbeitsfirma aus der BG ausgetreten sein, muss dir vor Vertragsabschluss natürlich ausdrücklich darauf hingewiesen werden und es sollte im Vertrag drin stehen.


Man kann nicht mehr aus einer Berufsgenossenschaft austreten!
Gesetzlich ist es Pflicht (seit 2007 oder 2008 ... genau weiß ich das nicht ;) )
über die BG gesetzlich unfallversichert zu sein im Arbeitsbereich.
Und den Beitrag zahlt der Arbeitgeber komplett alleine!


Dann kann man das wohl nur als Selbstständiger, bin ja auch ausgetreten,

Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur, andernfalls darf der ehrliche Finder sie behalten.

Stui91 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 01.2006
749 Beiträge
Geschrieben am: 25.04.2011 um 11:27 Uhr

Zitat von ught:

Zitat von Stui91:

Wurde dein Unfall in dem Betrieb aufgenommen in dem unfallbuch?
Wenn nein dann scho scheise dann kanns sein dass du garnichts bekommst.
Du musst den Unfall auch der Berufsgenossenschaft melden da die des auch wissen müssen.
Die za ist verpflichtet des wie schon gesagt weiter zu zahlen.

Den Unfall nur dem AG melden - der muss den an die BG weitermelden.
Tut er das nicht, kommt er seiner Pflicht nicht nach. Zudem völlig unverständlich wenn er das nicht macht, da für den AG keine Kosten entstehen.
Klingt alles irgendwie sehr ominös ... als wenn da was nicht ganz koscher abläuft ^^



richtig weil die za ja eig garnichts zahlen muss wenn die die beiträge (versicherung) gezahlt hat und er gemeldet ist XD
auser es läuft so dass er bei der Za arbeitet aber in echt Schwarzarbeitet über die ZA XD
ne im ernst
Die BG müsste sich um den Fall kümmern und dann auch Zahlen wenn die sagen des ist nen Arbeitsunfall
was ja deiner beschreibung nach stimmt.

Für so was hab ich schonmal so ne Versicherung gemacht wo ich monat für monat was einzahl und im Falle der Berufsunfähigkeit dann weiter von dem Geld leben kann wenn die BG nicht mehr zahlen sollt
Achja Berufsunfähigkeitsschutz oder so heist des ding
Fontamentasa
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2007
74 Beiträge
Geschrieben am: 25.04.2011 um 11:27 Uhr

Zitat von --Joerg--:

Das ist wieder mal typisch für diese
drecksasozialen ZA-Firmen.

Das ist in Deinem Fall genau wie bei normalen
Arbeitgebern :

Im Krankheitsfall 6 Wochen Lohnfortzahlung.


wieso soll das für die sogenannten "drecksasozialen ZA" ´s dann typisch sein, wenn es doch wie bei normalen arbeitgeber gleich ist ?!?

>> denken, schreiben, enter
Hsohnlol
Experte (offline)

Dabei seit 09.2010
1822 Beiträge
Geschrieben am: 25.04.2011 um 11:28 Uhr

Zitat von Fontamentasa:

Zitat von --Joerg--:

Das ist wieder mal typisch für diese
drecksasozialen ZA-Firmen.

Das ist in Deinem Fall genau wie bei normalen
Arbeitgebern :

Im Krankheitsfall 6 Wochen Lohnfortzahlung.


wieso soll das für die sogenannten "drecksasozialen ZA" ´s dann typisch sein, wenn es doch wie bei normalen arbeitgeber gleich ist ?!?

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Fontamentasa
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2007
74 Beiträge
Geschrieben am: 25.04.2011 um 11:34 Uhr

Zitat von Hsohnlol:

Zitat von Fontamentasa:

Zitat von --Joerg--:

Das ist wieder mal typisch für diese
drecksasozialen ZA-Firmen.

Das ist in Deinem Fall genau wie bei normalen
Arbeitgebern :

Im Krankheitsfall 6 Wochen Lohnfortzahlung.


wieso soll das für die sogenannten "drecksasozialen ZA" ´s dann typisch sein, wenn es doch wie bei normalen arbeitgeber gleich ist ?!?

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BrickerBoyzz - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2010
159 Beiträge
Geschrieben am: 25.04.2011 um 11:39 Uhr

Zitat von ught:

Dein Arbeitgeber bezahlt für dich Beiträge für eine gesetzliche Unfallversicherung um deinen Hin- /Rückweg und deine Arbeitszeit abzusichern.
(Ist Pflicht für jeden Arbeitgeber!)
Daher muss dein Arbeitgeber deinen Arbeitsunfall auch an die Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung) melden. Die kümmern sich dann um das weitere. Ansonsten bist du ganz normal krank geschrieben und erhältst dein Gehalt auch weiterhin von deinem Arbeitgeber. (Au0er es gibt andere vertragliche Vereinbahrungen).
Für dich selbst sollte es also keine Veränderungen geben, als wenn du normal krank geworden wärst. Der Unterschied jetzt ist eben, dass es durch einen Unfall geschehen ist.

Welcher Art ist denn deine Verletztung wenn ich fragen darf?

Falls du eine private Unfallversicherung hast, kann es sein, dass diese dir oben drauf noch etwas bezahlt. Aber das hängt von möglichen Folgeschäden und Krankenhausaufenthalt ab.


Meine rechte schulter is kaputt sprich die bänder am schulterblatt sind gerissen und jetzt trage ich eine armschiene und muss in 2 tagen zur Coputer tomographie
ught - 39
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2007 Beiträge
Geschrieben am: 25.04.2011 um 11:40 Uhr

Zitat von Stui91:



Für so was hab ich schonmal so ne Versicherung gemacht wo ich monat für monat was einzahl und im Falle der Berufsunfähigkeit dann weiter von dem Geld leben kann wenn die BG nicht mehr zahlen sollt
Achja Berufsunfähigkeitsschutz oder so heist des ding


Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder so ähnlich.
Sehr geschicktes Zeugs, nur eben keine Unfall. Aber unter der Hand, ich finde es besser, denn da geht es dann nur um den Sachverhalt der Arbeitsunfähigkeit und ein Unfall muss nicht zwingend vorliegen.

Hast zum Beispiel über die Jahre hinweg immer größere Rückenprobleme und kannst dann deswegen irgendwann nicht mehr arbeiten, dann kommt deine BU Versicherung auf und bei dem richtigen Vertrag musst nichtmal umschulen.
Über eine Unfallvers. wäre dieser FAll nciht abgesichert.

sorry für off topic aber musste sein :D

Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus

BrickerBoyzz - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2010
159 Beiträge
Geschrieben am: 25.04.2011 um 11:41 Uhr

Zitat von Stui91:

Wurde dein Unfall in dem Betrieb aufgenommen in dem unfallbuch?
Wenn nein dann scho scheise dann kanns sein dass du garnichts bekommst.
Du musst den Unfall auch der Berufsgenossenschaft melden da die des auch wissen müssen.
Die za ist verpflichtet des wie schon gesagt weiter zu zahlen.


Hab es gemeldet aber der betrieb hat mich zur zeitarbeitsfirma geschickt die wiederum haben den kompletten unfall mit zeugen aus dem betrieb aufgenommen da ja eig ned der betrieb sondern die ZA firma für mich zuständig ist
ught - 39
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2007 Beiträge
Geschrieben am: 25.04.2011 um 11:43 Uhr

Zitat von BrickerBoyzz:



Meine rechte schulter is kaputt sprich die bänder am schulterblatt sind gerissen und jetzt trage ich eine armschiene und muss in 2 tagen zur Coputer tomographie


HAst eine private Unfallversicherung?
Wenn ja kommt es jetzt drauf an, ob du einen Krankenhausaufenthalt von einigen Tagen deswegen hast, dann bekommst von deiner privaten Unfallvers. das KRankenhaustagegeld in der Höhe, die in deinem Vertrag festgelegt ist.

Hast du keine, musst dir auch keine Gedanken machen, Krankenkasse und BG kommen für die Kosten auf, und dein AG zahlt deinen Lohn weiter (außer im Arbeitsvertrag gibt es Besonderheiten, kann ich mir aber nicht vorstellen, da im Gesetz die schon angesprochenen 6 Wochen Lohnfortzahlung verankert sind und danach kommt die Krankenkasse mit 60 oder 70 % des Lohns dran).


Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus

MacLeod - 46
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2009
197 Beiträge

Geschrieben am: 25.04.2011 um 11:46 Uhr

Arbeitsgericht Neu-Ulm

Keplerstraße 2
89231 Neu-Ulm
0731 705191-0


Ruf da an - fertig


Fuck Google -- USE YOUR MIND!!!

bastl216 - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2004
104 Beiträge

Geschrieben am: 25.04.2011 um 12:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.04.2011 um 12:09 Uhr

Hab mit ihm gesprochen, er arbeitet erst seid 3 Wochen dort, der Arbeitgeber ist erst nach 4 Wochen verpflichtet im Krankheitsfall den Lohn weiter zu zahlen...

Thema Intelligenz - Wie denken Sie als Aussenstehender darüber?

Risiko-33 - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2009
15 Beiträge
Geschrieben am: 25.04.2011 um 12:41 Uhr

du idiot dir wird keiner was zahlen bist du beschäuert??
Timur88 - 13
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2010
77 Beiträge
Geschrieben am: 25.04.2011 um 12:45 Uhr

Zitat von BrickerBoyzz:

Guten Morgen @ all ,

also zu meiner Frage , Ich hatte letze woche ( 1 tag vor ostern )
einen arbeitsunfall bin jetzt krank geschrieben warscheinlich den rest vom monat .

Ich arbeitre über eine Zeitarbeitsfirma in einem Betrieb und hatte dort einen Arbeitsunfall.

Meine Zeitarbeit sagte das MEINE VERSICHERUNG für mich zahlen muss also sprich lohn da ich ja ned arbeiten kann.
Meine ELtern aber das es Meine Zeitarbeitsfirma zahlen muss ????

Ich hatte noch nie einen Arbeitsunfall und hoffe ihr könnt mir klarheit verschaffen ob ich jetzt meine versicherung anrufen muss oder ned ????


Danke


Wenn du Krank geschrieben bist muss dein AG zahlen, sprich deine Zeitarbeitsfirma. Erst wenn du mehr als 6 Wochen am STück krank bist springt deine Krankenversicherung ein.

Da siehst aber mal wieder was für Parasiten und Sklaventreiber diese Zeitarbeitsfirmen sind!

Wir haben zur Zeit eine sehr gute Wirtschaftslage, ich kenne sogar Betriebe die selbst ungelernte Produktionshelfer wieder festeinstellen.

Such dir lieber ne vernünftige Festanstellung, leichter als zur Zeit wird es nicht.
Chilledkrote - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2007
1773 Beiträge

Geschrieben am: 25.04.2011 um 12:49 Uhr

Zitat von BrickerBoyzz:

Zitat von ught:

Dein Arbeitgeber bezahlt für dich Beiträge für eine gesetzliche Unfallversicherung um deinen Hin- /Rückweg und deine Arbeitszeit abzusichern.
(Ist Pflicht für jeden Arbeitgeber!)
Daher muss dein Arbeitgeber deinen Arbeitsunfall auch an die Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung) melden. Die kümmern sich dann um das weitere. Ansonsten bist du ganz normal krank geschrieben und erhältst dein Gehalt auch weiterhin von deinem Arbeitgeber. (Au0er es gibt andere vertragliche Vereinbahrungen).
Für dich selbst sollte es also keine Veränderungen geben, als wenn du normal krank geworden wärst. Der Unterschied jetzt ist eben, dass es durch einen Unfall geschehen ist.

Welcher Art ist denn deine Verletztung wenn ich fragen darf?

Falls du eine private Unfallversicherung hast, kann es sein, dass diese dir oben drauf noch etwas bezahlt. Aber das hängt von möglichen Folgeschäden und Krankenhausaufenthalt ab.


Meine rechte schulter is kaputt sprich die bänder am schulterblatt sind gerissen und jetzt trage ich eine armschiene und muss in 2 tagen zur Coputer tomographie


Warst du bei einem D-Arzt überhaupt? denke mal schwer du warst dann beim Orthopäden oder nicht? weiss er das es ein Arbeitsunfall war und über welche BG das läuft? Glaube nicht sonst würdest du die Fragen die hier aufkamen anders beantwortet haben

Das Leben ist kein Damenschoß. Egal wie man sich dreht man hat den arsch immer hinten

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