teacher-1
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:47 Uhr
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Zitat von Pratsch: Zitat von andibiber: Zitat von Pratsch: Wenn die Eltern den nicht unterschrieben habe, können sie hingehen und das ganze rückgängig machen, ohne weiteres.
nein können sie nicht... sie können es fordern, aber das taschengeld steht der person zu wofür er/sie das ausgeben will... und sparen geht!!!
Müll.
Er ist aber nicht voll Geschäftsfähig.
Stehst du aufm Schlauch?
Sehr richtig. Mit 15 bist Du eingeschränkt geschäftsfähig. Erst informieren, dann posten.
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-jU
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:48 Uhr
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Zitat von teacher-1: Zitat von -OzZy-: Zitat von -jU: generell hast du nur anspruch, wenn du ihm nachweisen kannst, dass er dir arglistig verschwiegen hat, dass erhebliche mängel am fahrzeug sind.
generell ist es aber so, dass der vertrag eh schwebend unwirksam ist, wenn nicht deine eltern den vertrag unterschrieben haben.
ich glaub so ungültig ist der nicht man hat auch mit 15 nen recht einen kaufvertrag abzuschließen dann wäre die frage wie teuer war der roller da taschengeldgesetz. Bloß bis zu nem gewissen betrag den ich jetzt nicht im kopf habe
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass man einen Roller für ein Taschengeld bekommt. Außerdem hat der junge Mann schon gesagt, dass seine Eltern den Vertrag unterzeichnet haben.
Zur Sache: Man fährt eigentlich immer gut, wenn man zunächst einmal bei Unstimmigkeiten das Gespräch mit dem Verkäufer sucht - sachlich, ruhig und erst einmal ohne Vorwurf. Von der Reaktion muss man das Weitere abhängig machen. Privatverkäufe sind immer so eine Sache, darum kaufe ich fahrbare Untersätze eigentlich nie von privat. Es kann gut sein, dass der Verkäufer über weitere Defekte nicht so genau im Bilde war, es hängt ja immer auch davon ab, wie lange der Roller bei ihm schon herumstand, wer das Ding am Ende wirklich gefahren hat, usw. Wenn ich Du wäre, dann würde ich versuchen das Ding zurückzugeben, denn es kann so auch eine Krücke sein, ein Groschengrab. Wenn der Verkäufer sich darauf nicht einlässt, dann würde ich versuchen einen Kompromiss auszuhandeln, dass er sich zumindest an den Kosten der Reparatur beteiligt. Vermutlich wird das dann so aussehen, dass er im Kaufpreis nach unten geht. Insgesamt ist es aber eben wieder einmal für mich ein Beispiel mehr, dss man von Privatverkäufen und größeren technischen Geräten wohl besser die Finger lässt, wenn man sich technisch nicht auskennt.
wenn tatsächlich die eltern unterschrieben haben, hat der mann mit seinem beitrag völlig und 100% recht
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OMG_Ein_Alex - 33
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:48 Uhr
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Und ihr kapiert nicht das er den vertrag selber nicht unterschrieben habt. Eure Diskussion ist sinnlos^^
Ihr spamt nur und helft keinem, alle zusammen!
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Poldi_96 - 29
Halbprofi
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:49 Uhr
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Zitat von OMG_Ein_Alex: Und ihr kapiert nicht das er den vertrag selber nicht unterschrieben habt. Eure Diskussion ist sinnlos^^
Ihr spamt nur und helft keinem, alle zusammen!
one music - one love
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:50 Uhr
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Man braucht mehr Angaben.
So ohne weiteres kann man nur grob sagen, ob der Vertrag gilt oder nichtig ist.
Wer weis was in dem Vertrag alles drinnen steht.
Konnten die Eltern den Roller anschauen?
awa
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Poldi_96 - 29
Halbprofi
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:55 Uhr
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mir is aber grad aufgefallen
es ist geschrieben worden der roller wurde gekauft und der kaufvertrag wurde gemacht theoretisch muss der kaufvertrag ja auch unterschrieben sein weil wenn der roller schon gekauft ist
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.03.2011 um 17:56 Uhr
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Zitat von Poldi_96: mir is aber grad aufgefallen
es ist geschrieben worden der roller wurde gekauft und der kaufvertrag wurde gemacht theoretisch muss der kaufvertrag ja auch unterschrieben sein weil wenn der roller schon gekauft ist

Ist er auch. ^^
Weil anscheinend war des kein mündlicher Kauf.
awa
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Poldi_96 - 29
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:57 Uhr
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Zitat von Pratsch: Zitat von Poldi_96: mir is aber grad aufgefallen
es ist geschrieben worden der roller wurde gekauft und der kaufvertrag wurde gemacht theoretisch muss der kaufvertrag ja auch unterschrieben sein weil wenn der roller schon gekauft ist

Ist er auch. ^^
Weil anscheinend war des kein mündlicher Kauf.
ja wenns kein mündlicher kauf war dann gibts nen vertrag und wenn der schon verkauft ist dann muss das ja ein gültiger sein
wenns aber ein mündlicher kauf war dann gibts keinen schriftlichen vertrag also kann da ja au gar nix drin stehn wenns keinen gibt
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.03.2011 um 18:00 Uhr
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Zitat von Poldi_96: Zitat von Pratsch: Zitat von Poldi_96: mir is aber grad aufgefallen
es ist geschrieben worden der roller wurde gekauft und der kaufvertrag wurde gemacht theoretisch muss der kaufvertrag ja auch unterschrieben sein weil wenn der roller schon gekauft ist

Ist er auch. ^^
Weil anscheinend war des kein mündlicher Kauf.
ja wenns kein mündlicher kauf war dann gibts nen vertrag und wenn der schon verkauft ist dann muss das ja ein gültiger sein
wenns aber ein mündlicher kauf war dann gibts keinen schriftlichen vertrag also kann da ja au gar nix drin stehn wenns keinen gibt
Es ist ein schriftlicher Vertrag, sonst hätten die Eltern den nicht unterschreiben können.
PS: Ein mündlicher Vertrag ist genauso gültig wie ein schriftlicher.
awa
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teacher-1
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:00 Uhr
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Zitat von OMG_Ein_Alex: Und ihr kapiert nicht das er den vertrag selber nicht unterschrieben habt. Eure Diskussion ist sinnlos^^
Ihr spamt nur und helft keinem, alle zusammen!
Äh - was? Ich habe doch soeben in einem längeren post darauf hingewiesen, dass der junge Mann gesagt hat, dass seine Eltern den Vertrag unterschrieben haben. Ich kann darin kein Spam erkennen.
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OMG_Ein_Alex - 33
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:21 Uhr
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Zitat von teacher-1: Zitat von OMG_Ein_Alex: Und ihr kapiert nicht das er den vertrag selber nicht unterschrieben habt. Eure Diskussion ist sinnlos^^
Ihr spamt nur und helft keinem, alle zusammen!
Äh - was? Ich habe doch soeben in einem längeren post darauf hingewiesen, dass der junge Mann gesagt hat, dass seine Eltern den Vertrag unterschrieben haben. Ich kann darin kein Spam erkennen.
Ich meinte nicht dich. Nur die vorherigen Diskussionen über Taschengeldparagraph^^
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teacher-1
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:27 Uhr
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Zitat von OMG_Ein_Alex: Zitat von teacher-1: Zitat von OMG_Ein_Alex: Und ihr kapiert nicht das er den vertrag selber nicht unterschrieben habt. Eure Diskussion ist sinnlos^^
Ihr spamt nur und helft keinem, alle zusammen!
Äh - was? Ich habe doch soeben in einem längeren post darauf hingewiesen, dass der junge Mann gesagt hat, dass seine Eltern den Vertrag unterschrieben haben. Ich kann darin kein Spam erkennen.
Ich meinte nicht dich. Nur die vorherigen Diskussionen über Taschengeldparagraph^^
Ah verstehe ...
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BlackDemon
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.03.2011 um 18:28 Uhr
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Zitat von sabbse: Du darfst doch eh noch keinen Kafvertrag unterschreiben, das müssen ja noch deine Eltern machen. Und ich würde doch einfach mal behaupten, deine Eltern wissen, was man in so einem Fall machen kann, oder nicht? (btw.: Punkte und Kommas schaden auch nicht  )
paragraph 144 bgb du honk. ;)
je nach preis.
edit:
oh. das haben ja schon ehrere gepostet...
ups.
"Die Sprache ist eine Waffe, haltet Sie scharf!"
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 15.03.2011 um 14:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.03.2011 um 14:44 Uhr
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Nochmal, um klarzustellen:
Man darf nur Sachen kaufen die man mit EINEM Taschengeld bezahlen kann.
Wenn man 50 Euro bekommt, darf man kein Spiel für 60 Euro kaufen.
Sinn? Schutz für Minderjährige. (Verschuldung etc.)
Da, wenn man das Taschengeld spart, es eine "Ratenzahlung" ist und für Ratenzahlungen muss man 18 Jahre alt sein.
Wenn ein 16 Jähriger 50 Euro Taschengeld bekommt und er kauft ein Spiel das 30 Euro kostet, wenn dann die Mutter hingeht und sagt, mein Sohn hätte das nicht kaufen dürfen, da das Geld für .... gedacht war, (z.B. Bücher, Essen, Freibad ...) dann ist der Kauf nicht gültig und sie kann den anfechten.
Da der "Threadersteller" den Vertrag nicht unterschrieben hat, ist das nicht gültig, aber
die Eltern können den Vertrag anfechten.
Da der Roller mehr Mängel, als angegeben, aufweist. (Klarer Betrug)
Früher hieß es: "Wie gesehen so gekauft".
Heute gibt es eine Klausel die den Käufer schützt.
Die besagt, dass man die Mängel angeben muss.
Btw: Unwissenheit schützt nicht.
Also ich würde das tun, an deiner Stelle.
Würde mich nicht verarschen lassen.
awa
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OMG_Ein_Alex - 33
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Dabei seit 04.2009
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Geschrieben am: 15.03.2011 um 17:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.03.2011 um 17:30 Uhr
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Zitat von Pratsch: Nochmal, um klarzustellen:
Man darf nur Sachen kaufen die man mit EINEM Taschengeld bezahlen kann.
Wenn man 50 Euro bekommt, darf man kein Spiel für 60 Euro kaufen.
Sinn? Schutz für Minderjährige. (Verschuldung etc.)
Da, wenn man das Taschengeld spart, es eine "Ratenzahlung" ist und für Ratenzahlungen muss man 18 Jahre alt sein.
Wenn ein 16 Jähriger 50 Euro Taschengeld bekommt und er kauft ein Spiel das 30 Euro kostet, wenn dann die Mutter hingeht und sagt, mein Sohn hätte das nicht kaufen dürfen, da das Geld für .... gedacht war, (z.B. Bücher, Essen, Freibad ...) dann ist der Kauf nicht gültig und sie kann den anfechten.
Da der "Threadersteller" den Vertrag nicht unterschrieben hat, ist das nicht gültig, aber
die Eltern können den Vertrag anfechten.
Da der Roller mehr Mängel, als angegeben, aufweist. (Klarer Betrug)
Früher hieß es: "Wie gesehen so gekauft".
Heute gibt es eine Klausel die den Käufer schützt.
Die besagt, dass man die Mängel angeben muss.
Btw: Unwissenheit schützt nicht.
Also ich würde das tun, an deiner Stelle.
Würde mich nicht verarschen lassen.
Schäden sind im Vertrag aber erwähnt.
Zitat: Gesagt das nur der Benzin schlauch kaputt ist jetzt stehlt sich heraus das mehr Kaputt ist er hhat es auch so aufgeschreiben..
Wenn der Threadersteller deutlicher schreiben würde, könnte man es genau sagen. Was er damit meint ist Auslegungssache
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