OMG_Ein_Alex - 33
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.03.2011 um 17:39 Uhr
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Zitat von Pratsch: Zitat: sie wissen es vllt aber sind momentan nicht da und deshalb frag ich euch... ?
Ach, deine Eltern waren nicht dabei.
Also: UNGÜLTIG
Fertig, aus.
Er hat schon mal gesagt das nicht er den Vertrag unterschrieben hat.
Zitat: ich hab ihn auch nicht Unterschrieben
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.03.2011 um 17:40 Uhr
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Zitat von OMG_Ein_Alex: Zitat von Pratsch: Zitat: sie wissen es vllt aber sind momentan nicht da und deshalb frag ich euch... ?
Ach, deine Eltern waren nicht dabei.
Also: UNGÜLTIG
Fertig, aus.
Er hat schon mal gesagt das nicht er den Vertrag unterschrieben hat.
Er hat es gesagt? Wie soll ich das dann lesen?
Btw: Hab nicht die Zeit alles zu lesen, ist mir auch zu dumm, weil nur Müll dirnnensteht.
Wer hat den, dann unterschrieben?
awa
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-jU
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.03.2011 um 17:40 Uhr
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Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf.[1] Bei teuren Anschaffungen jedoch kann der Verkäufer die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen oder die Eltern können das Geschäft nachträglich rückgängig machen.[2]
wiki
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OMG_Ein_Alex - 33
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:41 Uhr
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Er hat geschrieben, das sie momentan nicht da sind um sie zu fragen. Hat ja nichts mit dem Vertrag zu tun.
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andibiber - 33
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:41 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.03.2011 um 17:43 Uhr
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Zitat von Pratsch: Zitat von andibiber: nope... Man kann argumentieren dass er sich das über das Taschengeld angespart hat und damit wäre das okay. Aber ich glaube nicht, dass die Schwelle bei 1000 Euro liegt...
Ich würde auf schwebend unwirksam tippen 
damit is er sauber raus... (sei froh dass du nicht 18 bist :D weil dann hättest du ordentlich dreck am stecken... wieso liest du den Vertrag nicht auch richtig durch!? )
Das stimmt nicht, dass man sein Taschengeld sparen kann und dann kaufen kann was man will.
Das muss man schon mit einem Taschengeld bezahlen können.
so ein schwachsinn... natürlich kannst du das taschengeld sparen und dann den gesparten betrag dann in einem schub ausgeben...
such halt mal in google nach BGB 108, 110 
das sind die paragraphen und taschengeldparagraph (die menge) is persönliches ermessen (also nich genau festgelegt)
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:42 Uhr
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Wenn die Eltern den nicht unterschrieben habe, können sie hingehen und das ganze rückgängig machen, ohne weiteres.
awa
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OMG_Ein_Alex - 33
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:42 Uhr
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Zitat von Pratsch: Wenn die Eltern den nicht unterschrieben habe, können sie hingehen und das ganze rückgängig machen, ohne weiteres.
Ihr dreht euch im Kreis. er hat den Vertrag nicht unterschrieben.^^
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:43 Uhr
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Zitat von andibiber: Zitat von Pratsch: Zitat von andibiber: nope... Man kann argumentieren dass er sich das über das Taschengeld angespart hat und damit wäre das okay. Aber ich glaube nicht, dass die Schwelle bei 1000 Euro liegt...
Ich würde auf schwebend unwirksam tippen 
damit is er sauber raus... (sei froh dass du nicht 18 bist :D weil dann hättest du ordentlich dreck am stecken... wieso liest du den Vertrag nicht auch richtig durch!? )
Das stimmt nicht, dass man sein Taschengeld sparen kann und dann kaufen kann was man will.
Das muss man schon mit einem Taschengeld bezahlen können.
so ein schwachsinn... natürlich kannst du das taschengeld sparen und dann den gesparten betrag dann in einem schub ausgeben...
[link=http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html]" target="_blank">Das ist ein Link
[link=http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html]" target="_blank">Das ist ein Link
Des ist klar, aber die Elter können das rückgängig machen. Somit ist des kein fester Vertrag, weil es ein Hintertürchen gibt.
Wenn es nicht mit einem Taschengeld bezahlt werden kann.
awa
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Poldi_96 - 29
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:43 Uhr
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Zitat von -jU: Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf.[1] Bei teuren Anschaffungen jedoch kann der Verkäufer die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen oder die Eltern können das Geschäft nachträglich rückgängig machen.[2]
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es wird zwar kein genauer betrag vorgeschrieben aber genau genommen darf ein beschränkt geschäftsfähiger nur den wert einkaufen den er im monat als taschengeld bekommt
und ich glaube nicht dass mann den wert eines rollers als monatliches taschengeld bekommt
one music - one love
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andibiber - 33
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:44 Uhr
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Zitat von Pratsch: Wenn die Eltern den nicht unterschrieben habe, können sie hingehen und das ganze rückgängig machen, ohne weiteres.
nein können sie nicht... sie können es fordern, aber das taschengeld steht der person zu wofür er/sie das ausgeben will... und sparen geht!!!
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teacher-1
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.03.2011 um 17:45 Uhr
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Zitat von -OzZy-: Zitat von -jU: generell hast du nur anspruch, wenn du ihm nachweisen kannst, dass er dir arglistig verschwiegen hat, dass erhebliche mängel am fahrzeug sind.
generell ist es aber so, dass der vertrag eh schwebend unwirksam ist, wenn nicht deine eltern den vertrag unterschrieben haben.
ich glaub so ungültig ist der nicht man hat auch mit 15 nen recht einen kaufvertrag abzuschließen dann wäre die frage wie teuer war der roller da taschengeldgesetz. Bloß bis zu nem gewissen betrag den ich jetzt nicht im kopf habe
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass man einen Roller für ein Taschengeld bekommt. Außerdem hat der junge Mann schon gesagt, dass seine Eltern den Vertrag unterzeichnet haben.
Zur Sache: Man fährt eigentlich immer gut, wenn man zunächst einmal bei Unstimmigkeiten das Gespräch mit dem Verkäufer sucht - sachlich, ruhig und erst einmal ohne Vorwurf. Von der Reaktion muss man das Weitere abhängig machen. Privatverkäufe sind immer so eine Sache, darum kaufe ich fahrbare Untersätze eigentlich nie von privat. Es kann gut sein, dass der Verkäufer über weitere Defekte nicht so genau im Bilde war, es hängt ja immer auch davon ab, wie lange der Roller bei ihm schon herumstand, wer das Ding am Ende wirklich gefahren hat, usw. Wenn ich Du wäre, dann würde ich versuchen das Ding zurückzugeben, denn es kann so auch eine Krücke sein, ein Groschengrab. Wenn der Verkäufer sich darauf nicht einlässt, dann würde ich versuchen einen Kompromiss auszuhandeln, dass er sich zumindest an den Kosten der Reparatur beteiligt. Vermutlich wird das dann so aussehen, dass er im Kaufpreis nach unten geht. Insgesamt ist es aber eben wieder einmal für mich ein Beispiel mehr, dss man von Privatverkäufen und größeren technischen Geräten wohl besser die Finger lässt, wenn man sich technisch nicht auskennt.
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andibiber - 33
Experte
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:45 Uhr
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Zitat von Poldi_96: Zitat von -jU: Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf.[1] Bei teuren Anschaffungen jedoch kann der Verkäufer die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen oder die Eltern können das Geschäft nachträglich rückgängig machen.[2]
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es wird zwar kein genauer betrag vorgeschrieben aber genau genommen darf ein beschränkt geschäftsfähiger nur den wert einkaufen den er im monat als taschengeld bekommt
und ich glaube nicht dass mann den wert eines rollers als monatliches taschengeld bekommt
nein mann! DU darfst sparen! Is ja dein geld ;)
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:45 Uhr
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Zitat von andibiber: Zitat von Pratsch: Wenn die Eltern den nicht unterschrieben habe, können sie hingehen und das ganze rückgängig machen, ohne weiteres.
nein können sie nicht... sie können es fordern, aber das taschengeld steht der person zu wofür er/sie das ausgeben will... und sparen geht!!!
Müll.
Er ist aber nicht voll Geschäftsfähig.
Stehst du aufm Schlauch?
awa
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.03.2011 um 17:51 Uhr
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Zitat von andibiber: Zitat von Poldi_96: Zitat von -jU: Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf.[1] Bei teuren Anschaffungen jedoch kann der Verkäufer die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen oder die Eltern können das Geschäft nachträglich rückgängig machen.[2]
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es wird zwar kein genauer betrag vorgeschrieben aber genau genommen darf ein beschränkt geschäftsfähiger nur den wert einkaufen den er im monat als taschengeld bekommt
und ich glaube nicht dass mann den wert eines rollers als monatliches taschengeld bekommt
nein mann! DU darfst sparen! Is ja dein geld ;)
Sein Geld, da er nicht 18 ist wird er geschützt.
Die Eltern können das Geld zurückfordern und bekommen recht!
Er kann nicht einfach ein Roller für 800 oder so kaufen.
Es geht nicht. Nein. Punkt. (Können ja, aber rechtlich gesehn nein)
awa
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Poldi_96 - 29
Halbprofi
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:47 Uhr
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Zitat von Pratsch: Zitat von andibiber: Zitat von Pratsch: Wenn die Eltern den nicht unterschrieben habe, können sie hingehen und das ganze rückgängig machen, ohne weiteres.
nein können sie nicht... sie können es fordern, aber das taschengeld steht der person zu wofür er/sie das ausgeben will... und sparen geht!!!
Müll.
Er ist aber nicht voll Geschäftsfähig.
Stehst du aufm Schlauch?
die elter können hingehen und sagen dass sie den vertrag auflösen wollen zum hundertsten mal ER IST 15 UND DAMIT NICHT VOLL GESCHÄFTSFÄHIG
so hats jz mal endlich jeder kapiert??
one music - one love
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