Adi91 - 33
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:08 Uhr
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Zitat von Luki23: Zitat von Adi91: Zitat von LeSavant: sollte es sich tatsächlich sein, dass der roller unangezeigte mängel hat, ist das betrug.
da du minderjährig bist, sogar unter 16, ist der vertragsabschluss sowieso nichtig, wenn deine eltern nicht zugstimmt haben....
vergess den mist und such dir was anderes.
kommt darauf an ob du dem Verkäufer Nachweisen kannst ob er wirklich von den Mängeln gewusst hat.
muss er ja sonst könnte er schlecht fahren ?
Naja die werden schon ne Probefahrt vorher gemacht haben und wenn es dennen dabei nicht aufgefallen ist könnt es der verkäufer auch nicht gewusst haben.
Und wenn wegen dem Schlauch oder was er halt angegeben hat keine Probefahrt möglich war dann kann der ja auch behaupten das er ewig nicht mehr mit dem Roller gefahren ist und so nichts davon wusste.
Lasst die Hater haten. Neid ist die größte Anerkennung.
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Luki23 - 29
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:10 Uhr
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Naja die werden schon ne Probefahrt vorher gemacht haben und wenn es dennen dabei nicht aufgefallen ist könnt es der verkäufer auch nicht gewusst haben.
Und wenn wegen dem Schlauch oder was er halt angegeben hat keine Probefahrt möglich war dann kann der ja auch behaupten das er ewig nicht mehr mit dem Roller gefahren ist und so nichts davon wusste.
das bringt mir alles nicht weiter ich will nur wissen ob das Möglich ist das er die Kosten wo er falsch angegeben hat auch bezahlen mus ? oder wenigstens die Hälfte ?
Mein herz schlägt nur für den FCB
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lemmon - 58
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:13 Uhr
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Ganz einfach: Privat Gekauft = gekauft wie gesehen. Egal was erzählt wird. Ist auch so bestimmt irgendwo im Kaufvertrag (hoffentlich ein Vordruck und kein Abfallpapier...) vermerkt.
Gekauft beim Händler: Gewährleistung auf Fahrzeug 1 Jahr. Verschleißteile ausgenommen. Bei Sachmängeln die nicht ersichtlich sind (weder vom Händler noch vom Käufer) muß Gutachten klären, ob Schäden erkennbar waren. Jedenfalls.... Anwalt um Rat fragen...
Und kommt auch auf die Kosten an: Bagatellbeträge no way...wirtschaftlicher Totalschaden = da liegt vielleicht Betrugsverdacht nahe...
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-OzZy- - 34
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:17 Uhr
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Zitat von Luki23: sers
em also habe ein Problem habe Ein Roller gakauft und haben auch ein Kaufvertrag gemacht und der man hat Gesagt das nur der Benzin schlauch kaputt ist jetzt stehlt sich heraus das mehr Kaputt ist er hhat es auch so aufgeschreiben.. und ja.. und ich mein jetzt ob er das Zahlen muss was er uns nicht angegeben hat stimmt das ? ich emin mann kann ja nicht sagen das nurr das kaputt ist dabei ist mehr kaputt ?
wenn wirklich nur drin steht das nur der benzinschlauch kaputt ist dann durchaus schon. Steht da was mit drin wie gekauft wie gesehen? Keine gewährleistung etc dann wirste dich noch schwerer machen. Da es ja sicher eine Privatperson war haste dann eig keine chance. versuch den mal anzurufen oder fahrt nochmal hin und redet mit dem. Wenn drin stand das nur benzinschlauch kaputt ist und er repariert bzw zahlt nicht freiwillig müsstest du zu nem anwalt aber ob sich der ganze stress für nen roller lohnt ist fraglich
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-jU
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:19 Uhr
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generell hast du nur anspruch, wenn du ihm nachweisen kannst, dass er dir arglistig verschwiegen hat, dass erhebliche mängel am fahrzeug sind.
generell ist es aber so, dass der vertrag eh schwebend unwirksam ist, wenn nicht deine eltern den vertrag unterschrieben haben.
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-OzZy- - 34
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:21 Uhr
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Zitat von -jU: generell hast du nur anspruch, wenn du ihm nachweisen kannst, dass er dir arglistig verschwiegen hat, dass erhebliche mängel am fahrzeug sind.
generell ist es aber so, dass der vertrag eh schwebend unwirksam ist, wenn nicht deine eltern den vertrag unterschrieben haben.
ich glaub so ungültig ist der nicht man hat auch mit 15 nen recht einen kaufvertrag abzuschließen dann wäre die frage wie teuer war der roller da taschengeldgesetz. Bloß bis zu nem gewissen betrag den ich jetzt nicht im kopf habe
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elPremo - 28
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:24 Uhr
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Ware ist mangelhaft d.h. Du kannst vom Kaufvertrag zurück treten
el Premo hat gesprochen.
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-jU
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:25 Uhr
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Zitat von elPremo: Ware ist mangelhaft d.h. Du kannst vom Kaufvertrag zurück treten
nö kannst nicht
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-jU
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:27 Uhr
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Zitat von -OzZy-: Zitat von -jU: generell hast du nur anspruch, wenn du ihm nachweisen kannst, dass er dir arglistig verschwiegen hat, dass erhebliche mängel am fahrzeug sind.
generell ist es aber so, dass der vertrag eh schwebend unwirksam ist, wenn nicht deine eltern den vertrag unterschrieben haben.
ich glaub so ungültig ist der nicht man hat auch mit 15 nen recht einen kaufvertrag abzuschließen dann wäre die frage wie teuer war der roller da taschengeldgesetz. Bloß bis zu nem gewissen betrag den ich jetzt nicht im kopf habe
die schwelle ist 1000 €. man braucht aber trotzdem die zustimmung der eltern. sie müssen bis max 1000 € nur nicht dabei sein glaube ich.
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andibiber - 33
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:29 Uhr
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Zitat von BlueGrass: privat kauf ist eigentlcih gekauft wie gesehen ...
da kommt aber das alter ins spiel 
mit 15 darf er das noch nicht... Kommt halt auf den Geldbetrag an(wegen Taschengeldparagraphen)
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.03.2011 um 17:32 Uhr
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Zitat von Luki23: sers
em also habe ein Problem habe Ein Roller gakauft und haben auch ein Kaufvertrag gemacht und der man hat Gesagt das nur der Benzin schlauch kaputt ist jetzt stehlt sich heraus das mehr Kaputt ist er hhat es auch so aufgeschreiben.. und ja.. und ich mein jetzt ob er das Zahlen muss was er uns nicht angegeben hat stimmt das ? ich emin mann kann ja nicht sagen das nurr das kaputt ist dabei ist mehr kaputt ?
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn alles übereinstimmt.
Daher: Vertrag von Anfang an ungültig.
BTW: Bist sowieso nicht voll Geschäftsfähig.
PS: "stehlt" -> Sorry musste sein...
Edit: Privatverkauf? Konntest du den Roller anschauen?
Hast du den bezahlt oder waren deine Eltern dabei?
awa
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andibiber - 33
Experte
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:32 Uhr
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Zitat von -jU: Zitat von -OzZy-: Zitat von -jU: generell hast du nur anspruch, wenn du ihm nachweisen kannst, dass er dir arglistig verschwiegen hat, dass erhebliche mängel am fahrzeug sind.
generell ist es aber so, dass der vertrag eh schwebend unwirksam ist, wenn nicht deine eltern den vertrag unterschrieben haben.
ich glaub so ungültig ist der nicht man hat auch mit 15 nen recht einen kaufvertrag abzuschließen dann wäre die frage wie teuer war der roller da taschengeldgesetz. Bloß bis zu nem gewissen betrag den ich jetzt nicht im kopf habe
die schwelle ist 1000 €. man braucht aber trotzdem die zustimmung der eltern. sie müssen bis max 1000 € nur nicht dabei sein glaube ich.
nope... Man kann argumentieren dass er sich das über das Taschengeld angespart hat und damit wäre das okay. Aber ich glaube nicht, dass die Schwelle bei 1000 Euro liegt...
Ich würde auf schwebend unwirksam tippen 
damit is er sauber raus... (sei froh dass du nicht 18 bist :D weil dann hättest du ordentlich dreck am stecken... wieso liest du den Vertrag nicht auch richtig durch!? )
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andibiber - 33
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:33 Uhr
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Zitat von -jU: Zitat von elPremo: Ware ist mangelhaft d.h. Du kannst vom Kaufvertrag zurück treten
nö kannst nicht
natürlich nicht. Wenns im Kaufvertrag drinsteht und er den unterschreibt wäre alles okay...
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.03.2011 um 17:36 Uhr
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Zitat von andibiber: nope... Man kann argumentieren dass er sich das über das Taschengeld angespart hat und damit wäre das okay. Aber ich glaube nicht, dass die Schwelle bei 1000 Euro liegt...
Ich würde auf schwebend unwirksam tippen 
damit is er sauber raus... (sei froh dass du nicht 18 bist :D weil dann hättest du ordentlich dreck am stecken... wieso liest du den Vertrag nicht auch richtig durch!? )
Das stimmt nicht, dass man sein Taschengeld sparen kann und dann kaufen kann was man will.
Das muss man schon mit einem Taschengeld bezahlen können.
awa
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:38 Uhr
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Zitat: sie wissen es vllt aber sind momentan nicht da und deshalb frag ich euch... ?
Ach, deine Eltern waren nicht dabei.
Also: UNGÜLTIG
Fertig, aus.
awa
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