Geschrieben am: 03.07.2010 um 14:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.07.2010 um 14:38 Uhr
|
|
Zitat von BukosNoodle: Zitat von septicus:
Zusammengefasst:
Wir betreiben das Ganze hier seit über 10 Jahren. Die Messages seit ca 8 Jahren (das Forum von Anfang an). Glaubt ihr eigentlich, wir hätten uns da nicht rechtlich erkundigt und das alles prüfen lassen? Die von uns gepflegte Vorgehensweise ist nicht nur anwaltlich geprüft sondern inzwischen auch mehrfach richterlich so anerkannt worden.
Also es geht ja nicht darum zu sagen, TU hätte sich unrechtmäßig verhalten - mir geht es nur darum, ob TU seine Möglichkeiten ausschöpft Stichwort § 100g StPO. Gut, aber die Positionen scheinen ja recht deutlich zu sein.
§100g StPO bezieht sich auf die den Ermittlungsbehörden zustehenden Kompetenzen. Und nicht auf die jedem x-beliebiegen Bürger oder Unternehmen zustehenden Kompetenzen. Ergibt sich auch aus der Überschrift des Abschnittes:
Zitat: 8. Abschnitt - Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung (§§ 94 - 111p)
Und DIESE Möglichkeiten schöpfen wir vollumfänglich aus. Will heißen: wir arbeiten bei Ermittlungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vollumfänglich mit der Polizei zusammen. Das kann die Polizei Ulm und die Polizei Neu-Ulm bestätigen....
ABER:
Anzeige müssen schon die Betroffenen selbst erstatten. Das ist nicht unsere Aufgabe.
|