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Postgeheimnis & Briefgeheimnis

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DOAGamer2 - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2004
116 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 14:13 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von BukosNoodle:

Das ist ja genau der Punkt, der mich zum nachdenken gebracht hat, ob es denn wirklich so ist. Oder ob sich z.B. aus § 28 BDSG nicht eben doch die Möglichkeit ergibt, gegebenenfalls einzugreifen, wenn es zu Dingen wie Verleumdung oder Ähnlichem kommt...


bei straftaten darf das postgeheimnis gelockert werden, das gilt bei tu wie bei der post oder auch sonstwo - aber nur da und eben auf höherinstanzliche erlaubnis. also wieso so n aufsehens darum btw google gibt dazu genug her.


wie ich sowas hasse, ohne witz..
wenn man einen threat erstellt in dem intelligente leute versuchen über gesetzesniederschriften zu reden, kommst du und sagst man soll google benutzen und hier kein aufsehen darum machen...
das einzige was nich über google gefunden werden kann sind foren in dennen darüber gesprochen wird auf was sie diese woche bock haben, was die erkenntnis des tages ist und sonstiger rotz der soweit echt NULL sinn ergibt... da kommt mindestens auch acht bis huntert mal drin vor: sinnlos. close please..

für was ist dann bitteschön deiner meinung nach das forum da?
komm sag mal!?

greezis!

Go verhält sich zu Schach wie Philosophie zur doppelten Buchführung

septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 14:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.07.2010 um 14:38 Uhr

Zitat von BukosNoodle:

Zitat von septicus:


Zusammengefasst:
Wir betreiben das Ganze hier seit über 10 Jahren. Die Messages seit ca 8 Jahren (das Forum von Anfang an). Glaubt ihr eigentlich, wir hätten uns da nicht rechtlich erkundigt und das alles prüfen lassen? Die von uns gepflegte Vorgehensweise ist nicht nur anwaltlich geprüft sondern inzwischen auch mehrfach richterlich so anerkannt worden.


Also es geht ja nicht darum zu sagen, TU hätte sich unrechtmäßig verhalten - mir geht es nur darum, ob TU seine Möglichkeiten ausschöpft Stichwort § 100g StPO. Gut, aber die Positionen scheinen ja recht deutlich zu sein.


§100g StPO bezieht sich auf die den Ermittlungsbehörden zustehenden Kompetenzen. Und nicht auf die jedem x-beliebiegen Bürger oder Unternehmen zustehenden Kompetenzen. Ergibt sich auch aus der Überschrift des Abschnittes:

Zitat:

8. Abschnitt - Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung (§§ 94 - 111p)


Und DIESE Möglichkeiten schöpfen wir vollumfänglich aus. Will heißen: wir arbeiten bei Ermittlungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vollumfänglich mit der Polizei zusammen. Das kann die Polizei Ulm und die Polizei Neu-Ulm bestätigen....

ABER:

Anzeige müssen schon die Betroffenen selbst erstatten. Das ist nicht unsere Aufgabe.
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