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Postgeheimnis & Briefgeheimnis

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
BukosNoodle - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2009
31 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 00:23 Uhr

Also ich bin schon ein paar mal über die Aussage gestolpert, Moderatoren / Administratoren können / dürfen Nachrichten die mit dem Messenger verschickt werden nicht lesen, laut Post- bzw. Briefgeheimnis.

Kann es sein, dass das falsch ist? IMHO bezieht sich das Postgeheimnis auf die Postunternehmen, und das Briefgeheimnis bezieht sich auf auf postalischem Weg versendete.. Dinge.

Wäre das nicht eher eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und wären diese im Zweifelsfall nicht sogar legitim nach BDSG, wenn es sich um Straftaten handelt wie zum Beispiel Verleumdung, Erpressung etc.?

My 2 cents...


Frenchmen - 31
Experte (offline)

Dabei seit 07.2008
1868 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 00:26 Uhr

schon irgendwie :D

More beer.

der_eine_da- - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2009
310 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 00:29 Uhr

also meine bösen gedanken sagen mir das es nur ne faule ausrede sei um nix zu machen ^^

:o

MNic - 32
Experte (offline)

Dabei seit 10.2005
1495 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 00:29 Uhr

bei straftaten wird die polizei eingeschaltet.. soweit ich weiß dürfen die dann nachrichten lesen

Halb Mann, halb Bär, halb Schwein..... Mannbärschwein

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 00:36 Uhr

mhh..du lebst wohl in einer zeit ohne pcs, was^^

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

BukosNoodle - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2009
31 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 00:40 Uhr

Zitat von der_eine_da-:

also meine bösen gedanken sagen mir das es nur ne faule ausrede sei um nix zu machen ^^


Na also das will ich jetzt mal überhört haben ^^

(Ich ohne PCs? Klar, ich tippe auch gerade auf ner Kokusnuss rum und schaue was passiert...)
Darky1991 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2005
253 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 00:48 Uhr

Zitat von BukosNoodle:

Zitat von der_eine_da-:

also meine bösen gedanken sagen mir das es nur ne faule ausrede sei um nix zu machen ^^


Na also das will ich jetzt mal überhört haben ^^

(Ich ohne PCs? Klar, ich tippe auch gerade auf ner Kokusnuss rum und schaue was passiert...)


der war gut :-D
a_vehicle - 34
Experte (offline)

Dabei seit 03.2005
1294 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 00:51 Uhr

Also schiebt Team Ulm das nur vor, um sich arbeit zu sparen? Allerhand :D
romanos - 33
Profi (offline)

Dabei seit 05.2010
603 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 00:53 Uhr

Es gilt zuerst immer die Unschuldsvermutung, nur auf Verdacht dürfen seit neuestem der letzte Verkehr/Kontakt überprüft werden, oder bei "Terror"verdacht auch schon während der überwachung.

Warum sind die Hälfte der User eigentlich unter 5 oder über 90?

gibbs59 - 66
Experte (offline)

Dabei seit 04.2010
1864 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 01:01 Uhr

Wer wird nicht überwacht ? ? ? :winker:

Quad

noctilux - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2010
84 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 01:09 Uhr

Zitat von BukosNoodle:

Also ich bin schon ein paar mal über die Aussage gestolpert, Moderatoren / Administratoren können / dürfen Nachrichten die mit dem Messenger verschickt werden nicht lesen, laut Post- bzw. Briefgeheimnis.

Kann es sein, dass das falsch ist? IMHO bezieht sich das Postgeheimnis auf die Postunternehmen, und das Briefgeheimnis bezieht sich auf auf postalischem Weg versendete.. Dinge.

Wäre das nicht eher eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und wären diese im Zweifelsfall nicht sogar legitim nach BDSG, wenn es sich um Straftaten handelt wie zum Beispiel Verleumdung, Erpressung etc.?

My 2 cents...



Meines Wissens nach gilt das Post- und Fernmeldegeheimnis unabhängig von irgendwelchen Unternehmen. Wenn ich jetzt der Taube auf dem Dach einen Brief an Jesus umbinde und sag: »Flieg damit in die Wüste«, dürfte das Kamel 2km vor der Wüste diesen Brief nicht lesen, da dieser Brief versiegelt (also »zugebebbt«, wie man hier sagt) und dessen Inhalt damit für fremde Augen nicht sichtbar gemacht werden soll. Wenn die Taube jetzt aber eine unverschlossene Postkarte transportiert, darf jedes dahergelatschte Kamel auf der Strecke Kairo – Ulm meine Sülze lesen (und im Übrigen auch weiterverbreiten). Das Gleiche gilt für das Fernmelde-, also das Telefongeheimnis. Ob ich jetzt über die Telekom, 1&1 oder über zwei mit ner Schnur verbundene Joghurtbecher telefoniere ist grad egal.
Als verschlossene, da über passwortgeschützte Accounts laufende Nachrichtenübermittlung zwischen zwei Personen dürfte sich das Postgeheimnis auch auf Nachrichten bei TU erstrecken.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
SummerBreeze
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
495 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 01:19 Uhr

Siehe:

There are only 10 types of different people. Those who understand binary and those who don't.

Lenowyrr - 35
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 04.2005
2134 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 01:59 Uhr

Persönliche Nachrichten die zwischen Usern geschrieben werden dürfen von niemandem eingesehen werden. (Nichtmal von Admins von TU) Und stehen unter dem oben genannten Fernmeldegegheimnis.

Nur nach einem gerichtlichen Beschluss darf die Polizei diese Nachrichten mit einsehen.

Team-Ulm.de stellt in diesem Fall sowas wie die "Deutsche Post" dar. Da darf auch niemand eure Briefe aufmachen und einfach so den Inhalt lesen. ;-)

Es eskaliert ja doch... ¯\_(ツ)_/¯

BukosNoodle - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2009
31 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 02:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.07.2010 um 02:25 Uhr

Zitat von noctilux:


Meines Wissens nach gilt das Post- und Fernmeldegeheimnis unabhängig von irgendwelchen Unternehmen. Wenn ich jetzt der Taube auf dem Dach einen Brief an Jesus umbinde und sag: »Flieg damit in die Wüste«, dürfte das Kamel 2km vor der Wüste diesen Brief nicht lesen, da dieser Brief versiegelt (also »zugebebbt«, wie man hier sagt) und dessen Inhalt damit für fremde Augen nicht sichtbar gemacht werden soll. Wenn die Taube jetzt aber eine unverschlossene Postkarte transportiert, darf jedes dahergelatschte Kamel auf der Strecke Kairo – Ulm meine Sülze lesen (und im Übrigen auch weiterverbreiten). Das Gleiche gilt für das Fernmelde-, also das Telefongeheimnis. Ob ich jetzt über die Telekom, 1&1 oder über zwei mit ner Schnur verbundene Joghurtbecher telefoniere ist grad egal.
Als verschlossene, da über passwortgeschützte Accounts laufende Nachrichtenübermittlung zwischen zwei Personen dürfte sich das Postgeheimnis auch auf Nachrichten bei TU erstrecken.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.


Also ich meine das Postgeheimnis gilt auch für Postkarten, weiss es aber nicht genau. Einen Account zu haben "versiegelt" die Nachricht ja nicht. Ich vermute schwer, dass TU die Nachrichten im Klartext in der Datenbank stehen hat und könnte mir auch gut vorstellen, dass da nichts mit Verschlüsselung (SSL) gemacht wird.

Nunja, aber um in deinem Bild zu bleiben: nur weil ich meine Postkarte an Jesus im verschloßenen Kämmerchen (Account) geschrieben habe, heisst es ja nicht, dass die Taube (aramäische Sprachkenntnisse vorausgesetzt) diese nicht lesen könnte...

Ergo, wenn Jesus der Taube von einer Straftat berichtet, könnte diese weitere Schritte verfolgen, und .. öh.. dich aus deinem Haus werfen...?!

Zitat von Lenowyrr:

Team-Ulm.de stellt in diesem Fall sowas wie die "Deutsche Post" dar. Da darf auch niemand eure Briefe aufmachen und einfach so den Inhalt lesen. ;-)


Das ist ja genau der Punkt, der mich zum nachdenken gebracht hat, ob es denn wirklich so ist. Oder ob sich z.B. aus § 28 BDSG nicht eben doch die Möglichkeit ergibt, gegebenenfalls einzugreifen, wenn es zu Dingen wie Verleumdung oder Ähnlichem kommt...
BLDiamant-60 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
299 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 02:23 Uhr

Zitat:

Sollte das über den Messenger geschehen, können wir hier nichts machen:
Persönliche Nachrichten im Messenger unterliegen dem Postgeheimnis. Als Zusteller der Nachrichten dürfen wir diese also weder einsehen, noch gegen den Absender vorgehen.

Ansonsten gilt: Kontaktformular verwenden.


3 threads früher zu lesen.....
ergo: tu juckt das wieder nen scheißdreck (ging um ne ~üble~ beleidung^^)
aber im zweifelsfalle/ausnahmefall, anzeige machen, dann können auch die mails eingesehen werden

....und so

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 07:44 Uhr

Zitat von BukosNoodle:

Das ist ja genau der Punkt, der mich zum nachdenken gebracht hat, ob es denn wirklich so ist. Oder ob sich z.B. aus § 28 BDSG nicht eben doch die Möglichkeit ergibt, gegebenenfalls einzugreifen, wenn es zu Dingen wie Verleumdung oder Ähnlichem kommt...


bei straftaten darf das postgeheimnis gelockert werden, das gilt bei tu wie bei der post oder auch sonstwo - aber nur da und eben auf höherinstanzliche erlaubnis. also wieso so n aufsehens darum btw google gibt dazu genug her.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

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