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Postgeheimnis & Briefgeheimnis

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drunkpunk - 38
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
13725 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 07:51 Uhr

Zitat von BLDiamant-60:

ergo: tu juckt das wieder nen scheißdreck


Es ist immer wieder schön zu lesen warum man soviel Arbeit hier rein steckt :)

Fuck me im famous. (ich Dieb)

videodj_big - 25
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2010
300 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 08:13 Uhr

Geheimnisse zu erstellen, liebe ich.
Vorallem die Briefe und die Post.

87

Nordseeinsel - 53
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2010
35 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 08:13 Uhr

Zitat von BukosNoodle:

Also ich bin schon ein paar mal über die Aussage gestolpert, Moderatoren / Administratoren können / dürfen Nachrichten die mit dem Messenger verschickt werden nicht lesen, laut Post- bzw. Briefgeheimnis.

Kann es sein, dass das falsch ist? IMHO bezieht sich das Postgeheimnis auf die Postunternehmen, und das Briefgeheimnis bezieht sich auf auf postalischem Weg versendete.. Dinge.

Wäre das nicht eher eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und wären diese im Zweifelsfall nicht sogar legitim nach BDSG, wenn es sich um Straftaten handelt wie zum Beispiel Verleumdung, Erpressung etc.?

My 2 cents...



Ich wurde hier schon auf das übelste beschimpft und bedroht, ich bin dann mit den ausgedruckten Nachrichten zur Polizei gegangen. Aber die können erst etwas machen, wenn die Person hier aufgetaucht wäre und mir wirklich was angetan hätte. Die von Team Ulm, sagen, sie können da nix machen. Also, ich finde ja, du hast Recht mit deiner Aussage, aber TU sieht das wohl anders. Leider.
drunkpunk - 38
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
13725 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 08:20 Uhr

Zitat von Nordseeinsel:

Zitat von BukosNoodle:

Also ich bin schon ein paar mal über die Aussage gestolpert, Moderatoren / Administratoren können / dürfen Nachrichten die mit dem Messenger verschickt werden nicht lesen, laut Post- bzw. Briefgeheimnis.

Kann es sein, dass das falsch ist? IMHO bezieht sich das Postgeheimnis auf die Postunternehmen, und das Briefgeheimnis bezieht sich auf auf postalischem Weg versendete.. Dinge.

Wäre das nicht eher eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und wären diese im Zweifelsfall nicht sogar legitim nach BDSG, wenn es sich um Straftaten handelt wie zum Beispiel Verleumdung, Erpressung etc.?

My 2 cents...



Ich wurde hier schon auf das übelste beschimpft und bedroht, ich bin dann mit den ausgedruckten Nachrichten zur Polizei gegangen. Aber die können erst etwas machen, wenn die Person hier aufgetaucht wäre und mir wirklich was angetan hätte. Die von Team Ulm, sagen, sie können da nix machen. Also, ich finde ja, du hast Recht mit deiner Aussage, aber TU sieht das wohl anders. Leider.


Ersetze im letzten Satz "TU" durch "Die deutsche Rechtssprechung".

Fuck me im famous. (ich Dieb)

markus_xx - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2010
113 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 09:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.07.2010 um 09:28 Uhr

http://www.team-ulm.de/Datenschutzerklaerung
insbesondere Punkt 3 und 4


:)

septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 09:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.07.2010 um 10:39 Uhr

Wenn ich das hier so durchlese, stellen sich mir die Nackenhaare auf. Sorry, aber die Gesetzeslage und Rechtssprechung zu dem Ganzen ist eindeutig.

Zunächst einmal:
Im Grundgesetz Artikel 10 ist das Fernmeldegeheimnis verankert.Dort steht:

Zitat:

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
.

Das gilt für ALLE Bürger, Behörden, Firmen, Institutionen und sonstigen Organisationen in Deutschland. Einfach für alle in Deutschland.

Das Fernmeldegeheimnis selbst wird in §88 Telekommunikationsgesetz geregelt:

Zitat:


(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

(2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.

(4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Fahrzeugs für Seefahrt oder Luftfahrt, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung.


Messages sind eine private Kommunikation, die von einem Absender jeweils an einen Empfänger übermittelt wird - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das ist also vergleichbar mit einem Brief - oder auch einer Postkarte.

Aus oben zitiertem Paragrafen geht aber eindeutig hervor, dass derlei Kommunikation NICHT von uns gelesen werden darf.

Im Übrigen handelt es sich um PRIVATE Kommunikation. Und damit einzig und allein eine Sache zwischen Absender und Empfänger. Wir sind hier aber sicher NICHT im Kindergarten, in dem die Kinder immer zum Fräulein Erzieherin rennen und dort alles petzen (Fräulein Müller, der Dennis hat zu mir "Stinker" gesagt), woraufhin Fräulein Müller dann einschreitet. Nein. DIe an Team-Ulm teilnehmenden Personen sind reifer als Kindergartenkinder und sollten in der Lage sein, ihre Angelegenheiten, die ihr Privatleben betreffen selbst zu regeln.

Oder geht ihr auch zum nächsten Postamt, wenn Euch die Deutsche Post einen Brief mit beleidigendem Inhalt zustellt und beschwert Euch dort über den Absender? Man würde dort auf Gelächter stoßen (zurecht)....


Bzgl. der Anzeigeerstattung:
Es mag Polizisten geben, die sich die Sache etwas einfach machen und die dann sagen: wir können nichts machen, solange der nicht persönlich vor der Tür steht.

Ein Blick in das Anti-Stalking Gesetz (§238 StGB) wird da sehr deutlich:

Zitat:

Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


Wie man klar lesen kann, ist auch die dauerhafte Belästigung über Telekommunikationsmittel Stalking und anzeigewürdig.

Der Polizist möge also bitte seinen Popo in Schwung versetzen und seinen Job ordentlich machen.

Edit:
Bei schweren Straftaten kann der Polizist über die Staatsanwaltschaft zudem eine richterliche Verfügung erwirken, auf deren Basis wir dann die Nachrichten für weitere Ermittlungen an die Ermittlungsbehörden herauszugeben haben.
BukosNoodle - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2009
31 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 11:33 Uhr

Also nanana, auch wenn ich jetzt hier mit jemand mit ner zweistelligen Id spreche, die Polizei als untätig darzustellen - sich dafür selbst auf den Standpunkt zu stellen, man sei keine Kindergärtnerin - ist reichlich selbstgefällig.

Und die Sache mit dem Postamt - der Vergleich hinkt ja auch etwas. (Post so ca. OSI-Stufe 4 / Team-Ulm Stufe 7). Deshalb hat Team-Ulm auch andere Handhabungsmöglichkeiten, also z.B. Mitgliederausschluss aufgrund von Verletzung der Benutzerrichtlinien.


Poassaeng - 41
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 09.2002
6480 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 11:55 Uhr

Zitat von BukosNoodle:

die Polizei als untätig darzustellen [...] ist reichlich selbstgefällig.


Naja, den oben beschriebenen Fall kann ich aber auch ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Ich war selbst oft genug bei der Polizei und habe User angezeigt, die mich bedroht haben (nicht aus dem Grund, weil ich "Angst" gehabt hätte, sondern, weil ich der Überzeugung bin, dass der Spaß irgendwann aufhört und diese User merken sollten, dass sie definitiv zu weit gegangen sind). Ich bin mit Screenshots der Nachrichten zur Polizei gegangen, alles weitere hat dann von dort aus seinen (aus meiner Sicht "erfolgreichen") Verlauf genommen.


Zitat von BukosNoodle:

Deshalb hat Team-Ulm auch andere Handhabungsmöglichkeiten, also z.B. Mitgliederausschluss aufgrund von Verletzung der Benutzerrichtlinien.


Natürlich haben wir ganz andere Möglichkeiten. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die von dir erwähnte "Verletzung der Benutzerrichtlinien" erstmal nachgewiesen werden muss. Im Falle "Messages lesen" besteht eben folgende Problematik:

Angenommen, jemand erhält von einem beliebigen User eine Nachricht mit dem Inhalt "Blöder Idiot!". Der Empfänger dieser Nachricht meldet das uns, mit der Bitte, diese Person doch zu löschen. Was sollen wir tun? Uns darauf verlassen, dass sich das schon so zugetragen haben wird und den Verfasser löschen? Was, wenn sich der Empfänger nur einen "Scherz" erlauben wollte und behauptet, DU hättest diese Nachricht geschrieben und wir würden dann folgerichtig eben deinen Account löschen? Halte ich nicht für zielführend. Aber welche Alternative bleibt uns denn? In der Datenbank nachsehen, ob das auch wirklich vom vermeintlichen Absender kam und nicht von irgendjemand anderem? Das ist, wie septicus oben schon angemerkt hat, rechtlich leider nicht zulässig. Abgesehen davon: Wer entscheidet, wann wir da wirklich eingreifen sollten? Bei "Du bist doof!"? Erst bei "Deine Mutter klaut bei KIK!"? Oder erst bei "Ich stech dich ab!"? Sorry, aber DEN Schuh zieh ich mir nicht an... ;-)

Dass die Aussage "Sorry, aber bei solchen Vorkommnissen sind uns leider die Hände gebunden." oft nicht wirklich der Erwartungshaltung entspricht, ist mir (und allen anderen im Team) definitiv klar. Ebenso klar ist allerdings auch, dass wir seit langer Zeit prima mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten. Wenn ein User den Schritt zur Polizei macht, wenn er schwer beleidigt/bedroht/etc. wurde, sind wir die letzen, die sich bei entsprechenden begründeten Anfragen quer stellen.

Schlage nie ein Kind auf der Straße, es könnte dein eigenes sein...! *duckundwech* ;-)

Wompf - 29
Profi (offline)

Dabei seit 01.2006
699 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 12:00 Uhr

in der AGB heißts:
"
(5)Bei der Erstellung von Beiträgen (z.B. Fotokommentare, Foreneinträge, Gästebucheinträge, Profileinträge, schreiben von Messages, etc.) in Wort und Bild auf Team-Ulm.de durch den Nutzer ist darauf zu achten, dass die Beiträge nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union verstoßen. Dies gilt im Besonderen für die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend, das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5, Absatz 2 GG), die Verwendung verfassungsfeindlicher Propaganda oder Symbole (§§ 86/86a StGB), die Verunglimpfung des Staates, seiner Symbole und seiner Verfassungsorgane (§§ 90/90a/90b StGB) und die allgemeinen Sitten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 GG bleibt hiervon unberührt. "

L e e r z e i c h e n s i n d a u c h Z e i c h e n . . .

Poassaeng - 41
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 09.2002
6480 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 12:41 Uhr

Zitat von Ventrue:

Somit ist das Briefgeheimnis zunächst nur im verhältnis Staat zu Bürger relevant.


Abgesehen davon, dass es, wie septicus oben schon korrekt geschrieben hat, um das "Frenmeldegeheimnis" geht, nicht um das "Briefgeheimnis": Woraus genau schließt du die Tatsache, dass das Briefgeheimnis ausschließlich greift, wenn eine der beiden beteiligten Perteien der Staat ist?


Zitat von Ventrue:

Da ist also ganz klar geregelt, wann es ein "Brief" ist. Und eine PN gehört definitiv nicht dazu.


Richtig. Dass das "Briefgeheimnis" hier nicht greift, ist aber schon angesprochen worden.


Zitat von Ventrue:

Die Forderung, dass der Betreiber für seine Inhalte verantwortlich ist, stellt nicht auf die Form ab und schreibt auch nicht vor, wie es zu machen ist. Und ob die Software das hergibt oder nicht intreressiert im Streitfall oder bei einer Rechtsverletzung nicht im Geringsten.
Der Betreiber hat seinen Konmtrollpflichten nachzukommen. Tut er das nicht, kann er haftbar gemacht werden. Punkt.


Moment. Du scheinst da etwas zu verwechseln. Verantwortlich für die Inhalte sind wir ab dem Zeitpunkt, an dem wir Kenntis davon haben. Ein Beispiel.

User X schreibt uns folgende Nachricht über das Kontaktformular: "Hallo zusammen, auf Seite 387 des Gästebuches von User Y hat vor acht Jahren jemand geschrieben 'User X ist ein Idiot!'. Bitte löscht das, ich möchte nicht, dass ich dort beleidigt werde." Wir haben jetzt davon Kenntnis und sind bei Verstößen auch dazu verpflichtet, zu handeln.

User X schreibt uns folgende Nachricht über das Kontaktformular: "Hallo zusammen, auf Seite 387 des Gästebuches von User Y hat vor acht Jahren jemand geschrieben 'User X ist ein Idiot!'. Seit acht Jahren steht das da, ihr habt es zugelassen und nicht gelöscht; ihr hört von meinem Anwalt!" Wenn uns niemand darauf hingewiesen hat, sind wir NICHT in der Pflicht, jeden einzelnen Beitrag zu kontrollieren, der hier jemals gepostet wurde. Deshalb sind wir auch nicht für den angesprochenen Inhalt verantwortlich zu machen.


Zitat von Ventrue:

Da das weder geschützt ist noch irgendwelcherechtliche Konsequenzen hat, warum sollte das nicht so genannt werden.


Was genau meinst du jetzt mit "das"? Die Messages? Wie kommst du darauf, dass sie nicht geschützt sind? Du kannst sie nur verfassen, wenn du dich mit Usernamen und Passwort einloggst, und du kannst sie auch nur lesen, wenn du dich mit Usernamen und Passwort einloggst. Die Bezeichnung "Private Nachricht" halte ich also nicht für unangemessen. Oder willst du auf etwas anderes hinaus?


Zitat von Ventrue:

Es ist einfach eine Unterscheidung zu den öffentlichen Nachrichten.


Auch hier: Was genau meinst du mit "öffentliche Nachricht"? Einen Beitrag im Forum oder so?

Schlage nie ein Kind auf der Straße, es könnte dein eigenes sein...! *duckundwech* ;-)

septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 13:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.07.2010 um 13:12 Uhr

@Ventrue:
Deine Ausführungen sind nett zu lesen aber leider völlig an den Tatsachen vorbei. Im Einzelnen:

Zitat von Ventrue:

Briefgeheimnis
Dieses ist in Art. 10 GG geregelt

Zitat:

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich


Somit ist das Briefgeheimnis zunächst nur im verhältnis Staat zu Bürger relevant. Alklerdings gelten hier in DE auch einige Einschränkungen, die im Gesetz zu Artikel 10 des Grundgesetzes vom 13. August 1968 geregelt sind. Aber das ist hier unrelevant, da es auch nur den Staat betrifft.
Ein Forumsbetreiber ist aber nicht der Staat.


Du sagst also, dass deutsche Grundgesetz zwar für den Staat, nicht aber für seine Bürger oder die Unternehmen, organisationen etc gilt? Sorry.. aber wo nimmst du den diese komische Ansicht her? Das Grundgesetz gilt für ALLE sich in Deutschland aufhaltenden Personen, Unternehmen, Organisationen etc.

Zitat von Ventrue:

Für ihn könnte also § 202 StGB relevant sein. Nur da ist genau definiert, was ein Brief ist
[...]

Da ist also ganz klar geregelt, wann es ein "Brief" ist. Und eine PN gehört definitiv nicht dazu.
Und das kann man auch einfach herausfinden, wenn man sich einfach mal die Gesetzestexte anschaut - zumindest in dem Fall sind sie klar und einfach verständlich.
Damit sollte auch die Frage

Zitat:

Wie ist "Schriftstück" definiert? Ums handschriftliche wirds wohl kaum gehen, denn ein am PC geschriebener und ausgedruckter Brief (in einem Briefumschlag) unterliegt ja wohl auch dem Postgeheimnis. Geht es ums Papier? Wenn jetzt jemand was auf ein Stück Plastik schreibt und in einem Plastikumschlag verschickt, unterliegt das also nicht dem Postgeheimnis?


Daneben. Sorry. Wir reden über das Fernmeldegeheimnis. Definiert in §88 TKG. Hatte ich übrigens auch schon ausführlich beschrieben. Wenn du dir das einfach nochmal zu Gemüte führen würdest, würdest du merken, dass das zutrifft, die PNs darunter fallen und du dich leider auf dem Holzweg befindest.

Zitat von Ventrue:


2. Möglichkeiten der Software
Was die Software anbietet ist völlig egal. Die Forderung, dass der Betreiber für seine Inhalte verantwortlich ist, stellt nicht auf die Form ab und schreibt auch nicht vor, wie es zu machen ist. Und ob die Software das hergibt oder nicht intreressiert im Streitfall oder bei einer Rechtsverletzung nicht im Geringsten.
Der Betreiber hat seinen Konmtrollpflichten nachzukommen. Tut er das nicht, kann er haftbar gemacht werden. Punkt. Als verantwortungsvoller und kundiger Betreiber würde ich also niemals eine Software einsetzen, bei der man sich erst durch Datenbanken wühlen muss, um seinen Pflichten nachzukommen.

Und auch damit leider völlig daneben.
Wir sind als Betreiber nur für die von uns selbst veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Für die nutzergenerierten Inhalte ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Eine anlassunabhängige Prüfpflicht gibt es für uns nicht. Wäre ja noch schöner, wenn wir unseren Kopf für jeden Mist hinhalten müssten, den irgendein (evtl. verkappter) Nutzer von sich gibt. Ergibt sich übrigens aus §7 TMG

Zitat von Ventrue:


3. Bezeichnung Private Nachricht
Da das weder geschützt ist noch irgendwelcherechtliche Konsequenzen hat, warum sollte das nicht so genannt werden. Es ist einfach eine Unterscheidung zu den öffentlichen Nachrichten. Und eine Private Nachricht in einem Forum kann schon allein aus dem Begriff des Forums heraus nicht geschützt sein, da´die Daten auf dem Server des Betreibers gespeichert werden ...


Mit dem Speicherort hat das null zu tun. Eine private Nachricht ist eine Nachricht, die zum Zeitpunkt der Erstellung nur an einen bestimmten Adressaten oder einen sehr kleinen Empfängerkreis gerichtet ist. Öffentliche Nachrichten sind an einen undefinierten oder größeren definierten Empfängerkreis gerichtet.

Zitat von Ventrue:


4. Emails
Emails unterliegen wie bei 1. erwähnt auch nicht dem Briefgeheimnis. Allerdings fallen sie unter Fernkommunikation und werden deshalb genauso wie Telefonate behandelt. Und wenn sich jemand "reinhackt" ist das wieder ein ganz anderer (Straf-) Tatbestand.


Sorry. Was für ein Quatsch. E-Mails haben dieselbe Bedeutung und rechtliche Relevanz wie die Messages. Wurde übrigens auch bereits richterlich entschieden (ich habe leider das Aktenzeichen nicht zur Hand). Ergibt sich aber auch bei Anwendung des gesunden Menschenverstandes.

Edit:
Für nutzergenerierte Inhalte sind wir ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung von unzulässigen Inhalten verantwortlich und haben diese zeitnah zu prüfen und ggfs. zu löschen. Das machen wir.

Aber: für Messages trifft das nicht zu, da diese dem Fernmeldegeheimnis unterliegen und dieses grundgesetzlich verankert ist. Stichwort Subsidiaritätsprinzip. Heisst: wir dürfenBeschwerden über Messageinhalte nicht prüfen. Da kannst du dich noch so sehr auf den Kopf stellen.

Zusammengefasst:
Wir betreiben das Ganze hier seit über 10 Jahren. Die Messages seit ca 8 Jahren (das Forum von Anfang an). Glaubt ihr eigentlich, wir hätten uns da nicht rechtlich erkundigt und das alles prüfen lassen? Die von uns gepflegte Vorgehensweise ist nicht nur anwaltlich geprüft sondern inzwischen auch mehrfach richterlich so anerkannt worden.
septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 13:14 Uhr

@Ventrue:
Bitte lese nochmal meinen obigen Post - mit dem hinten angehängten Edit TEil
Ventrue - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2007
196 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 13:18 Uhr

Zitat von septicus:

@Ventrue:
Bitte lese nochmal meinen obigen Post - mit dem hinten angehängten Edit TEil


Nope :D das mir echt zu Blöd. Entschuldige Bitte wollte deine Wertvolle Zeit nicht vergeuden. *hüstel*

-={Semper Communis! – Immer gemeinsam!}=-

DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2010 um 13:19 Uhr

@ ventrue:
Wenn es dir hier nicht passt, dann lass es. Septicus hat recht.

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

BukosNoodle - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2009
31 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2010 um 14:01 Uhr

Zitat von septicus:


Zusammengefasst:
Wir betreiben das Ganze hier seit über 10 Jahren. Die Messages seit ca 8 Jahren (das Forum von Anfang an). Glaubt ihr eigentlich, wir hätten uns da nicht rechtlich erkundigt und das alles prüfen lassen? Die von uns gepflegte Vorgehensweise ist nicht nur anwaltlich geprüft sondern inzwischen auch mehrfach richterlich so anerkannt worden.


Also es geht ja nicht darum zu sagen, TU hätte sich unrechtmäßig verhalten - mir geht es nur darum, ob TU seine Möglichkeiten ausschöpft Stichwort § 100g StPO. Gut, aber die Positionen scheinen ja recht deutlich zu sein.

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