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Albi123 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:53 Uhr

Zitat von Your_Desire:

Also der Käufer hatte geschrieben :

Das Laufwerk von der Wii ist total Laut. Ich lass die jetzt ein Wenig Laufen, wenns nicht besser wird, kannst die Morgen bitte wieder haben.

2. Was er geschrieben hat : Ich habe keine Lust zu meinem Anwalt zu gehen wegen 140 Euro. Du bist ohne Verkaufsvertrag als Privatpes. Regresspflichtig. Deine Adresse bekomme Ich! Meld dich.

das Waren seine Worte?

fasst mal jetzt ein Ende ein damit ich weiß was ich meiner Freundin sagen kann :D


es ist nunmal schwer zu sagen.
wenn das teil wirklich zu laut is, aufgrund eines defekts, muss deine freundin das ding zurücknehmen, wenn die wii aber ganz normal läuft, muss deine freundin die nich zurück nehmen.
notfalls soll der käufer in einen fachladen gehn und das ding überprüfen lassen, soferns defekt is, zurück, wenn nich, dann nich...

Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein

Your_Desire - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
109 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:53 Uhr

Zitat von HugoHiasl:

Also wenn Du keinen Gewährleistungsausschluß im Verkaufstext hast, dann haftest Du für die verkaufte Ware.

Hier sehr schön nachzulesen


das zählt aber Größtenteils bei EBAY!

Team Ulm und Ebay haben doch ganz andere Gestze oder was auch immer :)


Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)

Albi123 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:54 Uhr

Zitat von Bada:

also deine freundin braucht es nicht wieder zurücknehmen, er hätte die wii im vorfeld ja testen können, was er anscheinend nicht getan hat, wenn ihm das gekaufte (gebrauchte) produkt nicht gefällt, so hat er pech gehabt...


nunja, wenns übers internet verkauft wurde, dann muss eben dranstehen, keine gewährleistung bla bla...und wenn die konsole einen defekt hat, der nicht in der beschreibung war, muss sie die wii auch zurück nehmen.

Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein

Albi123 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:55 Uhr

Zitat von Your_Desire:


das zählt aber Größtenteils bei EBAY!

Team Ulm und Ebay haben doch ganz andere Gestze oder was auch immer :)


ob ebay oder team-ulm, privatverkauf ist privatverkauf, sollte eig. keinen unterschied geben.

Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein

EXTRIMAKER - 36
Champion (offline)

Dabei seit 01.2007
4125 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:55 Uhr

Zitat von Your_Desire:

Also der Käufer hatte geschrieben :

Das Laufwerk von der Wii ist total Laut. Ich lass die jetzt ein Wenig Laufen, wenns nicht besser wird, kannst die Morgen bitte wieder haben.

2. Was er geschrieben hat : Ich habe keine Lust zu meinem Anwalt zu gehen wegen 140 Euro. Du bist ohne Verkaufsvertrag als Privatpes. Regresspflichtig. Deine Adresse bekomme Ich! Meld dich.

das Waren seine Worte?

fasst mal jetzt ein Ende ein damit ich weiß was ich meiner Freundin sagen kann :D



Hier ist halt das Problem das er nicht sagt! Welche Geräusch das sind? also Ob sie von der Wii Selber kommen! "also nicht aus dem Fernseher" Weil dann dürften es wie gesagt die "Lade" Geräusche sein! die Bei Jeder Wii! vorkommen!

und wenn es Aus dem "Fernseher Kommt!" Dann Fernseher Leiser machen! und wenn es Beides nicht ist! dann Ist Se Defekt! und er bekommt ne Neue! und solange das nicht Klar ist Wird ihm auch ein Anwalt nichts bringen.....

Der einzieg Wahre König ist der der Erkennt was sein Volk will Und alles Dafür tut das es das Bekomt

Bada - 22
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
461 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:55 Uhr

Zitat von Albi123:

Zitat von Your_Desire:

Also der Käufer hatte geschrieben :

Das Laufwerk von der Wii ist total Laut. Ich lass die jetzt ein Wenig Laufen, wenns nicht besser wird, kannst die Morgen bitte wieder haben.

2. Was er geschrieben hat : Ich habe keine Lust zu meinem Anwalt zu gehen wegen 140 Euro. Du bist ohne Verkaufsvertrag als Privatpes. Regresspflichtig. Deine Adresse bekomme Ich! Meld dich.

das Waren seine Worte?

fasst mal jetzt ein Ende ein damit ich weiß was ich meiner Freundin sagen kann :D


es ist nunmal schwer zu sagen.
wenn das teil wirklich zu laut is, aufgrund eines defekts, muss deine freundin das ding zurücknehmen, wenn die wii aber ganz normal läuft, muss deine freundin die nich zurück nehmen.
notfalls soll der käufer in einen fachladen gehn und das ding überprüfen lassen, soferns defekt is, zurück, wenn nich, dann nich...

was aber auch wiederum zweifelhaft ist...der käufer hätte ja die ware selber beschädigigen können und ich bezweifle, dass man nachweisen kann wer der verantwortliche ist oder wie alt der schaden (sofern einer existiert) ist
Your_Desire - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
109 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:56 Uhr

Zitat von Albi123:

Zitat von Bada:

also deine freundin braucht es nicht wieder zurücknehmen, er hätte die wii im vorfeld ja testen können, was er anscheinend nicht getan hat, wenn ihm das gekaufte (gebrauchte) produkt nicht gefällt, so hat er pech gehabt...


nunja, wenns übers internet verkauft wurde, dann muss eben dranstehen, keine gewährleistung bla bla...und wenn die konsole einen defekt hat, der nicht in der beschreibung war, muss sie die wii auch zurück nehmen.



Ja stand zwar nicht bei der Beschreibung aber sie hat gesagt das es keine Garantie hat, aber es nun malfunktioniert.

Und defekt hat sie auch nicht angeschrieben weil es ja funktioniert!

aber ob das normal ist das es EXTREM laut ist weis sie nicht. Sie denkt aber Ja.

Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)

Your_Desire - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
109 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:57 Uhr

Zitat von EXTRIMAKER:

Zitat von Your_Desire:

Also der Käufer hatte geschrieben :

Das Laufwerk von der Wii ist total Laut. Ich lass die jetzt ein Wenig Laufen, wenns nicht besser wird, kannst die Morgen bitte wieder haben.

2. Was er geschrieben hat : Ich habe keine Lust zu meinem Anwalt zu gehen wegen 140 Euro. Du bist ohne Verkaufsvertrag als Privatpes. Regresspflichtig. Deine Adresse bekomme Ich! Meld dich.

das Waren seine Worte?

fasst mal jetzt ein Ende ein damit ich weiß was ich meiner Freundin sagen kann :D



Hier ist halt das Problem das er nicht sagt! Welche Geräusch das sind? also Ob sie von der Wii Selber kommen! "also nicht aus dem Fernseher" Weil dann dürften es wie gesagt die "Lade" Geräusche sein! die Bei Jeder Wii! vorkommen!

und wenn es Aus dem "Fernseher Kommt!" Dann Fernseher Leiser machen! und wenn es Beides nicht ist! dann Ist Se Defekt! und er bekommt ne Neue! und solange das nicht Klar ist Wird ihm auch ein Anwalt nichts bringen.....



die Geräusche kommen aus dem Laufwerk von der NINTENDO WII

Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)

-Testo- - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
123 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:58 Uhr

Vor drei Wochen haben ich und ein anderer User unsere handys getauscht und vorgestern kam er damit das er wieder zurück tauschen will weil angeblich die software und das Display im eimer wären. So was darf ich dich wohl ablehnen oder? Da das Handy bei mir noch 100% funktioniert hat.
EXTRIMAKER - 36
Champion (offline)

Dabei seit 01.2007
4125 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:59 Uhr

Zitat von Your_Desire:

Zitat von Albi123:

Zitat von Bada:

also deine freundin braucht es nicht wieder zurücknehmen, er hätte die wii im vorfeld ja testen können, was er anscheinend nicht getan hat, wenn ihm das gekaufte (gebrauchte) produkt nicht gefällt, so hat er pech gehabt...


nunja, wenns übers internet verkauft wurde, dann muss eben dranstehen, keine gewährleistung bla bla...und wenn die konsole einen defekt hat, der nicht in der beschreibung war, muss sie die wii auch zurück nehmen.



Ja stand zwar nicht bei der Beschreibung aber sie hat gesagt das es keine Garantie hat, aber es nun malfunktioniert.

Und defekt hat sie auch nicht angeschrieben weil es ja funktioniert!

aber ob das normal ist das es EXTREM laut ist weis sie nicht. Sie denkt aber Ja.



So und wenn sich beide Verkäufer und Käufer nicht sicher sind Ob es nun Geht oder nicht! dann soll man Halt hier nen Experten! dazu ziehen Nämlich Nen Spiele Tester oder Mitarbeiter von Nintendo of Europa! oder eben nen Normalen Spiele Tester oder andre Leute die sich damit auskennen! und der wird dann schon sagen Ob es Funktioniert oder nicht! so einfach ist das!.

Der einzieg Wahre König ist der der Erkennt was sein Volk will Und alles Dafür tut das es das Bekomt

Albi123 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 18:00 Uhr

naja, ich würd einfach versuchen die sache ohne gericht zu regeln, wegen sowas lohnt sich das sicher nich^^
an der stelle deiner freundin würde ich evtl. doch hartnäckig bleiben und das ding nich zurücknehmen.
jedenfalls wenns über TU war, hätte er die ware testen können, bevor er sie bezahlt hat, somit is er selber schuld..

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Albi123 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 18:01 Uhr

Zitat von -Testo-:

Vor drei Wochen haben ich und ein anderer User unsere handys getauscht und vorgestern kam er damit das er wieder zurück tauschen will weil angeblich die software und das Display im eimer wären. So was darf ich dich wohl ablehnen oder? Da das Handy bei mir noch 100% funktioniert hat.

natürlich, solang dein handy funktioniert hat, als der tausch stattgefunden hat.

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HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 18:02 Uhr

Zitat von Your_Desire:

Zitat von HugoHiasl:

Also wenn Du keinen Gewährleistungsausschluß im Verkaufstext hast, dann haftest Du für die verkaufte Ware.

Hier sehr schön nachzulesen


das zählt aber Größtenteils bei EBAY!

Team Ulm und Ebay haben doch ganz andere Gestze oder was auch immer :)


Warum sollten Team-Ulm und Ebay verschiedene Gesetze haben? Hat er die Ware vorher persönlich in Augenschein nehmen können, oder hat sie es ihm geschickt?

Ersetze in dem Artikel "Ebay" durch "Online-Verkaufsplattform" und es passt eher.

Albi123 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 18:02 Uhr

Zitat von EXTRIMAKER:


So und wenn sich beide Verkäufer und Käufer nicht sicher sind Ob es nun Geht oder nicht! dann soll man Halt hier nen Experten! dazu ziehen Nämlich Nen Spiele Tester oder Mitarbeiter von Nintendo of Europa! oder eben nen Normalen Spiele Tester oder andre Leute die sich damit auskennen! und der wird dann schon sagen Ob es Funktioniert oder nicht! so einfach ist das!.

was hat eig. nen spieletesten mit der ganzen sache zu tun? :-D
es reicht ein stinknormaler fachmann aus irgendeinem elektroladen, in dem es konsolen, pc´s etc. zu kaufen gibt.

Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein

Your_Desire - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
109 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 18:03 Uhr

Zitat von HugoHiasl:

Zitat von Your_Desire:

Zitat von HugoHiasl:

Also wenn Du keinen Gewährleistungsausschluß im Verkaufstext hast, dann haftest Du für die verkaufte Ware.

Hier sehr schön nachzulesen


das zählt aber Größtenteils bei EBAY!

Team Ulm und Ebay haben doch ganz andere Gestze oder was auch immer :)


Warum sollten Team-Ulm und Ebay verschiedene Gesetze haben? Hat er die Ware vorher persönlich in Augenschein nehmen können, oder hat sie es ihm geschickt?

Ersetze in dem Artikel "Ebay" durch "Online-Verkaufsplattform" und es passt eher.


nein nicht Zugeschickt ^^

Er hat sich alles angeschaut und dann Gekauft jedoch halt nicht ausprobiert.

Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)

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