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__VR6__ - 30
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2007
50 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:55 Uhr

wenn du rein geschrieben hast das es keinerlei garantie gibt und keine rücknahme dann musst du es nicht zurücknehemn
Your_Desire - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
109 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:56 Uhr

Zitat von Dead_Memory:

wenn die ware falsch beschrieben wurde, oder beschädigt angekommen ist muss er sie zurück nehmen ;-)
soweit ich weiß ;-)



nicht Beschädigt hat funktioniert.

Aber kamen wohl ungewöhnliche Geräusche die zu Laut waren?

Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)

Your_Desire - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
109 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:57 Uhr

Zitat von no_salvation:

tus nicht!


was soll ich nicht Tuen?

Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)

Texhex - 44
Champion (offline)

Dabei seit 12.2002
3022 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.11.2009 um 16:58 Uhr

Zitat von Your_Desire:

Zitat von Dead_Memory:

wenn die ware falsch beschrieben wurde, oder beschädigt angekommen ist muss er sie zurück nehmen ;-)
soweit ich weiß ;-)



nicht Beschädigt hat funktioniert.

Aber kamen wohl ungewöhnliche Geräusche die zu Laut waren?

..... wie wärs wenn du endlich mal sagst WAS du gekauft hast und WER Käufer war. DU oder der/die andere??
Das bringt hier gar nichts wenn alle zehn Posts mal eine weitere kleine Info kommt.
Unglaublich

like no other

Your_Desire - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
109 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:58 Uhr

Zitat von Shark1:

Ich glaube da hat er Käufer pech gehabt ;-) Wenn keine Rückgabefrist vereinbart wurde, dann greift hier ganz normal § 433 Abs. 2 BGB, dass heißt dass der Käufer verpflichtet ist, dem Verkäufer die Sache abzunehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen ;-)

Kenn mich mit Internetrecht nicht so gut aus, aber im normalfall müsste hier dieser Paragraph auch greifen!

Pech gehabt! ;-)



Ja also wurde nicht geregelt das es noch 2 monate oder sonstiges garantie von mir gibt ! es war nichts!

die einzige Frage von ihm war: Funktioniert es hat es garantie die antwort darauf war. Ja funktioniert habe aber keine Garantie !

und OK wars !

Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)

ROMPASTOMPA - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2007
224 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:00 Uhr

Das ist Zivilrecht, also man kann nicht einfach eine Anzeige machen, sondern muss sich ein Anwalt nehmen und der müsste über das Zivilrechtliche Gericht klagen, da es kein Strafbestand ist.

Es kommt dann darauf an, wie man den Artikel beschrieben hat,
wenn man was offensichtliches Kaputtes als funktionierend Verkauft siehst nicht so Gut aus für den Verkäufer.

Jedoch ist hier meistens das Problem, das die Anwaltskosten, den Warenwert um ein weites Übersteigt und stellt sich die Frage in wie fern das Sinn macht zu Klagen.

Wenn das aber auf ebay abgelaufen ist, kann man den Käuferschutz in Anspruch nehmen und bekommt dann von ebay ein Teil des Geldes zurück wobei dann ebay das ausgezahlte Geld vom Verkäufer einklagt.

BlAck_DrUgs - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
175 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:00 Uhr

Zitat von Your_Desire:

Zitat von Dead_Memory:

wenn die ware falsch beschrieben wurde, oder beschädigt angekommen ist muss er sie zurück nehmen ;-)
soweit ich weiß ;-)



nicht Beschädigt hat funktioniert.

Aber kamen wohl ungewöhnliche Geräusche die zu Laut waren?


xD du hast dein freund verkauft und er stöhnt zu laut xD. Spaß bei Seite, du bist nicht verpflichtet den Verkauf rückgänig tu machen.

S-Bahn fahren find ich geil! Ich les die Stadt wie ein Buch.Ich lebe für die bunte Farbe an der Wand

Texhex - 44
Champion (offline)

Dabei seit 12.2002
3022 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.11.2009 um 17:01 Uhr

Zitat von Your_Desire:

Zitat von Shark1:

Ich glaube da hat er Käufer pech gehabt ;-) Wenn keine Rückgabefrist vereinbart wurde, dann greift hier ganz normal § 433 Abs. 2 BGB, dass heißt dass der Käufer verpflichtet ist, dem Verkäufer die Sache abzunehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen ;-)

Kenn mich mit Internetrecht nicht so gut aus, aber im normalfall müsste hier dieser Paragraph auch greifen!

Pech gehabt! ;-)



Ja also wurde nicht geregelt das es noch 2 monate oder sonstiges garantie von mir gibt ! es war nichts!

die einzige Frage von ihm war: Funktioniert es hat es garantie die antwort darauf war. Ja funktioniert habe aber keine Garantie !

und OK wars !

Nein, keine Anzeige/Rückgabe. Fertig aus

Zitat von ROMPASTOMPA:


Wenn das aber auf ebay abgelaufen ist, kann man den Käuferschutz in Anspruch nehmen und bekommt dann von ebay ein Teil des Geldes zurück wobei dann ebay das ausgezahlte Geld vom Verkäufer einklagt.

Es war hier, bei TU! Thread lesen

like no other

Your_Desire - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
109 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:09 Uhr

Zitat von Texhex:

Zitat von Your_Desire:

Zitat von Dead_Memory:

wenn die ware falsch beschrieben wurde, oder beschädigt angekommen ist muss er sie zurück nehmen ;-)
soweit ich weiß ;-)



nicht Beschädigt hat funktioniert.

Aber kamen wohl ungewöhnliche Geräusche die zu Laut waren?

..... wie wärs wenn du endlich mal sagst WAS du gekauft hast und WER Käufer war. DU oder der/die andere??
Das bringt hier gar nichts wenn alle zehn Posts mal eine weitere kleine Info kommt.
Unglaublich



:D

meine Freundin = VERKÄUFER
verkauftes Gerät : Nintendo Wii
FunktioniertS? JA
Der käufer hat halt gesagt aus dem Laufwerk kämen zu Laute Geräusche er möchte es zurück geben oder er Setzt den Anwalt ein. Hat er das Recht?

Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)

Schlingel86 - 39
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
3417 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:16 Uhr

Zitat von Your_Desire:


:D

meine Freundin = VERKÄUFER
verkauftes Gerät : Nintendo Wii
FunktioniertS? JA
Der käufer hat halt gesagt aus dem Laufwerk kämen zu Laute Geräusche er möchte es zurück geben oder er Setzt den Anwalt ein. Hat er das Recht?


Wie oft denn noch er kann die Sachlage ja seinem Rechtsanwalt Vortragen und der wird ihn lauthals auslachen.
Es gibt beim Privatkauf/verkauf kein Rückgaberecht sofern der Artikel so verkauft wurde wie Beschrieben, und das ist ja passiert ... fertig

Smash Pacifists - die tun einem wenigstens nix ...

EXTRIMAKER - 36
Champion (offline)

Dabei seit 01.2007
4125 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:18 Uhr

Zitat:

wenn die ware falsch beschrieben wurde, oder beschädigt angekommen ist muss er sie zurück nehmen ;-)
soweit ich weiß ;-)


nicht Beschädigt hat funktioniert.

Aber kamen wohl ungewöhnliche Geräusche die zu Laut waren?
..... wie wärs wenn du endlich mal sagst WAS du gekauft hast und WER Käufer war. DU oder der/die andere??
Das bringt hier gar nichts wenn alle zehn Posts mal eine weitere kleine Info kommt.
Unglaublich


:D

meine Freundin = VERKÄUFER
verkauftes Gerät : Nintendo Wii
FunktioniertS? JA
Der käufer hat halt gesagt aus dem Laufwerk kämen zu Laute Geräusche er möchte es zurück geben oder er Setzt den Anwalt ein. Hat er das Recht?


Also ich habe Selber ne Nintendo Wii! und Die ist nur So Laut wie der Fernseher Es zu Lässt! Heißt wenn sie Zu Laut ist!
Fernseher Leiser Machen! und dann Soll er doch mit Anwalt Kommen das wird ihm Auch nicht Helfen Weil Die Ware! Funktioniert! und Deswegen Muss deine Freundin! das Nicht zurücknehmen Weil Die Ware Eben Nicht Beschädigt ist und Das Geschäft es nur dann Zurück Nehmen Muss! wenn es Das Falsche Gerät ist! oder es Nicht so Funktioniert wie es Sollte! und das Tut es Eben Schon! und nur weil er sagt es ist zu Laut! ist das kein Grund das GERÄT Umtauschen zu Müssen! weil was soll ein Gehör Loser Sagen?
Mein Gerät ist zu Leise Bitte geben sie mir ein Andres^^ Du merkst das wird auch für den Richter Kein Fall sein denn er vor Gericht Durch Bringen wird! weil der Verkäufer Eben Nur den Fernseher Leiser Machen muss und dafür Muss man doch nicht vor Gericht gehen^^.

Der einzieg Wahre König ist der der Erkennt was sein Volk will Und alles Dafür tut das es das Bekomt

Shark1 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2005
1931 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:19 Uhr

Zitat von Your_Desire:

Zitat von Shark1:

Ich glaube da hat er Käufer pech gehabt ;-) Wenn keine Rückgabefrist vereinbart wurde, dann greift hier ganz normal § 433 Abs. 2 BGB, dass heißt dass der Käufer verpflichtet ist, dem Verkäufer die Sache abzunehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen ;-)

Kenn mich mit Internetrecht nicht so gut aus, aber im normalfall müsste hier dieser Paragraph auch greifen!

Pech gehabt! ;-)



Ja also wurde nicht geregelt das es noch 2 monate oder sonstiges garantie von mir gibt ! es war nichts!

die einzige Frage von ihm war: Funktioniert es hat es garantie die antwort darauf war. Ja funktioniert habe aber keine Garantie !

und OK wars !


Na also, wir haben hier einen klassischen Tatbestand von Angebot und Annahme ;-) Wenn sonst nichts geregelt wurde, dann seh ich hier schwarz für den käufer :-D

Trotzdem würde ich dan deiner Stelle evtl mal bei nem Anwalt nachfragen, ich bin ja nur Jurastudent und kein fertig ausgebildeter Jurist ;-)
Sicher ist sicher ;-)

Ich bin der letzte Überbringer von Kritik an Axel Springer!

Tabaluga_ - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2008
300 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:22 Uhr

Zitat von Your_Desire:

unzwar folgendes:

Wenn man etwas im INTERNET privat verkauft muss der Verkäufer es dann zurück nehmen wenn der Käufer es zurück geben will?

Und hat der Käufer ein recht eine Anzeige zu machen ?

Bitte um Ernsthafte Antworten.

schonmal danke im Voraus!



soweit ich weiß gibts nen 10 tage zurückgaberecht, auser bei besonderen gegenständen (essen/unterwäsche/...)
wenn du was verkaufst mit falscher beschreibung zb verschweigst das kaputt is kannst gleich mit ner anzeige und strafe rechnen^^
Bada - 22
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
461 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:22 Uhr

Zitat von EXTRIMAKER:

Zitat:

wenn die ware falsch beschrieben wurde, oder beschädigt angekommen ist muss er sie zurück nehmen ;-)
soweit ich weiß ;-)


nicht Beschädigt hat funktioniert.

Aber kamen wohl ungewöhnliche Geräusche die zu Laut waren?
..... wie wärs wenn du endlich mal sagst WAS du gekauft hast und WER Käufer war. DU oder der/die andere??
Das bringt hier gar nichts wenn alle zehn Posts mal eine weitere kleine Info kommt.
Unglaublich


:D

meine Freundin = VERKÄUFER
verkauftes Gerät : Nintendo Wii
FunktioniertS? JA
Der käufer hat halt gesagt aus dem Laufwerk kämen zu Laute Geräusche er möchte es zurück geben oder er Setzt den Anwalt ein. Hat er das Recht?


Also ich habe Selber ne Nintendo Wii! und Die ist nur So Laut wie der Fernseher Es zu Lässt! Heißt wenn sie Zu Laut ist!
Fernseher Leiser Machen! und dann Soll er doch mit Anwalt Kommen das wird ihm Auch nicht Helfen Weil Die Ware! Funktioniert! und Deswegen Muss deine Freundin! das Nicht zurücknehmen Weil Die Ware Eben Nicht Beschädigt ist und Das Geschäft es nur dann Zurück Nehmen Muss! wenn es Das Falsche Gerät ist! oder es Nicht so Funktioniert wie es Sollte! und das Tut es Eben Schon! und nur weil er sagt es ist zu Laut! ist das kein Grund das GERÄT Umtauschen zu Müssen! weil was soll ein Gehör Loser Sagen?
Mein Gerät ist zu Leise Bitte geben sie mir ein Andres^^ Du merkst das wird auch für den Richter Kein Fall sein denn er vor Gericht Durch Bringen wird! weil der Verkäufer Eben Nur den Fernseher Leiser Machen muss und dafür Muss man doch nicht vor Gericht gehen^^.

was hat das laufwerkgeräusch bitte mit dem fernseher zu tun? oO


Your_Desire - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
109 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 17:27 Uhr

Die Geräusche die aus dem Laufwerk kamen waren wohl nicht Normal.

Also Lauter wie bei einer normalen Nintendo wii.

?

Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)

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