Your_Desire - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:48 Uhr
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unzwar folgendes:
Wenn man etwas im INTERNET privat verkauft muss der Verkäufer es dann zurück nehmen wenn der Käufer es zurück geben will?
Und hat der Käufer ein recht eine Anzeige zu machen ?
Bitte um Ernsthafte Antworten.
schonmal danke im Voraus!
Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)
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Texhex - 44
Champion
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:50 Uhr
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Zitat von Your_Desire: unzwar folgendes:
Wenn man etwas im INTERNET privat verkauft muss der Verkäufer es dann zurück nehmen wenn der Käufer es zurück geben will?
NEIN! Pech gehabt
like no other
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Your_Desire - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:51 Uhr
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Zitat von Texhex: Zitat von Your_Desire: unzwar folgendes:
Wenn man etwas im INTERNET privat verkauft muss der Verkäufer es dann zurück nehmen wenn der Käufer es zurück geben will?
NEIN! Pech gehabt
Sicher ? ^^
weil es angeblich ein Gesetz gibt das man es zurück nehmen muss?
also muss man es nicht mehr Zurück nehmen?
Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)
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Low_RidA - 30
Fortgeschrittener
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Dabei seit 10.2008
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:51 Uhr
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wenn du es bei eBay gekauft hast un das beschädigt is kannst du´s zurückgeben ( glaub 14tage zeit) bei anderen seiten weiß ichs leider nich
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abgewrackt - 37
Profi
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:51 Uhr
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kommt auf die agbs und den grund der rückgabe an, und ob es sich um einen gewerblichen oder privaten verkäufer handelt
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-Patrick - 32
Profi
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Dabei seit 07.2008
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:51 Uhr
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Zitat von Your_Desire: Zitat von Texhex: Zitat von Your_Desire: unzwar folgendes:
Wenn man etwas im INTERNET privat verkauft muss der Verkäufer es dann zurück nehmen wenn der Käufer es zurück geben will?
NEIN! Pech gehabt
Sicher ? ^^
weil es angeblich ein Gesetz gibt das man es zurück nehmen muss?
also muss man es nicht mehr Zurück nehmen?
nein muss man nicht ;D
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Texhex - 44
Champion
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:52 Uhr
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Zitat von Your_Desire: Zitat von Texhex: Zitat von Your_Desire: unzwar folgendes:
Wenn man etwas im INTERNET privat verkauft muss der Verkäufer es dann zurück nehmen wenn der Käufer es zurück geben will?
NEIN! Pech gehabt
Sicher ? ^^
weil es angeblich ein Gesetz gibt das man es zurück nehmen muss?
also muss man es nicht mehr Zurück nehmen?
Natürlich gibt es ein Gesetz. Nur nicht bei einem Privatkauf
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Dead_Memory - 35
Experte
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.11.2009 um 16:52 Uhr
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wenn die ware falsch beschrieben wurde, oder beschädigt angekommen ist muss er sie zurück nehmen 
soweit ich weiß
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steffy90
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:52 Uhr
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normalerweise muss man es nicht zurücknehmen wenn es nicht gewerblich ist. kannst ja mal bei ebay und co in den agb gucken. das sollte das drin stehen mit paragraphen usw
http://www.team-ulm.de/MyGroups/62837 //// Hobby Gynäkologen
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Texhex - 44
Champion
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:52 Uhr
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Zitat von abgewrackt: kommt auf die agbs und den grund der rückgabe an, und ob es sich um einen gewerblichen oder privaten verkäufer handelt
Zitat von Your_Desire:
Wenn man etwas im INTERNET privat verkauft
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no_salvation - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:53 Uhr
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tus nicht!
suuuuuuu, that`s the call for the wu, brkyn killa beez on the swarm.
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Shark1 - 36
Experte
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:53 Uhr
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Ich glaube da hat er Käufer pech gehabt Wenn keine Rückgabefrist vereinbart wurde, dann greift hier ganz normal § 433 Abs. 2 BGB, dass heißt dass der Käufer verpflichtet ist, dem Verkäufer die Sache abzunehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen 
Kenn mich mit Internetrecht nicht so gut aus, aber im normalfall müsste hier dieser Paragraph auch greifen!
Pech gehabt!
Ich bin der letzte Überbringer von Kritik an Axel Springer!
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BurningMan_ - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:53 Uhr
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Ja dieses Gesetz gibt es. Aber nur wen du von einen "Gewerblichen Händler" kaufst! Bei "Privat" Verkauf/Kauf gilt das nicht!
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Your_Desire - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:54 Uhr
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Zitat von Low_RidA: wenn du es bei eBay gekauft hast un das beschädigt is kannst du´s zurückgeben ( glaub 14tage zeit) bei anderen seiten weiß ichs leider nich
nein bei Team-Ulm
Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)
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QasarQantum - 45
Anfänger
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:54 Uhr
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Bei Privatverkäufen gilt das Fernabsatzgesetz nicht, das dem Käufer Rückgabe ohne Angabe von Gründen ermöglicht. Sollte der Verkäufer aber nicht das verkauft haben, auf was sich geeignet wurde, wonach es klingt wenn du schon von Anzeige sprichst, sieht das anders aus. Müsstest mal schreiben was genau Sachlage ist...
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Your_Desire - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:54 Uhr
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Zitat von abgewrackt: kommt auf die agbs und den grund der rückgabe an, und ob es sich um einen gewerblichen oder privaten verkäufer handelt
Privat
Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)
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