Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sonstiges

WICHTIG! BITTE UM HILFE!

  -1- -2- -3- -4- -5- vorwärts >>>  
Your_Desire - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
109 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:48 Uhr

unzwar folgendes:

Wenn man etwas im INTERNET privat verkauft muss der Verkäufer es dann zurück nehmen wenn der Käufer es zurück geben will?

Und hat der Käufer ein recht eine Anzeige zu machen ?

Bitte um Ernsthafte Antworten.

schonmal danke im Voraus!

Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)

Texhex - 44
Champion (offline)

Dabei seit 12.2002
3022 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:50 Uhr

Zitat von Your_Desire:

unzwar folgendes:

Wenn man etwas im INTERNET privat verkauft muss der Verkäufer es dann zurück nehmen wenn der Käufer es zurück geben will?

NEIN! Pech gehabt

like no other

Your_Desire - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
109 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:51 Uhr

Zitat von Texhex:

Zitat von Your_Desire:

unzwar folgendes:

Wenn man etwas im INTERNET privat verkauft muss der Verkäufer es dann zurück nehmen wenn der Käufer es zurück geben will?

NEIN! Pech gehabt




Sicher ? ^^

weil es angeblich ein Gesetz gibt das man es zurück nehmen muss?

also muss man es nicht mehr Zurück nehmen?

Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)

Low_RidA - 30
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2008
94 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:51 Uhr

wenn du es bei eBay gekauft hast un das beschädigt is kannst du´s zurückgeben ( glaub 14tage zeit) bei anderen seiten weiß ichs leider nich
abgewrackt - 37
Profi (offline)

Dabei seit 06.2008
997 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:51 Uhr

kommt auf die agbs und den grund der rückgabe an, und ob es sich um einen gewerblichen oder privaten verkäufer handelt
-Patrick - 32
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
711 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:51 Uhr

Zitat von Your_Desire:

Zitat von Texhex:

Zitat von Your_Desire:

unzwar folgendes:

Wenn man etwas im INTERNET privat verkauft muss der Verkäufer es dann zurück nehmen wenn der Käufer es zurück geben will?

NEIN! Pech gehabt




Sicher ? ^^

weil es angeblich ein Gesetz gibt das man es zurück nehmen muss?

also muss man es nicht mehr Zurück nehmen?


nein muss man nicht ;D
Texhex - 44
Champion (offline)

Dabei seit 12.2002
3022 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:52 Uhr

Zitat von Your_Desire:

Zitat von Texhex:

Zitat von Your_Desire:

unzwar folgendes:

Wenn man etwas im INTERNET privat verkauft muss der Verkäufer es dann zurück nehmen wenn der Käufer es zurück geben will?

NEIN! Pech gehabt




Sicher ? ^^

weil es angeblich ein Gesetz gibt das man es zurück nehmen muss?

also muss man es nicht mehr Zurück nehmen?

Natürlich gibt es ein Gesetz. Nur nicht bei einem Privatkauf

like no other

Dead_Memory - 35
Experte (offline)

Dabei seit 01.2009
1728 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.11.2009 um 16:52 Uhr

wenn die ware falsch beschrieben wurde, oder beschädigt angekommen ist muss er sie zurück nehmen ;-)
soweit ich weiß ;-)
steffy90
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2009
243 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:52 Uhr

normalerweise muss man es nicht zurücknehmen wenn es nicht gewerblich ist. kannst ja mal bei ebay und co in den agb gucken. das sollte das drin stehen mit paragraphen usw

http://www.team-ulm.de/MyGroups/62837 //// Hobby Gynäkologen

Texhex - 44
Champion (offline)

Dabei seit 12.2002
3022 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:52 Uhr

Zitat von abgewrackt:

kommt auf die agbs und den grund der rückgabe an, und ob es sich um einen gewerblichen oder privaten verkäufer handelt

Zitat von Your_Desire:


Wenn man etwas im INTERNET privat verkauft


like no other

no_salvation - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2005
388 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:53 Uhr

tus nicht!

suuuuuuu, that`s the call for the wu, brkyn killa beez on the swarm.

Shark1 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2005
1931 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:53 Uhr

Ich glaube da hat er Käufer pech gehabt ;-) Wenn keine Rückgabefrist vereinbart wurde, dann greift hier ganz normal § 433 Abs. 2 BGB, dass heißt dass der Käufer verpflichtet ist, dem Verkäufer die Sache abzunehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen ;-)

Kenn mich mit Internetrecht nicht so gut aus, aber im normalfall müsste hier dieser Paragraph auch greifen!

Pech gehabt! ;-)

Ich bin der letzte Überbringer von Kritik an Axel Springer!

BurningMan_ - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2009
339 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:53 Uhr

Ja dieses Gesetz gibt es. Aber nur wen du von einen "Gewerblichen Händler" kaufst! Bei "Privat" Verkauf/Kauf gilt das nicht!
Your_Desire - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
109 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:54 Uhr

Zitat von Low_RidA:

wenn du es bei eBay gekauft hast un das beschädigt is kannst du´s zurückgeben ( glaub 14tage zeit) bei anderen seiten weiß ichs leider nich


nein bei Team-Ulm


Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)

QasarQantum - 45
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2009
2 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:54 Uhr

Bei Privatverkäufen gilt das Fernabsatzgesetz nicht, das dem Käufer Rückgabe ohne Angabe von Gründen ermöglicht. Sollte der Verkäufer aber nicht das verkauft haben, auf was sich geeignet wurde, wonach es klingt wenn du schon von Anzeige sprichst, sieht das anders aus. Müsstest mal schreiben was genau Sachlage ist...
Your_Desire - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
109 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2009 um 16:54 Uhr

Zitat von abgewrackt:

kommt auf die agbs und den grund der rückgabe an, und ob es sich um einen gewerblichen oder privaten verkäufer handelt



Privat

Wer Fehler findet, darf sie Behalten ;) :)

  -1- -2- -3- -4- -5- vorwärts >>>
 

Forum / Sonstiges

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -