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michael67 - 57
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
425 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 15:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.09.2009 um 15:55 Uhr

Nachweissbar und das musst DU unter Zeugen BEWEISEN können, dass das Spiel nicht verschweisst war.
MIt dem Taschengeld § wie auch mit der GEschäftsfähigkeit können Deine Eltern allerdings sollten Die standhaft im Laden auftretten das SPiel zurückgeben.

Die soll nicht so ein DUMMES zeug labbern die Dame aus EB Games.

Das gleiche haben die einmal mit meiner Tochter versucht.

Aber nicht mit Ihrem Papa...der bin nämlich ,,ICH" der Herr Verkäufer war so was von nett, als ich das DS Spiel zurückgebracht habe.

Allerdings mit etwa 10 Minuten Diskussion....die er Verloren hat ...und sogar sag ich mal etwa 10 Kunden die das mitbekommen haben.


-_manu93_- - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2009
90 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 15:57 Uhr

Du hast normalerweise vom Gestzgeber ein 14 Tage Rückgaberecht ;-)
scw - 41
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 16:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.09.2009 um 16:32 Uhr

Zitat von -_manu93_-:

Du hast normalerweise vom Gestzgeber ein 14 Tage Rückgaberecht ;-)


Falsch!!! Das denkt bei TU glaub fast jeder... man hat NUR bei Geschäften nach dem Fernabsatzgesetz ein 14 tägiges Rückgaberecht.

§312ff BGB (Fernabsatzverträge usw.)
-jU
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2006
94 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 16:34 Uhr

wenn du was im laden kaufst muss er es niemals zurücknehmen nichtmal 1 sekunde egal ob es OVP ist oder nicht.
rotzglocke - 42
Experte (offline)

Dabei seit 12.2002
1050 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 17:45 Uhr

Zitat von -jU:

wenn du was im laden kaufst muss er es niemals zurücknehmen nichtmal 1 sekunde egal ob es OVP ist oder nicht.

solange die ware in ordnung ist hast du recht.

bitch i'm drunk, pumpin slugs out of cannon

scw - 41
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 17:51 Uhr

Zitat von rotzglocke:

Zitat von -jU:

wenn du was im laden kaufst muss er es niemals zurücknehmen nichtmal 1 sekunde egal ob es OVP ist oder nicht.

solange die ware in ordnung ist hast du recht.


Jain... Wenn die Ware nicht in Ordnung ist, kann der Händler die Ware bis zu dreimal (?) zur Reperatur einschicken. Erst danach muss er eine Wandlung vornehmen und dir das Geld erstatten.
rotzglocke - 42
Experte (offline)

Dabei seit 12.2002
1050 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 18:02 Uhr

meine aussage ging in die andere richtung. er muss es nicht zurücknehmen wenns in orndung ist. ist ne andere geschichte was passiert wenn mal was nicht in ordnung ist. ;)

bitch i'm drunk, pumpin slugs out of cannon

scw - 41
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 18:10 Uhr

Was für Rechte man bei Mängeln hat, kann man in §437ff BGB nachlesen :-)
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