Geschrieben am: 05.09.2009 um 15:53 Uhr Zuletzt editiert am: 05.09.2009 um 15:55 Uhr
Nachweissbar und das musst DU unter Zeugen BEWEISEN können, dass das Spiel nicht verschweisst war.
MIt dem Taschengeld § wie auch mit der GEschäftsfähigkeit können Deine Eltern allerdings sollten Die standhaft im Laden auftretten das SPiel zurückgeben.
Die soll nicht so ein DUMMES zeug labbern die Dame aus EB Games.
Das gleiche haben die einmal mit meiner Tochter versucht.
Aber nicht mit Ihrem Papa...der bin nämlich ,,ICH" der Herr Verkäufer war so was von nett, als ich das DS Spiel zurückgebracht habe.
Allerdings mit etwa 10 Minuten Diskussion....die er Verloren hat ...und sogar sag ich mal etwa 10 Kunden die das mitbekommen haben.
wenn du was im laden kaufst muss er es niemals zurücknehmen nichtmal 1 sekunde egal ob es OVP ist oder nicht.
solange die ware in ordnung ist hast du recht.
Jain... Wenn die Ware nicht in Ordnung ist, kann der Händler die Ware bis zu dreimal (?) zur Reperatur einschicken. Erst danach muss er eine Wandlung vornehmen und dir das Geld erstatten.
meine aussage ging in die andere richtung. er muss es nicht zurücknehmen wenns in orndung ist. ist ne andere geschichte was passiert wenn mal was nicht in ordnung ist. ;)