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Mindestgarantie

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
_--DeLuXe--_ - 29
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
468 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:16 Uhr

Hallo,
Ich wollte fragen ob es eine Mindestgarantie oder sowas gibt für Computerspiele, weil ich habe mir neulich im BlautalCenter im GameStop das spiel "Spore Galaktische Abeneteuer" gekauft.Das ist ja ein Erweiterungspack.Ich habe mir am selben Tag die Grundversion von Spore gekauft aber da mir schon die 1.Version nicht gefallen hat habe ich die version die ich beim GameStop gekauft habe garnicht erst ausgepackt und wollte sie zurückgeben.
Aber die verkäuferin meinte sie darf die CD wegen einem Code nicht zurücknehmen dann hat sie sich die cd angeschaut und meinte sie sieht benutzt aus obwohl ich sie wirklich nie in der hand hatte oder aus der Hülle getan habe.
Habe ich ein Recht das Spiel umzutauschen wenn ich es wirklich nie benutzt hatte?
Das war nichtmal 2 Wochen her das ich das Spiel gekauft hatte.

Not Pessimist simply Realist.

FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.09.2009 um 12:19 Uhr

Wenns nicht originalverpackt is wenn du's zurückbringst (was bei Gebrauchten Spielen eh nie der Fall is^^) kannst du's vergessen ... Ich sag ja der Laden da zockt nur ab ...
Dissonance23 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
141 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:19 Uhr

wie soll die verkäuferin die cd anschauen wenn du wie du behauptest die verpackung nicht geöffnet hast ?

“ It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society. ” -- Krishnamurti

_thomsn_ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 06.2008
604 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.09.2009 um 12:20 Uhr

wenn du es noch nie benüzt hast muss sie es eig es is ja noch orginalverpackt
_--DeLuXe--_ - 29
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
468 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:20 Uhr

Zitat von FaR_CrY:

Wenns nicht originalverpackt is wenn du's zurückbringst (was bei Gebrauchten Spielen eh nie der Fall is^^) kannst du's vergessen ... Ich sag ja der Laden da zockt nur ab ...

Ja also um die Hülle war halt keine so ne Folienverpackung oder was das ist, aber so hab ich das Spiel dort auch bekommen.
Ich hab 30€für des Spiel gezahlt und find des irgendwie richtig abzocke.
Sowas könnten die auch schon beim kauf von irgendwelchen Spielen vorher sagen.

Not Pessimist simply Realist.

_--DeLuXe--_ - 29
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
468 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:21 Uhr

Zitat von Dissonance23:

wie soll die verkäuferin die cd anschauen wenn du wie du behauptest die verpackung nicht geöffnet hast ?

Die CD Hülle hatte keiner Verpackung auch beim kauf nicht.

Not Pessimist simply Realist.

_thomsn_ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 06.2008
604 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:23 Uhr

Zitat von _--DeLuXe--_:

Zitat von Dissonance23:

wie soll die verkäuferin die cd anschauen wenn du wie du behauptest die verpackung nicht geöffnet hast ?

Die CD Hülle hatte keiner Verpackung auch beim kauf nicht.


dann kannstes vergessen musst versuchen es nachzuweisen dass es keine verpackung beim kauf hatte
Dissonance23 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
141 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:23 Uhr

Zitat von _--DeLuXe--_:

Zitat von Dissonance23:

wie soll die verkäuferin die cd anschauen wenn du wie du behauptest die verpackung nicht geöffnet hast ?

Die CD Hülle hatte keiner Verpackung auch beim kauf nicht.


seltsam o_O
aber dann sieht es in der tat schlecht für dich aus

“ It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society. ” -- Krishnamurti

FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:24 Uhr

Zitat von _--DeLuXe--_:


Ja also um die Hülle war halt keine so ne Folienverpackung oder was das ist, aber so hab ich das Spiel dort auch bekommen.
Ich hab 30€für des Spiel gezahlt und find des irgendwie richtig abzocke.
Sowas könnten die auch schon beim kauf von irgendwelchen Spielen vorher sagen.


Japs der Laden is echt 5ch31ße ... Auch wenn du was verkaufst der gibt dir 3 Euro für n Spiel und verkaufts für 15 weiter ... -.-

Naja also ich glaub nicht das du das noch i.wie zurückgeben kannst, die sind ja eh schon sehr knickrig (siehe beispiel oben) und da kannst du von denen nix erwarten ...
EuroEde - 37
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1954 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:24 Uhr

Zitat von _--DeLuXe--_:

Zitat von FaR_CrY:

Wenns nicht originalverpackt is wenn du's zurückbringst (was bei Gebrauchten Spielen eh nie der Fall is^^) kannst du's vergessen ... Ich sag ja der Laden da zockt nur ab ...

Ja also um die Hülle war halt keine so ne Folienverpackung oder was das ist, aber so hab ich das Spiel dort auch bekommen.
Ich hab 30€für des Spiel gezahlt und find des irgendwie richtig abzocke.
Sowas könnten die auch schon beim kauf von irgendwelchen Spielen vorher sagen.


Was sollen sie dir den sagen? Du bist 13Jahre alt. Wenn du deine Rechte nicht kennt geh mit einem Elternteil hin und kauf dir das Spiel. Innerhalb 2 Wochen kannst du vom Kauf zurücktreten. Hast du es ohne Schutzfolie gekauft, musst du es denne sagen. Die werden schon wissen was sie verkaufen.

Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.

m1968 - 56
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
29 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:25 Uhr

hmm 30€ du bist 13 am ehesten könnten es deine Eltern probieren mit dem Taschengeldparagraphen
"Mindergeschäftsfähiger kauft etwas das teurer ist wie sein Taschengeld - ohne Zustimmung der Elten ..."
such mal in die Richtung ...
oder waren deine Eltern beim kauf dabei?
_--DeLuXe--_ - 29
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
468 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:25 Uhr

Zitat von m1968:

hmm 30€ du bist 13 am ehesten könnten es deine Eltern probieren mit dem Taschengeldparagraphen
"Mindergeschäftsfähiger kauft etwas das teurer ist wie sein Taschengeld - ohne Zustimmung der Elten ..."
such mal in die Richtung ...
oder waren deine Eltern beim kauf dabei?

ne ich habs mit nem kumpel gekauft.

Not Pessimist simply Realist.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:29 Uhr

Zitat von EuroEde:

Was sollen sie dir den sagen? Du bist 13Jahre alt. Wenn du deine Rechte nicht kennt geh mit einem Elternteil hin und kauf dir das Spiel. Innerhalb 2 Wochen kannst du vom Kauf zurücktreten. Hast du es ohne Schutzfolie gekauft, musst du es denne sagen. Die werden schon wissen was sie verkaufen.


nach welchem recht?
er ging dahin, hat sichs angeschaut, und gekauft, mängel gabs auch keine, udn er wollte es, daher: selber schuld

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

-Bandolero - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
171 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:30 Uhr

Zitat von m1968:

hmm 30€ du bist 13 am ehesten könnten es deine Eltern probieren mit dem Taschengeldparagraphen
"Mindergeschäftsfähiger kauft etwas das teurer ist wie sein Taschengeld - ohne Zustimmung der Elten ..."
such mal in die Richtung ...
oder waren deine Eltern beim kauf dabei?


ist man nicht bis 16 sowieso nur vermindert geschäftsfähig? dh- die eltern können den kaufvertrag jederzeit auflösen?


http://www.youtube.com/watch?v=tq-YlqAln zg

m1968 - 56
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
29 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:31 Uhr

schau einfach mal auf WIKIPEDIA vor bei, drucks aus und schick deine Eltern hin ;-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit
-----Zitat-------------
Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren [Bearbeiten]

Beschränkte Geschäftsfähigkeit [Bearbeiten]

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB).
--------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:31 Uhr

Zitat von FaR_CrY:

Zitat von _--DeLuXe--_:


Ja also um die Hülle war halt keine so ne Folienverpackung oder was das ist, aber so hab ich das Spiel dort auch bekommen.
Ich hab 30€für des Spiel gezahlt und find des irgendwie richtig abzocke.
Sowas könnten die auch schon beim kauf von irgendwelchen Spielen vorher sagen.


Japs der Laden is echt 5ch31ße ... Auch wenn du was verkaufst der gibt dir 3 Euro für n Spiel und verkaufts für 15 weiter ... -.-

Naja also ich glaub nicht das du das noch i.wie zurückgeben kannst, die sind ja eh schon sehr knickrig (siehe beispiel oben) und da kannst du von denen nix erwarten ...


selber schuld würd ich mal sagen ( und es muss ja auch dumme geben, die da einkaufen, sonst würds ihn nich mehr geben) aber is nunmal fakt, dass ein händler im nicht onlinegeschäft nichts zurücknehmen MUSS - das ist nur kulanz - und bei solchen spielen ist es nunmal so, dass der händler sonst evtl probleme bekommt, wenn du wirklich den key in nutzung genommen hast

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

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