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LiL-DeLuXe - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
181 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:32 Uhr

jedes neue Spiel sollte eigentlich eingeschweißt sein, wenn Nicht, ist das Spiel meiner Meinung nach gebraucht. (also hat es vll. schon wieder jemand zurück gegeben oder sonst was)

und der Kassenbeleg ist ja auch dazu da, um es zurückzugeben, innerhalb 2 Wochen glaub ich.
mathy1122
Profi (offline)

Dabei seit 08.2007
505 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:34 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von EuroEde:

Was sollen sie dir den sagen? Du bist 13Jahre alt. Wenn du deine Rechte nicht kennt geh mit einem Elternteil hin und kauf dir das Spiel. Innerhalb 2 Wochen kannst du vom Kauf zurücktreten. Hast du es ohne Schutzfolie gekauft, musst du es denne sagen. Die werden schon wissen was sie verkaufen.


nach welchem recht?
er ging dahin, hat sichs angeschaut, und gekauft, mängel gabs auch keine, udn er wollte es, daher: selber schuld


So einfach ist das nicht. Sobald die volle Geschäftstüchtigkeit noch nicht eingetretten ist, darf eine Person kein Artikel kaufen, der teurer ist, als sein monatl. Taschengeld.

Die o.g. Variante, mit den Eltern dahin zu gehen ist daher möglich

Wenn ein Großteil der Spiele in dem Laden ohne Schutzfolie verkauft wird, musst du nicht nachweißen, dass keine Schutzfolie an dem Artikel vorhanden war. D.h. du hast das Recht innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung von deinem Kaufvertrag zurückzutretten.

Abneigung gegen: LMGTFY-Links, Google-Beiträge, SuFu- & Close-Beiträge :-P

_--DeLuXe--_ - 29
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
468 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:36 Uhr

Zitat von mathy1122:

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von EuroEde:

Was sollen sie dir den sagen? Du bist 13Jahre alt. Wenn du deine Rechte nicht kennt geh mit einem Elternteil hin und kauf dir das Spiel. Innerhalb 2 Wochen kannst du vom Kauf zurücktreten. Hast du es ohne Schutzfolie gekauft, musst du es denne sagen. Die werden schon wissen was sie verkaufen.


nach welchem recht?
er ging dahin, hat sichs angeschaut, und gekauft, mängel gabs auch keine, udn er wollte es, daher: selber schuld


So einfach ist das nicht. Sobald die volle Geschäftstüchtigkeit noch nicht eingetretten ist, darf eine Person kein Artikel kaufen, der teurer ist, als sein monatl. Taschengeld.

Die o.g. Variante, mit den Eltern dahin zu gehen ist daher möglich

Wenn ein Großteil der Spiele in dem Laden ohne Schutzfolie verkauft wird, musst du nicht nachweißen, dass keine Schutzfolie an dem Artikel vorhanden war. D.h. du hast das Recht innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung von deinem Kaufvertrag zurückzutretten.

Ja ich war aber schon da und da waren noch keine 14tage um jetzt bin ich mir gerade nicht sicher.
sie meinte die ganze zeit wegen dem Sicherheitscode oder so.

Not Pessimist simply Realist.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:36 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.09.2009 um 12:37 Uhr

Zitat von mathy1122:


So einfach ist das nicht. Sobald die volle Geschäftstüchtigkeit noch nicht eingetretten ist, darf eine Person kein Artikel kaufen, der teurer ist, als sein monatl. Taschengeld.

Die o.g. Variante, mit den Eltern dahin zu gehen ist daher möglich

Wenn ein Großteil der Spiele in dem Laden ohne Schutzfolie verkauft wird, musst du nicht nachweißen, dass keine Schutzfolie an dem Artikel vorhanden war. D.h. du hast das Recht innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung von deinem Kaufvertrag zurückzutretten.


mh, wie hoch ist denn sein taschengeld?
ich denke doch höher, da er sich sonst nicht zwei spiele auf einmal hätte kaufen kkönnen,
und nach welcher regelung darf er 14tage vom kaufvertrag zurücktretten? 1monat online, ja, - aber so im einzelhandel?
edit: vorallem mit dem code, bei dem der händler nich ausschliessen kann, dass er schon in benutzung ist, was das spiel ja wertlos macht (vorallem bei spore)

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

_--DeLuXe--_ - 29
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
468 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:38 Uhr

Zitat von LiL-DeLuXe:

jedes neue Spiel sollte eigentlich eingeschweißt sein, wenn Nicht, ist das Spiel meiner Meinung nach gebraucht. (also hat es vll. schon wieder jemand zurück gegeben oder sonst was)

und der Kassenbeleg ist ja auch dazu da, um es zurückzugeben, innerhalb 2 Wochen glaub ich.

Also
ich hab das Spiel am 25.8.09 um 17:24uhr gekauft.
Müsste ich es dann noch zurückgeben dürfen?
was soll ich dort dann als begründung sagen?
weil letztes mal hat sie die ganzezeit irgendwas gelabert hauptsache sie nimmts nicht zurück

Not Pessimist simply Realist.

_--DeLuXe--_ - 29
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
468 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 12:41 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von mathy1122:


So einfach ist das nicht. Sobald die volle Geschäftstüchtigkeit noch nicht eingetretten ist, darf eine Person kein Artikel kaufen, der teurer ist, als sein monatl. Taschengeld.

Die o.g. Variante, mit den Eltern dahin zu gehen ist daher möglich

Wenn ein Großteil der Spiele in dem Laden ohne Schutzfolie verkauft wird, musst du nicht nachweißen, dass keine Schutzfolie an dem Artikel vorhanden war. D.h. du hast das Recht innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung von deinem Kaufvertrag zurückzutretten.


mh, wie hoch ist denn sein taschengeld?
ich denke doch höher, da er sich sonst nicht zwei spiele auf einmal hätte kaufen kkönnen,
und nach welcher regelung darf er 14tage vom kaufvertrag zurücktretten? 1monat online, ja, - aber so im einzelhandel?
edit: vorallem mit dem code, bei dem der händler nich ausschliessen kann, dass er schon in benutzung ist, was das spiel ja wertlos macht (vorallem bei spore)

25€
Man kann ja auch sparen.
ausserdem habe ich nur 1. von den 2 Spielen in dem laden gekauft.

Not Pessimist simply Realist.

rotzglocke - 42
Experte (offline)

Dabei seit 12.2002
1050 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 13:02 Uhr

Zitat von EuroEde:


Was sollen sie dir den sagen? Du bist 13Jahre alt. Wenn du deine Rechte nicht kennt geh mit einem Elternteil hin und kauf dir das Spiel. Innerhalb 2 Wochen kannst du vom Kauf zurücktreten. Hast du es ohne Schutzfolie gekauft, musst du es denne sagen. Die werden schon wissen was sie verkaufen.


Zitat von LiL-DeLuXe:

jedes neue Spiel sollte eigentlich eingeschweißt sein, wenn Nicht, ist das Spiel meiner Meinung nach gebraucht. (also hat es vll. schon wieder jemand zurück gegeben oder sonst was)

und der Kassenbeleg ist ja auch dazu da, um es zurückzugeben, innerhalb 2 Wochen glaub ich.


soetwas gibt es nicht, hört auf märchen zu erzählen. man kann niemals einseitig von einem vertrag zurücktreten. das einzige was es gibt ist das widerrufsrecht laut fernabsatzgestz, aber das wird hier wohl kaum gelten.

bitch i'm drunk, pumpin slugs out of cannon

_--DeLuXe--_ - 29
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
468 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 13:06 Uhr

Zitat von rotzglocke:

Zitat von EuroEde:


Was sollen sie dir den sagen? Du bist 13Jahre alt. Wenn du deine Rechte nicht kennt geh mit einem Elternteil hin und kauf dir das Spiel. Innerhalb 2 Wochen kannst du vom Kauf zurücktreten. Hast du es ohne Schutzfolie gekauft, musst du es denne sagen. Die werden schon wissen was sie verkaufen.


Zitat von LiL-DeLuXe:

jedes neue Spiel sollte eigentlich eingeschweißt sein, wenn Nicht, ist das Spiel meiner Meinung nach gebraucht. (also hat es vll. schon wieder jemand zurück gegeben oder sonst was)

und der Kassenbeleg ist ja auch dazu da, um es zurückzugeben, innerhalb 2 Wochen glaub ich.


soetwas gibt es nicht, hört auf märchen zu erzählen. man kann niemals einseitig von einem vertrag zurücktreten. das einzige was es gibt ist das widerrufsrecht laut fernabsatzgestz, aber das wird hier wohl kaum gelten.

Kann ichs jetzt nicht zurückgeben??

Not Pessimist simply Realist.

dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 13:21 Uhr

ist nicht unter14 noch eingeschränkte geschäftsfähigkeit?
da müssten es doch die Eltern zurück geben können.
...oder?

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

Gabber_90 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
309 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 14:03 Uhr

Ja mit Eltern kann er es zurückgeben!!! Dazu müsste man allerdings den Mumm haben es den Eltern zu erzählen.

NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUE

rotzglocke - 42
Experte (offline)

Dabei seit 12.2002
1050 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 14:46 Uhr

ich glaube nicht dass er es mit den eltern zurückgeben kann, weil er die spiele von seinem taschengeld gekauft hat. ich bin kein jurist, aber ich glaube dass selbst wenn die eltern es wollen würden sie den kauf nicht rückgängig machen könnten. was das kind mit seinem taschengeld anstellt betrifft die eltern nicht.

bitch i'm drunk, pumpin slugs out of cannon

FlodieWurst - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
204 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 15:00 Uhr

So sieht es aus, du hast das Spiel nunmal in einem Laden gekauft und nicht online. Deshalb gilt hier das Fernabsatzgesetz nunmal nicht.
Du kannst natürlich probieren es zurückzugeben, jedoch nur wenn der Händler das aus Kulanz zulässt.
Wenn nicht, hast du pech gehabt.

Außerdem ist es ja kein Garantiefall, wenn das Spiel technisch fehlerlos funktioniert und es dir nur nicht gefällt.



Echte Unipartys sind in keiner Disco :)

schneekappe - 16
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1125 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 15:18 Uhr

Zitat von rotzglocke:

ich glaube nicht dass er es mit den eltern zurückgeben kann, weil er die spiele von seinem taschengeld gekauft hat. ich bin kein jurist, aber ich glaube dass selbst wenn die eltern es wollen würden sie den kauf nicht rückgängig machen könnten. was das kind mit seinem taschengeld anstellt betrifft die eltern nicht.

da hast du vollkommen recht!
des faellt in die kategprie "taschengeldparagraph"

Moralisten sind Menschen, die sich dort kratzen, wo es andere juckt.

dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 15:44 Uhr

Zitat von schneekappe:

Zitat von rotzglocke:

ich glaube nicht dass er es mit den eltern zurückgeben kann, weil er die spiele von seinem taschengeld gekauft hat. ich bin kein jurist, aber ich glaube dass selbst wenn die eltern es wollen würden sie den kauf nicht rückgängig machen könnten. was das kind mit seinem taschengeld anstellt betrifft die eltern nicht.

da hast du vollkommen recht!
des faellt in die kategprie "taschengeldparagraph"


ja aber was ist "taschengeld"?
wenn die elter und er sagen er bekommt 8€/monat dann fällt das nichtmehr drunter

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

scw - 41
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 05.09.2009 um 15:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.09.2009 um 15:52 Uhr

Zitat von dax_rider:


ja aber was ist "taschengeld"?
wenn die elter und er sagen er bekommt 8€/monat dann fällt das nichtmehr drunter


Wobei man sich die 30 Euro dann auch hätte zusammensparen können. Oder von irgendeiner anderen dritten Person zu freien Verfügung überlassen worden ist.

§110 BGB (Taschengeldparagraph)

EDIT: Ich denke, bei 30 Euro tut man sich eventuell etwas schwer, es über §110 zu machen.
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