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dieaerzte13
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1340 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2009 um 15:03 Uhr

frag die polizei die wissen das am besten... erklär denen einfach den sachverhalt und dann wissen die schon was zu tun ist.
dieaerzte13
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1340 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2009 um 15:05 Uhr

Zitat von _Gourmet_:

also erstens es ist nie ein kaufvertrag zustande gekommen. einfach der bank sagen das die nix abbuchen dürfen dann geben die ne ruhe

bums fertig aus ;-)
stimmt so schnell wie möglich zu bank damit die nichts mehr abbuchen können.... aber trotzdem anzeigen!
knax92 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 06.2007
413 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2009 um 15:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.01.2009 um 15:30 Uhr

Zitat von dieaerzte13:

Zitat von _Gourmet_:

also erstens es ist nie ein kaufvertrag zustande gekommen. einfach der bank sagen das die nix abbuchen dürfen dann geben die ne ruhe

bums fertig aus ;-)
stimmt so schnell wie möglich zu bank damit die nichts mehr abbuchen können.... aber trotzdem anzeigen!

bei einer lastschrift hast du 6 wochen zeit die ohne angabe von gründen zurückuigeben... d.h. dun kannst deine kohle innhalb von 6 wochen wieder zurückholen... kostet dich im übrigen keinen cent...nur den anderen des kosts glaub 3€ oder so
edit:
anders können dir ja nich an deine kohle kommen ausser du hast denen nen scheck oder so gegeben??

ich will auch viel wenn der tag lang ist...

Xerian - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2008
148 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2009 um 17:26 Uhr

Bei Lastschriftverfahren wurde die Zeit herunter geschraubt. Es ist nur noch innerhalb von 4 Wochen möglich.

6 Wochen gelten nicht mehr.
knax92 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 06.2007
413 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2009 um 19:26 Uhr

Zitat von Xerian:

Bei Lastschriftverfahren wurde die Zeit herunter geschraubt. Es ist nur noch innerhalb von 4 Wochen möglich.

6 Wochen gelten nicht mehr.

seit wann??

ich will auch viel wenn der tag lang ist...

Xerian - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2008
148 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2009 um 19:28 Uhr

Eingeführt wurde es seit dem Oktober. Gesetzlich ist es jetzt auch 2009 vermerkt worden.

Kenne mich da aus, weil ich über den Zeitraum einige Schwierigkeiten gehabt hatte.

knax92 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 06.2007
413 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2009 um 19:31 Uhr

Zitat von Xerian:

Eingeführt wurde es seit dem Oktober. Gesetzlich ist es jetzt auch 2009 vermerkt worden.

Kenne mich da aus, weil ich über den Zeitraum einige Schwierigkeiten gehabt hatte.

thx gut zu wissen....

ich will auch viel wenn der tag lang ist...

sempai-86 - 39
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2008
4 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2009 um 20:22 Uhr

Zitat von Semara:

also ich würde in der hirschstraße angelabert ob ich net 2 Monate lang umsonst ne zeitung haben möchte, die leute die mir das zustellen sind jugendliche die somit chance auf ne festanstellung haben bla bla bla.
hab denen das abgenommen und mir das zeug später durchgelesen alles lüge....
hab das abo dann gekündigt und auch 2 briefe von der firma vsr das es akzeptiert wurde, habe auch nie ne zeitung bekommen jetzt hat sich ne andere Firma pvz bei mir gemeldet das der rücktritt zu spät erfolgt ist (was auch stimmt 2 wöchige frist war um)und ich deswegen ich net aus dem vertrag komm.
Sie haben auch schon die monatliche gebür von meinem Konto gebucht( hab meine bank informiert das sie das geld zurückbuchen)
Jetzt meine Frage da ich nie ne zeitung bekommen hab also die firma sich somit genauso wenig wie ich an den vertrag gehalten hat wie komm ich da wieder raus?


Nachdem in Deutschland normalerweise keine Formvorschriften für Verträge (Ausnahmen gibt es natürlich!) gelten, können die dir erzählen was sie wollen.
Fakt ist: Du hast einen mündlichen Kaufvertrag über das Zeitungsabo abgeschlossen, der volle Rechtsgültigkeit hat.
Haben die dich über diese Frist von 2 Wochen VORHER aufgeklärt?
Und WANN hast du deine Kündigung bzw. deinen Widerruf abgeschickt?
Normalerweise ist es so, wenn es sich um ein Haustürgeschäft handelt, dann ist der Widerruf, sofern er denn korrekt erfolgt ist, rechtsgültig.
Wenn es sich um ein Fernabsatzvertrag handelt, dann sieht es schlecht für dich aus. Da Zeitungsabo's grundsätzlich vom Widerruf ausgeschlossen sind und du deshalb dieses Jahr an den Vertrag gebunden bist.
Du kannst dir das alles im BGB ab den § 312 ff durchlesen.
Ob es sich um ein Haustürgeschäft oder um einen Fernabsatzvertrag handelt, werde ich noch abklären.
Mr_Kittles - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
949 Beiträge
Geschrieben am: 25.02.2009 um 14:24 Uhr

Hallöchen leute =)

ich wollte keinen neuen Thread aufmachen und deshalb demonstrier ich mal mein kleines anliegen:

Ich hab vor ungefähr 10 Tagen oder so auf einer (vertraulich aussehenden) Seite den Msn Messenger runterladen wollen. Da musste ich meine Daten eingeben, halt nur Name und E-Mail...ohne jegliche Bankdaten etc. Den Msn Messenger gabs auf der Seite jedoch nicht, aber die wichser hatten meine Daten, so weit so gut. Plötzlich, ein paar tage später kam ne Rechnung an meine E-Mail Adresse, wo drin stand, dass ich einen Betrag von 96,00 € zahlen muss, da ich ein 12-Monatiges Abo akzeptiert hätte, indem ich auf den Button gedrückt hab.
Die Seite heißt www.opendownload.de.
Ich bin dann sofort auf die Seite und hab mir fast alles durchgelesen und habe dann auch sofort gekündigt, da ich eine Frist von 2 Wochen zur Verfügung hab. Plötzlich kam eine Mail, dass meine Mail nicht zugestellt werden konnte.
Ich habe 2 weitere Kündigungsschreiben geschrieben und abgeschickt, jedoch kommt immer die gleiche Mail, dass mein Schreiben nicht zugestellt werden konnte..

Habt ihr evtl. Tipps und Ratschläge für mich??
Ich wäre euch sehr dankbar =)

Don't ever underestimate the heart of a champion!

--A-l-e-x-- - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2006
65 Beiträge

Geschrieben am: 25.02.2009 um 14:27 Uhr

Zitat von Mr_Kittles:

Hallöchen leute =)

ich wollte keinen neuen Thread aufmachen und deshalb demonstrier ich mal mein kleines anliegen:

Ich hab vor ungefähr 10 Tagen oder so auf einer (vertraulich aussehenden) Seite den Msn Messenger runterladen wollen. Da musste ich meine Daten eingeben, halt nur Name und E-Mail...ohne jegliche Bankdaten etc. Den Msn Messenger gabs auf der Seite jedoch nicht, aber die wichser hatten meine Daten, so weit so gut. Plötzlich, ein paar tage später kam ne Rechnung an meine E-Mail Adresse, wo drin stand, dass ich einen Betrag von 96,00 € zahlen muss, da ich ein 12-Monatiges Abo akzeptiert hätte, indem ich auf den Button gedrückt hab.
Die Seite heißt www.opendownload.de.
Ich bin dann sofort auf die Seite und hab mir fast alles durchgelesen und habe dann auch sofort gekündigt, da ich eine Frist von 2 Wochen zur Verfügung hab. Plötzlich kam eine Mail, dass meine Mail nicht zugestellt werden konnte.
Ich habe 2 weitere Kündigungsschreiben geschrieben und abgeschickt, jedoch kommt immer die gleiche Mail, dass mein Schreiben nicht zugestellt werden konnte..

Habt ihr evtl. Tipps und Ratschläge für mich??
Ich wäre euch sehr dankbar =)


des isch n ganz klarer fall einfach die mahnungen ignorieren
solche fälle kamen acuh schon vor längerem in akte

..♫♪♫♪♫♫♪♫♫♪ http://www.youtube.com/my_videos?feature =mhum

Mr_Kittles - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
949 Beiträge
Geschrieben am: 26.02.2009 um 14:38 Uhr

ganz sicher? nich, dass ich dann doch was zahlen muss..

Don't ever underestimate the heart of a champion!

Mr_Kittles - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
949 Beiträge
Geschrieben am: 26.02.2009 um 14:56 Uhr

so, beim abrufen meiner E-Mails heute hab ich folgende Mail bekommen:

Zitat:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie haben sich bei uns angemeldet und erhalten dafür ein Jahr Zugang zu den
Inhalten auf unserer Homepage. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette
Anmeldeformular mit ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse
ausgefüllt.

Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das
Widerrufsrecht akzeptiert.
Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit
Ihren Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2
BGB. Die Dienstleistung beginnt sofort nach Anmeldung.

Ihre IP-Adresse haben wir bei der Anmeldung gespeichert. Es ist dadurch
möglich den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln.

Bitte begleichen Sie daher die 99€ innerhalb der Frist. Sollten Sie erneut der
Zahlung dennoch nicht nachkommen, müssen Sie mit einem Schreiben unseres
Rechtsanwaltes rechnen, wodurch Ihnen nochmals weitere Kosten entstehen.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck auf jeden Fall Ihre Rechnungs- und
Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

Verwendungszweck: OD6633926 RE0209237189

Kontakt:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aufgrund von Spam-Attacken eine
Antwort oder Rückfrage nur über unser Kontaktformular auf der Seite
http://www.support-online-center.com getätigt werden kann.
Sie brauchen dazu Ihre Emailadresse und Ihre Kunden- oder Rechnungsnummer.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Support-Team

Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Unsere Bankverbindung:

Für Kunden aus Deutschland:
Begünstigter: Content Services Ltd.
Kontonummer : 5787702
Bankleitzahl: 60010070
Bank : Postbank Stuttgart

Für Kunden aus dem Ausland:
Begünstigter: Content Services Ltd.
IBAN : DE56600100700005787702
SWIFT-BIC : PBNKDEFF
Bank : Postbank Stuttgart

Handelsregister: Amtsgericht Mannheim HRB 703297

Telefonischer Kontakt:
Telefon : +49-1805-88204486 (0,14 €/min)*
Telefax : +49-1805-88204487 (0,14 €/min)*
(Montag bis Freitag / 09.00 - 18.00 Uhr)
*aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem
Mobilfunknetz


soll ichs einfach ignorieren??

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knax92 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 06.2007
413 Beiträge
Geschrieben am: 26.02.2009 um 14:59 Uhr

Zitat:

Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das Widerrufsrecht akzeptiert.

willst mich verarschen??

ich glaub nich das diese Klausel gültig ist...
^^kennt sich da jemand aus?

ich will auch viel wenn der tag lang ist...

Mr_Kittles - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
949 Beiträge
Geschrieben am: 26.02.2009 um 15:00 Uhr

ich hab die Mail so bekommen...aber das kann ja irgendwie nicht stimmen oder? :-D
ich kenn mich da auch nicht so richtig aus...und können die überhaupt anhand meiner IP-Adresse mir irgendwas machen?

Don't ever underestimate the heart of a champion!

knax92 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 06.2007
413 Beiträge
Geschrieben am: 26.02.2009 um 15:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.02.2009 um 15:04 Uhr

Zitat von Mr_Kittles:

ich hab die Mail so bekommen...aber das kann ja irgendwie nicht stimmen oder? :-D
ich kenn mich da auch nicht so richtig aus...und können die überhaupt anhand meiner IP-Adresse mir irgendwas machen?

ja anhand deiner ip können die bzw dein anbieter sagen wer auf der seite war..

ich bin ein Link
hab da was gefunden...^^ und es sthet auch in verschiedenen Foren...

der verzicht auf das wiederrufsrecht ist nicht gültig....

ich will auch viel wenn der tag lang ist...

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