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Semara - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2008
56 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:10 Uhr

also ich würde in der hirschstraße angelabert ob ich net 2 Monate lang umsonst ne zeitung haben möchte, die leute die mir das zustellen sind jugendliche die somit chance auf ne festanstellung haben bla bla bla.
hab denen das abgenommen und mir das zeug später durchgelesen alles lüge....
hab das abo dann gekündigt und auch 2 briefe von der firma vsr das es akzeptiert wurde, habe auch nie ne zeitung bekommen jetzt hat sich ne andere Firma pvz bei mir gemeldet das der rücktritt zu spät erfolgt ist (was auch stimmt 2 wöchige frist war um)und ich deswegen ich net aus dem vertrag komm.
Sie haben auch schon die monatliche gebür von meinem Konto gebucht( hab meine bank informiert das sie das geld zurückbuchen)
Jetzt meine Frage da ich nie ne zeitung bekommen hab also die firma sich somit genauso wenig wie ich an den vertrag gehalten hat wie komm ich da wieder raus?
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:12 Uhr

naja, die zeitung wurde dir unter falschen tatsachen versprochen.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Semara - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2008
56 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:14 Uhr

was sie mir erzählt haben ist ja nebensächlich, in dem wisch den ich unterschrieben hab stand drinn 2 monate um sonst dann 12 monate abo
Eagle_Boy - 34
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2467 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.01.2009 um 14:14 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

naja, die zeitung wurde dir unter falschen tatsachen versprochen.


und damit ist es rechtsungültig!

ҳҳ TU STAR ҳҳ | http://www.team-ulm.de/MyGroups/59527

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:16 Uhr

nachdem du keine zeitung erhalten hast und das somit eine schlechtleistung darstellt hast du in erster linie das recht auf nachbesserung (deine zeitung) und in zweiter linie das recht auf rücktritt vom kaufvertrag - wenn du rechtschutz hast, geh zu nem anwalt und lass den schalten und walten. ggf. anzeige wegen betruges erstatten lassen.

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

Semara - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2008
56 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:17 Uhr

was ist wenn ich keinen rechtschutz hab?
werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:19 Uhr

dann musst du den anwalt bezahlen, was nich gerade billig ist.

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:19 Uhr

Zitat von werschaf:

dann musst du den anwalt bezahlen, was nich gerade billig ist.

aber wenn du geringverdiener bist oder gar von hartz fear lebst, hast du das recht auf prozesskostenhilfe (musst du beim zuständigen amtsgericht beantragen)

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

Semara - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2008
56 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:21 Uhr

meinst die lassen mich net in ruhe wenn ich denen nur androhe das ich es an meinen rechtsbeistandt weiter gebe? bin in der ausbildung bekomm ich da eventuell auch unterstützung?
Tanja_E - 36
Profi (offline)

Dabei seit 07.2006
704 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:21 Uhr

no chance
mich ahben di auch angelabert ich musste das für ein jahr bezahlen und warten bis das jahr vorbei ist und dann halt rechtzeitig kündigen

war bei der polizei hab mich erkundigt du hast unterschrieben und somit eingewilligt

Männer sind Schweine - ICH AUCH

Semara - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2008
56 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:22 Uhr

das abo ist denk ich mal scho billiger als n anwalt aber ich hab noch keine zeitung von denen gesehn
mukuma - 44
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2005
74 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.01.2009 um 14:25 Uhr

die haben den widerspruch bestätigt?
dann bist du eh raus aus der sache. würde ich sagen.
aber qualifizierte aussaben bekommst du nur von einem anwalt.. ich würd mich hier auf niemand verlassen

auch nicht auf die polizei btw....

Die im Schatten stehen sieht man nicht.

Junglist - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2006
363 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:26 Uhr

Ging mir auch mal so, hab mir voll ein anlabern lassen, von wegen ex-junky und so, aber hab das dann rechtzeitig widerrufen, hab den typen in der stadt auch nochmal gesucht, und ihm persönlich gedroht, dass wenn da was kommt, dass er dran is (die sind ja oft genug in der fußgängerzone). gekommen is nix und zahlen musst ich au nix

Sia01 - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2005
240 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:27 Uhr

Zitat von Semara:

meinst die lassen mich net in ruhe wenn ich denen nur androhe das ich es an meinen rechtsbeistandt weiter gebe? bin in der ausbildung bekomm ich da eventuell auch unterstützung?

doch versuchs mal erstmal mit ner androhung, das hilft oft schon! Kennst du nicht vllt zufällig jemanden, der sich mit recht auskennt? wirtschaftslehrer oder so? hatten mal ein ähnliches problem, hat aber geholfen, das wir nen brief hingeschrieben haben und uns auf die ganzen paragraphen berufen habe....aber dazu is jemand nützlich, der sich mit den paragrafen genau auskennt;-) viel glück!
G-hat1903 - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
289 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:30 Uhr

geh zu einem anwalt der schreibt dene einen schönen brief und du hörst dan nie wieder von denen glaub mir ich rede aus erfahrung^^

Interessiert mich [ ] Interessiert mich nicht [X]

knax92 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 06.2007
413 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.01.2009 um 14:32 Uhr

Zitat:


auszug aus dem bgb
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) 1Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. 2Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.


bin zwar kein Jurist aber du bist ja eig schon getäuscht worden oder ???

edit:
kannst ja das vllt irgendwie in deine "androhund" vom anwalt miteinbauen!?!?!

ich will auch viel wenn der tag lang ist...

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