bigmaama - 52
Anfänger
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:31 Uhr
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Zitat von Semara: also ich würde in der hirschstraße angelabert ob ich net 2 Monate lang umsonst ne zeitung haben möchte, die leute die mir das zustellen sind jugendliche die somit chance auf ne festanstellung haben bla bla bla.
hab denen das abgenommen und mir das zeug später durchgelesen alles lüge....
hab das abo dann gekündigt und auch 2 briefe von der firma vsr das es akzeptiert wurde, habe auch nie ne zeitung bekommen jetzt hat sich ne andere Firma pvz bei mir gemeldet das der rücktritt zu spät erfolgt ist (was auch stimmt 2 wöchige frist war um)und ich deswegen ich net aus dem vertrag komm.
Sie haben auch schon die monatliche gebür von meinem Konto gebucht( hab meine bank informiert das sie das geld zurückbuchen)
Jetzt meine Frage da ich nie ne zeitung bekommen hab also die firma sich somit genauso wenig wie ich an den vertrag gehalten hat wie komm ich da wieder raus?
ich würde mal zum verbraucherschutz gehen die interressieren sich grad sehr für solche sachen und kostet nichts die berratung die sagen dir was du tun sollst hab erst berricht gesehen
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Junglist - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:32 Uhr
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Zitat von Sia01: Zitat von Semara: meinst die lassen mich net in ruhe wenn ich denen nur androhe das ich es an meinen rechtsbeistandt weiter gebe? bin in der ausbildung bekomm ich da eventuell auch unterstützung?
doch versuchs mal erstmal mit ner androhung, das hilft oft schon! Kennst du nicht vllt zufällig jemanden, der sich mit recht auskennt? wirtschaftslehrer oder so? hatten mal ein ähnliches problem, hat aber geholfen, das wir nen brief hingeschrieben haben und uns auf die ganzen paragraphen berufen habe....aber dazu is jemand nützlich, der sich mit den paragrafen genau auskennt  viel glück!
achja, ganz vergessen, ich hab in meine widerrufung auch reingeschrieben, sie sollen doch bitte die widerrufserklärung akzeptieren um gerichtliche schritte zu vermeiden.
der assi in der fußgängerzone war nämlihc noch so gerissen/dumm, der hats falsche datum draufgeschrieben, anstatt 7.8.08 hat er 7.8.07 geschrieben, womit ja eigentlich mein widerrufsrecht schon längst abgelaufen wäre, hab das aber in den brief mit reingeschrieben, dass sie sich doch in zukunft etwas kompetenteres personal zulegen sollten, vor allem auch seriöser, dann würden se viel mehr verkaufen.
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_M_H_ - 44
Anfänger
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:34 Uhr
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Hi Semara
Das was die mit dir gemacht haben ist heut zu tage nicht mehr Legal und die Behörden gehn auch dagegen vor.
Drückerkolonnen sind schon lang Verboten aber sie machen es Leider immer wieder und wieder.
Ich würde wenn ich du währe mit Rechtsbeistand Drohen so wie du es vor hast.
Die meisten Unternehmen die auf diese art und weise ihre Kunden gewinnen haben keine lust vor´s Gericht zu ziehen da es wie gesagt nicht ganz Legal ist.
Ich denke das du da raus kommst.
Viel Glück
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bigmaama - 52
Anfänger
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:34 Uhr
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Zitat von Semara: also ich würde in der hirschstraße angelabert ob ich net 2 Monate lang umsonst ne zeitung haben möchte, die leute die mir das zustellen sind jugendliche die somit chance auf ne festanstellung haben bla bla bla.
hab denen das abgenommen und mir das zeug später durchgelesen alles lüge....
hab das abo dann gekündigt und auch 2 briefe von der firma vsr das es akzeptiert wurde, habe auch nie ne zeitung bekommen jetzt hat sich ne andere Firma pvz bei mir gemeldet das der rücktritt zu spät erfolgt ist (was auch stimmt 2 wöchige frist war um)und ich deswegen ich net aus dem vertrag komm.
Sie haben auch schon die monatliche gebür von meinem Konto gebucht( hab meine bank informiert das sie das geld zurückbuchen)
Jetzt meine Frage da ich nie ne zeitung bekommen hab also die firma sich somit genauso wenig wie ich an den vertrag gehalten hat wie komm ich da wieder raus?
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elJefe - 37
Anfänger
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:35 Uhr
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Zitat: auszug aus dem bgb
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) 1Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. 2Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
wenn du was unterschreibst wo alles klipp und klar drinsteht und man einfach mal ohen etw. durchzulesen seine unterschrift darunter setzt, dann wirds wohl schwer zu sagen das man arglistig getäuscht wurde oder??
-> schonmal was vom berühmten kleingedruckten gehört
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Semara - 36
Fortgeschrittener
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Dabei seit 04.2008
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:41 Uhr
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Zitat von elJefe: Zitat: auszug aus dem bgb
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) 1Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. 2Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
wenn du was unterschreibst wo alles klipp und klar drinsteht und man einfach mal ohen etw. durchzulesen seine unterschrift darunter setzt, dann wirds wohl schwer zu sagen das man arglistig getäuscht wurde oder??
-> schonmal was vom berühmten kleingedruckten gehört
danke für deinen echt hilfreichen beitrag
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bigmaama - 52
Anfänger
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:41 Uhr
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geh mal zum verbraucher schutz die interresieren sich grad sehr dafü hab erst berricht gesehen berratung kostet nichts die können dir sagen was du tun sollst
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Semara - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:43 Uhr
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danke für die vielen hilfreichen beiträge ich werde mir die paragraphen raussuchen in den beidseitig der vertrag gebrochen wurde und mit weiteren rechtlichen schritten drohen
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Semara - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:43 Uhr
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wo gibts nen verbraucherschutz in ulm?
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Xerian - 36
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:46 Uhr
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Aufjedenfall nichts bezahlen und auf kein Schreiben eingehen.
Auch nicht, wenn sie dir mit anderen Briefen drohen, dass es an einen Rechtsanwalt etc weiter geleitet worden ist.
In diesem Falle bist du unschuldig.
Schau mal gegebenfalls öfters Akte an... da zeigen sie diese ABzockermethoden... alles Scheinfirmen... nichts zahlen.
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dieaerzte13
Experte
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:54 Uhr
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mein vorschlag ist: geh einfach zur polizei und mach ne anzeige wegen betrugs.... dann ermitteln die und du musst dir auch nicht zwangsläufig n anwalt nehmen... hast du iwelche unterlagen(anschrift, druchschlag vom vertrag, etc....)?
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Semara - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:55 Uhr
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klar hab alles aufgehoben und nur kopien versendet
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dieaerzte13
Experte
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 14:58 Uhr
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sehr gut d.h. du hast was in der hand...
Du kannst auch erst mal der Polizei BW/Bayern ne e-mail schreiben und um rat fragen (so hab ich das mal gemacht). Ich schätze jedoch die werden auch sagen, dass du zur nächsten Polizeidienststelle sollst und anzeige erstatten...
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Semara - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 15:01 Uhr
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und ich mach ne anzeige wegen betrugs oder vertragsbruch?
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_Gourmet_ - 33
Champion
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Geschrieben am: 05.01.2009 um 15:02 Uhr
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also erstens es ist nie ein kaufvertrag zustande gekommen. einfach der bank sagen das die nix abbuchen dürfen dann geben die ne ruhe
bums fertig aus
R.I.P. Du bleibst immer bei uns!!!///gott zur ehr dem nächsten zur wehr
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