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SCHULSTREIK IN ULM !!!

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maiuni - 31
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2006
12 Beiträge

Geschrieben am: 14.06.2008 um 18:33 Uhr

Zitat von -Ed87-:

wie viele waren da?

in der zeitung stand 250 ;-)


♥_♥

teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 14.06.2008 um 18:59 Uhr

Zitat von Doem:

Zitat von teacher-1:

Zitat von Doem:


ich spreche von einmaligen unentschuldigten fehlen und da wird sicherlich kein bußgeldbescheid ausgestellt!


Ok, aber dann musst Du Dich klarer ausdrücken, Dein post legte eher nahe, dass Du das nicht glaubst, dass Bußgeldbescheide ausgestellt werden. ;-)


jaup, war ein bisschen unverstädnlich ausgedrückt. irgendne ahnung ab wann das eintritt mit den bußgeldbescheiden?


Das liegt im Ermessen des Schulleiters bzw. der Schulleiterin. Es ist aber richtig, dass es schon öfters vorgekommen sein muss. Die Schulleitung leitet so etwas in die Wege. In meiner Schule gibt es das leider immer wieder, aber das darf einen nicht wundern, da das Schule schwänzen unter Jugendlichen ja bundesweit zugenommen hat.
teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 14.06.2008 um 19:00 Uhr

Zitat von hopefull:

Zitat von teacher-1:


Irrtum, wie immer unentschuldigt fehlen geht eben nicht, denn das kann folgende Konsequenzen haben:
- Nachsitzen
- Einbestellung der Erziehungsberechtigten in die Schule
- Bußgeldbescheid für die Eltern
- Meldung beim Jugendamt
- Nichtzulassung zur Prüfung (in Abschlussklassen)
- die Schulleitung kann Schwänzer auch gemäß §81 Schulgesetz für nicht beschulbar erklären, das kommt dann einer Freistellung gleich (dumm nur, dass man so keinen Abschluss erhalten kann); allerdings muss man da schon beinahe notorischer Schwänzer sein


woher wollen die wissen ob ich krank bin oder auf der Demo?


Du unterschätzt eines: Ich kenne keine Klasse, die dicht hält, irgendwer hat Dich gesehen und fast immer kommt so etwas heraus ... sorry, aber das ist leider die Realität.
entili - 62
Experte (offline)

Dabei seit 03.2008
1294 Beiträge

Geschrieben am: 14.06.2008 um 22:26 Uhr

Zitat von student85:

Zitat von entili:

Ein Streik- oder Demonstrationsrecht habe sicherlich alle; auch Schüler.

Aber derjenige, der zu diesem bundesweiten Schulstreik aufgerufen hat, hat eines vergessen zu erwähnen: Schüler haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Bis zum 16. Lebensjahr habt Ihr eine SchulPFLICHT, Was Ihr am Nachmittag macht, geht uns Eltern und Erzieher herzlich wenig an, aber am Vormittag ist Schule.

Geht mal auf die Homepage von diesem Unbekannt, der Euch erfolgreich aber sinnlos aufgewiegelt hat, da gibt es BUNDESWEIT 190 Mitglieder. Schon schwach, oder???

Jetzt schaut mal, wie Ihr aus der Kiste wieder rauskommt; mein Sohn (Anna-Essinger-Gymnasium) muß auch vier Stunden nachsitzen, und ich hatte ihn gewarnt....



Erstens geht es die Eltern gewaltig was an, was die Kinder am Nachmittag treiben. Und zweitens, dürfen die Lehrer ohne die Zustimmung der Eltern die Schüler gar nicht nachsitzen lassen. (tja, da lernt man was, wenn man paar Freunde hat, die auf Schulamt studieren). Und drittens ist es allein von der Verfassung aus rechtswidrig, wenn ein Mensch, wegen seines Streiks bestraft wird. So was nennt man Meinungsunterdrückung.
Des wegen z.B. garantiert uns das Grundgesetz, das Recht auf Arbeitsorganisationen wie Gewerkschaften. Ihr Sohn ist einer Gewerkschaft beigetreten und wenn seine Gewerkschaft und die Mitglieder denken, dass die Verträge/Vereinbarungen, die zwischen Schulleitung und Schülern nicht eingehalten werden, dann hat er das Gott verdammte Recht und Verfassungsrecht zum Streik aufzurufen.
An ihrer Stelle, würde ich ihren Sohn evtl. unterstützen. Gott bewahre uns und die Republik, wenn es mit der Bildung weiter so Berg ab geht. Und Desinteresse für politische Aktivitäten sollten sie bei ihrem Sohn nicht fördern.



Dass mein Sohn Arbeitnehmer und gerwerkschafltich organisiert ist, ist mit wirklich neu.

Und: Ich bin lange genug Mutter, um zu wissen, wie ich meinen Sohn unterstütze. Danke für die Belehrung.

An Deiner Stelle würde ich mich an Deine Fussnote halten und mir noch etwas Allgemeinwissen aneigenen; und zwar aktiv, das bekommt man nicht durch Nichtstun und vom Freundehaben. Selber aktiv sein.

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bondboy_92 - 33
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
638 Beiträge

Geschrieben am: 14.06.2008 um 23:28 Uhr

Zitat von teacher-1:



Du unterschätzt eines: Ich kenne keine Klasse, die dicht hält, irgendwer hat Dich gesehen und fast immer kommt so etwas heraus ... sorry, aber das ist leider die Realität.


dann kennst du anscheinend die falschen ;-)
teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 15.06.2008 um 09:55 Uhr

Zitat von bondboy_92:

Zitat von teacher-1:



Du unterschätzt eines: Ich kenne keine Klasse, die dicht hält, irgendwer hat Dich gesehen und fast immer kommt so etwas heraus ... sorry, aber das ist leider die Realität.


dann kennst du anscheinend die falschen ;-)


Hihi, ne - nach 10 Jahren in dem Job kenne ich weitaus mehr Klassen als Du, was ich hier geschrieben habe, das ist eine Tatsache. Nimm` Die Leute einzeln ordentlich in Gebet und Du wirst erfahren, was Du wissen willst. Am Ende ist sich jeder selbst der Nächste, das ist in einer Zeit, wo der Egoismus eine immer größere Rolle spielt leider so.
michi_mc - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2007
243 Beiträge

Geschrieben am: 16.06.2008 um 18:46 Uhr

wir müssen zum glück NUR nen aufsatz über 10 seiten aufsatz über ein beliebiges thema schreiben

Errare humanum est.

_resa94_ - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2007
336 Beiträge
Geschrieben am: 16.06.2008 um 18:48 Uhr

woha habt ihr n glück :-D wir bekommen wegen dem bisschen streiken ne 4 in verhalten -,-

heureux et satisfait.

michi_mc - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2007
243 Beiträge

Geschrieben am: 16.06.2008 um 18:49 Uhr

Zitat von _resa94_:

woha habt ihr n glück :-D wir bekommen wegen dem bisschen streiken ne 4 in verhalten -,-


jap...mein kumpel bekommt ne 6 im mündlichen

Errare humanum est.

Staatsschutz - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
145 Beiträge

Geschrieben am: 16.06.2008 um 18:50 Uhr

Zitat von michi_mc:

Zitat von _resa94_:

woha habt ihr n glück :-D wir bekommen wegen dem bisschen streiken ne 4 in verhalten -,-


jap...mein kumpel bekommt ne 6 im mündlichen


Ohne Witz jetzt? Macht euren Lehrern mal klar, dass das etwas mit Demokratie und Meinungsfreiheit zu tun hat.. Die Spinnen doch

Freiheit - Die schönste Sache der Welt!

michi_mc - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2007
243 Beiträge

Geschrieben am: 16.06.2008 um 18:51 Uhr

Zitat von Staatsschutz:

Zitat von michi_mc:

Zitat von _resa94_:

woha habt ihr n glück :-D wir bekommen wegen dem bisschen streiken ne 4 in verhalten -,-


jap...mein kumpel bekommt ne 6 im mündlichen


Ohne Witz jetzt? Macht euren Lehrern mal klar, dass das etwas mit Demokratie und Meinungsfreiheit zu tun hat.. Die Spinnen doch


die schulpflicht steht aber leider über der demokratischen meinungsfreiheit...


Errare humanum est.

redandblack - 36
Profi (offline)

Dabei seit 08.2007
650 Beiträge

Geschrieben am: 16.06.2008 um 23:18 Uhr

Zitat von Staatsschutz:

Zitat von michi_mc:

Zitat von _resa94_:

woha habt ihr n glück :-D wir bekommen wegen dem bisschen streiken ne 4 in verhalten -,-


jap...mein kumpel bekommt ne 6 im mündlichen


Ohne Witz jetzt? Macht euren Lehrern mal klar, dass das etwas mit Demokratie und Meinungsfreiheit zu tun hat.. Die Spinnen doch

Kein Schimmer wie das rechtlich aussieht, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass an einen Schulstreik bestimmte Vorraussetzungen geknüpft sind. Wenn der Streik illegal durchgeführt wird, kommt das Schulschwänzen gleich. Also kann die Note 6 erteilt werden.
Ob das ganze legitim ist steht natürlich auf einem anderen Blatt.
teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 16.06.2008 um 23:49 Uhr

Zitat von Staatsschutz:


Ohne Witz jetzt? Macht euren Lehrern mal klar, dass das etwas mit Demokratie und Meinungsfreiheit zu tun hat.. Die Spinnen doch


Sorry, aber das ist völliger Blödsinn: Das hat weder etwas mit Demokratie, noch mit Meinungsfreiheit zu tun. Es gibt eine Schulpflicht und die geht bis 18 Jahre. Wenn Du unentschuldigt der Schule fernbleibst, dann darf man sich über Sanktionen nicht wundern. Nach der Schule hat niemand etwas gegen eine Demo einzuwenden, die Veranstalter hätten das auch auf den Nachmittag legen können.
student85 - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
276 Beiträge

Geschrieben am: 16.06.2008 um 23:52 Uhr

Zitat von entili:

Zitat von student85:


Erstens geht es die Eltern gewaltig was an, was die Kinder am Nachmittag treiben. Und zweitens, dürfen die Lehrer ohne die Zustimmung der Eltern die Schüler gar nicht nachsitzen lassen. (tja, da lernt man was, wenn man paar Freunde hat, die auf Schulamt studieren). Und drittens ist es allein von der Verfassung aus rechtswidrig, wenn ein Mensch, wegen seines Streiks bestraft wird. So was nennt man Meinungsunterdrückung.
Des wegen z.B. garantiert uns das Grundgesetz, das Recht auf Arbeitsorganisationen wie Gewerkschaften. Ihr Sohn ist einer Gewerkschaft beigetreten und wenn seine Gewerkschaft und die Mitglieder denken, dass die Verträge/Vereinbarungen, die zwischen Schulleitung und Schülern nicht eingehalten werden, dann hat er das Gott verdammte Recht und Verfassungsrecht zum Streik aufzurufen.
An ihrer Stelle, würde ich ihren Sohn evtl. unterstützen. Gott bewahre uns und die Republik, wenn es mit der Bildung weiter so Berg ab geht. Und Desinteresse für politische Aktivitäten sollten sie bei ihrem Sohn nicht fördern.



Dass mein Sohn Arbeitnehmer und gerwerkschafltich organisiert ist, ist mit wirklich neu.

Und: Ich bin lange genug Mutter, um zu wissen, wie ich meinen Sohn unterstütze. Danke für die Belehrung.

An Deiner Stelle würde ich mich an Deine Fussnote halten und mir noch etwas Allgemeinwissen aneigenen; und zwar aktiv, das bekommt man nicht durch Nichtstun und vom Freundehaben. Selber aktiv sein.


Nichts für ungut, aber dass die Lehrer ihren Sohn einfach so zum Nachsitzen verdonnern, weil er seine Unzufriedenheit mit dem Streik auszudrücken versucht hat, zeigt einfach, dass die Lehre oder die Schulleitung sich für unfehlbar hält und Störenfriede mit schlechten Noten oder mit Strafen belohnt.
Sie wollen doch nicht weis machen, dass es nach unserer Verfassung für Schüler verbot ist zu streiken oder zu demonstrieren?
Was ist dann die SMV in der Schule, keiner nimmt sie richtig ernst und das ist der Fehler. Oder denken sie, dass die SMV nur aus der guten Laune der Natur, der Lehrer und der Schulleitung entstanden ist um den Kindern die guten Werte der Demokratie näher zu bringen.
Die Lehrer entledigen sich schnell von ungemütlichen Subjekten.
Übrigens bin ich selber aktiv und so was wie Nichtstun gibt es bei mir nicht. Also erst denken, bevor sie hier falsche Schlüsse ziehen. Dass ich hier nicht mit meinem realen Namen auftrete und meine Hobbys und meine Aktivitäten frei gebe hat wohl auch ein Grund.
Noch was zu Schulpflicht : Sie endet mit der 9 Klasse, ab da ist es freiwillig (Bundesland bezogen)

Wenn du blöd bist, bitte pflanze dich nicht fort...

teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 16.06.2008 um 23:54 Uhr

Zitat von redandblack:


Kein Schimmer wie das rechtlich aussieht, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass an einen Schulstreik bestimmte Vorraussetzungen geknüpft sind. Wenn der Streik illegal durchgeführt wird, kommt das Schulschwänzen gleich. Also kann die Note 6 erteilt werden.
Ob das ganze legitim ist steht natürlich auf einem anderen Blatt.


Die Sachlage ist klar, diese Streik war illegal, da gibt es auch gar kein Rütteln dran. Wer nicht zur Schule gegangen ist und stattdessen bei dieser Veranstaltung war, der hat die Schule geschwänzt, das ist auch klar. Als mündliche Note kann dafür keine 6 gegeben werden. Es kann hingegen - ja muss sogar - eine 6 erteilt werden, wenn an diesem Tag eine Klassenarbeit geschrieben wurde, die auf diese Weise unentschuldigt versäumt wurde. Der Schüler kann sich hier auch nicht auf das Recht nachzuschreiben berufen, denn Nachschreiben liegt im Ermessen des Fachlehrers; er kann es tun, muss es aber nicht. Ein klare Absage ist aber der Lösung zu erteilen, für dieses Fehlverhalten mündlich eine 6 zu bekommen. Das ist nicht möglich, da die Notengebung nicht für Disziplinierungsmaßnahmen eingesetzt werden darf. Dazu ist der §90 Schulgesetz "Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen" vorgesehen.
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