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SCHULSTREIK IN ULM !!!

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Coke-Zero
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2007
19 Beiträge
Geschrieben am: 13.06.2008 um 22:05 Uhr

Zitat von Doem:

außerdem klasse sieben - tschuldige für die frage - ist man da überhaupt schon strafmündig?

Nein, aber meine Eltern ...
Coke-Zero
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2007
19 Beiträge
Geschrieben am: 13.06.2008 um 22:09 Uhr

Zitat von Fallen:

Zitat von Coke-Zero:

Wir wurden gezwungen in der Schule zu bleiben.
-> Schubart Gymnasium Ulm
Uns wurde mit Geldstrafen und Anzeige unserer Eltern gedroht, selbst wenn wir diese Entschuldigung ausfüllen hätten lassen.
Und da soll man Spaß an der Schule haben, wenn man noch nichteinmal ein Recht hat um seine eigene Stimme abzugeben. Und sowas nennt sich freie Demokratie Deutschland...
Einzig und allein von den gefragten Lehrern hatte Herr Däges (netter, angagierter Lehrer) [b]Verständnis[/b], aber er meinte das wenn wir dort hin gehen, er ja bestraft werden würde und das find ich auch nicht fair.

ICH FORDERE MEINUNGSFREIHEIT UND DEMONSTRATIONSRECHT FÜR ALLE, egal welchem Alters! Wir lassen uns doch unsere Rechte nicht nehmen, oder? Oo


*hust* am Vertretungsplan stand doch die Erklärung wieso ihr nicht hingehen durftet?
.. Da hat sich unser neuer Direktor ja schon richtig unbeliebt gemacht. ^^

edit: Man hätte diese 'Demo' (ich könnte immernoch drüber lachen -.-) ja auch samstags veranstalten können. Oder nachmittags.
Ich weiß zwar jetzt nicht genau wie das is mitm Anmelden, aber da hätte sich doch bestimmt was machen lassen.

Es gibt einen Unterschied zwischen Demo und Streik.
Bei einem Streik verweigert man die Arbeit/Schule bis man etwas erreicht hat, oder um zu zeigen, dass man beachtet werden soll usw. . (es ist also während der Arbeits- bzw. Schulzeit)
Bei einer Demo ist das in der Freizeit, wenn man nicht in der Arbeit ist usw..
Bei einem Streik versucht man sich gegen etwas was einem an einer bestimmten Institution (sei es Schule, Arbeit...) nicht gefällt, zu wehren.
Dies hier war ein Streik.
_ganymed_
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2167 Beiträge
Geschrieben am: 13.06.2008 um 22:14 Uhr

Zitat von Hitomi:

Zitat von _ganymed_:


das hat nichts mit information zu tun. die ganze aktion ist doch sinnlos. glaubt ihr im ernst, dass der staat auf irgendeine der forderungen ohne irgendwelche vorbehalte taten folgen lässt?
Zumal ich persönlich die Forderung einer Gesamtschule genauso sinnlos finde... Allein schon der Gedanke...

wobei "soziale auslese", wie ich im start-post gelesen hab, recht abstoßend finde. auslese beginnt im kopf. und wieso haben wir in deutschland die meisten weltmarktführer? sicher nicht weil wir "soziale auslese" unterstützen, sondern weil jeder seinem leistungsstand entsprechend gefördert wird, oder so in der art.
entili - 62
Experte (offline)

Dabei seit 03.2008
1294 Beiträge

Geschrieben am: 13.06.2008 um 22:45 Uhr

Ein Streik- oder Demonstrationsrecht habe sicherlich alle; auch Schüler.

Aber derjenige, der zu diesem bundesweiten Schulstreik aufgerufen hat, hat eines vergessen zu erwähnen: Schüler haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Bis zum 16. Lebensjahr habt Ihr eine SchulPFLICHT, Was Ihr am Nachmittag macht, geht uns Eltern und Erzieher herzlich wenig an, aber am Vormittag ist Schule.

Geht mal auf die Homepage von diesem Unbekannt, der Euch erfolgreich aber sinnlos aufgewiegelt hat, da gibt es BUNDESWEIT 190 Mitglieder. Schon schwach, oder???

Jetzt schaut mal, wie Ihr aus der Kiste wieder rauskommt; mein Sohn (Anna-Essinger-Gymnasium) muß auch vier Stunden nachsitzen, und ich hatte ihn gewarnt....



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Doem - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2004
163 Beiträge

Geschrieben am: 13.06.2008 um 23:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.06.2008 um 23:30 Uhr

Zitat von entili:

Ein Streik- oder Demonstrationsrecht habe sicherlich alle; auch Schüler.

Aber derjenige, der zu diesem bundesweiten Schulstreik aufgerufen hat, hat eines vergessen zu erwähnen: Schüler haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Bis zum 16. Lebensjahr habt Ihr eine SchulPFLICHT, Was Ihr am Nachmittag macht, geht uns Eltern und Erzieher herzlich wenig an, aber am Vormittag ist Schule.

Geht mal auf die Homepage von diesem Unbekannt, der Euch erfolgreich aber sinnlos aufgewiegelt hat, da gibt es BUNDESWEIT 190 Mitglieder. Schon schwach, oder???

Jetzt schaut mal, wie Ihr aus der Kiste wieder rauskommt; mein Sohn (Anna-Essinger-Gymnasium) muß auch vier Stunden nachsitzen, und ich hatte ihn gewarnt....



solche eltern wünschen wir uns doch alle -hach- wären meine doch nur so klug. es ist schön zu wissen dass es menschen gibt, die sich noch wirklich sorgen um die zukunft ihrer kinder machen! :daumenhoch:

narf if u warp!

student85 - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
276 Beiträge

Geschrieben am: 14.06.2008 um 00:13 Uhr

Zitat von entili:

Ein Streik- oder Demonstrationsrecht habe sicherlich alle; auch Schüler.

Aber derjenige, der zu diesem bundesweiten Schulstreik aufgerufen hat, hat eines vergessen zu erwähnen: Schüler haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Bis zum 16. Lebensjahr habt Ihr eine SchulPFLICHT, Was Ihr am Nachmittag macht, geht uns Eltern und Erzieher herzlich wenig an, aber am Vormittag ist Schule.

Geht mal auf die Homepage von diesem Unbekannt, der Euch erfolgreich aber sinnlos aufgewiegelt hat, da gibt es BUNDESWEIT 190 Mitglieder. Schon schwach, oder???

Jetzt schaut mal, wie Ihr aus der Kiste wieder rauskommt; mein Sohn (Anna-Essinger-Gymnasium) muß auch vier Stunden nachsitzen, und ich hatte ihn gewarnt....



Erstens geht es die Eltern gewaltig was an, was die Kinder am Nachmittag treiben. Und zweitens, dürfen die Lehrer ohne die Zustimmung der Eltern die Schüler gar nicht nachsitzen lassen. (tja, da lernt man was, wenn man paar Freunde hat, die auf Schulamt studieren). Und drittens ist es allein von der Verfassung aus rechtswidrig, wenn ein Mensch, wegen seines Streiks bestraft wird. So was nennt man Meinungsunterdrückung.
Des wegen z.B. garantiert uns das Grundgesetz, das Recht auf Arbeitsorganisationen wie Gewerkschaften. Ihr Sohn ist einer Gewerkschaft beigetreten und wenn seine Gewerkschaft und die Mitglieder denken, dass die Verträge/Vereinbarungen, die zwischen Schulleitung und Schülern nicht eingehalten werden, dann hat er das Gott verdammte Recht und Verfassungsrecht zum Streik aufzurufen.
An ihrer Stelle, würde ich ihren Sohn evtl. unterstützen. Gott bewahre uns und die Republik, wenn es mit der Bildung weiter so Berg ab geht. Und Desinteresse für politische Aktivitäten sollten sie bei ihrem Sohn nicht fördern.

Wenn du blöd bist, bitte pflanze dich nicht fort...

PFZL-Fabi
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2006
16 Beiträge

Geschrieben am: 14.06.2008 um 00:33 Uhr

Schüler und Lehrer dürfen nicht streiken;
d.h. einen Streik darf man bestrafen!
;-)
seder - 37
Profi (offline)

Dabei seit 10.2004
631 Beiträge

Geschrieben am: 14.06.2008 um 00:49 Uhr

Zitat von student85:


Erstens geht es die Eltern gewaltig was an, was die Kinder am Nachmittag treiben. Und zweitens, dürfen die Lehrer ohne die Zustimmung der Eltern die Schüler gar nicht nachsitzen lassen. (tja, da lernt man was, wenn man paar Freunde hat, die auf Schulamt studieren). Und drittens ist es allein von der Verfassung aus rechtswidrig, wenn ein Mensch, wegen seines Streiks bestraft wird. So was nennt man Meinungsunterdrückung.
Des wegen z.B. garantiert uns das Grundgesetz, das Recht auf Arbeitsorganisationen wie Gewerkschaften. Ihr Sohn ist einer Gewerkschaft beigetreten und wenn seine Gewerkschaft und die Mitglieder denken, dass die Verträge/Vereinbarungen, die zwischen Schulleitung und Schülern nicht eingehalten werden, dann hat er das Gott verdammte Recht und Verfassungsrecht zum Streik aufzurufen.
An ihrer Stelle, würde ich ihren Sohn evtl. unterstützen. Gott bewahre uns und die Republik, wenn es mit der Bildung weiter so Berg ab geht. Und Desinteresse für politische Aktivitäten sollten sie bei ihrem Sohn nicht fördern.

Einer Gewerkschaft beigetreten? O_o Es gibt keine Verträge zwischen Schulleitung und Schülern... was für ein Schwachsinn..
Schüler sind keine Arbeitnehmer, die Gehalt bekommen und im Gegenzug Leistung erbringen sondern Kunden von Dienstleistungen, die von den Eltern über Steuern finanziert werden und als solche haben sie eben kein Recht auf Streik. Dieses gilt nur für abhängig Beschäftigte und sicher nicht für Schüler, die mal keinen Bock haben zur Schule zu gehen. Und vor allem: Wem außer sich selbst schaden die Schüler, wenn sie streiken? Der Sinn eines Streiks ist es, das Unternehmen so unter Druck zu setzen, dass es den Forderungen nachgibt. Ein Schülerstreik setzt keine Schulleitung und kein Ministerium unter finanziellen Druck.

To alcohol! Source of - and solution to - all of life's problems!

student85 - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
276 Beiträge

Geschrieben am: 14.06.2008 um 01:14 Uhr

Zitat von seder:

Zitat von student85:


Erstens geht es die Eltern gewaltig was an, was die Kinder am Nachmittag treiben. Und zweitens, dürfen die Lehrer ohne die Zustimmung der Eltern die Schüler gar nicht nachsitzen lassen. (tja, da lernt man was, wenn man paar Freunde hat, die auf Schulamt studieren). Und drittens ist es allein von der Verfassung aus rechtswidrig, wenn ein Mensch, wegen seines Streiks bestraft wird. So was nennt man Meinungsunterdrückung.
Des wegen z.B. garantiert uns das Grundgesetz, das Recht auf Arbeitsorganisationen wie Gewerkschaften. Ihr Sohn ist einer Gewerkschaft beigetreten und wenn seine Gewerkschaft und die Mitglieder denken, dass die Verträge/Vereinbarungen, die zwischen Schulleitung und Schülern nicht eingehalten werden, dann hat er das Gott verdammte Recht und Verfassungsrecht zum Streik aufzurufen.
An ihrer Stelle, würde ich ihren Sohn evtl. unterstützen. Gott bewahre uns und die Republik, wenn es mit der Bildung weiter so Berg ab geht. Und Desinteresse für politische Aktivitäten sollten sie bei ihrem Sohn nicht fördern.

Einer Gewerkschaft beigetreten? O_o Es gibt keine Verträge zwischen Schulleitung und Schülern... was für ein Schwachsinn..
Schüler sind keine Arbeitnehmer, die Gehalt bekommen und im Gegenzug Leistung erbringen sondern Kunden von Dienstleistungen, die von den Eltern über Steuern finanziert werden und als solche haben sie eben kein Recht auf Streik. Dieses gilt nur für abhängig Beschäftigte und sicher nicht für Schüler, die mal keinen Bock haben zur Schule zu gehen. Und vor allem: Wem außer sich selbst schaden die Schüler, wenn sie streiken? Der Sinn eines Streiks ist es, das Unternehmen so unter Druck zu setzen, dass es den Forderungen nachgibt. Ein Schülerstreik setzt keine Schulleitung und kein Ministerium unter finanziellen Druck.


Schüler haben ein Recht sich zu organisieren, dafür gibt es das SMV. Bloß keiner will seine Rechte wahr nehmen.
Beamte haben zwar kein Recht aufs Streik, aber ab einem bestimmten Punkt können sie doch Streiken - sich wiedersetzen ihrer Tätigkeit nach zu gehen.

Wenn du blöd bist, bitte pflanze dich nicht fort...

teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 14.06.2008 um 08:11 Uhr

Zitat von student85:



Erstens geht es die Eltern gewaltig was an, was die Kinder am Nachmittag treiben. Und zweitens, dürfen die Lehrer ohne die Zustimmung der Eltern die Schüler gar nicht nachsitzen lassen. (tja, da lernt man was, wenn man paar Freunde hat, die auf Schulamt studieren).


So lernt man da etwas? Wenn ja, dann offensichtlich das Falsche. Es ist vollkommener Humbug, dass die Schule die Schüler ohne Erlaubnis der Eltern nicht nachsitzen lassen darf. Das Gegenteil ist der Fall. Die Schule verhängt eine Maßnahme nach §90 Schulgesetz Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Jeder Fachlehrer darf Schüler bis zu zwei Stunden nachsitzen lassen, alles andere geht über die Schulleitung und da können 4 und mehr Stunden durchgesetzt werden. Im übrigen können die Eltern angezeigt werden, wenn Sohnemann oder Tochter der Schulpflicht nicht nachkommen. Die Schulpflicht geht übrigens nicht bis 16, wie hier ebenfalls schon fälschlicherweise behauptet wurde, sondern bis 18 Jahre.
teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 14.06.2008 um 08:19 Uhr

Zitat von Doem:

anzeige unserer eltern? - das sollen se mal vertreten vor dem landesgericht!:-D den spaß wärs mir wert gewesen!
und geldstrafe?! wegen was denn?! weil man nicht am unterricht teilgenommen hat und seine eigene meinung bilden wollt! ihr glaubt auch wahrscheinlich noch an den weihnachtsmann?!


Ich weiß ja nicht, in welcher Welt Du lebst, aber selbstverständlich gibt es Anzeigen der Eltern. Du bist schulpflichtig, kommst Du Deiner Schulpflicht nicht nach und das geschieht immer wieder, so kann die Schule Deine Eltern anzeigen und es gibt einen Bußgeldbescheid. Verbunden ist das Ganze in der Regel mit einer Meldung an das Jugendamt.
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 14.06.2008 um 08:35 Uhr

Zitat von teacher-1:

Zitat von student85:



Erstens geht es die Eltern gewaltig was an, was die Kinder am Nachmittag treiben. Und zweitens, dürfen die Lehrer ohne die Zustimmung der Eltern die Schüler gar nicht nachsitzen lassen. (tja, da lernt man was, wenn man paar Freunde hat, die auf Schulamt studieren).


So lernt man da etwas? Wenn ja, dann offensichtlich das Falsche. Es ist vollkommener Humbug, dass die Schule die Schüler ohne Erlaubnis der Eltern nicht nachsitzen lassen darf. Das Gegenteil ist der Fall. Die Schule verhängt eine Maßnahme nach §90 Schulgesetz Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Jeder Fachlehrer darf Schüler bis zu zwei Stunden nachsitzen lassen, alles andere geht über die Schulleitung und da können 4 und mehr Stunden durchgesetzt werden. Im übrigen können die Eltern angezeigt werden, wenn Sohnemann oder Tochter der Schulpflicht nicht nachkommen. Die Schulpflicht geht übrigens nicht bis 16, wie hier ebenfalls schon fälschlicherweise behauptet wurde, sondern bis 18 Jahre.
:daumenhoch:...naja, was man nicht alles annimmt zu wissen^^

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 14.06.2008 um 08:36 Uhr

Zitat von student85:

Schüler haben ein Recht sich zu organisieren, dafür gibt es das SMV. Bloß keiner will seine Rechte wahr nehmen.
Beamte haben zwar kein Recht aufs Streik, aber ab einem bestimmten Punkt können sie doch Streiken - sich wiedersetzen ihrer Tätigkeit nach zu gehen.


nicht "die" smv?^^

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

hopefull - 34
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1052 Beiträge

Geschrieben am: 14.06.2008 um 08:53 Uhr

Zitat von JungerGott:

Ne da protestiere ich schon gegen das Verbot von Sodomie, Aber um halb schau ich mal vorbei.

:-D

also Leute wenn ihr krank seid bestraft euch auch keiner....woher wollen die wissen ob ihr auf der Demo wart oder einfahc krank....ihr könnt euch wie immer entschuldigen oder einfach wie immer unentschuldigt fehlen das ist doch völlig egal

Glaubst Du an Liebe auf den ersten Blick, oder soll ich noch mal reinkommen?

_obnoxiiouS - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2008
51 Beiträge
Geschrieben am: 14.06.2008 um 09:00 Uhr

Zitat von hopefull:

Zitat von JungerGott:

Ne da protestiere ich schon gegen das Verbot von Sodomie, Aber um halb schau ich mal vorbei.

:-D

also Leute wenn ihr krank seid bestraft euch auch keiner....woher wollen die wissen ob ihr auf der Demo wart oder einfahc krank....ihr könnt euch wie immer entschuldigen oder einfach wie immer unentschuldigt fehlen das ist doch völlig egal
´

ja gut außer die leute gehen erst ab der 2. stunde,
so wies viele machen wollten :-D :-D
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