Buzz - 36
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 11:59 Uhr
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Zitat von nice_guy: Zitat von Ceezil: ps. des weiteren meinte mein ex schwager mal der sich gut mit pcs auskennt das es eigentlich nur strafbar ist wenn man dateien anbietet aber nciht runterlädt weil man da nur die drittperson ist, also die datei quasi aus dritter hand hat, stimmt das?
bearshare is ne tauschplattform
jeder der da angemeldet ist kann auch lieder freigeben und somit ist er strafbar auch wenn er nie ein lied angeboten hatt
zumindest hatt man das mal zu mir gesagt!
ich lade übrigens niergends des ist mir zu heiß aber ich lass meine lieder von kumpels laden 
des kann man ausschalten dann kann man bei dir keine Lieder hochladen.
Es gibt auch legale Programme wo man Lieder Downloaden kann zB über Youtube da muss man nur den Link angeben in dem Programm und des Lied wird dann gleich als mp3 ausgegeben
Bayer 04 Leverkusen
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Buzz - 36
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 12:01 Uhr
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Zitat von Mythrandir:
Btw, sowohl Download als auch Upload von urheberrechtlichem Material ist strafbar. Die Aussage weiter oben, dass der Anschlußinhaber nicht haftbar gemacht werden kann, beruht unter anderem auf einem Urteil vom LG Hamburg (bin nicht ganz sicher ob es Hamburg war), welches zwischenzeitlich auch vom OLG bestätigt worden ist. Es gibt aber immer noch Urteile, die den Anschlußinhaber als verantwortlich und somit im vollen Umfang haftbar sehen.
erkundige dich mal dann wirst du sehen das Download nicht Strafbar ist, dass ist ein irrglaube den leider viel zu viele Leute glauben
Bayer 04 Leverkusen
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werschaf
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 12:02 Uhr
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illegal war in erster linie das hochladen/anbieten von dateien. aber das hat mit dem shared folder in erster linie mal garnix zu tun, bei em00le ists ja so, dass gleichzeitig beim download einer datei teile der datei widerum hochgeladen werden, und das ist die eigentliche strafbare handlung - und laut einem neuen gesetzes-express-entwurf ist das alleinige runterladen von dateien seit diesem jahr ebenfalls strafbar.
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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hipi - 38
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 12:05 Uhr
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HEy, also. Es ist seid 1.1.2008 verboten Lieder aus eindeutig illegalen Quellen herunter zu laden.
So ist die neue GEsetzgebung nunmal.
Aber da es ja scheinbar 2007 passiert ist dürfte dieses GEsetz noch nicht greifen!
ABER: Bare Share ist so ne Sache, wenn ich mich richtig erriner wird alles was du mit BAreShare herunterlädst auch erstmal für alle anderen zum Download angeboten ausser du kopierst es aus dem "Shared Docs" oder wie es auch bei BAreShare heißen mag Ordner raus, dann steht es für andere User nicht mehr zu verfügung
UNd das mit den 400€ kann schon stimmen. Es wird nämlich mit sicherheit ein Schreiben von nem Anwalt sein der eine "Mahngebühr" oder ähnliches verlangt. Viele Anwält haben solche Lizenzen von Plattenfirma erworben, die sie dazu berechtigen zu verfolgen wer Lieder herunterläd/anbieten
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Ceezil - 38
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 12:08 Uhr
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ich habe auchmal eine unterlassungserklärung bekommen aber aus anderem grund da sollte ich 500 euro oder so zahlen, bin zum anwalt und der hat gemeint das es nur die anwaltskosten sind die ich aber nicht übernehmen muss weil dann müsste ja die gegnpartei uach meine anwaltskosten übernehmen wenn das so laufen würde aber ich kenn mich da zu wenig aus
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hipi - 38
Champion
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 12:09 Uhr
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Wenn dus genau wissen willst geh ins recht.de Forum. SUch ob es schon einen entsprechenden Threat gibt oder stell die Frage da nochmal. Die können dir mit sicherheit helfen!
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Mythrandir - 42
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 12:16 Uhr
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Zitat von Buzz:
Es gibt auch legale Programme wo man Lieder Downloaden kann zB über Youtube da muss man nur den Link angeben in dem Programm und des Lied wird dann gleich als mp3 ausgegeben
Irrtum sprach der Hahn und stieg von der Ente. Auch die Torrent-Clients, Bearshare, Kazaa und Co. sind legal, einzig und allein die Nutzung zum Download/Upload urheberrechtlich-geschützten Materials ist illegal bzw. strafbar. Alles andere ist Propaganda.
Das beste Wissen ist das, was du kennst, wenn du es brauchst.
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hipi - 38
Champion
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 12:18 Uhr
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Zitat von Mythrandir: Zitat von Buzz:
Es gibt auch legale Programme wo man Lieder Downloaden kann zB über Youtube da muss man nur den Link angeben in dem Programm und des Lied wird dann gleich als mp3 ausgegeben
Irrtum sprach der Hahn und stieg von der Ente. Auch die Torrent-Clients, Bearshare, Kazaa und Co. sind legal, einzig und allein die Nutzung zum Download/Upload urheberrechtlich-geschützten Materials ist illegal bzw. strafbar. Alles andere ist Propaganda.

JA Super, aber wer will sich den ein Word dokument runter alden was der Freund getippt hat^^
NE mal im Ernst, im Grund genommen wird das ganze doch rein illegal genutzt, wie nummernkonten^^
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Mythrandir - 42
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 12:18 Uhr
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Zitat von Buzz: Zitat von Mythrandir:
Btw, sowohl Download als auch Upload von urheberrechtlichem Material ist strafbar. Die Aussage weiter oben, dass der Anschlußinhaber nicht haftbar gemacht werden kann, beruht unter anderem auf einem Urteil vom LG Hamburg (bin nicht ganz sicher ob es Hamburg war), welches zwischenzeitlich auch vom OLG bestätigt worden ist. Es gibt aber immer noch Urteile, die den Anschlußinhaber als verantwortlich und somit im vollen Umfang haftbar sehen.
erkundige dich mal dann wirst du sehen das Download nicht Strafbar ist, dass ist ein irrglaube den leider viel zu viele Leute glauben
Download selber nicht, der Download urheberrechtlich -geschützen Materials schon. Ab wofür gibts CC und GNU.
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Ceezil - 38
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 12:19 Uhr
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was is cc und gnu oder wie das heißt
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Mythrandir - 42
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 12:22 Uhr
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Guckst du:
CC
GNU
GNU GPL
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 13:58 Uhr
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Zitat von Buzz: also das ganze ist auf jedenfall eine Lüge.
DENN es ist nicht verboten Lieder runterzuladen, des juckt keinen Menschen ob ihr euch Tausende von Liedern runterladet, des einzige was verboten ist sie hochzuladen.
Und wenn man ein wenig Ahnung von IT hat schaltet man bei den Tauschbörsen (bearshare..) die upload funktion aus damit keiner auf die Lieder von eurem PC zugriff hat dann kann keiner euch was anhaben.
leider nicht. Das galt bis ende 2007, ab 01.01.2008 gilt das hier:
Zitat: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt - z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt -, darf er keine Privatkopie davon herstellen Quelle: http://www.gulli.com/news/urheberrecht-zweiter-korb-2007-11-05/
und natürlich gilt das nicht nur für Tauschbörsen, sondern genauso für YouTube, Stage6 und Konsorten.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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Da4H³ad - 37
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 13:59 Uhr
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Zitat von Buzz:
Es gibt auch legale Programme wo man Lieder Downloaden kann zB über Youtube da muss man nur den Link angeben in dem Programm und des Lied wird dann gleich als mp3 ausgegeben

sowas selten hirnrissige habe ich selten gelesen^^
klar, die Programme mit denen du das machen kannst sind nich verboten, aber hast du mal daran gedacht, dass die musikindustrie wohl eher selten selbst lieder samt video auf youtube uppt ^^.
Ausserdem hast du die leider dan in sagenhaften 48kbit/s was wohl für kleine kopfhörer reichen mag, abr nicht wirklich einen musikgenuss darstelllt -_-.
Wer musik will soll sie kaufen, ob auf CD oder in OnlineStores ...
Das einzige was man an musik lädt sind podcasts und mal ganz ehrlich, davon gibt es sooo viele und da sind soo gute dabei
ich muss garnichtmehr grossartig musik kaufen
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fotogucker - 14
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 14:04 Uhr
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1. ist es auch illegal lieder runterzuladen
2. das mit der unterlassungserklärung:
die musst du nicht unbedingt unterschreiben, die meisten anwälte bestehen aber darauf. wenn du diese unterlassungserklärung unterscheibst, "versprichst" du damit dem anwalt nie wieder was runterzuladen. wenn du wieder was runterlädst, musst du dann richtig zahlen (ab 5000€).
3. um deine IP adresse ner straßenadresse (ihr wisst was ich mein) zu zu ordnen braucht man meiner meinung nach sowas wien durchsuchungsbefehl. also nur der staatsanwalt darf das nur bei einem tatverdacht machen.
4. mir erscheint 400€ für 400 lieder auch ziemlich wenig
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fotogucker - 14
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Geschrieben am: 27.02.2008 um 14:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.02.2008 um 14:05 Uhr
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1. ist es auch illegal lieder runterzuladen
2. das mit der unterlassungserklärung:
die musst du nicht unbedingt unterschreiben, die meisten anwälte bestehen aber darauf. wenn du diese unterlassungserklärung unterscheibst, "versprichst" du damit dem anwalt nie wieder was runterzuladen. wenn du dann wieder was runterlädst, musst du dann richtig zahlen (ab 5000€).
3. um deine IP adresse ner straßenadresse (ihr wisst was ich mein) zu zu ordnen braucht man meiner meinung nach sowas wien durchsuchungsbefehl. also nur der staatsanwalt darf das nur bei einem tatverdacht machen.
4. mir erscheint 400€ für 400 lieder auch ziemlich wenig
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