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-J-e-a-n-Y- - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
908 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 14:57 Uhr

Zitat von Poassaeng:

@-J-e-a-n-Y-: Es ist ja nicht falsch, was du schreibst, ganz im Gegenteil, die Regelungen von wegen "Kein Azubi muss Überstunden leisten" und "Überstunden müssen in irgendeiner Form vergütet werden" treffen nur nicht immer und ausnahmslos zu. Meist gelten solche Regelungen eben nur für die angesprochenen minderjährigen Auszubildenden, und dazu zählt die Threaderstellerin nun mal nicht mehr.

Vieles kann man nicht pauschal beantworten. Ich arbeite selbst in der Gastronomie (bzw Hotellerie), mache dort auch selbst eine Ausbildung und weiß daher, dass in dieser Branche vieles anders ist als beispielsweise im Einzelhandel. Ich weiß zum beispiel von einem Hotel, in dem vertraglich mit den Mitarbeitern festgelegt wurde, dass Überstunden keine Überstunden sind, sondern freiwillige Mehrarbeit. Sowas gibt es, und das ist durchaus rechtens. Auch mit der Arbeit während einer Berufsschulwoche: Ich selbst war auch schon mal während einer Blockwoche zusätzlich noch 45 Stunden beim arbeiten. Natürlich wurde das als Überstunden angerechnet und glücklicherweise haben auch meine Vorgesetzten erkannt, dass das nicht optimal gelaufen ist, aber wie gesagt: In dieser Branche kommt sowas nun mal vor.

Ich wüsste schlichtweg nicht, welche gesetzlichen Regelungen dagegen sprechen, dass die Erstellerin des Threads auch samstags zum arbeiten eingeteilt wird. Dass das keine Dauerlösung sein kann, ist klar (siehe auch das Arbeitszeitgesetz), aber gegen ein paar Monate mit dieser Regelung klässt sich, denke ich, kaum was machen. Auch im Sinne des Betriebsklimas nicht. Im Zweifelsfall kannst du ja aber immer noch deinen Betriebsrat fragen oder mal bei der Gewerkschaft nachhaken. Das aber bitte immer als letzten Schritt, vielleicht setzt dich erst mal mit deinem direkten Vorgesetzten zusammen...


natürlich ich hab ja auch immer gesagt, es kommt aber auch noch darauf an was in ihrem vertrag steht ansonsten gelten die allg regelungen aus dem gesetz

und es kann mir keiner erzählen was hier j manche meinen das es für Ü18 azubis kein gesetz gibt

♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 16:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.03.2010 um 16:34 Uhr

Es geht doch nicht darum das es KEIN Gesetzt gibt sondern nur das ANDERE gesetzte gelten als für U18.
Ich mein als Angestellter gelten für dich ja auch gesetzte, trotzdem spricht nichts gegen 6 Tage Woche und unbezahlte überstunden!

Wenn dies vertraglich festghalten ist, versteht sich!

Und deute ich deine Aussage "google es halt" richtig das du keine Quele hast, sondern es nur nach deinem persönlichen Rechtsempfinden beurteilst?

E: Bei dem von dir vorgeschlagen suchbegriff gibt es bei google 2 Trefer bzw. beim google vorshclag 4 treffer.....

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hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 16:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.03.2010 um 17:01 Uhr

BBiG § 10 Vergütungsanspruch

(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.

Also zumindets in Bezug auf den ausgleich scheinst du recht gehabt zu haben.

Also zumindest wenn es vertraglich nicht anders festgelegt ist muss sie dafür entschädigt werden. Ob eine entsprechender Absatz im vertrag ungültig ist weiß ich nicht so genau hab ich mich nicht eingelesen.


Jedoch konnte ich KEINEN Artikel finden der besagt das ein Azubi nicht dazu verpflichtet ist püberstunden zu leisten oder das ein Azubi nur eine 5 TAge WOche haben darf!

E: Achja hier der Link zum Gesetzestext, das ihn hier nicht jeder seperat suchen muss ;-)

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