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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Berufschule/ arbeit

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playamaus15 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
117 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2010 um 12:50 Uhr

Hallo erstmal..
Ich hab da mal so eine frage!.
Ich lerne Köchin im 3 lehrjahr. 19 jahre alt. und ich hab jetzt dann wieder Blockunterricht.. von mo bis freitag!..
So mein chef möchte das ich dann samstag´s immer noch zum arbeiten komme.. Darf er das machen??

danke

L3B nIcHt D3In L3B3N sOnD3rN D3iN3n TrAuM!"

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 12:55 Uhr

Grundsätzlich spricht rechtlich soweit ich weiß nichts gegen eine 6 Tage Woche. Ich denke aber genaueres müsstest du in deinem Ausbildungsvertrag finden.

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

-J-e-a-n-Y- - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
908 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 12:56 Uhr

Zitat von playamaus15:

Hallo erstmal..
Ich hab da mal so eine frage!.
Ich lerne Köchin im 3 lehrjahr. 19 jahre alt. und ich hab jetzt dann wieder Blockunterricht.. von mo bis freitag!..
So mein chef möchte das ich dann samstag´s immer noch zum arbeiten komme.. Darf er das machen??

danke


nein da die schul als 40 std. arbeitswoche angesehen wird da du vonmontags bis freitags schule hast und dir bei einer 7 tage woche 2 freie tage zu stehn, die dann samstag und sonntag wären darfst du es nicht

bzw. du darfst schon da du volljährig bist aber er muß es dir als überstunden anrechnen

♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥

-J-e-a-n-Y- - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
908 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 12:56 Uhr

Zitat von hipi:

Grundsätzlich spricht rechtlich soweit ich weiß nichts gegen eine 6 Tage Woche. Ich denke aber genaueres müsstest du in deinem Ausbildungsvertrag finden.


aber der 6 tag muß als überstunden dann verrechnet werden

♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥

-sebbi- - 35
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
2645 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2010 um 12:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.03.2010 um 12:57 Uhr

Prinzipiell kann Dich Dein Chef am Samstag in die Küche holen. Nachdem Du nicht mehr minderjährig bist, gilt für Dich die Regelung 5 Schulstunden = 1 Arbeitstag nicht mehr. Er könnte also sogar von Dir verlangen nach der Schule noch in den Betrieb zu kommen.

Gab auch schon extreme Beispiele, da wurden volljährige Schüler an Berufsschultagen einfach nicht bezahlt.


Soweit kenn ich das. Lass mich aber gern eines Besseren belehren!
-J-e-a-n-Y- - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
908 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 12:58 Uhr

Zitat von -sebbi-:

Prinzipiell kann Dich Dein Chef am Samstag in die Küche holen. Nachdem Du nicht mehr minderjährig bist, gilt für Dich die Regelung 5 Schulstunden = 1 Arbeitstag nicht mehr. Er könnte also sogar von Dir verlangen nach der Schule noch in den Betrieb zu kommen.

Gab auch schon extreme Beispiele, da wurden volljährige Schüler an Berufsschultagen einfach nicht bezahlt.


Soweit kenn ich das. Lass mich aber gern eines Besseren belehren!


ja aber bei deinem beispiel macht sich der ausbilder strafbar, da we gesagt die schule als arbeitstag gezählt erden muß

♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥

N9neBrot - 29
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
2479 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:02 Uhr

ich würd einfach zum arbeiten kommen, ein guter Eindruck beim Chef ist doch auch was Wert?

http://www.youtube.com/user/CoDRecordz like and sub!

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:02 Uhr

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

Zitat von hipi:

Grundsätzlich spricht rechtlich soweit ich weiß nichts gegen eine 6 Tage Woche. Ich denke aber genaueres müsstest du in deinem Ausbildungsvertrag finden.


aber der 6 tag muß als überstunden dann verrechnet werden


Wenn im Vertrag steht das überstunden nicht vergüttet werden dann logischerweise nicht^^
Aber wie gesagt geanueres muss man dem Ausbildungvertrag entnehmen.

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Nini_08 - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2010
7 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:04 Uhr

Zitat von playamaus15:

Hallo erstmal..
Ich hab da mal so eine frage!.
Ich lerne Köchin im 3 lehrjahr. 19 jahre alt. und ich hab jetzt dann wieder Blockunterricht.. von mo bis freitag!..
So mein chef möchte das ich dann samstag´s immer noch zum arbeiten komme.. Darf er das machen??

danke


Blockunterricht wird nicht mit den Stunden gerechnet die du tatsächlich Schule hast, sondern immer mit 40 Stunden egal wie oft irgendwas ausfällt.
Blockunterricht kann nicht mit normalem unterricht ein oder zwei mal die Woche verglichen werden...
Ich habe auch Blockunterricht und du MUSST NICHT zum Arbeiten Samstags!!!
buddafly - 40
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2284 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:04 Uhr

Zitat von playamaus15:

Hallo erstmal..
Ich hab da mal so eine frage!.
Ich lerne Köchin im 3 lehrjahr. 19 jahre alt. und ich hab jetzt dann wieder Blockunterricht.. von mo bis freitag!..
So mein chef möchte das ich dann samstag´s immer noch zum arbeiten komme.. Darf er das machen??

danke


Wie viele Stunden musst du laut Arbeitsviertag arbeiten?

is halt so.. :P

-Zimtzicke- - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2004
1865 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.03.2010 um 13:05 Uhr

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

Zitat von -sebbi-:

Prinzipiell kann Dich Dein Chef am Samstag in die Küche holen. Nachdem Du nicht mehr minderjährig bist, gilt für Dich die Regelung 5 Schulstunden = 1 Arbeitstag nicht mehr. Er könnte also sogar von Dir verlangen nach der Schule noch in den Betrieb zu kommen.

Gab auch schon extreme Beispiele, da wurden volljährige Schüler an Berufsschultagen einfach nicht bezahlt.


Soweit kenn ich das. Lass mich aber gern eines Besseren belehren!


ja aber bei deinem beispiel macht sich der ausbilder strafbar, da we gesagt die schule als arbeitstag gezählt erden muß


es kommt auch darauf an,was für eine stunden woche sie hat...das muss ja nicht sein,das es eine 40 stunden woche ist!;-)

edit: mist,zu langsam!;-)

Nimm die Menschen wie sie sind, es gibt keine anderen. (Konrad Adenauer)

-J-e-a-n-Y- - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
908 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:07 Uhr

Zitat von -Zimtzicke-:

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

Zitat von -sebbi-:

Prinzipiell kann Dich Dein Chef am Samstag in die Küche holen. Nachdem Du nicht mehr minderjährig bist, gilt für Dich die Regelung 5 Schulstunden = 1 Arbeitstag nicht mehr. Er könnte also sogar von Dir verlangen nach der Schule noch in den Betrieb zu kommen.

Gab auch schon extreme Beispiele, da wurden volljährige Schüler an Berufsschultagen einfach nicht bezahlt.


Soweit kenn ich das. Lass mich aber gern eines Besseren belehren!


ja aber bei deinem beispiel macht sich der ausbilder strafbar, da we gesagt die schule als arbeitstag gezählt erden muß


es kommt auch darauf an,was für eine stunden woche sie hat...das muss ja nicht sein,das es eine 40 stunden woche ist!;-)

edit: mist,zu langsam!;-)


selbst wenn sie keine 40 std woche hat wird die 5 tage schule als volle arbeitszeit angerechnet auch wenn se nur 4 std weniger schule hatte als die sd anzahl die im vertrag steht

♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:07 Uhr

Zitat von Nini_08:

Zitat von playamaus15:

Hallo erstmal..
Ich hab da mal so eine frage!.
Ich lerne Köchin im 3 lehrjahr. 19 jahre alt. und ich hab jetzt dann wieder Blockunterricht.. von mo bis freitag!..
So mein chef möchte das ich dann samstag´s immer noch zum arbeiten komme.. Darf er das machen??

danke


Blockunterricht wird nicht mit den Stunden gerechnet die du tatsächlich Schule hast, sondern immer mit 40 Stunden egal wie oft irgendwas ausfällt.
Blockunterricht kann nicht mit normalem unterricht ein oder zwei mal die Woche verglichen werden...
Ich habe auch Blockunterricht und du MUSST NICHT zum Arbeiten Samstags!!!


Wie kommst du daruf das sie das nicht muss?
Nur weil dein ARbeitgeber es nicht verlangt? Oder kennst du ne Regelung?

Weil mal ganz ehrlich ne 40 Stunden Woche....da lacht sich eigentlich jeder Koch einen ab!

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-J-e-a-n-Y- - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
908 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:07 Uhr

Zitat von hipi:

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

Zitat von hipi:

Grundsätzlich spricht rechtlich soweit ich weiß nichts gegen eine 6 Tage Woche. Ich denke aber genaueres müsstest du in deinem Ausbildungsvertrag finden.


aber der 6 tag muß als überstunden dann verrechnet werden


Wenn im Vertrag steht das überstunden nicht vergüttet werden dann logischerweise nicht^^
Aber wie gesagt geanueres muss man dem Ausbildungvertrag entnehmen.


ja aber dann muß sie ach net arbeiten kommen, dann wäre sie ja schön blöd wenn sie da kommt und was bekommt sie dafür einen feuchten kericht

sie kann es ja auch als freien tag wieder ausgleichen es muß ja net mit geld ausgeglichen werden

♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:09 Uhr

Zitat von -J-e-a-n-Y-:


ja aber dann muß sie ach net arbeiten kommen, dann wäre sie ja schön blöd wenn sie da kommt und was bekommt sie dafür einen feuchten kericht

sie kann es ja auch als freien tag wieder ausgleichen es muß ja net mit geld ausgeglichen werden


Es gibt KEIN grudnsätzliches Recht auf ausgleich von Überstunden!
Da gibt es zwar ne grenze, die leigt aber überraschend hoch (ich glaub sogar 20%, kann mich da aber täuschen)

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

Nini_08 - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2010
7 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:09 Uhr

Zitat von hipi:

Zitat von Nini_08:

Zitat von playamaus15:

Hallo erstmal..
Ich hab da mal so eine frage!.
Ich lerne Köchin im 3 lehrjahr. 19 jahre alt. und ich hab jetzt dann wieder Blockunterricht.. von mo bis freitag!..
So mein chef möchte das ich dann samstag´s immer noch zum arbeiten komme.. Darf er das machen??

danke


Blockunterricht wird nicht mit den Stunden gerechnet die du tatsächlich Schule hast, sondern immer mit 40 Stunden egal wie oft irgendwas ausfällt.
Blockunterricht kann nicht mit normalem unterricht ein oder zwei mal die Woche verglichen werden...
Ich habe auch Blockunterricht und du MUSST NICHT zum Arbeiten Samstags!!!


Wie kommst du daruf das sie das nicht muss?
Nur weil dein ARbeitgeber es nicht verlangt? Oder kennst du ne Regelung?

Weil mal ganz ehrlich ne 40 Stunden Woche....da lacht sich eigentlich jeder Koch einen ab!


Das hat nichts mit meinem Arbeitgeber zu tun das hat was mit dem Blockunterricht zu tun!!
Man kann den Blockunterricht nicht mit dem Unterricht vergleichen wo die Azubis nur 1 oder 2 mal die Woche schule haben... da kann der Arbeitgeber verlangen das die Azubis nach der Schule noch zum arbeiten kommen Zum Beispiel....
Aber beim Blockunterricht ist es immer so das es als ganzer Arbeitstag angesehen wird egal wieviel differenz zwischen der tatsächlichen Schulzeit und normalen Arbeitszeit ist....
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