m4rio - 32
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:20 Uhr
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Zitat von hipi: Grundsätzlich spricht rechtlich soweit ich weiß nichts gegen eine 6 Tage Woche. Ich denke aber genaueres müsstest du in deinem Ausbildungsvertrag finden.
doch tut es...azubis haben grundsätzlich eine 5 tage woche...machen wir grad in sozi in der berufsschule ;)
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-J-e-a-n-Y- - 36
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:20 Uhr
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Zitat von m4rio: Zitat von hipi: Grundsätzlich spricht rechtlich soweit ich weiß nichts gegen eine 6 Tage Woche. Ich denke aber genaueres müsstest du in deinem Ausbildungsvertrag finden.
doch tut es...azubis haben grundsätzlich eine 5 tage woche...machen wir grad in sozi in der berufsschule ;)
danke endlich mal einer der es peilt
♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥
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-Zimtzicke- - 36
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:21 Uhr
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Zitat von m4rio: Zitat von hipi: Grundsätzlich spricht rechtlich soweit ich weiß nichts gegen eine 6 Tage Woche. Ich denke aber genaueres müsstest du in deinem Ausbildungsvertrag finden.
doch tut es...azubis haben grundsätzlich eine 5 tage woche...machen wir grad in sozi in der berufsschule ;)
nein nur die u18!
als ich nämlich 18 war musste ich bereitschafstdienste übernehmen und hatte 24 stunden dienst und das auch am we...zu meiner 40 stunden woche!
Nimm die Menschen wie sie sind, es gibt keine anderen. (Konrad Adenauer)
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hipi - 38
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:23 Uhr
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Zitat von m4rio: Zitat von hipi: Grundsätzlich spricht rechtlich soweit ich weiß nichts gegen eine 6 Tage Woche. Ich denke aber genaueres müsstest du in deinem Ausbildungsvertrag finden.
doch tut es...azubis haben grundsätzlich eine 5 tage woche...machen wir grad in sozi in der berufsschule ;)
Dafür hätte ich bitte gerne eine Quelle!
Nochmals es geht um Ü18!
Und zu den Überstunden, nochmals ganz langsam: Wenn vertraglich festgehalten ist das überstunden nicht vergüttet werden. Dann ist das vollkommen rechtens!
Wenn natürlich im vertrag steht das sie ausgeztahlt oder abgefeiert werden können, dann muss dies natürlich acuh in dem Fall angerechnet werden!
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-J-e-a-n-Y- - 36
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:24 Uhr
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Zitat von -Zimtzicke-: Zitat von m4rio: Zitat von hipi: Grundsätzlich spricht rechtlich soweit ich weiß nichts gegen eine 6 Tage Woche. Ich denke aber genaueres müsstest du in deinem Ausbildungsvertrag finden.
doch tut es...azubis haben grundsätzlich eine 5 tage woche...machen wir grad in sozi in der berufsschule ;)
nein nur die u18! 
als ich nämlich 18 war musste ich bereitschafstdienste übernehmen und hatte 24 stunden dienst und das auch am we...zu meiner 40 stunden woche!
ja schön für dich wenn du das hattest, aber dann hat dein chef sich strafbar gemacht er muß sich an die stundenanzahl im vertrag halten, ich bin auch 20 denkst du mein chef kann mich jetzt 6 tage die woche von 10 bis 20 uhr antanzen lassen, nach der schule noh bis 20 uhr oder was
dagegen gibt es schon gesetze damit sowas net passiert, kein azubi ist verpflichtet dazu überstunden zu machen
und auch Ü18 sind geschützt
♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥
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m4rio - 32
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:24 Uhr
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oh sry...ü 18...hab ich nich geguckt...
p18 hast eh verkackt
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-Zimtzicke- - 36
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:28 Uhr
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glaub mir mein chef ist 1000% und der hätte nichts gemacht,womit er sich strafbar gemacht hätte! was glaubst du warum ich die zwei jahre davor keinen bereitschaftsdienst machen durfte?! - richtig da ich zu diesem zeitpunkt u18 war und nicht mehr als 40 stunden und 5 tage die woche arbeiten durfte...aber als ich ü 18 war sah das ganze dann anders aus....mensch mädchen,warum siehst du es nicht ein,das du falsch liegst?! es versuchen dir gerade drei leute unabhängig von einander klar zu machen, das deine ansicht nicht stimmt,wann siehst du es endlich ein?!
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hipi - 38
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:28 Uhr
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Zitat von -J-e-a-n-Y-:
dagegen gibt es schon gesetze damit sowas net passiert, kein azubi ist verpflichtet dazu überstunden zu machen
und auch Ü18 sind geschützt
Auch hier, bitte eine Quelle.
Ich will nicht bestreiten das es so ist aber ich hab noch NIE von so einem Gesetzt gehört!
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bumble_beee - 36
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 14:03 Uhr
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das kommt nicht nur auf die Stundenzahl an sondern auch auf die branche
da du im gastronomiebereich arbeitest ist samstag und teils sogar sonntagsarbeit erlaubt!!
Wobei ich auch glaube das Überstunden bezahlt werden müssen!
Müsste sogar gesetzlich geregelt sein.
Wenn du Rechtschutz hast ruf einmal mal dein anwalt an oder google es :)
Faulheit-ist die Angewohnheit sich auszuruhen, bevor man müde ist
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-J-e-a-n-Y- - 36
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 14:05 Uhr
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Zitat von -Zimtzicke-: glaub mir mein chef ist 1000% und der hätte nichts gemacht,womit er sich strafbar gemacht hätte! was glaubst du warum ich die zwei jahre davor keinen bereitschaftsdienst machen durfte?! - richtig da ich zu diesem zeitpunkt u18 war und nicht mehr als 40 stunden und 5 tage die woche arbeiten durfte...aber als ich ü 18 war sah das ganze dann anders aus....mensch mädchen,warum siehst du es nicht ein,das du falsch liegst?! es versuchen dir gerade drei leute unabhängig von einander klar zu machen, das deine ansicht nicht stimmt,wann siehst du es endlich ein?! 
ich hab nie gesagt das man nicht mehr wie 40 std arbeiten arf, aber es muß halt vergütet werden
ich arbeit auch mehr wie 40 std aber es muß mir als überstunden berechnet werden
♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥
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bumble_beee - 36
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 14:05 Uhr
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Zitat von -J-e-a-n-Y-: Zitat von -Zimtzicke-: Zitat von m4rio:
doch tut es...azubis haben grundsätzlich eine 5 tage woche...machen wir grad in sozi in der berufsschule ;)
nein nur die u18! 
als ich nämlich 18 war musste ich bereitschafstdienste übernehmen und hatte 24 stunden dienst und das auch am we...zu meiner 40 stunden woche!
ja schön für dich wenn du das hattest, aber dann hat dein chef sich strafbar gemacht er muß sich an die stundenanzahl im vertrag halten, ich bin auch 20 denkst du mein chef kann mich jetzt 6 tage die woche von 10 bis 20 uhr antanzen lassen, nach der schule noh bis 20 uhr oder was
dagegen gibt es schon gesetze damit sowas net passiert, kein azubi ist verpflichtet dazu überstunden zu machen
und auch Ü18 sind geschützt
nein das stimmt nicht!
In der Gastronomie ist es, wie erwähnt, ERLAUBT samstags zu arbeiten... teils sogar für azubis u18!
Schau mal ins gesetz oder pass besser in der schule auf!
Das ist Branchenabhängig und als Koch gelten da andre regeln... schließlich braucht der chef auch jemand der samstags kocht
Faulheit-ist die Angewohnheit sich auszuruhen, bevor man müde ist
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-J-e-a-n-Y- - 36
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 14:06 Uhr
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Zitat von hipi: Zitat von -J-e-a-n-Y-:
dagegen gibt es schon gesetze damit sowas net passiert, kein azubi ist verpflichtet dazu überstunden zu machen
und auch Ü18 sind geschützt
Auch hier, bitte eine Quelle.
Ich will nicht bestreiten das es so ist aber ich hab noch NIE von so einem Gesetzt gehört!
geb bei google einfach ausbildungsschut gesetz Ü18 ein
♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥
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-Zimtzicke- - 36
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 14:06 Uhr
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Zitat von -J-e-a-n-Y-: Zitat von -Zimtzicke-: glaub mir mein chef ist 1000% und der hätte nichts gemacht,womit er sich strafbar gemacht hätte! was glaubst du warum ich die zwei jahre davor keinen bereitschaftsdienst machen durfte?! - richtig da ich zu diesem zeitpunkt u18 war und nicht mehr als 40 stunden und 5 tage die woche arbeiten durfte...aber als ich ü 18 war sah das ganze dann anders aus....mensch mädchen,warum siehst du es nicht ein,das du falsch liegst?! es versuchen dir gerade drei leute unabhängig von einander klar zu machen, das deine ansicht nicht stimmt,wann siehst du es endlich ein?! 
ich hab nie gesagt das man nicht mehr wie 40 std arbeiten arf, aber es muß halt vergütet werden
ich arbeit auch mehr wie 40 std aber es muß mir als überstunden berechnet werden
ja weil es in deinem vertrag sicher geschrieben steht,das du eine 40 stunden woche ist,aber angenommen bei ihr sind es 45 dann muss sie samstags oder eben sonntags arbeiten gehen!
Nimm die Menschen wie sie sind, es gibt keine anderen. (Konrad Adenauer)
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Poassaeng - 41
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 14:34 Uhr
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@-J-e-a-n-Y-: Es ist ja nicht falsch, was du schreibst, ganz im Gegenteil, die Regelungen von wegen "Kein Azubi muss Überstunden leisten" und "Überstunden müssen in irgendeiner Form vergütet werden" treffen nur nicht immer und ausnahmslos zu. Meist gelten solche Regelungen eben nur für die angesprochenen minderjährigen Auszubildenden, und dazu zählt die Threaderstellerin nun mal nicht mehr.
Vieles kann man nicht pauschal beantworten. Ich arbeite selbst in der Gastronomie (bzw Hotellerie), mache dort auch selbst eine Ausbildung und weiß daher, dass in dieser Branche vieles anders ist als beispielsweise im Einzelhandel. Ich weiß zum beispiel von einem Hotel, in dem vertraglich mit den Mitarbeitern festgelegt wurde, dass Überstunden keine Überstunden sind, sondern freiwillige Mehrarbeit. Sowas gibt es, und das ist durchaus rechtens. Auch mit der Arbeit während einer Berufsschulwoche: Ich selbst war auch schon mal während einer Blockwoche zusätzlich noch 45 Stunden beim arbeiten. Natürlich wurde das als Überstunden angerechnet und glücklicherweise haben auch meine Vorgesetzten erkannt, dass das nicht optimal gelaufen ist, aber wie gesagt: In dieser Branche kommt sowas nun mal vor.
Ich wüsste schlichtweg nicht, welche gesetzlichen Regelungen dagegen sprechen, dass die Erstellerin des Threads auch samstags zum arbeiten eingeteilt wird. Dass das keine Dauerlösung sein kann, ist klar (siehe auch das Arbeitszeitgesetz), aber gegen ein paar Monate mit dieser Regelung klässt sich, denke ich, kaum was machen. Auch im Sinne des Betriebsklimas nicht. Im Zweifelsfall kannst du ja aber immer noch deinen Betriebsrat fragen oder mal bei der Gewerkschaft nachhaken. Das aber bitte immer als letzten Schritt, vielleicht setzt dich erst mal mit deinem direkten Vorgesetzten zusammen...
Schlage nie ein Kind auf der Straße, es könnte dein eigenes sein...! *duckundwech* ;-)
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-J-e-a-n-Y- - 36
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Geschrieben am: 09.03.2010 um 14:55 Uhr
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Zitat von -Zimtzicke-: Zitat von -J-e-a-n-Y-: Zitat von -Zimtzicke-: glaub mir mein chef ist 1000% und der hätte nichts gemacht,womit er sich strafbar gemacht hätte! was glaubst du warum ich die zwei jahre davor keinen bereitschaftsdienst machen durfte?! - richtig da ich zu diesem zeitpunkt u18 war und nicht mehr als 40 stunden und 5 tage die woche arbeiten durfte...aber als ich ü 18 war sah das ganze dann anders aus....mensch mädchen,warum siehst du es nicht ein,das du falsch liegst?! es versuchen dir gerade drei leute unabhängig von einander klar zu machen, das deine ansicht nicht stimmt,wann siehst du es endlich ein?! 
ich hab nie gesagt das man nicht mehr wie 40 std arbeiten arf, aber es muß halt vergütet werden
ich arbeit auch mehr wie 40 std aber es muß mir als überstunden berechnet werden
ja weil es in deinem vertrag sicher geschrieben steht,das du eine 40 stunden woche ist,aber angenommen bei ihr sind es 45 dann muss sie samstags oder eben sonntags arbeiten gehen! 
ja das gleiche hab ich auch schon gesagt
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