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Berufschule/ arbeit

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-J-e-a-n-Y- - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
908 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:09 Uhr

Zitat von hipi:

Zitat von Nini_08:

Zitat von playamaus15:

Hallo erstmal..
Ich hab da mal so eine frage!.
Ich lerne Köchin im 3 lehrjahr. 19 jahre alt. und ich hab jetzt dann wieder Blockunterricht.. von mo bis freitag!..
So mein chef möchte das ich dann samstag´s immer noch zum arbeiten komme.. Darf er das machen??

danke


Blockunterricht wird nicht mit den Stunden gerechnet die du tatsächlich Schule hast, sondern immer mit 40 Stunden egal wie oft irgendwas ausfällt.
Blockunterricht kann nicht mit normalem unterricht ein oder zwei mal die Woche verglichen werden...
Ich habe auch Blockunterricht und du MUSST NICHT zum Arbeiten Samstags!!!


Wie kommst du daruf das sie das nicht muss?
Nur weil dein ARbeitgeber es nicht verlangt? Oder kennst du ne Regelung?

Weil mal ganz ehrlich ne 40 Stunden Woche....da lacht sich eigentlich jeder Koch einen ab!


das steht im ausbildungsgesetz

♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥

buddafly - 40
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2284 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:10 Uhr

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

[


das steht im ausbildungsgesetz


ja für U18 ^^

is halt so.. :P

-J-e-a-n-Y- - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
908 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:10 Uhr

Zitat von buddafly:

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

[


das steht im ausbildungsgesetz


ja für U18 ^^


ja das der blockunterricht als volle arbeitszeit anerkannt wird

♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥

buddafly - 40
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2284 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:12 Uhr

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

Zitat von buddafly:

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

[


das steht im ausbildungsgesetz


ja für U18 ^^


ja das der blockunterricht als volle arbeitszeit anerkannt wird


Die Fragestellerin ist aber 19 ergo greift das bei ihr nicht.

Es steht immer noch die Frage im Raum wie viele Arbeitsstuten in ihrem Vertrag festgehalten sind.

is halt so.. :P

-Zimtzicke- - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2004
1865 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:12 Uhr

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

Zitat von buddafly:

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

[


das steht im ausbildungsgesetz


ja für U18 ^^


ja das der blockunterricht als volle arbeitszeit anerkannt wird

trotzdem darf der chef sie zum arbeiten bitten,ist bei meiner freundin nichts anderes...die hat auch blockunterricht und darf samstag 10 stunden arbeiten!


Nimm die Menschen wie sie sind, es gibt keine anderen. (Konrad Adenauer)

-J-e-a-n-Y- - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
908 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:13 Uhr

Zitat:


trotzdem darf der chef sie zum arbeiten bitten,ist bei meiner freundin nichts anderes...die hat auch blockunterricht und darf samstag 10 stunden arbeiten!


ja natürlich kann sie arbeiten kommen, abr es muß ihr vergütet werden mit geld oder überstunden

♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:14 Uhr

Zitat von Nini_08:


Das hat nichts mit meinem Arbeitgeber zu tun das hat was mit dem Blockunterricht zu tun!!
Man kann den Blockunterricht nicht mit dem Unterricht vergleichen wo die Azubis nur 1 oder 2 mal die Woche schule haben... da kann der Arbeitgeber verlangen das die Azubis nach der Schule noch zum arbeiten kommen Zum Beispiel....
Aber beim Blockunterricht ist es immer so das es als ganzer Arbeitstag angesehen wird egal wieviel differenz zwischen der tatsächlichen Schulzeit und normalen Arbeitszeit ist....


Das ist doch vollkommen unerhelich, wenn im Vertrag nirgends fetsgehalten ist das sie 2 TAge pro Woche frei hat!

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-J-e-a-n-Y- - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
908 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:15 Uhr

Zitat:



Die Fragestellerin ist aber 19 ergo greift das bei ihr nicht.

Es steht immer noch die Frage im Raum wie viele Arbeitsstuten in ihrem Vertrag festgehalten sind.


abr das gilt für volljährige genauso sobald die arbeitszeit erreicht ist, alles drüber sind überstunden

außer halt wirklich bei stehn im vertrag mehr wie 40 std die differenz muß sie dann arbeiten

♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:15 Uhr

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

Zitat:


trotzdem darf der chef sie zum arbeiten bitten,ist bei meiner freundin nichts anderes...die hat auch blockunterricht und darf samstag 10 stunden arbeiten!


ja natürlich kann sie arbeiten kommen, abr es muß ihr vergütet werden mit geld oder überstunden

Das muss es definitiv nicht!

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DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:16 Uhr

Zitat von playamaus15:

Hallo erstmal..
Ich hab da mal so eine frage!.
Ich lerne Köchin im 3 lehrjahr. 19 jahre alt. und ich hab jetzt dann wieder Blockunterricht.. von mo bis freitag!..
So mein chef möchte das ich dann samstag´s immer noch zum arbeiten komme.. Darf er das machen??

danke

verdi.de falls du Mitglied bist.
Die geben dir Rechtsauskunft.
Zur Not auch die Berufsschule.
Prinzipiell ist Blockunterricht Block und keine Arbeit.

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

-J-e-a-n-Y- - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
908 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:17 Uhr

Zitat von hipi:

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

Zitat:


trotzdem darf der chef sie zum arbeiten bitten,ist bei meiner freundin nichts anderes...die hat auch blockunterricht und darf samstag 10 stunden arbeiten!


ja natürlich kann sie arbeiten kommen, abr es muß ihr vergütet werden mit geld oder überstunden

Das muss es definitiv nicht!


und warum deiner meinun nach bitte nicht?

wenn ihre std die im vertrag stehn erfüllt sind muß ihr natürlich alles darüber vergütet werden, außer im vertrag ist was anderes festgehalten, aber dann ist sie schön dumm wenn sie arbeiten geht

♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥

buddafly - 40
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2284 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:17 Uhr

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

Zitat:


trotzdem darf der chef sie zum arbeiten bitten,ist bei meiner freundin nichts anderes...die hat auch blockunterricht und darf samstag 10 stunden arbeiten!


ja natürlich kann sie arbeiten kommen, abr es muß ihr vergütet werden mit geld oder überstunden


du blickst es nicht, gel, wenn sie über 18 ist greift das nicht was du vorher erwähnt hast, dann muss sie in ihrem Vertrag nachsehen was drin steht, wenn sie jetzt ne 45 std. woche hat insgesamt nur 35 stunden schule muss sie arbeiten.
wenn in ihrem Vertrag steht das sie Montag bis Samstag arbeitet dann muss sie auch arbeiten kommen. was über die angegeben stunden geht, kann entweder bezahlt werden oder abgefeiert werden zu gegebener zeit.

is halt so.. :P

-Zimtzicke- - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2004
1865 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:17 Uhr

Zitat von hipi:

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

Zitat:


trotzdem darf der chef sie zum arbeiten bitten,ist bei meiner freundin nichts anderes...die hat auch blockunterricht und darf samstag 10 stunden arbeiten!


ja natürlich kann sie arbeiten kommen, abr es muß ihr vergütet werden mit geld oder überstunden

Das muss es definitiv nicht!


vergütet wird es doch und wenn es vertraglich geregelt ist,das sie mehr als eine 40 stunden woche hat,was ich annehme als angehende köchin,muss sie antanzen...

Nimm die Menschen wie sie sind, es gibt keine anderen. (Konrad Adenauer)

xXiZmiR92Xx - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2007
42 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:18 Uhr

1) was hast du dir bei deiner berufswahl eigentlich gedacht?? wann arbeiten köche wohl in der regel am meisten? es hat schon seinen grund, dass die meisten gastronomiebetriebe montags ruhetag haben;-)

2) die limitierte stundenzahl gilt (meines wissens nach) nur für azubis unter 18. ab 18 darf man quasi arbeiten bis zum umfallen. ich denke ich kann hier auch behaupten, dass im ausbildungsvertrag nicht festgeleget ist, dass die arbeitszeit auf 40 wochenstunden begrenzt ist, oder nach der berufsschule samstags nicht gearbeitet werden darf. für einen koch ist sowas doch ganz normal.

3) aber lass dich ruhig wegen einer handvoll samstage auf einen (rechts-)streit mit deinem chef ein. bedenke dabei am besten nicht, dass er dich später einstellen, oder weitervermitteln soll, bzw. dir dein ausbildungszeugnis ausstellt.
-J-e-a-n-Y- - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
908 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2010 um 13:19 Uhr

Zitat von buddafly:

Zitat von -J-e-a-n-Y-:

Zitat:


trotzdem darf der chef sie zum arbeiten bitten,ist bei meiner freundin nichts anderes...die hat auch blockunterricht und darf samstag 10 stunden arbeiten!


ja natürlich kann sie arbeiten kommen, abr es muß ihr vergütet werden mit geld oder überstunden


du blickst es nicht, gel, wenn sie über 18 ist greift das nicht was du vorher erwähnt hast, dann muss sie in ihrem Vertrag nachsehen was drin steht, wenn sie jetzt ne 45 std. woche hat insgesamt nur 35 stunden schule muss sie arbeiten.
wenn in ihrem Vertrag steht das sie Montag bis Samstag arbeitet dann muss sie auch arbeiten kommen. was über die angegeben stunden geht, kann entweder bezahlt werden oder abgefeiert werden zu gegebener zeit.


ich lern kauffrau im einzelhandel ich hatte das grad erst in der schule

die schule von montag bis freitag wird als 40 std angesehen auch wenn sie nur 35 std schule hatte

es gibt auch ein ausbildungsgesetz für Ü18, oder denkst du mit denen kann man machen was man will

klar wenn im vertrag steht das sie 45 std arbeiten muß dann muß sie samstags noch 5 std arbeiten aber net länger weil wie gesagt von montag bis freitag die schule als 40 std anerkannt wird

♥♥♥ 09,02,2008 ♥♥♥

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