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Forum / Wissenschaft und Technik

Tuning vs. StVZO

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SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 03.12.2007 um 14:31 Uhr

Zitat von SNI87:

ne. also nem kumpel ist das mal so gegangen. da hat man ihm rechts vor links genommen auf nem parkplatz der dieses schild nicht hatte. also bekam jeder eine schuld von 50% da es auf dem parkplatz eben kein rechts vor links gibt und somit jeder rücksicht nehmen muss und vorrausschauend fahren sollte.
ich sag ja: blöde sache! ;-)


Wobei die Frage ist "rechts vor links genommen" -> wie ist er gefahren?

es war ne normale kreuzung auf nem parkplatz. weis auch nicht wie ich das beschreiben soll.
kannst dir vorstellen wie n rechts vor links in nem wohngebiet.

Zitat von X_FISH:


Letzte Woche habe ich mir gewünscht ich meine Stahlkappenstiefel angezogen. Grund: Stehe am Zebrastreifen und will rüber. Zwei Autos fahren noch durch, waren auch flott genug. Als ich schon "angestanden" bin war'n Audi noch gut 50 m entfernt... Und hat Gas gegeben...

Es blieb beim Gedanken "Du Arschloch - dir wünsche ich 'ne Reifenpanne im tiefsten Winter in einem Funkloch!".

<zynism>
Aber eigentlich hätte ich ihm gerne den Stiefel in die Türe getreten und später gesagt "Muss ein Riss im Raum-Zeit-Kontinuum gewesen sein. Schließlich hatte er mich nicht gesehen und ich das Auto auch nicht...".
</zynism>

Hinweis: Das zwischen den Klammern nicht so ganz ernst nehmen. :-)


lol
ja das ist scheiße. aber wer kennt sowas nicht.
immer dran denken: in italien ist sowas alltag :-D

Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.

spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 03.12.2007 um 16:55 Uhr

Zitat von X_FISH:

Was ich genau gemeint habe ging evtl. unter. Es ging mir nicht um die vorne und/oder hinten angebrachte Schrift sondern um die seitlich (!) angebrachten retroreflektierenden Streifen.
[...]
Dort ist nichts von einer seitlichen, retroreflektierenden Beschriftung zu lesen. Und die hätte ich ja gerne gehabt.

Also selbst wenn von einer Ausnahme gemäß §52 (3 a) die Rede ist: An der Seite hat gefälligst nichts zu funkeln. :-)


ein teil meiner aussage schien genauso untergegangen zu sein - wahrscheinlich, weil ich ihn nicht offensichtlich genug gekennzeichnet habe ;-)
deswegen: folgender absatz von mir bezog sich auf die regelung bzgl. der von dir angesprochenen, seitlichen retroreflektionsfolie:

Zitat von spectre:

[...]der von dir angesprochene fall existiert auch, wenn auch schwer erkennbar, siehe 49a abs. 7:

"Für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche, Warnschilder und dergleichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel verwendet werden."

die zulässigkeit wird bei einsatzfahrzeugen grundsätzlich bejaht. eine eintragung im kfz-schein in der art von "Abweich. v.d. StVZO § 49 A [...]" ist deswegen nicht selten.

X_FISH - 50
Champion (offline)

Dabei seit 06.2003
3795 Beiträge

Geschrieben am: 03.12.2007 um 23:01 Uhr

Zitat von spectre:

[...]deswegen: folgender absatz von mir bezog sich auf die regelung bzgl. der von dir angesprochenen, seitlichen retroreflektionsfolie:


Ah, jetzt ja - eine Insel! (oder so ähnlich) ;-)

Demnach müsste ich lediglich einen TÜV-Ing. finden welcher mir einen für zulässig erklärten Warnanstrich in die Papiere setzt?

;-)
X_FISH - 50
Champion (offline)

Dabei seit 06.2003
3795 Beiträge

Geschrieben am: 03.12.2007 um 23:02 Uhr

Zitat von SNI87:

ja das ist scheiße. aber wer kennt sowas nicht.
immer dran denken: in italien ist sowas alltag :-D


Hey, ich will keine Urlaubsgefühle - ich will über die Straße!

:-D
-RACiNGBEAT- - 40
Profi (offline)

Dabei seit 11.2002
430 Beiträge

Geschrieben am: 03.12.2007 um 23:25 Uhr

Zitat von Mami_o2o312:

Ein Kumpel hatte erst mit den Herren in den Grünen Jacken zu tun & da war ich halt dabei, zwecks Unterbodenbeleuchtung...

Das ist so, das man die Unterbodenbeleuchtung anhaben darf- wenn das Auto steht... Man darf es nur nicht fortbewegen, wenn die an ist... Und die muss ausgehen sobald man die Türe zumacht... Sprich über so ein Rilet oder wie man das nennt... Das die Beleuchtung eben ausgeht, sobald die Türe "eingeschnappt" ist... Und im Fußraum, muss es genauso geschaltet sein...

So haben die Herren das erklärt und dann geh ich deswegen mal davon aus, dass das dann auch so sein wird...!!!


oder ne Fernbedienung von dem die Rennleitung nix weiß in der Jackentasche :-D
der trottlige Schnittlauch :-D

Gründer - Autotreffen Neu-Ulm - Autofreaks Ulm

enricoth - 46
Champion (offline)

Dabei seit 06.2007
2107 Beiträge

Geschrieben am: 04.12.2007 um 18:36 Uhr

Zitat von manman22:

moin,

wenn ich an ein Auto z.b. einen Spoiler dranbaue, für den ich in Deutschland keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bekomme, darf ich logischerweise dieses Auto nicht auf öffentlichen Straßen betreiben.

aber wie verhält sich dies, wenn ich z.b. eine Unterbodenbeleuchtung dranbaue, welche ja laut StVZO in Deutschland auf öffentlichen Straßen nicht verwenden darf? Ich mein darf man die generell nicht dranhaben oder nur im öffentlichen Straßenverkehr nicht eingeschlatet haben?

mfg

Hatte mal im Auto unter den Armaturen links und rechts je eine blaue Neonröhre.Bin ich angehalten worden.Der fragte nur ob mich die Lampen während der Fahrt beeinträchtigen würden.Wenn ich ja gesagt hätte müsste ich die abmachen, so fing er an ok.

SÄGEBLATT MACHT ALLES PLATT!!

manman22
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
502 Beiträge
Geschrieben am: 07.12.2007 um 20:34 Uhr

gibts im internet irgendwo so ne art katallog wo drin steht was man in deutschland anbauen darf und dann natürlich auch den segen vom tüv/dekra bekommt??
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