manman22
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 14:30 Uhr
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moin,
wenn ich an ein Auto z.b. einen Spoiler dranbaue, für den ich in Deutschland keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bekomme, darf ich logischerweise dieses Auto nicht auf öffentlichen Straßen betreiben.
aber wie verhält sich dies, wenn ich z.b. eine Unterbodenbeleuchtung dranbaue, welche ja laut StVZO in Deutschland auf öffentlichen Straßen nicht verwenden darf? Ich mein darf man die generell nicht dranhaben oder nur im öffentlichen Straßenverkehr nicht eingeschlatet haben?
mfg
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superstef14 - 34
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 14:36 Uhr
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Zitat von manman22: moin,
wenn ich an ein Auto z.b. einen Spoiler dranbaue, für den ich in Deutschland keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bekomme, darf ich logischerweise dieses Auto nicht auf öffentlichen Straßen betreiben.
aber wie verhält sich dies, wenn ich z.b. eine Unterbodenbeleuchtung dranbaue, welche ja laut StVZO in Deutschland auf öffentlichen Straßen nicht verwenden darf? Ich mein darf man die generell nicht dranhaben oder nur im öffentlichen Straßenverkehr nicht eingeschlatet haben?
mfg
ich bin mir nich sicher aber ich glaub UBB darf man wenn se mit dem türschalter verbunden sind drannhaben
A7X ♥
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big-matula - 43
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 14:37 Uhr
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Meines wissens, darfst die Lichter zwar ran schrauben, aber nicht anmachen!
Bin mir aber nicht 100%ig sicher
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dre69 - 37
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 14:40 Uhr
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Zitat von manman22: moin,
wenn ich an ein Auto z.b. einen Spoiler dranbaue, für den ich in Deutschland keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bekomme, darf ich logischerweise dieses Auto nicht auf öffentlichen Straßen betreiben.
aber wie verhält sich dies, wenn ich z.b. eine Unterbodenbeleuchtung dranbaue, welche ja laut StVZO in Deutschland auf öffentlichen Straßen nicht verwenden darf? Ich mein darf man die generell nicht dranhaben oder nur im öffentlichen Straßenverkehr nicht eingeschlatet haben?
mfg
du darfst schon eine hinmachen und sie nur anmachen wenn dein auto steht....sobald du damit fährst gibts ärger
Ruckediguuh - Schnaps ist im Schuh!
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m_ - 35
Profi
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 14:54 Uhr
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hier hat doch keiner ne ahnung.. frag den prüfer vom tüv, der ist der später JA oder NEIN sagt...
..::Ich bin nicht geboren um zu sein wie andere mich gern hätten ::..
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Revanche
Champion
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 14:54 Uhr
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Zitat von dre69: Zitat von manman22: moin,
wenn ich an ein Auto z.b. einen Spoiler dranbaue, für den ich in Deutschland keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bekomme, darf ich logischerweise dieses Auto nicht auf öffentlichen Straßen betreiben.
aber wie verhält sich dies, wenn ich z.b. eine Unterbodenbeleuchtung dranbaue, welche ja laut StVZO in Deutschland auf öffentlichen Straßen nicht verwenden darf? Ich mein darf man die generell nicht dranhaben oder nur im öffentlichen Straßenverkehr nicht eingeschlatet haben?
mfg
du darfst schon eine hinmachen und sie nur anmachen wenn dein auto steht....sobald du damit fährst gibts ärger
Soviel ich weiß, darf sie nicht einmal angebracht sein, da durch die Einrichtung deine Betriebserlaunis erlischt und somit ist die UBB nicht erlaubt!
... Tik Tak Doc ...
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DAMN - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 15:00 Uhr
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Zitat von Revanche: Zitat von dre69: Zitat von manman22: moin,
wenn ich an ein Auto z.b. einen Spoiler dranbaue, für den ich in Deutschland keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bekomme, darf ich logischerweise dieses Auto nicht auf öffentlichen Straßen betreiben.
aber wie verhält sich dies, wenn ich z.b. eine Unterbodenbeleuchtung dranbaue, welche ja laut StVZO in Deutschland auf öffentlichen Straßen nicht verwenden darf? Ich mein darf man die generell nicht dranhaben oder nur im öffentlichen Straßenverkehr nicht eingeschlatet haben?
mfg
du darfst schon eine hinmachen und sie nur anmachen wenn dein auto steht....sobald du damit fährst gibts ärger
Soviel ich weiß, darf sie nicht einmal angebracht sein, da durch die Einrichtung deine Betriebserlaunis erlischt und somit ist die UBB nicht erlaubt!
So siehts aus!! Ist schlicht und ergreifend verboten!
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dre69 - 37
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 15:01 Uhr
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Zitat von Revanche: Zitat von dre69: Zitat von manman22: moin,
wenn ich an ein Auto z.b. einen Spoiler dranbaue, für den ich in Deutschland keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bekomme, darf ich logischerweise dieses Auto nicht auf öffentlichen Straßen betreiben.
aber wie verhält sich dies, wenn ich z.b. eine Unterbodenbeleuchtung dranbaue, welche ja laut StVZO in Deutschland auf öffentlichen Straßen nicht verwenden darf? Ich mein darf man die generell nicht dranhaben oder nur im öffentlichen Straßenverkehr nicht eingeschlatet haben?
mfg
du darfst schon eine hinmachen und sie nur anmachen wenn dein auto steht....sobald du damit fährst gibts ärger
Soviel ich weiß, darf sie nicht einmal angebracht sein, da durch die Einrichtung deine Betriebserlaunis erlischt und somit ist die UBB nicht erlaubt!
ich habs halt anderst in erinnerung....die muss halt aus sein wenn man damit rumfährt
Ruckediguuh - Schnaps ist im Schuh!
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jule3310 - 34
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 15:25 Uhr
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also die unterbodenbeleuchtung darf nur im standen brennen...
und eine fußraumbeleuchtung darf nur an sein wenn die Türe offen ist ...
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-blader00- - 33
Experte
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Dabei seit 08.2006
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 15:25 Uhr
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Zitat von m_: hier hat doch keiner ne ahnung.. frag den prüfer vom tüv, der ist der später JA oder NEIN sagt...
we search the luck, however, the unluck searches us...
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Bruscetta - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 15:43 Uhr
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Zitat von jule3310: also die unterbodenbeleuchtung darf nur im standen brennen...
und eine fußraumbeleuchtung darf nur an sein wenn die Türe offen ist ...
Welcher Knecht hält sich denn daran???
wir fallen immer tiefer....
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mc-dog - 38
Anfänger
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 15:43 Uhr
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Generell ist sie verboten darum hat sie auch keine Zulassung für die Straße sie darf nicht an angeschlossen werden...
ihr könnt sie zwar anbauen aber ohne Funktion,
also kannst du sie gleich weg lassen...
Das gleiche wie Anbauteile wie Heckspoiler usw. ohne gültige ABE
ist auch verboten dass hat also alles seine gründe...
Wenn ihr nicht überzeugt seid davon was ich sage dann geht selber zum Tüv und fragt nach... die werden euch das selbe sagen ----schönes WE
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-John-Cena-
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 16:00 Uhr
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da find ich amerika wieder voll geil, da darfst du mit deinem auto alles machen was dir gefällt, und da juckt es keinen ob du ne UBB hast oder nen Spoiler...
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Subwoofer1kW - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 16:59 Uhr
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ich weiss zwar net ob man in spanien und griechenland wirklich alles machen so machen darf wie mans will, aber in spanien und griechenland darf man auf jeden fall viel mehr als in deutschland.
z.b.:
in spanien darf man einige ausgefallenere felgen und spoiler verwenden als in Dland
in griechenland darf man z.b. scheibenfolien auch an die frontscheibe und an die seitenscheiben von fahrer und beifahrer hinmachen, UBB is auch erlaubt.
All messages were sent by 100% recycled electrones.
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Mami_o2o312 - 36
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 17:01 Uhr
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Ein Kumpel hatte erst mit den Herren in den Grünen Jacken zu tun & da war ich halt dabei, zwecks Unterbodenbeleuchtung...
Das ist so, das man die Unterbodenbeleuchtung anhaben darf- wenn das Auto steht... Man darf es nur nicht fortbewegen, wenn die an ist... Und die muss ausgehen sobald man die Türe zumacht... Sprich über so ein Rilet oder wie man das nennt... Das die Beleuchtung eben ausgeht, sobald die Türe "eingeschnappt" ist... Und im Fußraum, muss es genauso geschaltet sein...
So haben die Herren das erklärt und dann geh ich deswegen mal davon aus, dass das dann auch so sein wird...!!!
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manman22
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 17:02 Uhr
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Zitat von Mami_o2o312: Das ist so, das man die Unterbodenbeleuchtung anhaben darf- wenn das Auto steht... Man darf es nur nicht fortbewegen, wenn die an ist... Und die muss ausgehen sobald man die Türe zumacht... Sprich über so ein Rilet oder wie man das nennt... Das die Beleuchtung eben ausgeht, sobald die Türe "eingeschnappt" ist... Und im Fußraum, wenn man da so Neonröhren drin hat, die dürfen auch während der Fahrt brennen, weil das nicht in irgendeiner Hinsicht beeinflusst...
d.h. es reicht net wenn man die über nen schalter im innenraum an und aus machen kann?
@subwoofer: das weiss ich auch, aber wir sind hier diesbezüglich zum glück / leider (ansichtssache) in der BRD
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