spectre - 41
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 17:57 Uhr
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ganz so einfach ist es leider auch nicht.
grundsätzlich ist es nicht erlaubt, sagt auch u.a. die dekra: link zur stellungnahme von der DEKRA
doch es gibt auch ausnahmen: so gibt es zB von einem hersteller eine ubb mit weißen led's, für die auch ein tüv-gutachten mitgeliefert wird. doch es wird vom effekt und der lichtstärke/-intensität/-farbe wahrscheinlich nicht an dein geplantes vorhaben herankommen. mit der marke eigenbau könntest du hingegen probleme bekommen, wenn sie nicht eingetragen ist (was gar nicht so einfach ist - übrigens hier ein kleiner auszug über ein paar bestimmungen).
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Mami_o2o312 - 36
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 18:03 Uhr
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Zitat von manman22: Zitat von Mami_o2o312: Das ist so, das man die Unterbodenbeleuchtung anhaben darf- wenn das Auto steht... Man darf es nur nicht fortbewegen, wenn die an ist... Und die muss ausgehen sobald man die Türe zumacht... Sprich über so ein Rilet oder wie man das nennt... Das die Beleuchtung eben ausgeht, sobald die Türe "eingeschnappt" ist... Und im Fußraum, wenn man da so Neonröhren drin hat, die dürfen auch während der Fahrt brennen, weil das nicht in irgendeiner Hinsicht beeinflusst...
d.h. es reicht net wenn man die über nen schalter im innenraum an und aus machen kann?
@subwoofer: das weiss ich auch, aber wir sind hier diesbezüglich zum glück / leider (ansichtssache) in der BRD Doch, die muss nur bei der Fahrt defenitiv aus sein... Wie Du die ausschalten kannst, is generell egal... Am einfachsten ist es eben mit ner Fernbedienung... Oder wenn die beim Türe zumachen automatisch ausgeht...
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Mami_o2o312 - 36
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 18:04 Uhr
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So hab ichs eben erklärt bekommen, was wahr ist und was nicht- weiß ich selber auch nicht...
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X_FISH - 50
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 18:35 Uhr
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Zitat von Mami_o2o312: Das ist so, das man die Unterbodenbeleuchtung anhaben darf- wenn das Auto steht... Man darf es nur nicht fortbewegen, wenn die an ist... Und die muss ausgehen sobald man die Türe zumacht... Sprich über so ein Rilet oder wie man das nennt... Das die Beleuchtung eben ausgeht, sobald die Türe "eingeschnappt" ist... Und im Fußraum, muss es genauso geschaltet sein...
Kleine Anmerkung: "Relais" wird das Bauteil geschrieben "Relee" (oder so ähnlich) ausgesprochen (nur als Ergänzung zu verstehen).
Nun denn, dann mal bischen Aufräumen mit Gerüchten, Mutmaßungen und Fakten:
* Unterbodenbeleuchtung ist dann zulässig wenn sie eine E-Kennzeichnung hat, eine UBB (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vorhanden ist sowie richtig montiert wurde. Zur korrekten Montage gehört auch das nach den Vorgaben der UBB vorgenommene Verkabeln der Leuchten.
In der Realität sieht es so aus: 99% der verwendeten Beleuchtungen werden ohne UBB oder ABE verkauft. Wobei es meines Wissens keine ABE bei den Beleuchtungen gibt sondern nur besagte UBBen.
Die Beleuchtung von einer Internetbekanntschaft von mir musste folgendermaßen angeschlossen werden: Der Türkontakt schaltet das Licht an. Sprich: Türe offen -> Licht an. Alles andere ist laut UBB nicht zulässig.
Wer also über den Türkontakt geht, diesen aber mit einem Schalter brückt -> keine TÜV-Plakette mehr wenn's bei der HU herauskommt sowie die üblichen Kosten für die Ordnungswidrigkeit.
* Bei Innenbeleuchtungen sieht es anders aus: Diese dürfen nicht "nach außen wirken". Dazu gehören Innenbeleuchtungen (da sie während der Fahrt i.d.R. eingeschaltet werden können) sowie alle anderen Beleuchtungsmöglichkeiten (LEDs, Kaltlichtmedien, etc.) welche im direkten (!) Sichtbereich nach außen zeigen.
Dabei wird erfahrungsgemäß primär darauf geachtet wie die Lampen leuchten (Farbe) und in welcher Intensität. Blau und Orange sind absolut tabu (Signalfarben). Rot und Grün werden kritsch betrachtet (da auch in Signalanlagen verwendet).
Weiß ist meistens kein Problem - auch kein "Superweiß" von Leuchtdioden (obwohl diese mangels E-Kennzeichnung nicht erlaubt sind).
Kommen wir also zu den "Fußraumbeleuchtungen". Mal abgesehen davon das der "Licht-SMOG" im Fahrzeug bei Fahrten in Dunkelheit direkt oder indirekt die Wahrnehmung beeinflusst dürfen sie eingeschaltet sein wenn man fährt. Sofern sie nicht nach außen wirken.
Sprich: Ein paar LEDs oder eine Kaltlichtröhre welche den Fußraum ausleuchtet, aber eben nicht mehr macht -> i.d.R. kein Thema. Als "Einstiegslicht" oder auch als "Pfützenlicht" (wenn in den Türtaschen montiert" ja auch nicht nur geschickt sondern von manchem Anbieter sogar ab Werk so verbaut.
* Bei Verkehrskontrollen wird man gerne mal aufgefordert auszusteigen und ebenfalls die Innenbeleuchtung einzuschalten. Beidem muss man nicht nachkommen - man macht's aber doch.. Ist ja schließlich die Polizei welche da etwas von einem verlangt.
Wer also unbedingt meint blaue LEDs in sein Fahrzeug verbaut haben zu müssen sollte sie lieber NICHT über den Innenlicht- oder Türkontaktschalter verbauen. Oder eben im Auto sitzen bleiben und nichts machen. 
Zitat von Mami_o2o312: So haben die Herren das erklärt und dann geh ich deswegen mal davon aus, dass das dann auch so sein wird...!!!
Jedes Mal wenn ich eine konkrete Frage an die Verkehrspolizei hatte habe ich bei Anrufen einen Rückruf erhalten weil sie sich erst informieren mussten. Der Beamte auf der Straße neigt anscheinend dazu sich keine Blöße zu geben und sagt eben was er für richtig hält bzw. was er wie im Kopf hat.
So zumindest meine Erfahrung bzw. auch der Standpunkt von einem Freund von mir (Ex-Polizist).
Daher: Lieber mal bei der Verkehrspolizei in UL anrufen, die rufen auch gerne zurück. Machen sie übrigens auch in Balingen, Tübingen und Stuttgart. 
* Sonstiger Krimskrams am Fahrzeug: Ich hatte mich wegen retroreflektierendem Material informiert. Da ist der Gesetzgeber ziemlich sinnfrei vorgegangen: LKWs dürfen, andere größere Fahrzeuge nicht. So darf man (!) beispielsweise kein Wohnmobil mit konturzeichnendem retroreflektierendem Material mit E-Kennzeichnung markieren. Würde zwar Sinn machen - schließlich sind diese teilweise nur mit 80-90 km/h auf den Autobahnen unterwegs und oftmals schlecht beleuchtet... Man darf aber nicht.
Was man anbringen darf - übrigens jeder auch an seinem PKW - sind die bekannten diagonal rot-weiß gestreiften retroreflektierenden Aufkleber. Aber auch wieder nur nach der vorgeschriebenen Norm, also Ausrichtung der Streifen sowie Anzahl der Felder und Montageort sind zu beachten.
Was dabei besonders faszinierend ist: Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt und Zoll scheinen sich alle nicht an die generell festgelegten Bestimmungen halten zu müssen. Zwar gibt es für jeden übrigen Punkt (Signalanlagen, etc.) Vorschriften - aber beim "retroreflektierendem Material" bricht sozusagen die Exekutive selbst das Gesetz.
Vielleicht daher einfach mal beim nächsten Mal nachfragen wieso der "Polizei"-Schriftzug so toll funkelt wen dies in der StVZO explizit für alle Fahrzeuge untersagt ist. 
Zitat von Subwoofer1kW: in spanien darf man einige ausgefallenere felgen und spoiler verwenden als in Dland
in griechenland darf man z.b. scheibenfolien auch an die frontscheibe und an die seitenscheiben von fahrer und beifahrer hinmachen, UBB is auch erlaubt.
In Österreich dürfen beispielsweise Scheiben nur von speziell geschulten Personal (also welchen mit einem Zertifikat) aufgebracht werden. Sie haften mit ihrer Unterschrift für die korrekte Montage.
Soviel dazu das in .de weniger erlaubt ist als in allen anderen Ländern - zumindest hat es danach geklungen.
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X_FISH - 50
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 18:47 Uhr
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Hier mal was rausgesucht:
http://carstyling.azoshop.com/shu_shop/index.php?kid=96
Zulässig ist die "Einstiegsbeleuchtung", der Rest ohne Zulassung.
Ach ja, da war noch was: "Produkt nicht zulässig im Bereich der StVZO".
Da steht nicht "Betrieb nicht zulässig im Bereich der StVZO". Verpackt rumfahren ist erlaubt. Sobald es am Fahrzeug montiert ist - egal ob leuchtend oder nicht - hat man genau genommen schon ein Problem.
Und: Parkplätze sind "öffentlicher Verkehrsraum" - außer sie haben eine heruntergelassene Schranke oder man steht auf einem Privatparkplatz welcher sonstwie vom "öffentlichen Verkehrsraum" abgetrennt ist (Tor, etc.). Daher ist auch das Betreiben der Beleuchtung auf einem Parkplatz nicht immer zulässig.
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manman22
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 19:12 Uhr
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LINK
d.h. bei dem artikel oben, den dürfte ich dann "wie ne UBB" anbringen? d.h. ringsrum, also links&rechts unter den türen und hinten&vorne?
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superstef14 - 34
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 19:17 Uhr
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Zitat von Mami_o2o312: Das ist so, das man die Unterbodenbeleuchtung anhaben darf- wenn das Auto steht... Man darf es nur nicht fortbewegen, wenn die an ist... Und die muss ausgehen sobald man die Türe zumacht... Sprich über so ein Rilet oder wie man das nennt... Das die Beleuchtung eben ausgeht, sobald die Türe "eingeschnappt" ist... Und im Fußraum, muss es genauso geschaltet sein...
So haben die Herren das erklärt und dann geh ich deswegen mal davon aus, dass das dann auch so sein wird...!!!
ja so hab ich des auch gemeint
A7X ♥
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X_FISH - 50
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Geschrieben am: 02.12.2007 um 00:09 Uhr
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Zitat von manman22: LINK
d.h. bei dem artikel oben, den dürfte ich dann "wie ne UBB" anbringen? d.h. ringsrum, also links&rechts unter den türen und hinten&vorne?
Jein. Abhängig davon was im Gutachten steht und wie sie angeschlossen werden.
Eine Einstiegsbeleuchtung unter einem Spoiler macht relativ wenig Sinn - und es muss nach unten wirken, darf nicht nach oben wirken.
Zitat von superstef14: Zitat von Mami_o2o312: [...] Das die Beleuchtung eben ausgeht, sobald die Türe "eingeschnappt" ist... Und im Fußraum, muss es genauso geschaltet sein...
[...]
ja so hab ich des auch gemeint
Was aber so nicht ganz korrekt ist (Innenbeleuchtung).
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last-knight - 38
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Geschrieben am: 02.12.2007 um 10:25 Uhr
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Tja da kann man dem Fish nicht mehr viel hinzufügen (manchmal hasse ich deine Postings, die nehmen einem die luft aus den segeln )
Was das Thema Innenraum licht angeht dürfte man eigentlich nicht mal die Serienmäßige Innenbeleuchtung, während das Fahrzeug in Betrieb ist, anhaben. Aber wie d Fish schon sagte, es kommt auf die Farbe und Helligkeit drauf an und wird deshalb auch toleriert.
Das Leben ist eine Krankheit, die durch Geschlechtsverkehr übertragen wird und immer tödlich endet.
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spectre - 41
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Geschrieben am: 02.12.2007 um 13:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.12.2007 um 13:45 Uhr
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Zitat von X_FISH: Was dabei besonders faszinierend ist: Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt und Zoll scheinen sich alle nicht an die generell festgelegten Bestimmungen halten zu müssen. Zwar gibt es für jeden übrigen Punkt (Signalanlagen, etc.) Vorschriften - aber beim "retroreflektierendem Material" bricht sozusagen die Exekutive selbst das Gesetz.
Vielleicht daher einfach mal beim nächsten Mal nachfragen wieso der "Polizei"-Schriftzug so toll funkelt wen dies in der StVZO explizit für alle Fahrzeuge untersagt ist. 
explizit für alle? nicht ganz, wie du schon festgestellt hast 
als ersatz für signalgeber findest du eine regelung bereits schon in der StVZO (52 abs. 3a). der von dir angesprochene fall existiert auch, wenn auch schwer erkennbar, siehe 49a abs. 7:
"Für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche, Warnschilder und dergleichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel verwendet werden."
die zulässigkeit wird bei einsatzfahrzeugen grundsätzlich bejaht. eine eintragung im kfz-schein in der art von "Abweich. v.d. StVZO § 49 A [...]" ist deswegen nicht selten.
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X_FISH - 50
Champion
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Geschrieben am: 02.12.2007 um 21:28 Uhr
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Zitat von spectre: Zitat von X_FISH: Was dabei besonders faszinierend ist: Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt und Zoll scheinen sich alle nicht an die generell festgelegten Bestimmungen halten zu müssen. Zwar gibt es für jeden übrigen Punkt (Signalanlagen, etc.) Vorschriften - aber beim "retroreflektierendem Material" bricht sozusagen die Exekutive selbst das Gesetz.
Vielleicht daher einfach mal beim nächsten Mal nachfragen wieso der "Polizei"-Schriftzug so toll funkelt wen dies in der StVZO explizit für alle Fahrzeuge untersagt ist. 
explizit für alle? nicht ganz, wie du schon festgestellt hast
als ersatz für signalgeber findest du eine regelung bereits schon in der StVZO (52 abs. 3a). der von dir angesprochene fall existiert auch, wenn auch schwer erkennbar, siehe 49a abs. 7:
"Für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche, Warnschilder und dergleichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel verwendet werden."
die zulässigkeit wird bei einsatzfahrzeugen grundsätzlich bejaht. eine eintragung im kfz-schein in der art von "Abweich. v.d. StVZO § 49 A [...]" ist deswegen nicht selten.
Richtig - wer legt jedoch fest welches Fahrzeug welchen Bestimmungen unterliegt? Wieso erhält kein WoMo oder beispielsweise mein VW-Bus keine Ausnahmegenehmigung UND benötigt obendrein nicht einmal die geforderte Konturenmarkierung?
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Was ich genau gemeint habe ging evtl. unter. Es ging mir nicht um die vorne und/oder hinten angebrachte Schrift sondern um die seitlich (!) angebrachten retroreflektierenden Streifen.
Der §52 (3 a) besagt:
Zitat: Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden.
Dort ist nichts von einer seitlichen, retroreflektierenden Beschriftung zu lesen. Und die hätte ich ja gerne gehabt.
Also selbst wenn von einer Ausnahme gemäß §52 (3 a) die Rede ist: An der Seite hat gefälligst nichts zu funkeln. 
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SNI87 - 38
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Geschrieben am: 03.12.2007 um 11:57 Uhr
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Zitat von X_FISH: Hier mal was rausgesucht:
http://carstyling.azoshop.com/shu_shop/index.php?kid=96
Zulässig ist die "Einstiegsbeleuchtung", der Rest ohne Zulassung.
Ach ja, da war noch was: "Produkt nicht zulässig im Bereich der StVZO".
Da steht nicht "Betrieb nicht zulässig im Bereich der StVZO". Verpackt rumfahren ist erlaubt. Sobald es am Fahrzeug montiert ist - egal ob leuchtend oder nicht - hat man genau genommen schon ein Problem.
Und: Parkplätze sind "öffentlicher Verkehrsraum" - außer sie haben eine heruntergelassene Schranke oder man steht auf einem Privatparkplatz welcher sonstwie vom "öffentlichen Verkehrsraum" abgetrennt ist (Tor, etc.). Daher ist auch das Betreiben der Beleuchtung auf einem Parkplatz nicht immer zulässig.
naja....mit den parkplätzen wär ich mir nicht so sicher.
parkplätze (also z.B. rewe, v-markt, etc) sind eigentlich privatgrund.
nur wenn ein schild angebracht ist mit "hier gilt die StVO" gilt diese
auf dem parkplatz auch.
das ist ne ganz blöde geschichte wenn man auf nem parkplatz nen unfall hat
wo dieses schild nicht dran ist. dann gelten so sachen wie "rechts vor links" etc auch nicht.
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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X_FISH - 50
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Geschrieben am: 03.12.2007 um 13:10 Uhr
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Zitat von SNI87: naja....mit den parkplätzen wär ich mir nicht so sicher.
parkplätze (also z.B. rewe, v-markt, etc) sind eigentlich privatgrund.
nur wenn ein schild angebracht ist mit "hier gilt die StVO" gilt diese
auf dem parkplatz auch.
Das wird oft behauptet/gesagt - aber was überall als "gegeben" betrachtet wird: StVO §1.
Zitat von SNI87: das ist ne ganz blöde geschichte wenn man auf nem parkplatz nen unfall hat
wo dieses schild nicht dran ist. dann gelten so sachen wie "rechts vor links" etc auch nicht.
Und wer hat dann "Vorfahrt"? Niemand? 
Zurück zum "Privatgrund": Eine Verkehrsfläche ist dann öffentlich wenn sie nicht abgesperrt ist. Somit sind sämtliche Parkplätze VOR Firmentoren öffentliche Verkehrsflächen, jene HINTER Firmentoren nichtöffentliche Verkehrsflächen. Was du auf abgesperrtem (!) Gelände machst hat niemanden groß zu interessieren (außer deine Unterbodenbeleuchtung hat 100 kW und leuchtet bis nach Hamburg ).
Nehmen wir doch einfach den früheren News-Parkplatz: Öffentliche Verkehrsfläche und Privatgrund. Somit kann man vom Besitzer heruntergeworfen werden, gleichzeitig kann aber die Polizei auf dem Grund Verstöße gegen StVZO feststellen und ahnden.
Zitat von Spasslex: Lichter haben aber was mit der StVZO zu tun, und die Polizei kann dagegen nix machen. Es geht nur darum wenn ein Unfall passiert es keinen Rechtsfreien Raum gibt. Und wen jemand auf so einem Grund einen Strafzettel bekommt und den zahlt ist selber Schuld. Ich hatte das schonmal auf meinem Firmengelände.
Vorsicht dabei in BaWü und Sachsen: Dort erlaubt dies das Landesordnungsgesetz und Privatpersonen bzw. den Grundstückseigentümern dürfen auch bei öffentlichen Verkehrsflächen Schilder aufzustellen wie etwa "Parken nur innerhalb der Geschäftszeiten für Kunden des Supermarkts".
Wer außerhalb der Geschäftszeiten dort parkt und das erste "nur" übersehen hat -> berechtigter Strafzettel am Fahrzeug welchen er auch zu bezahlen hat. Interessant ist dabei natürlich, dass von der Gemeinde angestellte "Hilfskräfte" diese Strafzettel verteilen dürfen.
Ich hatte mich in der scheinbaren Sicherheit gewiegt das weder der Zusatz "nach Landesordnungsgesetz" noch ein offiziell zugelassenes Parkschild angegeben war. Resultat: Pustekuchen. Ich kann zwar Widerspruch gegen die mir zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit einlegen - bezahlen muss ich aber auf jeden Fall... Sofern es den Beamten nicht zu umständlich ist das Widerspruchsverfahren durchzuziehen.
Ein kleiner aber feiner Unterschied ist das Bewegen von Fahrzeugen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche welche Privatgrund ist: Ich darf solange mit nicht zugelassenen Fahrzeugen herumfahren wie ich mich auf (meinem) Privatgrund bewege. Dabei ist es sogar irrelevant ob die Fahrzeuge der StVZO entsprechen oder nicht.
Sprich: Ich darf mit dem abgemeldeten Fahrzeug (oder Anhänger) munter meine Garagenausfahrt hoch und runter fahren - aber ich darf nicht am zugelassenen Fahrzeug eine Installation ohne Zulassung haben da ich für diese wiederum zur Rechenschaft gezogen werden kann da das Fahrzeug nicht der StVZO entspricht, dies aber wegen der Zulassung eigentlich der Fall sein sollte...
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SNI87 - 38
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Geschrieben am: 03.12.2007 um 13:23 Uhr
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Zitat von SNI87: naja....mit den parkplätzen wär ich mir nicht so sicher.
parkplätze (also z.B. rewe, v-markt, etc) sind eigentlich privatgrund.
nur wenn ein schild angebracht ist mit "hier gilt die StVO" gilt diese
auf dem parkplatz auch.
Das wird oft behauptet/gesagt - aber was überall als "gegeben" betrachtet wird: StVO §1.
Zitat von SNI87: das ist ne ganz blöde geschichte wenn man auf nem parkplatz nen unfall hat
wo dieses schild nicht dran ist. dann gelten so sachen wie "rechts vor links" etc auch nicht.
Und wer hat dann "Vorfahrt"? Niemand? 
ne. also nem kumpel ist das mal so gegangen. da hat man ihm rechts vor links genommen auf nem parkplatz der dieses schild nicht hatte. also bekam jeder eine schuld von 50% da es auf dem parkplatz eben kein rechts vor links gibt und somit jeder rücksicht nehmen muss und vorrausschauend fahren sollte.
ich sag ja: blöde sache!
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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X_FISH - 50
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Geschrieben am: 03.12.2007 um 13:33 Uhr
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Zitat von SNI87: ne. also nem kumpel ist das mal so gegangen. da hat man ihm rechts vor links genommen auf nem parkplatz der dieses schild nicht hatte. also bekam jeder eine schuld von 50% da es auf dem parkplatz eben kein rechts vor links gibt und somit jeder rücksicht nehmen muss und vorrausschauend fahren sollte.
ich sag ja: blöde sache! 
Wobei die Frage ist "rechts vor links genommen" -> wie ist er gefahren?
Letzte Woche habe ich mir gewünscht ich meine Stahlkappenstiefel angezogen. Grund: Stehe am Zebrastreifen und will rüber. Zwei Autos fahren noch durch, waren auch flott genug. Als ich schon "angestanden" bin war'n Audi noch gut 50 m entfernt... Und hat Gas gegeben...
Es blieb beim Gedanken "Du Arschloch - dir wünsche ich 'ne Reifenpanne im tiefsten Winter in einem Funkloch!".
<zynism>
Aber eigentlich hätte ich ihm gerne den Stiefel in die Türe getreten und später gesagt "Muss ein Riss im Raum-Zeit-Kontinuum gewesen sein. Schließlich hatte er mich nicht gesehen und ich das Auto auch nicht...".
</zynism>
Hinweis: Das zwischen den Klammern nicht so ganz ernst nehmen. 
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