Zitat von X_FISH:
Zitat von Lias:
Mit den Füherscheinklasse B darf man 9 Personen beförderen!
8 und sich selbst! alles was drüber geht braucht man Klasse D!
Und es ist Massgebend wieviel Sitze dein Auto hat wieviel du mitnehmen darfst
wenn du 5 sitze hast dann darfst du auch nur 5 mitnehmen
Falsch.
Zitat von Sandy112:
Genau... *zustimm* Es dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden und es der Führerschein zulässt... Basta...
Falsch.
Und wenn auch noch weitere 100 Leute genau das schreiben - es bleibt Falsch.
Es gibt einen Widerspruch und daraus kann man im Umkehrschluss folgern:
* es müssen alle Gurte richtig angelegt und verwendet sein
* das zul.GG darf nicht überschritten werden
* der Fahrer darf nicht eingeschränkt werden (Sicht auf Außen- bzw. Innenspiegel und nach vorne)
* es dürfen nicht mehr Personen befördert werden als es die Fahrerlaubnis gestattet
* Sitzplätze, also Sitze sind zu nutzen, keine Bierkisten, Holzfässer oder Taschen.
Im Klartext: In einem Kleintransporter, welcher als PKW zugelassen ist, aber nur 4 eingetragene Sitzplätze sowie weitere Sitzplätze ohne Gurte hat (beispielsweise ein Wohnmobil), können 9 Personen befördert werden, wenn:
* die vier eingetragenen Sitzplätze genutzt werden
* die dort sitzenden ihre Gurte angelegt haben
* die übrigen 5 so sitzen, dass sie nicht etwa dem Fahrer auf dem Schoß sitzen (wäre im Fiat Ducato sowieso nicht möglich

)
* Der Blick zu beiden Außenspiegeln oder aber linken Außenspiegel und Innenspiegel und deren Sicht nicht verdeckt bzw. behindert wird.
Siehe §21 StVO.
Durch die Bank durch gilt bei der StVO wie auch bei der StVZO: "Was nicht explizit verboten oder eingeschränkt ist, ist erlaubt".
Im Kofferraum mitfahren oder wenn es sich um einen LKW handelt ist eine andere Geschichte.Siehe ebenfalls § 21(2).
Problematisch wird es sein, in einen Golf mehr Personen reinzubekommen als Sitzplätze vorhanden sind. In Kleintransportern sieht es wieder anders aus.
Was es die Folgen bei einem Unfall anbelangt ist ein anderes Thema, aber es ist nicht explizit verboten mehr Personen mitzunehmen als Sitzplätze eingetragen sind. Punkt.
EDIT:
Vor der Novellierung des §21 gab es noch mehr Lücken - so konnte man auch ohne die Formulierung "Sitzplätze" mehr Leute an "ungeeigneten Orten" im Fahrzeug mitnehmen.
Dazu gehört beispielsweise ein als PKW zugelassenes Fahrzeug welches keine Rücksitzbank verbaut hat, aber eigentlich eine besitzt. Ein Beispiel dafür wären frühere "Post-Golf" und "-Polo".
Jetzt ist's klarer formuliert und es muss sich um "Sitzplätze" handeln - nicht jedoch um "eingetragene Sitzplätze". Daher sind beispielsweise auch längs verbaute Bänke (z.B. Ex-Feuerwehr-Fahrzeuge) ohne Eintragung als Sitzplatz zulässig.
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