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Forum / Wissenschaft und Technik

6 leute im auto

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Pierros - 38
Champion (offline)

Dabei seit 12.2004
2571 Beiträge

Geschrieben am: 02.09.2005 um 11:46 Uhr

des geht locker wir waren schon mal zu 9 in einem 5 sitzer!

Söflingen 4-Ever!!!

Jong_Udo - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2005
64 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2007 um 20:57 Uhr

ist ja au kein problem....
wir haben uns auch mal zu 9 ind den Eclipse von nem Kumpel gedrückt....
(ist eigentlich ein 4 Sitzer..)

Glei Klatscht's, aber kein Beifall!

X_FISH - 50
Champion (offline)

Dabei seit 06.2003
3795 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2007 um 09:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.05.2007 um 09:40 Uhr

Zitat von Lias:

Mit den Füherscheinklasse B darf man 9 Personen beförderen!
8 und sich selbst! alles was drüber geht braucht man Klasse D!
Und es ist Massgebend wieviel Sitze dein Auto hat wieviel du mitnehmen darfst
wenn du 5 sitze hast dann darfst du auch nur 5 mitnehmen


Falsch.

Zitat von Sandy112:

Genau... *zustimm* Es dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden und es der Führerschein zulässt... Basta...


Falsch.

Und wenn auch noch weitere 100 Leute genau das schreiben - es bleibt Falsch.

Es gibt einen Widerspruch und daraus kann man im Umkehrschluss folgern:

* es müssen alle Gurte richtig angelegt und verwendet sein
* das zul.GG darf nicht überschritten werden
* der Fahrer darf nicht eingeschränkt werden (Sicht auf Außen- bzw. Innenspiegel und nach vorne)
* es dürfen nicht mehr Personen befördert werden als es die Fahrerlaubnis gestattet
* Sitzplätze, also Sitze sind zu nutzen, keine Bierkisten, Holzfässer oder Taschen.

Im Klartext: In einem Kleintransporter, welcher als PKW zugelassen ist, aber nur 4 eingetragene Sitzplätze sowie weitere Sitzplätze ohne Gurte hat (beispielsweise ein Wohnmobil), können 9 Personen befördert werden, wenn:

* die vier eingetragenen Sitzplätze genutzt werden
* die dort sitzenden ihre Gurte angelegt haben
* die übrigen 5 so sitzen, dass sie nicht etwa dem Fahrer auf dem Schoß sitzen (wäre im Fiat Ducato sowieso nicht möglich :-D )
* Der Blick zu beiden Außenspiegeln oder aber linken Außenspiegel und Innenspiegel und deren Sicht nicht verdeckt bzw. behindert wird.

Siehe §21 StVO.

Durch die Bank durch gilt bei der StVO wie auch bei der StVZO: "Was nicht explizit verboten oder eingeschränkt ist, ist erlaubt".

Im Kofferraum mitfahren oder wenn es sich um einen LKW handelt ist eine andere Geschichte.Siehe ebenfalls § 21(2).

Problematisch wird es sein, in einen Golf mehr Personen reinzubekommen als Sitzplätze vorhanden sind. In Kleintransportern sieht es wieder anders aus.

Was es die Folgen bei einem Unfall anbelangt ist ein anderes Thema, aber es ist nicht explizit verboten mehr Personen mitzunehmen als Sitzplätze eingetragen sind. Punkt.

EDIT:

Vor der Novellierung des §21 gab es noch mehr Lücken - so konnte man auch ohne die Formulierung "Sitzplätze" mehr Leute an "ungeeigneten Orten" im Fahrzeug mitnehmen.

Dazu gehört beispielsweise ein als PKW zugelassenes Fahrzeug welches keine Rücksitzbank verbaut hat, aber eigentlich eine besitzt. Ein Beispiel dafür wären frühere "Post-Golf" und "-Polo".

Jetzt ist's klarer formuliert und es muss sich um "Sitzplätze" handeln - nicht jedoch um "eingetragene Sitzplätze". Daher sind beispielsweise auch längs verbaute Bänke (z.B. Ex-Feuerwehr-Fahrzeuge) ohne Eintragung als Sitzplatz zulässig.
X_FISH - 50
Champion (offline)

Dabei seit 06.2003
3795 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2007 um 09:30 Uhr

Weil's so schön ist auch noch das mit dem Fahrer herausgesucht: Steht in §23 StVO.

Zitat:

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. ...

Ifrit - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
297 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2007 um 23:19 Uhr

Zitat von X_FISH:

Weil's so schön ist auch noch das mit dem Fahrer herausgesucht: Steht in §23 StVO.

Zitat:

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. ...


Und die Verkehrssicherheit ist für die Personen, sprich Besetzung, nicht gegeben, wenn sie nicht angegurtet sind!
Deswegen kann man nach'm §23 StVO, als Auffangtatbestand vom §21 StVO anzeigen! ;-)

Ich wurde vom Glück verfolgt, doch ich war schneller!!!

P_SiNaN - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
375 Beiträge
Geschrieben am: 17.05.2007 um 18:25 Uhr

ohaaaaaa....................
des kan ich mir vorstelen haha......
ist bestimmtt nicht gemütlich hihi

Also des ist eine Dummheit mit 6 leuten im auto zu fahren auser man hat ein Bus Dan ist es war anderes :-D
bassmaster - 48
Profi (offline)

Dabei seit 10.2004
631 Beiträge

Geschrieben am: 26.05.2007 um 02:04 Uhr

Zitat von X_FISH:

Zitat von Lias:

Mit den Füherscheinklasse B darf man 9 Personen beförderen!
8 und sich selbst! alles was drüber geht braucht man Klasse D!
Und es ist Massgebend wieviel Sitze dein Auto hat wieviel du mitnehmen darfst
wenn du 5 sitze hast dann darfst du auch nur 5 mitnehmen


Falsch.

Zitat von Sandy112:

Genau... *zustimm* Es dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden und es der Führerschein zulässt... Basta...


Falsch.

Und wenn auch noch weitere 100 Leute genau das schreiben - es bleibt Falsch.

Es gibt einen Widerspruch und daraus kann man im Umkehrschluss folgern:

* es müssen alle Gurte richtig angelegt und verwendet sein
* das zul.GG darf nicht überschritten werden
* der Fahrer darf nicht eingeschränkt werden (Sicht auf Außen- bzw. Innenspiegel und nach vorne)
* es dürfen nicht mehr Personen befördert werden als es die Fahrerlaubnis gestattet
* Sitzplätze, also Sitze sind zu nutzen, keine Bierkisten, Holzfässer oder Taschen.

Im Klartext: In einem Kleintransporter, welcher als PKW zugelassen ist, aber nur 4 eingetragene Sitzplätze sowie weitere Sitzplätze ohne Gurte hat (beispielsweise ein Wohnmobil), können 9 Personen befördert werden, wenn:

* die vier eingetragenen Sitzplätze genutzt werden
* die dort sitzenden ihre Gurte angelegt haben
* die übrigen 5 so sitzen, dass sie nicht etwa dem Fahrer auf dem Schoß sitzen (wäre im Fiat Ducato sowieso nicht möglich :-D )
* Der Blick zu beiden Außenspiegeln oder aber linken Außenspiegel und Innenspiegel und deren Sicht nicht verdeckt bzw. behindert wird.

Siehe §21 StVO.

Durch die Bank durch gilt bei der StVO wie auch bei der StVZO: "Was nicht explizit verboten oder eingeschränkt ist, ist erlaubt".

Im Kofferraum mitfahren oder wenn es sich um einen LKW handelt ist eine andere Geschichte.Siehe ebenfalls § 21(2).

Problematisch wird es sein, in einen Golf mehr Personen reinzubekommen als Sitzplätze vorhanden sind. In Kleintransportern sieht es wieder anders aus.

Was es die Folgen bei einem Unfall anbelangt ist ein anderes Thema, aber es ist nicht explizit verboten mehr Personen mitzunehmen als Sitzplätze eingetragen sind. Punkt.

EDIT:

Vor der Novellierung des §21 gab es noch mehr Lücken - so konnte man auch ohne die Formulierung "Sitzplätze" mehr Leute an "ungeeigneten Orten" im Fahrzeug mitnehmen.

Dazu gehört beispielsweise ein als PKW zugelassenes Fahrzeug welches keine Rücksitzbank verbaut hat, aber eigentlich eine besitzt. Ein Beispiel dafür wären frühere "Post-Golf" und "-Polo".

Jetzt ist's klarer formuliert und es muss sich um "Sitzplätze" handeln - nicht jedoch um "eingetragene Sitzplätze". Daher sind beispielsweise auch längs verbaute Bänke (z.B. Ex-Feuerwehr-Fahrzeuge) ohne Eintragung als Sitzplatz zulässig.


du scheinst dich gut auszukennen. jetzt kommt die preisfrage: wieviele darf ich in meinem impala mitnehmen? ich habe vorne und hinten zwei durchgehende sitzbänke und keine gurte (gab es 1964 nicht serienmäßig) auch gab es nur einen linken spiegel und da ich 07er oldtimer sonderkennzeichen habe, steht im fahrzeugschein nur hubraum und gewicht. ein zulässiges gesammtgewicht steht auch nicht drin. wir sind schon mal zu 7 + hund gefahren. haben zwar alle ziemlich blöd geschaut, aber es wären vermutlich noch 2 möglich gewensen, ohne dass jemand auf dem schoß muss...


http://www.impala64.de/blog - http://www.impala64.de/ - www.myspace.com/impala64lowrider

X_FISH - 50
Champion (offline)

Dabei seit 06.2003
3795 Beiträge

Geschrieben am: 27.05.2007 um 10:33 Uhr

Zitat von Ifrit:

Und die Verkehrssicherheit ist für die Personen, sprich Besetzung, nicht gegeben, wenn sie nicht angegurtet sind!
Deswegen kann man nach'm §23 StVO, als Auffangtatbestand vom §21 StVO anzeigen! ;-)


Wird dadurch aufgehoben, dass es noch genügend Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte gibt. Ansonsten müssten im Zuge von Gleichbehandlung all jene - wie beispielsweise bassmaster - ihre Fahrzeuge nur noch auf Anhängern herumfahren?

Zitat von bassmaster:

du scheinst dich gut auszukennen. jetzt kommt die preisfrage: wieviele darf ich in meinem impala mitnehmen? ich habe vorne und hinten zwei durchgehende sitzbänke und keine gurte (gab es 1964 nicht serienmäßig) auch gab es nur einen linken spiegel und da ich 07er oldtimer sonderkennzeichen habe, steht im fahrzeugschein nur hubraum und gewicht. ein zulässiges gesammtgewicht steht auch nicht drin. wir sind schon mal zu 7 + hund gefahren. haben zwar alle ziemlich blöd geschaut, aber es wären vermutlich noch 2 möglich gewensen, ohne dass jemand auf dem schoß muss...


Der Besitzer von einem Wileys mit Sitzbänken in Längsrichtung hatte da mal etwas eingeklagt. Ob dies mit der Novellierung der relevanten §§ noch gültig ist weiß ich nicht.

Damals ging es darum, dass wohl 2 Sitzplätze eingetragen waren, in den Papieren jedoch die Sitzbänke zur Personenbeförderung unter 33 ebenfalls eingetragen waren - nur ohne Anzahl der Personen.

Das zul.GG war nicht überschritten, hinten sind fünf Leute mitgefahren. Waren dann also 7 insgesamt. Er wurde dennoch bei einer Verkehrskontrolle angehalten und hätte 'n Ticket bezahlen sollen.

Vor Gericht wurde dann zu seinen Gunsten entschieden, da die Sitzbänke ja eingetragen waren und somit ohne Angabe von Sitzplätzen eben die 9-Personen- bzw. zul.GG-Regelung gegriffen hat.

* Wieviele Sitzplätze sind bei deinem Impala eingetragen?
* Wie weit kommst du an das zul.GG bzw. die Traglast der Räder und Aufhängungen ran?

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=9488

Die Aussage bezieht sich natürlich auf den damaligen Stand - vor der Novellierung der §§.
ForexLore - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2006
31 Beiträge
Geschrieben am: 27.05.2007 um 11:43 Uhr

ist nicht mein thema... :-D
Hotgirlfaul - 35
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
930 Beiträge

Geschrieben am: 03.06.2007 um 12:02 Uhr

geht alles...
2 vorne, 3 hinten und einer im Kofferraum :-D

Mark van Bommel und ich...FCB forever!

rocker91 - 33
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1130 Beiträge

Geschrieben am: 03.06.2007 um 12:04 Uhr

ich hab iwann maln clio gesehn mit 6 leuten oder so ^^

bei der wm
2 aufm dach
2 vorne
und 2 hinten :-D

nur die harten kommn in den garten

StarPopograf - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2183 Beiträge

Geschrieben am: 03.06.2007 um 17:16 Uhr

Zitat von K_Ralf:

Weiss von euch einer was für eine strafe man dann bekommt

keine. du darfst 6 leute mitnehmen, solange 5 von ihnen angeschnallt sind. der 6 ist dann allerdings nicht versichert. ab 2008 ist es dann aber nicht mehr erlaubt

...

playermp3
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
2199 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2007 um 23:17 Uhr

:-D

♥ ...:::[leben ist zeichnen ohne Radiergummi]:::… ♥

P_SiNaN - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
375 Beiträge
Geschrieben am: 10.06.2007 um 10:40 Uhr

omg :-D
StarPopograf - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2183 Beiträge

Geschrieben am: 10.06.2007 um 13:26 Uhr

ist tatsache. habs von einem polizisten bestätigt bekommen. es kam auch mal auf SternTV

...

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