K_Ralf - 42
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Geschrieben am: 17.05.2005 um 17:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.05.2005 um 17:57 Uhr
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Weiss von euch einer was für eine strafe man dann bekommt
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Hans_Wurschd - 24
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Geschrieben am: 17.05.2005 um 18:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.05.2005 um 18:06 Uhr
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Das ist ein Link
wenns da ned drinsteht weiß ich auch ned, ne straftat is es ziemlich sicher keine...
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K_Ralf - 42
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 17.05.2005 um 18:08 Uhr
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danke Mann steht aber überhaupt nix drin
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OxXx - 38
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Geschrieben am: 17.05.2005 um 18:11 Uhr
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kann dir auch sagen wieso da nichts steht,
und zwar weil es gesetzlich nicht verboten ist.
man darf soviele persohnen im pkw mitführen wie man will.
naja ok nicht ganz. müssen glaub unter 9 oder so sein. da braucht man dann bus führerschein. sie müssen nur einen "geeigneten" sitzplatz haben.
und da das nicht definiert ist was das ist. und dich ein polizist anhält wenn du zu 6t fährst. alle vorhandenen gurte angelegt sind. der 6te man auf dem arsch und net auf dem schalthebel sitzt. (eventuell auch im kofferraum) kann der bulle nichts machen. bzw selbst wenn er was sagt wird er vor gericht nie recht bekommen.
wobei ich jetzt net weiss was ist wenn der der nicht angeschnallt ist bei einem unfall stirbt. denke dann wärst du dran.
also so haben wirs in der fahrschule gelernt. *ggg*
proBIER mal! =)
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Hans_Wurschd - 24
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Geschrieben am: 17.05.2005 um 18:13 Uhr
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Zitat: danke Mann steht aber überhaupt nix drin
bitte, bitte, keine ursache... mach ich doch immer wieder gern...
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K_Ralf - 42
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 17.05.2005 um 18:14 Uhr
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ich hab nur gehört das das was mit dem zulässigen gesammtgewicht zu tun hat und du die 30 € wegen nicht anschnallens zahlen musst
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PiratX - 42
Profi
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Geschrieben am: 17.05.2005 um 18:26 Uhr
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Zitat: kann dir auch sagen wieso da nichts steht,
und zwar weil es gesetzlich nicht verboten ist.
man darf soviele persohnen im pkw mitführen wie man will.
naja ok nicht ganz. müssen glaub unter 9 oder so sein. da braucht man dann bus führerschein. sie müssen nur einen "geeigneten" sitzplatz haben.
und da das nicht definiert ist was das ist. und dich ein polizist anhält wenn du zu 6t fährst. alle vorhandenen gurte angelegt sind. der 6te man auf dem arsch und net auf dem schalthebel sitzt. (eventuell auch im kofferraum) kann der bulle nichts machen. bzw selbst wenn er was sagt wird er vor gericht nie recht bekommen.
wobei ich jetzt net weiss was ist wenn der der nicht angeschnallt ist bei einem unfall stirbt. denke dann wärst du dran.
also so haben wirs in der fahrschule gelernt. *ggg*
natürlich kann er!!
Im Fahrzeugschein ist festgelegt wie viele Personen du mit deinem Fahrzeug befördern darfst, und wenn du die Anzahl der Personen überschreitest hast halt n Problem, weil dann 1. einer zu viel im Auto sitzt und 2. einer nicht angeschnallt ist- in Deutschland herscht nämlich immer noch Gurtpflicht....was das für ne Strafe gibt kann ich dir leider nicht sagen-denk mal das ist Ermessenssache, kommt auf die Situation an.....
Wenn die intellektuelle Sonne tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Froschkoenig - 42
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Geschrieben am: 17.05.2005 um 19:51 Uhr
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Anschnallen? 35€ bei erwachsenen Personen.
40€ und einen punkt bei jugendlichen und kindern.
Ausserdem 6 leute geht (Scharan, Vito,) du darfst mit dem PKW-Führerschein bis zu 7 Personen befördern, aber sie müssen angeschnallt sein und jeder muss (seinen eigenen!!!) einen sitzplatz haben.
Grüßle an die Ulmer Verkehrswacht: habe wieder 35€ im handschuhfach falls ihr mich mal wieder des unangeschnallten fahrens erwischt. ******
to do is to be (Socrates) to be is to do (Plato) do be do be do (Sinatra)
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Froschkoenig - 42
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Geschrieben am: 17.05.2005 um 19:51 Uhr
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der punkt bekommt der fahrer! da er für die sicherheit verantwortlich ist
to do is to be (Socrates) to be is to do (Plato) do be do be do (Sinatra)
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Rami1987 - 37
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Geschrieben am: 18.05.2005 um 19:46 Uhr
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so und nun kommt snur noch drauf an was es fürn auto ist
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DarkTomate - 37
Profi
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Geschrieben am: 22.05.2005 um 13:56 Uhr
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kein problem solange man ne dante rosa hat!
Mir Schwoba lassad uns id auf da Kopf scheissa, mir machats Maul auf.
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bigtasty - 32
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Geschrieben am: 05.07.2005 um 19:28 Uhr
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Zitat: Das ist ein Link
wenns da ned drinsteht weiß ich auch ned, ne straftat is es ziemlich sicher keine...
ja des ka ma ni so gnau saga
lululululu
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bigtasty - 32
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Geschrieben am: 05.07.2005 um 19:29 Uhr
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Zitat: kein problem solange man ne dante rosa hat!
nö de stimmt eda
lululululu
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bigtasty - 32
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Geschrieben am: 05.07.2005 um 19:29 Uhr
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Zitat: kann dir auch sagen wieso da nichts steht,
und zwar weil es gesetzlich nicht verboten ist.
man darf soviele persohnen im pkw mitführen wie man will.
naja ok nicht ganz. müssen glaub unter 9 oder so sein. da braucht man dann bus führerschein. sie müssen nur einen "geeigneten" sitzplatz haben.
und da das nicht definiert ist was das ist. und dich ein polizist anhält wenn du zu 6t fährst. alle vorhandenen gurte angelegt sind. der 6te man auf dem arsch und net auf dem schalthebel sitzt. (eventuell auch im kofferraum) kann der bulle nichts machen. bzw selbst wenn er was sagt wird er vor gericht nie recht bekommen.
wobei ich jetzt net weiss was ist wenn der der nicht angeschnallt ist bei einem unfall stirbt. denke dann wärst du dran.
also so haben wirs in der fahrschule gelernt. *ggg*
nö de stimmt eda
lululululu
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Ifrit - 39
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Geschrieben am: 06.07.2005 um 15:35 Uhr
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Ich versuch mal alle Punkte aufzugreifen die bis jetzt hier in den Raum geworfen wurden:
Grundsätzlich ist es nicht verboten 6 Leute, oder auch mehr, in einem Kraftfahrzeug mitzunehmen, egal ob jetzt Sharan, Vito oder nur ein Polo.
Um die Sache mit dem Fahrzeugschein mal zu erklären: Darin ist nur genannt, um genau zu sein unter Ziffer 12, wieviele Sitzplätze das Fahrzeug besitzt. Das heißt aber nicht, dass nur soviel Personen transportiert werden dürfen.
Was die 9 Personen angeht die jemand genannt hat, das hat damit auch nichts zu tun. Das was derjenige meint, betrifft ebenfalls die Sitzplätze. Die Fahrerlaubnisklasse B (oder auch die alte Klasse 3), berechtigen dich dazu Kraftfahrzeuge bis zu 3,5t zGM und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz zu fahren. Ist alles Fahrerlaubnisrecht, hat mit den 6 Leuten nicht viel zu tun.
Als nächstes die zulässige Gesamtmasse(zGM) an sich. Die dürfte aber im Fall des Transports von "nur" 6 Personen auch noch nicht überschritten sein. Erst wenn den Kofferaum noch mit Gepäck voll hast, kommst in Grenzbereich (so ists zumiondest bei meinem Polo). Also haste hier kein Verstoß.
Dann beginn ich jetzt mal mit den Paragraphen der StVO:
Zunächst mal der §21 StVO - Personenbeförderung. Da steht auch nix drin, von wegen das man nur so viele Personen mitnehmen darf, wie Sitze vorhanden sind.
§21a StVO regelt die Anschnallpflicht. Da wiederum steht auch nur, das die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt werden müssen. Und vorgeschrieben sind sie nun mal an jedem Sitz. D.h. wenn alle Personen auf den eingetragenen Sitzen angeschnallt sind, dann kann hie rauch kein Verstoß vorliegen. In dem Zusammenhang noch kurz fürn Froschkoenig: Bei dir kostets 30€ und die Polizei in Ulm, bzw. ganz BW, kassiert nie direkt ab, da bekommste immer Post nach Hause. Die Bayern kassieren vor Ort
Kommen wir jetzt zu dem Teil der auch nicht gefallen wird, da sich schon der ein oder andere Hoffnung gemacht hat, das er jetzt legal zu sechst Auto fahren darf:
In der StVO gibt es einen Auffangtatbestand, der sich um das kümmert, was nicht in speziellen Paragraphen geregelt ist. Das wär der §23 (1) StVO - sonstige Pflichten des Fahrzeugführers.
In dem steht, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, das seine Sicht und Gehör nicht durch Besetzung, Ladung, [....] beeinträchitigt werden. Er muss außerdem dafür sorgen, dass des Fahrzeug, die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig ist und das die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung und die Besetzung nicht leidet.
Diese Verkehrssicherheit ist beeinträchtigt, wenn durch Steigerung der normalen von dem Fahrzeug an sich grundsätzlich ausgehenden möglichen Gefahr der Eintritt einer konkreten Gefahr für andere, auch für beförderte Personen, wahrscheinlicher wird.
Das heißt wenn man jemand z.B. im Kofferaum mitnimmt, steigt die Gefahr, das sich diese Person verletzt, da sie durch keine Rückhalteeinrichtungen gesichert ist. Das ist dann zwar kein Verstoß gegen §21a StVO wegen dem Gurt, aber wohl gegen §23 (1) StVO.
Was bleibt noch zu sagen....
Wenn jemand stirbt bei nem Autounfall und man selbst Hauptunfallverursacher ist, haste immer nen Problem: §222 StGB - fahrlässige Tötung.
Und wer jetzt noch meint, die "Bullen" können da garnix machen, der soll weiterhin mit zuviel Personen an Bord fahren
Ansonsten hoff ich das ich helfen konnte.
Ich wurde vom Glück verfolgt, doch ich war schneller!!!
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Jumbo84 - 41
Profi
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Dabei seit 06.2004
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Geschrieben am: 06.07.2005 um 15:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.07.2005 um 15:54 Uhr
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Zitat: Weiss von euch einer was für eine strafe man dann bekommt
Wurdest du von der Polizei angehalten? Wenn ja, müsstest du wissen wie hoch die Strafe wird.
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