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Forum / Politik und Wirtschaft
Todesstrafe

DerGeneral - 38
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 14:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.08.2009 um 14:29 Uhr
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Zitat von LastOrder: es sagt ja niemand was dagegen, dass für manche Verbrechen der Freiheitsentzug wirklich erhöht werden sollte und auch eine Verwahrung bis ans Lebensende in Betracht gezogen werden sollte...aber dieses Stammtischgebrülle von wegen "Eiern ab!" ist einfach nur primitiv und unserer angeblich aufgeklärten Gesellschaft nicht mehr würdig.
Denkt ihr auch dran dass die Todesstrafe nicht nur für Kinderschänder gelten würde sondern auch für "normale" Mörder?
Und dass diese Strafe dann tatsächlich instrumentalisiert werden kann um ungeliebte Konkurrenten aus dem Weg zu räumen und das nicht nur im politischen Umfeld?
Das Argument mit dem Geld ist einfach nur armselig...ich sag es nochmal...ich möchte nicht dass von meinen Steuern Menschen umgebracht werden!
Und zum Thema "wenn du Kinder hättest...", "was wäre wenns dir passiert..."...klar würde ich da Zeter und Mordio schreien und den Kerl am liebsten aufknüpfen wollen...aber Rache der Betroffenen darf einfach nie die Basis für ein Urteil vor Gericht werden...sonst kriegen wir hier ganz schnell Blutfehden und dergleichen...
Sorry, aber eine "Verwahrung bis zum Lebensende" sollte nicht nur "in Betracht gezogen" werden, sondern in Deutschland zur Regel im Umgang mit gefährlichen, stark rückfallgefährdeten Sexualstraftätern werden. Vor kurzem wurde eine 16-jährige von einem "mehrfach vorbestraften" Sexualtäter in ein Maisfeld gezerrt, vergewaltigt, mit 20 Messerstichen schwerstens verletzt und anschließend mit Benzin übergossen. Nur mit Glück überlebte das Mädchen. Und warum das Ganze? Weil der BGH im speziellen Fall eine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt hat, obwohl die damals zuständige Staatsanwaltschaft in Göttingen sogar Rückendeckung vom Generalstaatsanwalt bekommen hatte. Und dann wurde Anfang August vom Landgericht Regensburg zum ersten Mal nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen einen Mann verhängt, der im Alter von 17 Jahren eine Joggerin vergewaltigt und ermordet hatte. Zum ersten Mal? Leider zeigt sich einmal, dass unser Justizsystem alles andere als rechtssicher agiert, wenn eine Sicherungsverwahrung nur für Täter in Betracht kommt, die zu mehr als sieben Jahre Jugendstrafe verurteilt wurden. Aber nicht jeder Vergewaltiger erhält sieben Jahre Jugendstrafe!
Natürlich ist dieses "schneidet ihnen die Eier ab" und "hängt sie an den nächsten Baum" primitives Gerede, aber machen wir uns doch nichts vor: Warum kommt es zu solchen Parolen? Weil es offensichtlich in der Bevölkerung (und bei Leibe nicht nur an den Stammtischen dieses Landes) ein Gefühl gibt, dass der Staat im Umgang mit dieses Sexualstraftätern leichtfertig und verantwortungslos umgeht. Und vor allem die Eltern von Betroffenen können davon ein trauriges Lied singen...
GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!
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Ignat - 35
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 14:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.08.2009 um 14:29 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von softmacho: Zitat von Ignat:
Meine Frage. Ist solch ein Strafmaß gerechtfertigt? Und jetzt sollten bitte keine Tier-Fetischisten von der PETA antworten.
Die Frage ist: darf man/sollte man Gerichtsurteile überhaupt vergleichen !?
Hier gibt es bestimmt sehr viele Bsp. die anhand den Strafen ungerecht erscheinen mögen.
Leider kennst weder du noch ich die Details dieser Verfahren. Es wäre sehr interessant zu wissen wie es zu diesen Urteilen kam. (Jungendstrafrecht Ja/Nein, Beweislage usw.)
In was ich dir Recht gebe, ist die "zu milde" Bestrafung von Sexualstraftätern.
Meinetwegen soll ein Vergewaltiger ohne lange Verhandlung für den Rest seines Lebens hinter Gitter bleiben.
Aber wie sieht es aus wenn der Täter selbst noch ein Kind ist !? Da hätte ich im Moment noch keine Antwort.
Eben, darum gehts: Man sollte ohne ausreichendes Hintergrundwissen keine Urteile vergleichen. Das ist eine Argumentation die nicht funktioniert, vor allem weil es ein wunderbares Mittel ist um zu manipulieren. man nehme einen Extremfall von der einen Seite, einen Extremfall von der anderen Seite und so hat man ein wunderbares MIttel um seinen Standpunkt zu vertreten und viele Leute denken dann das ist der Normalzustand. Vergleich von EInzelfällen ist meist sinnlos - zumindest in meinen Augen.
Softmacho: Dein Satz "Meinetwegen soll ein Vergewaltiger ohne lange Verhandlung für den Rest seines Lebens hinter Gitter bleiben" enttäuscht mcih nebenbei doch sehr..
Dann argumentiere ich eben so:
§ 177 Stgb - je nach Härtefall eine maximale Strafe von 5 Jahren, bzw. nicht unter 5 Jahren.
§ 178 Stgb - mit Todesfolge nicht unter 10 Jahre.
So etwas ist für mich insgesamt zu Milde!
Daher ist es auch für mich nicht verwunderlich, wenn die Bevölkerung sich immer wieder darüber empört, wenn solche Täter nach einer relativ kurzen Zeit aus den Gefängnissen kommen.
Irgendjemand hat das mal zu mir gesagt, und immer wieder muss ich feststellen, dass es sogar stimmt: "In Deutschland ist das Leben eines Hundes mehr Wert, als das eines Kindes."
Ein kluger Mann widerspricht nie einer Frau. Er wartet, bis Sie es selbst tut.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 16:16 Uhr
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Zitat von Ignat: Zu genau diesem Fall habe ich nicht das gesamte Urteil vorliegen, aber so etwas wird meistens auch nicht im Internet komplett veröffentlicht, wenn es überhaupt im Internet veröffentlicht wird.
Egal ob ich nun die gesamten Umstände nicht kenne, aber Missbrauch ist Missbrauch.
Die Urteile sind immer zur Veröffentlichung gedacht. Es gibt spezielle Datenbanken im Internet, meist kostenpflichtig, die das komplette Urteil veröffentlichen.
Missbrauch ist eben nicht gleich Missbrauch. Das Strafgesetzbuch unterscheidet da sehr genau. So wie bei einem toten Opfer genau unterschieden werden muss, ob es nun ein Mord oder ein Totschlag war, so ist auch ein Missbrauch nicht immer gleich zu bewerten. Es macht ja schon einen Unterschied, ob der Täter aus dem näheren Umfeld des Kindes ist oder nicht. War er etwa Fußballtrainer, Lehrer oder Zeltlagerbetreuer, dann verletzt er nebenbei noch seine Fürsorgepflicht, was er nicht tut, wenn er das Kind bspw. nicht kennt und "nur" von der Straße in sein Auto zerrt.
Wie bereits geschrieben, zweifle ich nicht daran, dass auch Richter manchmal Fehler machen. Doch oftmals weiden die Medien bestimmte Fälle zu ihrem Nutzen aus, ohne dass dabei die genauen Hintergründe erörtert werden, wie das vor Gericht getan wurde. Ich möchte nicht wissen, wie man sich fühlt, wenn man unschuldig ist, aber von der BILD als Kinderschänder mit Bild dargestellt wird.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 16:19 Uhr
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Zitat von softmacho: Meinetwegen soll ein Vergewaltiger ohne lange Verhandlung für den Rest seines Lebens hinter Gitter bleiben.
Das ist nicht besser als der Ruf nach Todesstrafe. Damit nimmst du jedem Verdächtigen die Chance auf einen fairen Prozess. Man kann also ähnlich den Hexenprozessen im Mittelalter, jeden beliebigen Menschen beschuldigen, sodass dieser hinter Gitter wandert, ohne, dass das Verbrechen aufgeklärt wird.
Du solltest bedenken: Nicht jeden, den die Polizei festnimmt, ist schuldig.
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softmacho - 44
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 16:24 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von softmacho: Meinetwegen soll ein Vergewaltiger ohne lange Verhandlung für den Rest seines Lebens hinter Gitter bleiben.
Das ist nicht besser als der Ruf nach Todesstrafe. Damit nimmst du jedem Verdächtigen die Chance auf einen fairen Prozess. Man kann also ähnlich den Hexenprozessen im Mittelalter, jeden beliebigen Menschen beschuldigen, sodass dieser hinter Gitter wandert, ohne, dass das Verbrechen aufgeklärt wird.
Du solltest bedenken: Nicht jeden, den die Polizei festnimmt, ist schuldig.
Zitat von softmacho: Zitat von Biebe_666: Zitat von softmacho: [
gleich enttäuscht ?
Warum denn ?
Wegen "ohne lange Verhandlung" ?
Das hinterliess bei mir nen etwas faden "Scheiss auf die Hintergründe und Scheiss auf einen fairen Prozess" Beigeschmack. Aber nix für ungut^^
Nene,
so war dass nicht gemeint.
Gerade Hintergründe sind ja in einem Prozess wichtig.
Ich meinte eher die Geschwindigkeit in der eine Ermittlung/Verurteilung geschieht.
Haaaaaalt !
Reloaded.
Wurde von mir bereits klargestellt.
Schmerz ist Schwäche die den Körper verlässt !
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 16:24 Uhr
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Zitat von Ignat: Dann argumentiere ich eben so:
§ 177 Stgb - je nach Härtefall eine maximale Strafe von 5 Jahren, bzw. nicht unter 5 Jahren.
§ 178 Stgb - mit Todesfolge nicht unter 10 Jahre.
So etwas ist für mich insgesamt zu Milde!
Ich dachte du redest von Kindern? Dafür wären dann aber §176 StGB sowie §179 StGB eher geeignet. Dafür muss das Kind nicht tot sein. An sonsten wird der Mord an dem Kind (Befridigung des Sexualtriebs lässt eindeutig auf Mord schließen) ebenfalls noch anhängig.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 16:27 Uhr
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Zitat von softmacho: Haaaaaalt !
Reloaded.
Wurde von mir bereits klargestellt. 
Sorry, hatte ich übersehen.
Es wird ja allgemein bemängelt, dass bei Strafsachen eine Verurteilung viel zu lange dauert und der Effekt verloren geht. Soweit mir bekannt liegt das vielfach an der hohen Arbeitsbelastung der Richter.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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bianca08 - 40
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 16:28 Uhr
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Ich bin auch nicht für die Todesstrafe da es den Tätern wirklich einfach gemacht wird!
Aber ich finde unser Strafen in deutschland lächerlich!
Da wär ich für die einführung von follterung geraden bei Kinderschändern!
Verstetzt euch doch mal in die lage der Kinder was müssen die für todesangst,qualen und schmerzen erleiden????!!!!
Mir wird schlecht bei dem gedanken
Da wird das leben einer ganzen Familie auf einen schlag zerstört.
Und was bekommt so ein Arschloch bei einer Verurteilung? Nicht viel der kommt irgenwann wieder raus fängt vielleicht sein leben von vorn an aber das der Familien ist fürimmer zerstört!
Ist das gerecht??? Ich finde nicht!!!
Gnade dem Gott wenn ich so einen in die finger bekommen würde!!!!
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marci9494 - 30
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 16:31 Uhr
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Man sollte sie bei uns auch einführen aber noch gleich jemand die todesstrafe aufhängen
ich denke des wird viele verbrecher abschrecken
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softmacho - 44
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 16:35 Uhr
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Zitat von Ignat:
Dann argumentiere ich eben so:
§ 177 Stgb - je nach Härtefall eine maximale Strafe von 5 Jahren, bzw. nicht unter 5 Jahren.
§ 178 Stgb - mit Todesfolge nicht unter 10 Jahre.
So etwas ist für mich insgesamt zu Milde!
Daher ist es auch für mich nicht verwunderlich, wenn die Bevölkerung sich immer wieder darüber empört, wenn solche Täter nach einer relativ kurzen Zeit aus den Gefängnissen kommen.
Irgendjemand hat das mal zu mir gesagt, und immer wieder muss ich feststellen, dass es sogar stimmt: "In Deutschland ist das Leben eines Hundes mehr Wert, als das eines Kindes."
Ich sehe es ähnlich wie du:
Mir sind die Strafen auch zu milde. Vor allem bei Sexualverbrechen, da hier mit höherer Rückfallquote zu rechnen ist.
Der Vergleich mit dem Hund und dem Kind, hinkt meiner Meinung nach !
Man kann eben nicht alles über einen Kamm scheren, es ist jede Straftat individuell zu betrachten.
Es spielen viele Faktoren eine Rolle, eben nicht NUR beschränkt auf Tat und Urteil.
Schmerz ist Schwäche die den Körper verlässt !
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softmacho - 44
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 16:39 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von softmacho: Haaaaaalt !
Reloaded.
Wurde von mir bereits klargestellt. 
Sorry, hatte ich übersehen.
Es wird ja allgemein bemängelt, dass bei Strafsachen eine Verurteilung viel zu lange dauert und der Effekt verloren geht. Soweit mir bekannt liegt das vielfach an der hohen Arbeitsbelastung der Richter.
mea culpa.
Ich hätte mich anders ausdrücken sollen. 
Ja stimmt es wird in vielen Fällen bemängelt. Es liegt viel an den Richtern, doch denke ich auch an den Ermittlungen die lange andauern.
Schmerz ist Schwäche die den Körper verlässt !
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 17:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.08.2009 um 17:10 Uhr
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Zitat von bianca08: Gnade dem Gott wenn ich so einen in die finger bekommen würde!!!!
Du forderst härtere Strafen für Menschen mit innerem Zwang, kannst dich aber selbst nicht unter Kontrolle halten? Ganz toll! Solche schwachsinnigen Argumente lieben wir hier..
edit: Wenn man in seinem Status jedem mitteilen muss, dass man die 'Happy Tree Friends' lustig findet, untermauert das nur das Zweifelhafte...
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 17:11 Uhr
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Zitat von softmacho: Der Vergleich mit dem Hund und dem Kind, hinkt meiner Meinung nach !
Man kann eben nicht alles über einen Kamm scheren, es ist jede Straftat individuell zu betrachten.
Es spielen viele Faktoren eine Rolle, eben nicht NUR beschränkt auf Tat und Urteil.
Ich denke auch, dass ein solcher Vergleich nur Unwissen offenlegt. Dafür müsste man zumindest gewisse Urteile vorlegen können, die das untermauern. Bisher konnte mir aber keiner vollständige Urteilsbegründungen liefern, über die wir diskutieren könnten.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 18:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.08.2009 um 18:13 Uhr
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Zitat von DerGeneral:
Natürlich ist dieses "schneidet ihnen die Eier ab" und "hängt sie an den nächsten Baum" primitives Gerede, aber machen wir uns doch nichts vor: Warum kommt es zu solchen Parolen? Weil es offensichtlich in der Bevölkerung (und bei Leibe nicht nur an den Stammtischen dieses Landes) ein Gefühl gibt, dass der Staat im Umgang mit dieses Sexualstraftätern leichtfertig und verantwortungslos umgeht. Und vor allem die Eltern von Betroffenen können davon ein trauriges Lied singen...
Nebenbei: Was Opfer und Angehörige denken spielt im Grunde keine Rolle. Das hatten wir schon oft. Natürlich gibt es schlimme Fälle von Rückfällen, aber das ist bei weitem nicht nur bei Vergewaltigern und Kinderschändern so. Und die ewigen Einzelfälle und Fehlurteile als Beispiel bringen einfach nichts. Diese sprechen im Grunde nicht für das System, das ist ja das große Problem am Ganzen.
Auf der einen Seite haben wir ein System dass den Menschen eine zweite Chance Einräumen will und auf der anderen Seite die Fehlurteile und dadurch resultierende grausame Verbrechen.
Es gibt dummerweise keine KOmplettlösung, wir sollten uns jedoch davor hüten wegen Einzelfällen auf das gesamte System zu schliessen. Und wie sollten uns auch davor hüten, lieber General, ich kann mich noch vor nen Post vor ein paar Tagen erinnern Menschen vorschnell als Verbrecher hinzustellen und Ihnen Freiheit absprechen zu wollen bzw. weniger Rechte als anderen zusprechen zu wollen. Das wäre fatal.
Zitat von bianca08: [...]
Da wär ich für die einführung von follterung geraden bei Kinderschändern!
[...]
Mir wird schlecht bei dem gedanken
Mir wird schlecht bei deinen Gedanken.
Ach übrigens, Leute ich finde wir kommen fast zu sehr vom Thema ab.
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DerGeneral - 38
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 23:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.08.2009 um 23:28 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von DerGeneral:
Natürlich ist dieses "schneidet ihnen die Eier ab" und "hängt sie an den nächsten Baum" primitives Gerede, aber machen wir uns doch nichts vor: Warum kommt es zu solchen Parolen? Weil es offensichtlich in der Bevölkerung (und bei Leibe nicht nur an den Stammtischen dieses Landes) ein Gefühl gibt, dass der Staat im Umgang mit dieses Sexualstraftätern leichtfertig und verantwortungslos umgeht. Und vor allem die Eltern von Betroffenen können davon ein trauriges Lied singen...
Nebenbei: Was Opfer und Angehörige denken spielt im Grunde keine Rolle. Das hatten wir schon oft. Natürlich gibt es schlimme Fälle von Rückfällen, aber das ist bei weitem nicht nur bei Vergewaltigern und Kinderschändern so. Und die ewigen Einzelfälle und Fehlurteile als Beispiel bringen einfach nichts. Diese sprechen im Grunde nicht für das System, das ist ja das große Problem am Ganzen.
Auf der einen Seite haben wir ein System dass den Menschen eine zweite Chance Einräumen will und auf der anderen Seite die Fehlurteile und dadurch resultierende grausame Verbrechen.
Es gibt dummerweise keine KOmplettlösung, wir sollten uns jedoch davor hüten wegen Einzelfällen auf das gesamte System zu schliessen. Und wie sollten uns auch davor hüten, lieber General, ich kann mich noch vor nen Post vor ein paar Tagen erinnern Menschen vorschnell als Verbrecher hinzustellen und Ihnen Freiheit absprechen zu wollen bzw. weniger Rechte als anderen zusprechen zu wollen. Das wäre fatal.
Zitat von bianca08: [...]
Da wär ich für die einführung von follterung geraden bei Kinderschändern!
[...]
Mir wird schlecht bei dem gedanken
Mir wird schlecht bei deinen Gedanken.
Ach übrigens, Leute ich finde wir kommen fast zu sehr vom Thema ab.
"Nebenbei: Was Opfer und Angehörige denken spielt im Grunde keine Rolle. Das hatten wir schon oft." -> Das sagt sich aus der Perspektive eines Laberers sehr einfach...
Nebenbei: Das ist genau das, was Ralf Dahrendorf damas als diese Mischung aus theoretischer Humanität und praktischer Unmenschlichkeit beschrieben hat. Die Aussage von oben zeigt einen Mangel an Mitleid und Empathie und eine Kaltherzigkeit ersten Ranges. Zu behaupten, dass es völlig egal sei, was die Mutter eines ermordeten Mädchens denkt, ist eine absolute Geschmack- und Ehrlosigkeit.
Und komme mir jetzt nicht wieder mit diesem "im juristischen Sinn"! Du bist kein Jurist und ich bin auch keiner....aber man muss nicht in jedem Thema diese Laberei ausführen...
GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!
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