TooTall - 34
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Geschrieben am: 16.08.2009 um 13:54 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von Crcssnn: Was man sich nur privat zu schreiben traut:
Solche Kandidaten kenn ich auch. Dieses Pack droht einem dann meist gleich Schläge an.
Finde es schade, dass TU diese Idioten nicht stärker im Griff hat. Mancher wäre ein eindeutiger Fall für die Staatsanwaltschaft.
mancher wäre ein eindeutiger Fall für die Grundschule, nen guten Psychologen und etwas mehr Erziehung durch die Eltern -.-"
ich glaube ausnahmslos jeder der hier gegen die Todesstrafe argumentiert wird oder würde schon via PM "angegriffen"...
Legi, intellexi, condemnavi...!
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Crcssnn
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Geschrieben am: 16.08.2009 um 14:01 Uhr
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Zitat von Cymru: Solche Kandidaten kenn ich auch. Dieses Pack droht einem dann meist gleich Schläge an.
Finde es schade, dass TU diese Idioten nicht stärker im Griff hat. Mancher wäre ein eindeutiger Fall für die Staatsanwaltschaft.
Da kann ich im allgemeinen noch ganz gut drüberstehen. Was ich viel peinlicher finde, ist, dass diese Personen sich das nicht in aller Öffentlichkeit zu schreiben trauen. Von den Inhalten der Gruppen ganz zu schweigen. TU hat da leider keine allzugroße Handhabe, man müsste quasi gleich zur Polizei gehen.
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Crcssnn
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Geschrieben am: 16.08.2009 um 14:12 Uhr
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Zitat von Ignat: Meine Frage. Ist solch ein Strafmaß gerechtfertigt?
Das Problem im Jugendstrafrecht ist meiner Ansicht nach, dass es einfach nicht konsequent geug angewandt wird. Das Strafmaß, welches angewandt werden könnte, ist vorhanden. Aus diesem Grunde sind alle Vorstöße, des Jugendstrafrecht zu verschärfen, im Grunde irgendwas zwischen Unwissenheit und Populismus.
Das Jugendstafrecht steht zwar in ersten Linie dafür, die Jugendlichen "zu erziehen", allerdings sollten auch die Richter davon absehen, zum Beispiel bei notorischen Wiederholungstätern, die Strafe wegen falsch verstandener Milde allzu lachs auszulegen.
Was sich die Richter hier im einzelnen dachten, kann ich nicht beurteilen.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 16.08.2009 um 14:17 Uhr
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Zitat von Crcssnn: TU hat da leider keine allzugroße Handhabe, man müsste quasi gleich zur Polizei gehen.
Ohne Daten über die Person ist eine Anzeige allerdings recht schwierig durchzuführen. Ansonsten hätte ich das längst getan...
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Ignat - 35
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 00:49 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von Ignat: Vier deutsche Jugendliche foltern, misshandeln und vergewaltigen einen 12 jährigen Jungen. Er überlebt diese Tortur mir schwersten Verletzungen.
Der Haupttäter bekommt 3 1/2 Jahre Freiheitsentzug, der 2. bekommt 2 Jahre, die letzten beiden nur noch 1 Jahr und 7 Monate auf Bewährung.
Meine Frage. Ist solch ein Strafmaß gerechtfertigt? Und jetzt sollten bitte keine Tier-Fetischisten von der PETA antworten.
Hast du das entsprechende Urteil vorliegen?
Ich bezweifle keinesfalls, dass es Fehlurteile gibt. Jedes System, das mit Menschen bestückt ist, wird Fehler machen. Dennoch glaube ich, dass die Medien so manchen Prozess aufbauschen, sodass das Urteil am Ende recht milde oder gar lächerlich für den Zeitungsleser wirken muss, da er ja die richtigen Umstände nicht kennt.
Um ein Urteil zu kritisieren muss dir also die komplette Urteilsbegründung vorliegen. Presseberichte oder Zeitungsartikel reichen nicht, da dort nie die konkreten Gründe ausformuliert werden.
Wer Ungerechtigkeit wittert, ohne das Urteil gelesen zu haben, lässt sich lediglich von den Medien instrumentalisieren, mehr nicht.
Zu genau diesem Fall habe ich nicht das gesamte Urteil vorliegen, aber so etwas wird meistens auch nicht im Internet komplett veröffentlicht, wenn es überhaupt im Internet veröffentlicht wird. Aber wenn du "Kindesmissbrauch" nur einmal googlest, dann wirst du feststellen, dass das Strafmaß 3 bis 5 Jahre Gang und Gebe ist. Egal ob Wiederholungstäter, oder Ersttäter. Das ist eindeutig zu milde. Egal ob ich nun die gesamten Umstände nicht kenne, aber Missbrauch ist Missbrauch.
Ein kluger Mann widerspricht nie einer Frau. Er wartet, bis Sie es selbst tut.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 11:22 Uhr
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Zitat von TooTall: Zitat von Cymru: Zitat von Crcssnn: Was man sich nur privat zu schreiben traut:
Solche Kandidaten kenn ich auch. Dieses Pack droht einem dann meist gleich Schläge an.
Finde es schade, dass TU diese Idioten nicht stärker im Griff hat. Mancher wäre ein eindeutiger Fall für die Staatsanwaltschaft.
mancher wäre ein eindeutiger Fall für die Grundschule, nen guten Psychologen und etwas mehr Erziehung durch die Eltern -.-"
ich glaube ausnahmslos jeder der hier gegen die Todesstrafe argumentiert wird oder würde schon via PM "angegriffen"...
Ohja.....mir wurden auch schon Schläge und sogar Mord angedroht und ich wurde als Kinderschänderfreund hingestellt, sogar auch als Kinderschänder selbst. naja, was wäre die Welt ohne Gehirnlose?
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LastOrder - 41
Experte
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 11:39 Uhr
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das ist ja das bittere...diese strikte schwarz-weiß-sicht...wer nicht für die todesstrafe ist ist automatisch ein freund der verbrecher...lächerlich sowas...
Tá mo bhríste trí thine!!!
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softmacho - 44
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 11:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.08.2009 um 11:46 Uhr
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Zitat von Ignat:
Meine Frage. Ist solch ein Strafmaß gerechtfertigt? Und jetzt sollten bitte keine Tier-Fetischisten von der PETA antworten.
Die Frage ist: darf man/sollte man Gerichtsurteile überhaupt vergleichen !?
Hier gibt es bestimmt sehr viele Bsp. die anhand den Strafen ungerecht erscheinen mögen.
Leider kennst weder du noch ich die Details dieser Verfahren. Es wäre sehr interessant zu wissen wie es zu diesen Urteilen kam. (Jungendstrafrecht Ja/Nein, Beweislage usw.)
In was ich dir Recht gebe, ist die "zu milde" Bestrafung von Sexualstraftätern.
Meinetwegen soll ein Vergewaltiger ohne lange Verhandlung für den Rest seines Lebens hinter Gitter bleiben.
Aber wie sieht es aus wenn der Täter selbst noch ein Kind ist !? Da hätte ich im Moment noch keine Antwort.
Schmerz ist Schwäche die den Körper verlässt !
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 12:17 Uhr
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Zitat von softmacho: Zitat von Ignat:
Meine Frage. Ist solch ein Strafmaß gerechtfertigt? Und jetzt sollten bitte keine Tier-Fetischisten von der PETA antworten.
Die Frage ist: darf man/sollte man Gerichtsurteile überhaupt vergleichen !?
Hier gibt es bestimmt sehr viele Bsp. die anhand den Strafen ungerecht erscheinen mögen.
Leider kennst weder du noch ich die Details dieser Verfahren. Es wäre sehr interessant zu wissen wie es zu diesen Urteilen kam. (Jungendstrafrecht Ja/Nein, Beweislage usw.)
In was ich dir Recht gebe, ist die "zu milde" Bestrafung von Sexualstraftätern.
Meinetwegen soll ein Vergewaltiger ohne lange Verhandlung für den Rest seines Lebens hinter Gitter bleiben.
Aber wie sieht es aus wenn der Täter selbst noch ein Kind ist !? Da hätte ich im Moment noch keine Antwort.
Eben, darum gehts: Man sollte ohne ausreichendes Hintergrundwissen keine Urteile vergleichen. Das ist eine Argumentation die nicht funktioniert, vor allem weil es ein wunderbares Mittel ist um zu manipulieren. man nehme einen Extremfall von der einen Seite, einen Extremfall von der anderen Seite und so hat man ein wunderbares MIttel um seinen Standpunkt zu vertreten und viele Leute denken dann das ist der Normalzustand. Vergleich von EInzelfällen ist meist sinnlos - zumindest in meinen Augen.
Softmacho: Dein Satz "Meinetwegen soll ein Vergewaltiger ohne lange Verhandlung für den Rest seines Lebens hinter Gitter bleiben" enttäuscht mcih nebenbei doch sehr..
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 12:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.08.2009 um 12:31 Uhr
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Zitat von LastOrder: das ist ja das bittere...diese strikte schwarz-weiß-sicht...wer nicht für die todesstrafe ist ist automatisch ein freund der verbrecher...lächerlich sowas...
Seh ich genauso. Und aufgrund dieser Schwarzweiss-Sicht wird dann auch gleich mal -wie man hier im Forum schon oft lesen musste- aus einem völlig unschuldigen -aber pädophilen- Menschen ein Verbrecher.
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softmacho - 44
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 13:12 Uhr
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Zitat von Biebe_666:
Softmacho: Dein Satz "Meinetwegen soll ein Vergewaltiger ohne lange Verhandlung für den Rest seines Lebens hinter Gitter bleiben" enttäuscht mcih nebenbei doch sehr..
gleich enttäuscht ?
Warum denn ?
Wegen "ohne lange Verhandlung" ?
Schmerz ist Schwäche die den Körper verlässt !
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imarco - 31
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 13:14 Uhr
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kein plan um was es grad geht aber ich find todesstrafe im gegen zug gegen mord in ordnung aber nur wenn der täter zu 100% fest steht..:)
Chillt EuEr lebN !! // Fußball
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 13:15 Uhr
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Zitat von softmacho: [
gleich enttäuscht ?
Warum denn ?
Wegen "ohne lange Verhandlung" ?
Das hinterliess bei mir nen etwas faden "Scheiss auf die Hintergründe und Scheiss auf einen fairen Prozess" Beigeschmack. Aber nix für ungut^^
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alex_1846_
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 13:17 Uhr
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Zitat von imarco: kein plan um was es grad geht aber ich find todesstrafe im gegen zug gegen mord in ordnung aber nur wenn der täter zu 100% fest steht..:)
Du hast auch ein Problem, oder?! Und dann noch ein Smiley hintendran...
Bayer 04
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softmacho - 44
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 13:54 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von softmacho: [
gleich enttäuscht ?
Warum denn ?
Wegen "ohne lange Verhandlung" ?
Das hinterliess bei mir nen etwas faden "Scheiss auf die Hintergründe und Scheiss auf einen fairen Prozess" Beigeschmack. Aber nix für ungut^^
Nene,
so war dass nicht gemeint.
Gerade Hintergründe sind ja in einem Prozess wichtig.
Ich meinte eher die Geschwindigkeit in der eine Ermittlung/Verurteilung geschieht.
Schmerz ist Schwäche die den Körper verlässt !
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