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Forum / Politik und Wirtschaft
Todesstrafe

Cymru - 35
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 13:25 Uhr
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Zitat von Tabsy: ich finde die todesstrafe voll berechtigt... es geht meiner meinung nich darum dass es eine strafe is... also ich würde solche leute dann schon noch aus purer bosheit mit den anderen in die dusche schicken... außerdem kommts auch auf die art der todesstrafe an wie sehr jemand leidet... ich find aber es geht mehr darum dass meiner meinung nach pädophilie keine psychische krankheit ist sondern die sexualität von extrem kranken schweinen...
Und da haben wir es: "aus purer bosheit".
Es sind einzig Rachegelüste die dich dazu treiben. So kann ein Staat sich aber nicht verhalten. Ein Strafe ist schließlich dafür gedacht, den Täter zum Nachdenken und zur Umkehr anzuregen, damit eine friedliche Gesellschaft funktionieren kann. Ein Staat kann sein Rechtswesen nicht auf Rache aufbauen. Er würde damit nur weitere Gewalt entfachen und Abstumpfung fördern.
Widersprichst du dir nicht? Du siehst Pädophilie nicht als psychische Krankheit, sprichst aber von "extrem kranken schweinen"?! Da steckt das Wörtchen "krank" mit drin!
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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DerGeneral - 38
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 13:29 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von MrRobot: Ähm, da gibt es doch nit viel zu definieren? Die Schuldfrage lautet: "Ist der Angeklagte schuldig oder nicht?" Oder auch: "Wer ist Schuld?"
Und darauf gibt es für mich nur eine Antwort: Der, der's getan hat, egal ob er nun nen psychischen Knacks hat, besoffen war, whatever.
Eben nicht nur. Schuld kann nur jemand sein, der sich in betreffender Situation nicht hätte anders verhalten können. Jemand kann schließlich nur für seine eigenen Entscheidungen bestraft werden. Sonst müsstest du auch jemanden bestrafen, der mit einer Pistole am Kopf dazu gebracht wird, einen anderen umzubringen.
Eine psychische Beinträchtigung kann die Schuldfrage eben damit beantworten, dass der Betroffene sich aufgrund eines inneren Zwanges nicht anders verhalten konnte.
Du solltest lernen, dass der Mensch keine Maschine ist, die sich exakt einordnen und klassifizieren lässt. Menschen sind verschieden und so muss jeder Einzelfall geprüft werden.
Der innere Zwang? Ich glaube nicht, dass man dies als Begründung für alle möglichen Verbrechen hernehmen kann. Ist ein Kinderschänder oder ein Sexualmörder wirklich schuldlos, wenn er nur vorgibt, von einem inneren Zwang geleitet worden zu sein? Kann man mit dieser Begründung vor die Eltern eines getöteten Kindes oder vor eine vergewaltigte Frau treten?
GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 13:34 Uhr
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Zitat von DerGeneral: Der innere Zwang? Ich glaube nicht, dass man dies als Begründung für alle möglichen Verbrechen hernehmen kann. Ist ein Kinderschänder oder ein Sexualmörder wirklich schuldlos, wenn er nur vorgibt, von einem inneren Zwang geleitet worden zu sein? Kann man mit dieser Begründung vor die Eltern eines getöteten Kindes oder vor eine vergewaltigte Frau treten?
Nun, der Täter selbst kann zwar allerhand behaupten, doch muss natürlich alles von Sachverständigen geprüft werden. Wie das im einzelnen von Statten geht, entzieht sich meiner Kentniss.
Komplett schuldlos werden sicher die wenigsten sein. Wie ich oben geschrieben habe: Der Mensch ist keine Maschine, die sich genau klassifizieren lässt. Es gibt feine Nuancen, die aber im Strafrecht einen enormen Ausschlag geben können.
Ob das Opfer eine bestimmte Begründung oder ein Urteil anerkennt, ist eine andere Frage. Man hört häufig davon, dass Opfer unzufrieden sind, was rein menschlich völlig verständlich ist. Dennoch haben wir im Gesellschaftsvertrag dem Staat das Gewaltmonopol übertragen. Und ein Staat muss so handeln, dass die Gemeinschaft möglichst friedlich zusammenleben kann. Er kann es sich nicht leisten, dass Rache und Selbstjustiz gefördert und begünstigt werden.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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DerGeneral - 38
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 13:42 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von DerGeneral: Der innere Zwang? Ich glaube nicht, dass man dies als Begründung für alle möglichen Verbrechen hernehmen kann. Ist ein Kinderschänder oder ein Sexualmörder wirklich schuldlos, wenn er nur vorgibt, von einem inneren Zwang geleitet worden zu sein? Kann man mit dieser Begründung vor die Eltern eines getöteten Kindes oder vor eine vergewaltigte Frau treten?
Nun, der Täter selbst kann zwar allerhand behaupten, doch muss natürlich alles von Sachverständigen geprüft werden. Wie das im einzelnen von Statten geht, entzieht sich meiner Kentniss.
Komplett schuldlos werden sicher die wenigsten sein. Wie ich oben geschrieben habe: Der Mensch ist keine Maschine, die sich genau klassifizieren lässt. Es gibt feine Nuancen, die aber im Strafrecht einen enormen Ausschlag geben können.
Ob das Opfer eine bestimmte Begründung oder ein Urteil anerkennt, ist eine andere Frage. Man hört häufig davon, dass Opfer unzufrieden sind, was rein menschlich völlig verständlich ist. Dennoch haben wir im Gesellschaftsvertrag dem Staat das Gewaltmonopol übertragen. Und ein Staat muss so handeln, dass die Gemeinschaft möglichst friedlich zusammenleben kann. Er kann es sich nicht leisten, dass Rache und Selbstjustiz gefördert und begünstigt werden.
Das Hauptproblem ist, dass in Deutschland eine zunehmende Konzentration auf die Täter stattfindet. Es wird nicht oder nur unzureichend hinterfragt, welche Folgen ein Verbrechen für das Opfer bzw. für dessen Angehörigen hat. Mittlerweile sind viele Psychologen oder Profiler zu der Erkenntnis gelangt, dass Sexualmörder oder Kinderschänder nicht heilbar sind, weshalb sie immer eine tickende Zeitbombe bleiben. Leider ist es in den letzten Jahren immer wieder zu tödlichen Fehlern unserer Justiz gekommen. Insbesondere die Tatsache, dass die meisten Triebtäter oft schon vorbestraft sind und trotzdem irgendwann aufgrund einer fehlenden Sicherungsverwahrung freikommen. Es muss endlich begriffen werden, dass eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung in solchen Fällen eine klare Option bleiben muss. Kinder, als das schützenwerteste Leben in unserer Gesellschaft, können nicht für unfähige Staatsanwälte oder fragwürdige psychologische Gutachten herhalten.
GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 13:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.08.2009 um 13:43 Uhr
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Zitat von Tyr666:
Siehst und genau wegen Deinem letzten Satz lohnt es sich gar nicht mit so einem Assi wie Dir zu disskutieren. Du übertreibst es komplett und nur weil ich für die Todesstrafe bin und ein bischen was ändern möchte heißt es noch lange nicht das es mir hier gefällt. Aber warum Antwort ich Dir überhaupts noch Du bist es gar nicht wert das ich noch Energie für Dich verschwende!
Ansichten der Gegenpartei überspitzt darszutellen ist eigentlich keineswegs ein asoziales MIttel in einer Diskussion und sollte die Gegenpartei -eigentlich- dazu verleiten Ihren Standpunkt genauer darzustellen.
Aber Deine Wenigkeit beklagt sich ja lieber über diese ach so schlimmen Stilmittel und greift selbst an mit Wörtern wie "Assi" und Sätzen wie"Du bist es nicht wert". Also wenn Du über mein Niveau klagst solltest Du Dich bitteschön nicht auf dem gleichen befinden.
SO, jetzt lassen wir aber mal diese Kinderspielchen. Bekomme ich eine Antwort auf die Frage "ab Wann" denn Deiner Meinung nach die Todesstrafe gerechtfertigt sein könnte, und in welcher Beziehung dazu Tathintergründe stehen?
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Poebbel - 35
Champion
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 13:44 Uhr
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Zitat von MrRobot: Zitat von Poebbel:
Aber es widerlegt das elendige "Verbrecher im Gefängnis kosten nur Geld, lieber gleich um die Ecke bringen"-Argument.
Naja, eigentlich ja nicht, weil du das nur einfach mal so behauptest, ohne Begründung..
Quellen gibt es einige in diesem Thread, die suche ich jetzt nicht alle nochmal raus.
Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?
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Tyr666 - 40
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 13:55 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von Tyr666:
Siehst und genau wegen Deinem letzten Satz lohnt es sich gar nicht mit so einem Assi wie Dir zu disskutieren. Du übertreibst es komplett und nur weil ich für die Todesstrafe bin und ein bischen was ändern möchte heißt es noch lange nicht das es mir hier gefällt. Aber warum Antwort ich Dir überhaupts noch Du bist es gar nicht wert das ich noch Energie für Dich verschwende!
Ansichten der Gegenpartei überspitzt darszutellen ist eigentlich keineswegs ein asoziales MIttel in einer Diskussion und sollte die Gegenpartei -eigentlich- dazu verleiten Ihren Standpunkt genauer darzustellen.
Aber Deine Wenigkeit beklagt sich ja lieber über diese ach so schlimmen Stilmittel und greift selbst an mit Wörtern wie "Assi" und Sätzen wie"Du bist es nicht wert". Also wenn Du über mein Niveau klagst solltest Du Dich bitteschön nicht auf dem gleichen befinden.
SO, jetzt lassen wir aber mal diese Kinderspielchen. Bekomme ich eine Antwort auf die Frage "ab Wann" denn Deiner Meinung nach die Todesstrafe gerechtfertigt sein könnte, und in welcher Beziehung dazu Tathintergründe stehen?
Das mit dem gleichen Niveau hab ich gemacht damit Du vielleicht merkst das Du es doch ein bischen übertrieben hast! Aber gut lassen wir das jetzt sein!
Und zum Thema Tathintergründe usw. hab ich das alles schon auf den vorherigen Seiten mehrmals erklärt!
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Tabsy - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 14:07 Uhr
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nein ich würde sie noch aus purer bosheit mit in die duschen schicken... des is doch die gerechte strafe für einen vergewaltiger... und danach der Tod zur abschreckung... der Tod ist doch das stärkste druckmittel das es gibt... es würde ja nicht nur die schon verurteilten davon abhalten ihre grausamen taten noch einmal zu tun sondern auch leute die einen hang zu manchen sachen haben vll doch noch davon abhalten wenn sie wüssten dass sie sterben müssten...
Außerdem:
1 toter Pädophiler = 1 toter Pädophiler
1 freigelassener Pädophiler = 1 totes kind noch 1 totes kind noch, noch...
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 14:09 Uhr
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Zitat von DerGeneral:
Das Hauptproblem ist, dass in Deutschland eine zunehmende Konzentration auf die Täter stattfindet. Es wird nicht oder nur unzureichend hinterfragt, welche Folgen ein Verbrechen für das Opfer bzw. für dessen Angehörigen hat. Mittlerweile sind viele Psychologen oder Profiler zu der Erkenntnis gelangt, dass Sexualmörder oder Kinderschänder nicht heilbar sind, weshalb sie immer eine tickende Zeitbombe bleiben. Leider ist es in den letzten Jahren immer wieder zu tödlichen Fehlern unserer Justiz gekommen. Insbesondere die Tatsache, dass die meisten Triebtäter oft schon vorbestraft sind und trotzdem irgendwann aufgrund einer fehlenden Sicherungsverwahrung freikommen. Es muss endlich begriffen werden, dass eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung in solchen Fällen eine klare Option bleiben muss. Kinder, als das schützenwerteste Leben in unserer Gesellschaft, können nicht für unfähige Staatsanwälte oder fragwürdige psychologische Gutachten herhalten.
So leids mir tut, aber doch. Sons können wir den Versuch eines menschlichen Strafvollzugs einkassieren und wieder zu steinigungen übergehen. Und nochwas, Wie sehr das Opfer gelitten hat, wie es verletzt wurde oder ähnliches hat ausschließlich eine Rolle für die Frage "Welche Straftat war es wie schwerwiegend" zu spielen. Und von dem moment an wird das Opfer uninteressant und es geht nunmal um den täter - hat er die Straftat begangen weil ihm langweilig war, oder weil er an geld wollte, oder hat er sie begangen weil er nichts zu fressen hat, kurz vorm verhungern war und aussichtslos gelebt hat, weil er n psychischen schatten hat, oder weil er es lustig findet leute zu quälen. So zumindest meine Meinung.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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DerGeneral - 38
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 14:19 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Zitat von DerGeneral:
Das Hauptproblem ist, dass in Deutschland eine zunehmende Konzentration auf die Täter stattfindet. Es wird nicht oder nur unzureichend hinterfragt, welche Folgen ein Verbrechen für das Opfer bzw. für dessen Angehörigen hat. Mittlerweile sind viele Psychologen oder Profiler zu der Erkenntnis gelangt, dass Sexualmörder oder Kinderschänder nicht heilbar sind, weshalb sie immer eine tickende Zeitbombe bleiben. Leider ist es in den letzten Jahren immer wieder zu tödlichen Fehlern unserer Justiz gekommen. Insbesondere die Tatsache, dass die meisten Triebtäter oft schon vorbestraft sind und trotzdem irgendwann aufgrund einer fehlenden Sicherungsverwahrung freikommen. Es muss endlich begriffen werden, dass eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung in solchen Fällen eine klare Option bleiben muss. Kinder, als das schützenwerteste Leben in unserer Gesellschaft, können nicht für unfähige Staatsanwälte oder fragwürdige psychologische Gutachten herhalten.
So leids mir tut, aber doch. Sons können wir den Versuch eines menschlichen Strafvollzugs einkassieren und wieder zu steinigungen übergehen. Und nochwas, Wie sehr das Opfer gelitten hat, wie es verletzt wurde oder ähnliches hat ausschließlich eine Rolle für die Frage "Welche Straftat war es wie schwerwiegend" zu spielen. Und von dem moment an wird das Opfer uninteressant und es geht nunmal um den täter - hat er die Straftat begangen weil ihm langweilig war, oder weil er an geld wollte, oder hat er sie begangen weil er nichts zu fressen hat, kurz vorm verhungern war und aussichtslos gelebt hat, weil er n psychischen schatten hat, oder weil er es lustig findet leute zu quälen. So zumindest meine Meinung.
Ein menschlicher Strafvollzug ist für unmenschliche Kinderschänder nicht möglich. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, einem Mörder hinter Gitter ein möglichst angenehmes Leben zu bereiten, sondern alle potenziellen Opfer vor einem Vebrechen zu schützen. Darüberhinaus halte ich deine obigen, weitgehend emotionslosen Schilderungen für äußerst fragwürdig. Vielleicht möchtest du dich einmal mit der Mutter der 9-jähigen Corinna unterhalten, deren geistig behinderte Tochter zuerst missbraucht und dann in einem Müllsack entsorgt wurde oder mit den Eltern von Tobias aus Weil im Schönbuch, deren Sohn mit unzähligen Messerstichen geschlachtet wurde. Im Zusammenhang mit Kindermördern von einem menschlichen Vollzug zu sprechen, ist völlig absurd und deplatziert.
GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!
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LastOrder - 41
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 14:21 Uhr
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Zitat von Tabsy: nein ich würde sie noch aus purer bosheit mit in die duschen schicken... des is doch die gerechte strafe für einen vergewaltiger... und danach der Tod zur abschreckung... der Tod ist doch das stärkste druckmittel das es gibt... es würde ja nicht nur die schon verurteilten davon abhalten ihre grausamen taten noch einmal zu tun sondern auch leute die einen hang zu manchen sachen haben vll doch noch davon abhalten wenn sie wüssten dass sie sterben müssten...
Außerdem:
1 toter Pädophiler = 1 toter Pädophiler
1 freigelassener Pädophiler = 1 totes kind noch 1 totes kind noch, noch...
*gähn* in den USA gibts auch die Todesstrafe und die Kriminalität ist da nun wirklich nicht zu vernachlässigen...das argument der abschreckung zieht einfach nicht, sorry
und zu deiner gleichung...was ist mit
1 toter Unschuldiger durch Justizirrtum= 1 toter Unschuldiger durch Justizirrtum
Tá mo bhríste trí thine!!!
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DerGeneral - 38
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 14:24 Uhr
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Zitat von LastOrder: Zitat von Tabsy: nein ich würde sie noch aus purer bosheit mit in die duschen schicken... des is doch die gerechte strafe für einen vergewaltiger... und danach der Tod zur abschreckung... der Tod ist doch das stärkste druckmittel das es gibt... es würde ja nicht nur die schon verurteilten davon abhalten ihre grausamen taten noch einmal zu tun sondern auch leute die einen hang zu manchen sachen haben vll doch noch davon abhalten wenn sie wüssten dass sie sterben müssten...
Außerdem:
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1 freigelassener Pädophiler = 1 totes kind noch 1 totes kind noch, noch...
*gähn* in den USA gibts auch die Todesstrafe und die Kriminalität ist da nun wirklich nicht zu vernachlässigen...das argument der abschreckung zieht einfach nicht, sorry
und zu deiner gleichung...was ist mit
1 toter Unschuldiger durch Justizirrtum= 1 toter Unschuldiger durch Justizirrtum
Das Argument der Abschreckung zieht vielleicht in den USA nicht. Aber was ist z.B. mit Singapur oder Japan?
GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!
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Tabsy - 35
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 14:25 Uhr
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das mit dem justizirrtum hab ich vorher schon erläutert les erstmal bevor du nur scheiße dazu beiträgst... würdest du nicht dafür sterben um ein kind zu schützen dass es das Schlimmste in seinem leben nicht durchmachen muss? ich schon und meiner meinung nach ist jeder der dass nicht so sieht ein selbstsüchtiger feigling...
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LastOrder - 41
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 14:25 Uhr
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Zitat von DerGeneral: Zitat von LastOrder: Zitat von Tabsy: nein ich würde sie noch aus purer bosheit mit in die duschen schicken... des is doch die gerechte strafe für einen vergewaltiger... und danach der Tod zur abschreckung... der Tod ist doch das stärkste druckmittel das es gibt... es würde ja nicht nur die schon verurteilten davon abhalten ihre grausamen taten noch einmal zu tun sondern auch leute die einen hang zu manchen sachen haben vll doch noch davon abhalten wenn sie wüssten dass sie sterben müssten...
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*gähn* in den USA gibts auch die Todesstrafe und die Kriminalität ist da nun wirklich nicht zu vernachlässigen...das argument der abschreckung zieht einfach nicht, sorry
und zu deiner gleichung...was ist mit
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Das Argument der Abschreckung zieht vielleicht in den USA nicht. Aber was ist z.B. mit Singapur oder Japan?
auch da gibt es morde, vergewaltigungen und ähnliches...ein mensch der so eine tat begehen will lässt sich einfach nicht abschrecken...egal durch welche strafe...sonst würde ja auch die lebenslange haftstrafe vor morden abschrecken, oder nicht?
Tá mo bhríste trí thine!!!
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Barbarossa80 - 45
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 14:29 Uhr
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Zitat von DerGeneral: Zitat von LastOrder: Zitat von Tabsy: nein ich würde sie noch aus purer bosheit mit in die duschen schicken... des is doch die gerechte strafe für einen vergewaltiger... und danach der Tod zur abschreckung... der Tod ist doch das stärkste druckmittel das es gibt... es würde ja nicht nur die schon verurteilten davon abhalten ihre grausamen taten noch einmal zu tun sondern auch leute die einen hang zu manchen sachen haben vll doch noch davon abhalten wenn sie wüssten dass sie sterben müssten...
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*gähn* in den USA gibts auch die Todesstrafe und die Kriminalität ist da nun wirklich nicht zu vernachlässigen...das argument der abschreckung zieht einfach nicht, sorry
und zu deiner gleichung...was ist mit
1 toter Unschuldiger durch Justizirrtum= 1 toter Unschuldiger durch Justizirrtum
Das Argument der Abschreckung zieht vielleicht in den USA nicht. Aber was ist z.B. mit Singapur oder Japan?
Ist dort die Kriminalitätsrate bei Kapitalverbrechen geringer als bei vergleichbaren Staaten ohne Todesstrafe? Ich kenne keine Zahlen, nenne bitte welche.
Die USA mit Japan zu vergleichen ist nicht sinnvoll. Japan ist hinsichtlich der Bevölkerung sehr homogen, die USA voller Spannungen durch die verschiedenen Ethnien. Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
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