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Todesstrafe

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Tabsy - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
296 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:21 Uhr

Ein ganz normaler Häftling kostet den staat jedes jahr 30 000 euro nur für den aufenthalt... naja bei so vielen Häftlingen kommt dann einiges zusammen... außerdem haben leute die ein leben lang eingesperrt sind nichts mehr zu verlieren und versuchen die ganze zeit auszubrechen und das mit allen mitteln... auch wenn dabei wieder aufseher oder unschuldige sterben müssen... außerdem ist die todesstrafe juristisch nicht verboten sondern beruft sich nur auf artikel 1 GG: die würde des menschen ist unantastbar

aber hat ein kindermörder, vergewaltiger oder anderes noch ein recht mit würde behandelt zu werden?? meiner meinung nach nicht...
Barbarossa80 - 45
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
953 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:23 Uhr

Zitat von softmacho:

Zitat von Tabsy:

selbst wenn man sich mal irren würde und unter 100 zu recht verurteilten 1 ist der nicht verdient hat zu sterben würde ich persönlich dafür sterben wenn ich wüsste dass dafür auch 99 arschlöcher dran glauben müssten die rückfallgefährdet sind

http://www.kidsschutz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=31&Itemid=37

die rückfallquote bei pädophilen liegt zwischen 40 und 50 % und diese leute haben schon mal das leben von mindestens einem kind zerstört...
wer von euch kann verantworten so einen wieder auf die straße zu lassen? da könnte ich eher verantworten einen zu töten...

ich stimm tyr666 zu...


Du tust gerade so als wäre die Todesstrafe die einzige Alternative.
Sicherlich ist ein Rückfall schlimm, keine Frage. Doch spricht absolut nichts dagegen einen solchen Täter lebenslang wegzusperren.
Damit könnte ein Rückfall "besser" verhindert werden.


Schreib lieber menschlicher statt "besser", Anführungszeichen werden gerne überlesen^^
Poebbel - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2328 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:24 Uhr

Zitat von Tabsy:

Ein ganz normaler Häftling kostet den staat jedes jahr 30 000 euro nur für den aufenthalt... naja bei so vielen Häftlingen kommt dann einiges zusammen... außerdem haben leute die ein leben lang eingesperrt sind nichts mehr zu verlieren und versuchen die ganze zeit auszubrechen und das mit allen mitteln... auch wenn dabei wieder aufseher oder unschuldige sterben müssen... außerdem ist die todesstrafe juristisch nicht verboten sondern beruft sich nur auf artikel 1 GG: die würde des menschen ist unantastbar

aber hat ein kindermörder, vergewaltiger oder anderes noch ein recht mit würde behandelt zu werden?? meiner meinung nach nicht...

Todesstrafe ist teurer als Gefängnis lebenslang. Soviel dazu.

Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?

Tabsy - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
296 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:29 Uhr

ähm nein dann erklär mal bitte wie die todesstrafe teurer sein soll...
MrRobot
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
6418 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:31 Uhr

Zitat von Barbarossa80:


Findest du diese Haltung nicht etwas zu über einen Kamm scherend? Angenommen jemand hat eine ernsthafte psychische Erkrankung, die mit Wahnvorstellungen begleitet wird. Ohne Medikamente zeigen sich sofort Symptome. Jetzt gehen diesem Kranken eines schönes Tages durch irgend einen Umstand die Medikamente aus, bzw. sie wirken mal nicht und er ermordet deshalb seine Frau. Für diesen kurzen Moment, wo er keine Medikamente hatte, war er ein völlig anderer Mensch als "normal". Bestraft wird aber das normale Ich des "Verbrechers", weil er im Gefängnis seine Medikamente bekommt, nicht das kranke.

Zugegeben, das ist ein konstruierter Spezialfall, aber auch diese müssen berücksichtigt werden, wenn man allgemeine Strafen verhängt.


Naja, ich weiß ja nich wie du das siehst, aber wenn jemand in seinen Wahnvorstellungen so abgeht, dass er sogar jemand umbringen würde im Wahn, gehört dieser jemand m.M.n. sowieso auf die geschlossene und nicht nach Hause (;
lleon - 28
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
166 Beiträge
Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:34 Uhr

tja im land der kranken leute tut man halt viele dumme sachen machen
slowdive - 33
Experte (offline)

Dabei seit 04.2008
1690 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:38 Uhr

Zitat von Poebbel:

Zitat von Tabsy:

Ein ganz normaler Häftling kostet den staat jedes jahr 30 000 euro nur für den aufenthalt... naja bei so vielen Häftlingen kommt dann einiges zusammen... außerdem haben leute die ein leben lang eingesperrt sind nichts mehr zu verlieren und versuchen die ganze zeit auszubrechen und das mit allen mitteln... auch wenn dabei wieder aufseher oder unschuldige sterben müssen... außerdem ist die todesstrafe juristisch nicht verboten sondern beruft sich nur auf artikel 1 GG: die würde des menschen ist unantastbar

aber hat ein kindermörder, vergewaltiger oder anderes noch ein recht mit würde behandelt zu werden?? meiner meinung nach nicht...

Todesstrafe ist teurer als Gefängnis lebenslang. Soviel dazu.

In so einer Hinsicht sollte Geld keine große Rolle spielen -.-
Poebbel - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2328 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:42 Uhr

Zitat von slowdive:

Zitat von Poebbel:

Zitat von Tabsy:

Ein ganz normaler Häftling kostet den staat jedes jahr 30 000 euro nur für den aufenthalt... naja bei so vielen Häftlingen kommt dann einiges zusammen... außerdem haben leute die ein leben lang eingesperrt sind nichts mehr zu verlieren und versuchen die ganze zeit auszubrechen und das mit allen mitteln... auch wenn dabei wieder aufseher oder unschuldige sterben müssen... außerdem ist die todesstrafe juristisch nicht verboten sondern beruft sich nur auf artikel 1 GG: die würde des menschen ist unantastbar

aber hat ein kindermörder, vergewaltiger oder anderes noch ein recht mit würde behandelt zu werden?? meiner meinung nach nicht...

Todesstrafe ist teurer als Gefängnis lebenslang. Soviel dazu.

In so einer Hinsicht sollte Geld keine große Rolle spielen -.-

Aber es widerlegt das elendige "Verbrecher im Gefängnis kosten nur Geld, lieber gleich um die Ecke bringen"-Argument.

Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?

softmacho - 44
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
629 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.08.2009 um 12:50 Uhr

Zitat von Tabsy:

Ein ganz normaler Häftling kostet den staat jedes jahr 30 000 euro nur für den aufenthalt... naja bei so vielen Häftlingen kommt dann einiges zusammen... außerdem haben leute die ein leben lang eingesperrt sind nichts mehr zu verlieren und versuchen die ganze zeit auszubrechen und das mit allen mitteln... auch wenn dabei wieder aufseher oder unschuldige sterben müssen... außerdem ist die todesstrafe juristisch nicht verboten sondern beruft sich nur auf artikel 1 GG: die würde des menschen ist unantastbar

aber hat ein kindermörder, vergewaltiger oder anderes noch ein recht mit würde behandelt zu werden?? meiner meinung nach nicht...


Schon wieder einer der Menschenleben mit Kosten argumentiert.
Ist schon sehr weit her geholt.
Nur weil ein solcher Mensch in deiner Phantasie eine grausame Tat begangen hat bedeutet es nicht das dadurch sein komplettes Leben negativ zu bewerten und nicht mehr lebenswert ist .
Sollen wir mal dagegen rechnen was du schon in deinem Leben an Kohle gekostet hast ? Nur weil du keine Kinder fickst ist das also besser ?
Außerdem kann auch ein Knasti eine herrvoragende Arbeitskraft sein, somit auch noch aktiv der Gesellschaft beitragen.
Und selbst wenn er nur noch ein Organ spenden kann, hat er zwar seine Tat nicht wieder gut gemacht, aber gesellschaftlichen Nutzen gebracht.
Wo sind jetzt deine 30000 Euro ?

Du scherst gedanklich alle über einen Kamm.
Gerade wenn es um eine Verurteilung von einem Menschen geht ist jeder Fall individuell zu betrachten. (hab ich schon mal geschrieben)
Auch ein Straftäter hatte ein Leben vor der Tat und wird es auch danach noch haben, nur eben anders.


Schmerz ist Schwäche die den Körper verlässt !

Barbarossa80 - 45
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
953 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:43 Uhr

Zitat von MrRobot:

Zitat von Barbarossa80:


Findest du diese Haltung nicht etwas zu über einen Kamm scherend? Angenommen jemand hat eine ernsthafte psychische Erkrankung, die mit Wahnvorstellungen begleitet wird. Ohne Medikamente zeigen sich sofort Symptome. Jetzt gehen diesem Kranken eines schönes Tages durch irgend einen Umstand die Medikamente aus, bzw. sie wirken mal nicht und er ermordet deshalb seine Frau. Für diesen kurzen Moment, wo er keine Medikamente hatte, war er ein völlig anderer Mensch als "normal". Bestraft wird aber das normale Ich des "Verbrechers", weil er im Gefängnis seine Medikamente bekommt, nicht das kranke.

Zugegeben, das ist ein konstruierter Spezialfall, aber auch diese müssen berücksichtigt werden, wenn man allgemeine Strafen verhängt.


Naja, ich weiß ja nich wie du das siehst, aber wenn jemand in seinen Wahnvorstellungen so abgeht, dass er sogar jemand umbringen würde im Wahn, gehört dieser jemand m.M.n. sowieso auf die geschlossene und nicht nach Hause (;


Aber nicht in die Todeszelle, oder?
MrRobot
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
6418 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:47 Uhr

Zitat von Poebbel:


Aber es widerlegt das elendige "Verbrecher im Gefängnis kosten nur Geld, lieber gleich um die Ecke bringen"-Argument.


Naja, eigentlich ja nicht, weil du das nur einfach mal so behauptest, ohne Begründung..
MrRobot
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
6418 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:51 Uhr

Zitat von Barbarossa80:

Zitat von MrRobot:

Zitat von Barbarossa80:


Findest du diese Haltung nicht etwas zu über einen Kamm scherend? Angenommen jemand hat eine ernsthafte psychische Erkrankung, die mit Wahnvorstellungen begleitet wird. Ohne Medikamente zeigen sich sofort Symptome. Jetzt gehen diesem Kranken eines schönes Tages durch irgend einen Umstand die Medikamente aus, bzw. sie wirken mal nicht und er ermordet deshalb seine Frau. Für diesen kurzen Moment, wo er keine Medikamente hatte, war er ein völlig anderer Mensch als "normal". Bestraft wird aber das normale Ich des "Verbrechers", weil er im Gefängnis seine Medikamente bekommt, nicht das kranke.

Zugegeben, das ist ein konstruierter Spezialfall, aber auch diese müssen berücksichtigt werden, wenn man allgemeine Strafen verhängt.


Naja, ich weiß ja nich wie du das siehst, aber wenn jemand in seinen Wahnvorstellungen so abgeht, dass er sogar jemand umbringen würde im Wahn, gehört dieser jemand m.M.n. sowieso auf die geschlossene und nicht nach Hause (;


Aber nicht in die Todeszelle, oder?


Naja, ich bin nicht für die Todesstrafe an sich, eher dafür alle die nachgewiesenermaßen ein solches Kapitalverbrechen begangen haben wie Mord, Raubmord, Vergewaltigung, etc. zusammen auf eine INnel zu sperren, ohne Regeln, ohne Widerkehr.
Dann können sie selbst über ihr Schicksal entscheiden. Theoretisch könnten sie dort sogar eine eigene Art Kleinstaat bilden, aber ich wette, dass das nicht passieren würde, und die Verbrecher zeigen würden, wess Geistes Kind sie sind und sich gegenseitig bekämpfen.
Barbarossa80 - 45
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
953 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:58 Uhr

Zitat von MrRobot:

Zitat von Barbarossa80:

Zitat von MrRobot:



Naja, ich weiß ja nich wie du das siehst, aber wenn jemand in seinen Wahnvorstellungen so abgeht, dass er sogar jemand umbringen würde im Wahn, gehört dieser jemand m.M.n. sowieso auf die geschlossene und nicht nach Hause (;


Aber nicht in die Todeszelle, oder?


Naja, ich bin nicht für die Todesstrafe an sich, eher dafür alle die nachgewiesenermaßen ein solches Kapitalverbrechen begangen haben wie Mord, Raubmord, Vergewaltigung, etc. zusammen auf eine INnel zu sperren, ohne Regeln, ohne Widerkehr.
Dann können sie selbst über ihr Schicksal entscheiden. Theoretisch könnten sie dort sogar eine eigene Art Kleinstaat bilden, aber ich wette, dass das nicht passieren würde, und die Verbrecher zeigen würden, wess Geistes Kind sie sind und sich gegenseitig bekämpfen.


Nun ja, es gibt ein historisches Beispiel für deine Gefängisinsel, die heißt Australien^^. Ich weiß nicht genug darüber um beurteilen zu können, wie barbarisch es dort in den Anfangsjahren zu ging, aber wenn Menschen ums nackte Überleben bangen müssen arbeiten sie gezwungenermaßen zusammen. Die wenigsten Häftlinge sind übrigens echte Psychopathen, die meisten sind Menschen wie du oder ich, die irgendwann auf die schiefe Bahn gerieten, im alltäglichen Leben aber selten anders sind. Dieser Staat würde aber wohl nicht funktionieren, da der Frauenanteil zu klein wäre^^
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2009 um 13:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.08.2009 um 13:27 Uhr

Zitat von MrRobot:

Ähm, da gibt es doch nit viel zu definieren? Die Schuldfrage lautet: "Ist der Angeklagte schuldig oder nicht?" Oder auch: "Wer ist Schuld?"
Und darauf gibt es für mich nur eine Antwort: Der, der's getan hat, egal ob er nun nen psychischen Knacks hat, besoffen war, whatever.


Eben nicht nur. Schuld kann nur jemand sein, der sich in betreffender Situation nicht hätte anders verhalten können. Jemand kann schließlich nur für seine eigenen Entscheidungen bestraft werden. Sonst müsstest du auch jemanden bestrafen, der mit einer Pistole am Kopf dazu gebracht wird, einen anderen umzubringen.
Eine psychische Beinträchtigung kann die Schuldfrage eben damit beantworten, dass der Betroffene sich aufgrund eines inneren Zwanges nicht anders verhalten konnte.

Du solltest lernen, dass der Mensch keine Maschine ist, die sich exakt einordnen und klassifizieren lässt. Menschen sind verschieden und so muss jeder Einzelfall geprüft werden.

edit: Auch wenn wikipedia sicher nicht die beste Lösung für Diskussionen ist, so bietet die dortige Definition doch einen netten Einstieg in das Thema Schuld im Strafrecht:
Schuld

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2009 um 13:19 Uhr

Zitat von Crcssnn:

Zitat von Cymru:

Zitat von Crcssnn:

Da wir in Deutschland aber so etwas wie Laienrichter einsetzen


Tun wir das?

Du kennst es als Schöffen.

Edit: § 28 - 58 GVG, oder auch Gerichtsverfassungsordnung oder auch im vierten Teil des GVGs. Wie du auch immer willst.


Schöffen sind allerdings nur an Amts- und Landgerichten zugelassen. Es bleibt nach wie vor die höchstrichterliche Instanz, das Oberlandesgericht.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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