Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Politik und Wirtschaft

Todesstrafe

<<< zurück   -1- ... -293- -294- -295- -296- -297- ... -379- vorwärts >>>  
Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 03.06.2009 um 13:19 Uhr

Zitat von Biebe_666:


ich denke das hat Bockwurst absichtlich so überspitzt geschrieben....(EDIT: hat er ja jetzt auch selbst geschrieben). Aber ich denke was Bockwurst genau wie ich wollen: Keine Todesstrafe. Denn auch lebenslange Verwahrung (im Zweifelsfall) "schützt" die Gesellschaft. Wer die Todesstrafe fordert letztendlich nur die Degradierung der Menschenrechte anderer, nämlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit, mehr noch: das Recht auf Leben. Und bei aller Liebe: Ich will in keinem Land leben wo der Rechtsstaat nicht als Vorbild gilt sondern sich auf eine Stufe mit Mördern stellt, sich zum Herr über Leben und Tod macht.

Und bitte keine "Aber die Täter haben das doch auch gemacht" Flennereien, es sollte hie rlangsam klar sein dass gleiches nicht mit gleichem Vergolten werden sollte, eben weil Stichwort Vorbild.

Für mich sind die einzigstens Argumente für die Todesstrafe faschistoide Gedanken - jetzt mal ganz hart- ausgedrückt. Denn die Todesstrafe nimmt die Menschlichhkeit und ist ein MIttel um Leben als Unlebenswert, unnütz zu deklarieren. Am schlimmsten sind übrigens die die Leben in Geld aufwiegen wollen....aber naja.

Och, ich flenne bestimmt nicht - eher Täter vor Gericht "schwere Kindheit", "Alkoholiker"...

Interessant ist Dein "faschistoide Gedanken ein Argument für Todesstrafe" - damit akzeptierst Du die meinung anderer nicht und willst sie mit dem Tode bestrafen - und genau das ist faschistisch. Du forderst also Todesstrafe für Biebe_666...

Und ich könnte durchaus von meiner Forderung nach Todesstrafe abkommen, wenn lebenslang das bedeuten würde, was das Wort implementiert. Aber wenn aus 2 x lebenslang plus 150 Jahre eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 jahren rauskommt, wovon 10 zu verbüßen sind, dann lieber Todesstrafe.



Gruß
Jochen

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 03.06.2009 um 14:48 Uhr

Zitat von Laser87:

Och, ich flenne bestimmt nicht - eher Täter vor Gericht "schwere Kindheit", "Alkoholiker"...
[...]
Und ich könnte durchaus von meiner Forderung nach Todesstrafe abkommen, wenn lebenslang das bedeuten würde, was das Wort implementiert. Aber wenn aus 2 x lebenslang plus 150 Jahre eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 jahren rauskommt, wovon 10 zu verbüßen sind, dann lieber Todesstrafe.


Hältst du dich denn für psychologisch und medizinisch so gut ausgebildet, dass du bloß durch das Anschauen der Nachrichten sagen kannst, dass ein Täter sich hinter Begriffen wie etwa "schwere Kindheit" versteckt?
Würde mich interessieren, wo du ein so geniales Einschätzungsvermögen her hast...

Woran machst du fest, dass die meisten nach 10 Jahren rauskommen? Seit Christian Klar wissen doch wohl auch die letzten Schnarchnasen, dass man eben auch viel länger sitzen kann als nur 10 Jahre. Unabhängig davon, dass ich 10 Jahre Haft als nicht gerade angenehm und wünschenswert empfinde, bleibt bei mir doch die Frage, wer denn behauptet hat, dass die Mehrzahl der Täter nach eben dieser Zeit wieder auf freiem Fuß ist?
In den Einzelfällen, wo dies vielleicht zutreffend war, kann es da nicht auch entlastende Gründe gegeben haben? Oder bist du einer derjenigen, die vom Richter fordern würden, lediglich die Tat zu betrachten, am besten dem Angeklagten keinerlei Verteidigung zur Seite zu stellen und dann in Windeseile ein Urteil zu fällen?

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

chicolo - 36
Experte (offline)

Dabei seit 03.2005
1196 Beiträge

Geschrieben am: 03.06.2009 um 14:53 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Laser87:

Och, ich flenne bestimmt nicht - eher Täter vor Gericht "schwere Kindheit", "Alkoholiker"...
[...]
Und ich könnte durchaus von meiner Forderung nach Todesstrafe abkommen, wenn lebenslang das bedeuten würde, was das Wort implementiert. Aber wenn aus 2 x lebenslang plus 150 Jahre eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 jahren rauskommt, wovon 10 zu verbüßen sind, dann lieber Todesstrafe.


Hältst du dich denn für psychologisch und medizinisch so gut ausgebildet, dass du bloß durch das Anschauen der Nachrichten sagen kannst, dass ein Täter sich hinter Begriffen wie etwa "schwere Kindheit" versteckt?
Würde mich interessieren, wo du ein so geniales Einschätzungsvermögen her hast...

Woran machst du fest, dass die meisten nach 10 Jahren rauskommen? Seit Christian Klar wissen doch wohl auch die letzten Schnarchnasen, dass man eben auch viel länger sitzen kann als nur 10 Jahre. Unabhängig davon, dass ich 10 Jahre Haft als nicht gerade angenehm und wünschenswert empfinde, bleibt bei mir doch die Frage, wer denn behauptet hat, dass die Mehrzahl der Täter nach eben dieser Zeit wieder auf freiem Fuß ist?
In den Einzelfällen, wo dies vielleicht zutreffend war, kann es da nicht auch entlastende Gründe gegeben haben? Oder bist du einer derjenigen, die vom Richter fordern würden, lediglich die Tat zu betrachten, am besten dem Angeklagten keinerlei Verteidigung zur Seite zu stellen und dann in Windeseile ein Urteil zu fällen?


Cymru ich gebe dir da vollkommen recht man müste sich erst einmal mit dem einzelnen Fall genauer Informieren
distrustful - 33
Profi (offline)

Dabei seit 12.2007
820 Beiträge
Geschrieben am: 03.06.2009 um 15:00 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von distrustful:

[...]dass hintergründe auf keinen fall als Entscheidungsgröße bei Rechtssysteme, eine Tat "vermildern" sollten.

der einizge der von Strafen "vermildern" redet bist Du. Hier gings nie darum Strafen zu vermildern sonder den Umständen anzupassen. Das ist ein Unterschied den Du wohl nie verstehen wirst

Zitat von distrustful:


Denn wir müssen uns nicht anlügen, dass wenn mal wirklich sowas im näheren umfeld passieren würde, noch so eine pseudo-objektivität bei jedem hier vorhanden sein würde .

Hast Du Dich shcon mal gefragt warum Richter niemals Angehörige sein dürfen? Vielleicht hängst das ja mit der Objektivität zusammen, schon mal darüber nachgedacht? Was die Anhegörigen wollen soll und darf keine Rolle spielen. Selbtjustiz ist im übrigen Strafbar.

Zitat von distrustful:


und mehr war nicht meine aussage, alles andere war unreifes nebenzeug dass ich nicht unkommentiert lassen konnte, weil mein ego zu groß ist. Gut, ich wär dann jetzt raus ;) viel spaß beim zerfleischen ;)

das Dein Ego zu groß ist merkt man deutlich^^ Aber Du darfst jetzt wieder weiter davon schreiben wie unreif ich doch bin und wieviel Niveau Du doch hast und so weiter permanent Eigentore schiessen.



ich weiß nicht wer dir beigebracht hat, eigentore mit Selbstkritik zu vergleichen/verwechseln, aber ehrlich gesagt ist es auch in deinem alter einwenig zu spät, dass zu klären :D
und nein, omg, nein. du bist die Reife in Person. und es tut mir auch schrecklich leid, eine andere meinung zu vertreten wie deine.
:-D süß.




... aus schweine werden schließlich auch keine schmetterlinge.

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 03.06.2009 um 15:40 Uhr

Zitat von Cymru:



Hältst du dich denn für psychologisch und medizinisch so gut ausgebildet, dass du bloß durch das Anschauen der Nachrichten sagen kannst, dass ein Täter sich hinter Begriffen wie etwa "schwere Kindheit" versteckt?
Würde mich interessieren, wo du ein so geniales Einschätzungsvermögen her hast...

Woran machst du fest, dass die meisten nach 10 Jahren rauskommen? Seit Christian Klar wissen doch wohl auch die letzten Schnarchnasen, dass man eben auch viel länger sitzen kann als nur 10 Jahre. Unabhängig davon, dass ich 10 Jahre Haft als nicht gerade angenehm und wünschenswert empfinde, bleibt bei mir doch die Frage, wer denn behauptet hat, dass die Mehrzahl der Täter nach eben dieser Zeit wieder auf freiem Fuß ist?
In den Einzelfällen, wo dies vielleicht zutreffend war, kann es da nicht auch entlastende Gründe gegeben haben? Oder bist du einer derjenigen, die vom Richter fordern würden, lediglich die Tat zu betrachten, am besten dem Angeklagten keinerlei Verteidigung zur Seite zu stellen und dann in Windeseile ein Urteil zu fällen?

Ich pfeif auf Psychologen - wer im "Nichtbesitz seiner geistigen Gesundheit" ein Kind vergewaltigt und ermordet, gehört genauso bestraft (bzw. die Menschheit vor ihm beschützt), wie einer, der das vorsätzlich macht.
Und im allgemeinen ist doch eine lebenslange Freiheitsstrafe mit 15 Jahren gleichzusetzen - und ja, auch ich habe von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, etwas überspitzt darzustellen.
Chr. Klar ist ein Einzelfall - er wurde nicht früher entlassen, da er bis jetzt keinerlei Reue (echt oder vorgetäuscht) gezeigt hat. Warum man ihn unter diesen Vorzeichen überhaupt freigelassen hat, ist mir ein Rätsel, zeigt aber auch nur die Weichheit unserer Justiz - mit der Todesstrafe hätte es so eine falsche Entscheidung nicht gegeben!
Entlastende Gründe? Nenn mir einen nachvollziehbaren entlastenden grund, der die Vergewaltigung und EWrmordung eines kindes rechtfertigt!
Richtig ist, nur die Tat zu betrachten! Die Verteidigung hat in solchen Fällen nicht irgendwelche fadenscheinigenden Gründe für das Warum zu suchen, sondern nur Zweifel an der Schuld aufzuzeigen. Und in Windeseile muß das durchaus nicht geschehen.
Aber wenn die Schuld feststeht - Kopf ab oder lebenslanger(!) Knast!


Gruß
Jochen

distrustful - 33
Profi (offline)

Dabei seit 12.2007
820 Beiträge
Geschrieben am: 03.06.2009 um 15:54 Uhr


Zitat:


Ich pfeif auf Psychologen - wer im "Nichtbesitz seiner geistigen Gesundheit" ein Kind vergewaltigt und ermordet, gehört genauso bestraft (bzw. die Menschheit vor ihm beschützt), wie einer, der das vorsätzlich macht.




genau meine meinung ;)

... aus schweine werden schließlich auch keine schmetterlinge.

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 03.06.2009 um 16:01 Uhr

Zitat von Laser87:


Interessant ist Dein "faschistoide Gedanken ein Argument für Todesstrafe" - damit akzeptierst Du die meinung anderer nicht und willst sie mit dem Tode bestrafen - und genau das ist faschistisch. Du forderst also Todesstrafe für Biebe_666...

Ach komm schon Jochen...der Vergleich hinkt mehr als ein einfüßiger Frosch. Meinungen für faschistoid zu halten (eben weil Leben quasi als nicht lebenswert dargestellt wird) und Meinungen nicht zu akkzeptieren sind immer ncoh zwei paar Stifel, meinst nicht?

Zitat von Laser87:


Und ich könnte durchaus von meiner Forderung nach Todesstrafe abkommen, wenn lebenslang das bedeuten würde, was das Wort implementiert. Aber wenn aus 2 x lebenslang plus 150 Jahre eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 jahren rauskommt, wovon 10 zu verbüßen sind, dann lieber Todesstrafe.

Und hierzu bleibt nur zu sagen: Dieses Thema hatten wir shcon oft genug, Du nimmst Dir nur wieder Einzelfälle heraus und verallgemeinerst. Niemand (auch wir nicht) gefällt ein rückfälliger STraftäter, bei solchen Straftätern eben im Zweifel ein Leben lang (und wirklcih ein Leben lang!) Verwahrung. Aber diese kleine Tatsache wird ja von Euch permanent gekonnt ignoriert. Aus schlimmen Justizirrtümern aber gleich daraufschliessen das so generell mit Staftäter verfahren wird ist shcon ein bischen Stammtischniveau.
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 03.06.2009 um 16:07 Uhr

Zitat von Laser87:

Richtig ist, nur die Tat zu betrachten!

Gott sei dank funktioniert so das Rechtswesen nicht. Konsequent weitergedacht wäre das eh verheerend.

Zitat von Laser87:


Die Verteidigung hat in solchen Fällen nicht irgendwelche fadenscheinigenden Gründe für das Warum zu suchen, sondern nur Zweifel an der Schuld aufzuzeigen. Und in Windeseile muß das durchaus nicht geschehen.
Aber wenn die Schuld feststeht - Kopf ab oder lebenslanger(!) Knast!

Wer entscheidet was fadenscheinig ist? Du? Obs Dir passt oder nicht, jeder hat das Recht auf Verteidigung. Wie das dann genau aussieht ist was anderes. U(nd nochmal zum Kopf ab: wie würdest Du denn das gerne handhaben? Ab welcher Strafe? Auch wenn der Täter Reue zeigt? nur wenn der Täter nen Psychischen Schaden hat? Wer sollte die Strafe durchführen? Was wäre daran besser als lebenslange Verwarung?
Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 03.06.2009 um 16:10 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von Laser87:


Interessant ist Dein "faschistoide Gedanken ein Argument für Todesstrafe" - damit akzeptierst Du die meinung anderer nicht und willst sie mit dem Tode bestrafen - und genau das ist faschistisch. Du forderst also Todesstrafe für Biebe_666...

Ach komm schon Jochen...der Vergleich hinkt mehr als ein einfüßiger Frosch. Meinungen für faschistoid zu halten (eben weil Leben quasi als nicht lebenswert dargestellt wird) und Meinungen nicht zu akkzeptieren sind immer ncoh zwei paar Stifel, meinst nicht?

Ich nehm jetzt nur mal das, weil $freundin da und ich eigentlich eher an GV interessiert bin^^
Du willst die Todesstrafe für faschistoide gedanken? Aber genau das zeichnet den Faschismus aus, daß er seine politischen Ansichten mit Gewalt durchsetzen will. Todesstrafe = Gewalt... Du stellst Leute, die faschistoide Meinungen haben als nicht lebenswert da... Du hast nirgendwo gesagt, daß Du diese Meinungen nicht akzeptiert, Du hast gesagt, daß Du da die Todesstrafe für angebracht (halten könntest) hältst.

Es amüsiert mich immer wieder, wie Antifanten solch faschistoiden Parolen brüllen.



Gruß
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 03.06.2009 um 16:16 Uhr

Zitat von Laser87:

Ich pfeif auf Psychologen - wer im "Nichtbesitz seiner geistigen Gesundheit" ein Kind vergewaltigt und ermordet, gehört genauso bestraft (bzw. die Menschheit vor ihm beschützt), wie einer, der das vorsätzlich macht.


Demnach müsste jeden Behinderten, der eine Straftat begeht, eine absolute Strafe treffen, darf man deinem Rechtsverständnis glauben...

Zitat von Laser87:

Chr. Klar ist ein Einzelfall - er wurde nicht früher entlassen, da er bis jetzt keinerlei Reue (echt oder vorgetäuscht) gezeigt hat. Warum man ihn unter diesen Vorzeichen überhaupt freigelassen hat, ist mir ein Rätsel, zeigt aber auch nur die Weichheit unserer Justiz - mit der Todesstrafe hätte es so eine falsche Entscheidung nicht gegeben!


Kennst du Herrn Klar denn näher, dass du seine Freilassung als "falsche Entscheidung" sehen kannst? Oder reicht dir tatsächlich die mittelmäßige Berichterstattung der Springerpresse, dir ein Urteil zu bilden?
Reue spielt in keinem Fall eine Rolle. Sie kann sich in Ausnahmefällen bei Gericht positiv auf das Strafmaß auswirken, aber sie ist nicht entscheidend für eine Haftentlassung. Sonst säße mancher Gewalttäter wohl tatsächlich bis an sein Lebensende.


Zitat von Laser87:

Entlastende Gründe? Nenn mir einen nachvollziehbaren entlastenden grund, der die Vergewaltigung und EWrmordung eines kindes rechtfertigt!
Richtig ist, nur die Tat zu betrachten! [...]
Aber wenn die Schuld feststeht - Kopf ab oder lebenslanger(!) Knast!


Wenn dir unser Strafgesetzbuch näher bekannt wäre, wüsstest du, dass es verschiedene Straftatbestände gibt. Das beginnt schon, dass wir § 211 (Mord) und nebenbei noch § 212 (Totschlag) haben. Ebenso haben wir bei sexuellem Missbrauch verschiedene Grade und Stufen. Die Feststellung der Schuld reicht allein also nicht. Es muss auch betrachtet werden, gegen welche Gesetze denn genau verstoßen wurde. Von daher mag es den Medien zwar immer wieder gelingen, uns von Ungerechtigkeiten im Justizsystem zu überzeugen, doch in den meisten Fällen wissen die Richter sehr gut, was sie da tun.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

neojesus - 43
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
409 Beiträge

Geschrieben am: 03.06.2009 um 16:22 Uhr

Zitat von Laser87:

Und ich könnte durchaus von meiner Forderung nach Todesstrafe abkommen, wenn lebenslang das bedeuten würde, was das Wort implementiert. Aber wenn aus 2 x lebenslang plus 150 Jahre eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 jahren rauskommt, wovon 10 zu verbüßen sind, dann lieber Todesstrafe.
Zwei mal Lebenslang gibt es in Deutschland nicht. Eine Lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet mindestens 15 Jahre mit open end.
Nach 10 Jahren kann jemand entlassen werden, wenn er 15 Jahre bekommen hat, da hier 15 Jahre das Höchstmaß ist und nach guter Führung oft nach Verbüßung von 2/3 eine vorzeitige Entlassung möglich ist.

"Those who make peaceful revolution impossible will make violent revolution inevitable." JFK

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 03.06.2009 um 19:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.06.2009 um 00:19 Uhr

Zitat von Laser87:

Du willst die Todesstrafe für faschistoide gedanken?

Bist Du gerage auf irgend ner Droge, Jochen? Wie kommst Du jetzt zur Hölle da drauf?!?!?!? UNd auch da drauf:

Zitat von Laser87:


Aber genau das zeichnet den Faschismus aus, daß er seine politischen Ansichten mit Gewalt durchsetzen will. Todesstrafe = Gewalt... Du stellst Leute, die faschistoide Meinungen haben als nicht lebenswert da..

Ich stelle leute die faschistoide Meinungen haben als nicht lebenswert hin?!?!? Gehrinzellenmassaker? Wie kommst Du darauf?

Zitat von Laser87:


. Du hast nirgendwo gesagt, daß Du diese Meinungen nicht akzeptiert, Du hast gesagt, daß Du da die Todesstrafe für angebracht (halten könntest) hältst.
Es amüsiert mich immer wieder, wie Antifanten solch faschistoiden Parolen brüllen.Gruß

Ich versteh gerade gar ncihts mehr. Also JOchen, das war gerade ein Komplettausfall.....Du schiebst mir gerade Äusserungen unter sowie Behauptungen die das absolute Gegenteil von meiner Meinung darstellen.

EDIT: ich bin jetzt glaub ich drauf gekommen. Du hast da was in den falschen Hals bekommen. Ich habe behauptet dass Todesstrafebefürworte faschistoide Ansichten haben. Du hast daraus gedreht dass ich Todesstrafebefürworter für nicht lebenswert halte. Und das ist total falsch.
--Janos-- - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2008
42 Beiträge
Geschrieben am: 03.06.2009 um 19:19 Uhr

no her mit dem scheis
maxpower89 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 12.2006
653 Beiträge

Geschrieben am: 04.06.2009 um 00:21 Uhr

Zitat von distrustful:


Zitat:


Ich pfeif auf Psychologen - wer im "Nichtbesitz seiner geistigen Gesundheit" ein Kind vergewaltigt und ermordet, gehört genauso bestraft (bzw. die Menschheit vor ihm beschützt), wie einer, der das vorsätzlich macht.




genau meine meinung ;)


Ist die Konsequenz daraus der Tod für den Täter? Logisch gesehen natürlich nicht zwangsläufig. Aber was ich immer so interessant finde, ist, dass immer mit Kindern für die Todesstrafe argumentiert wird. "Was, wenn er ein Kind vergewaltigt und ermordet ..." stellt für schon einen Missbrauch von Kindern dar, nämlich für politische Zwecke. Ist es denn nicht möglich, vorzugsweise mit rationalen Konstrukten zu argumentieren, die keine überspitzten Beispiele enthalten? Außerdem: Ist das Leben eines Kindes denn mehr wert als das eines anderen Menschen und wenn ja: warum? Und wer maßt es sich an, das zu entscheiden? Und wenn das Leben von Kindern so viel zählt: Wieso bringen wir nicht die ganzen Bänker um, die uns in diese Wirtschaftskrise, die sicherlich dafür sorgen wird bzw. schon bewirkt hat, dass Kinder verhungern, getrieben haben? Wenn man die Gier in die Betrachtung miteinbezieht könnte man sogar schon fast von Triebtätern sprechen. Was ich eigentlich damit ausdrücken will: Die Forderungen nach einer Todesstrafe sind ungerecht, weil sie nicht alle Taten, die zur Tötung von Menschen führen, bestrafen, sondern nur die offensichtlichen, wobei es teilweise auch Unschuldige trifft. Kann es sich ein demokratischer Staat leisten, "aus Versehen" einen Bürger umzubringen, der fälschlicherweise zum Tode verurteilt wurde?
Es ergibt sich wohl von selbst, dass die Einführung der Todesstrafe höchst problematisch, rückschrittlich, undemokratisch und höchstwahrscheinlich inkonsequent wäre. Und mal ehrlich: Wer das befürwortet, ist ein Mensch mit niederer Gesinnung. Ist das Rachegefühl nicht die Haupttriebkraft der Befürworter der Todesstrafe? Rache ist aber nur ein Gefühl, das erstens schnell zu Selbstjustiz führt und zweitens nichts mit einer rationalen Denkweise zu tun hat.

Hart aber unfair!

Sunny4u
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
117 Beiträge
Geschrieben am: 04.06.2009 um 00:30 Uhr

Zitat:



Ist die Konsequenz daraus der Tod für den Täter? Logisch gesehen natürlich nicht zwangsläufig. Aber was ich immer so interessant finde, ist, dass immer mit Kindern für die Todesstrafe argumentiert wird. "Was, wenn er ein Kind vergewaltigt und ermordet ..." stellt für schon einen Missbrauch von Kindern dar, nämlich für politische Zwecke. Ist es denn nicht möglich, vorzugsweise mit rationalen Konstrukten zu argumentieren, die keine überspitzten Beispiele enthalten? Außerdem: Ist das Leben eines Kindes denn mehr wert als das eines anderen Menschen und wenn ja: warum? Und wer maßt es sich an, das zu entscheiden? Und wenn das Leben von Kindern so viel zählt: Wieso bringen wir nicht die ganzen Bänker um, die uns in diese Wirtschaftskrise, die sicherlich dafür sorgen wird bzw. schon bewirkt hat, dass Kinder verhungern, getrieben haben? Wenn man die Gier in die Betrachtung miteinbezieht könnte man sogar schon fast von Triebtätern sprechen. Was ich eigentlich damit ausdrücken will: Die Forderungen nach einer Todesstrafe sind ungerecht, weil sie nicht alle Taten, die zur Tötung von Menschen führen, bestrafen, sondern nur die offensichtlichen, wobei es teilweise auch Unschuldige trifft. Kann es sich ein demokratischer Staat leisten, "aus Versehen" einen Bürger umzubringen, der fälschlicherweise zum Tode verurteilt wurde?
Es ergibt sich wohl von selbst, dass die Einführung der Todesstrafe höchst problematisch, rückschrittlich, undemokratisch und höchstwahrscheinlich inkonsequent wäre. Und mal ehrlich: Wer das befürwortet, ist ein Mensch mit niederer Gesinnung. Ist das Rachegefühl nicht die Haupttriebkraft der Befürworter der Todesstrafe? Rache ist aber nur ein Gefühl, das erstens schnell zu Selbstjustiz führt und zweitens nichts mit einer rationalen Denkweise zu tun hat.



genau meibne meinung ;)

außerdem ist die Todesstrafe keine wirkliche strafe. Ich empfände es eher als Strafe mein ganzes Leben lang in einer kleinen Zelle eingesperrt zu sein, da würde ich leierb frewillig den tod wählen...

...da macht's ein bisschen Funkele^^

<<< zurück
 
-1- ... -293- -294- -295- -296- -297- ... -379- vorwärts >>>
 

Forum / Politik und Wirtschaft

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -