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sollte das urheberrecht abgeschafft werden? pro contra

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Lamborgini8 - 28
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
775 Beiträge
Geschrieben am: 31.05.2012 um 12:52 Uhr

Zitat von alien2000:


Zitat:


Da muss man sich dann nicht wundern, wenn ein Journalist einen solchen Beitrag erstellt und den Uneigennutz der Politiker infrage stellt..

Warum stellt er das Verwertungsmodell nicht infrage?
Und kannst du mir sagen, was so wertvoll an massenhaft reproduzierten Dateien ist? Wo liegt der Wert für mich?
zum lesen:
Die Präsenz des Autors

Fazit:
Wir brauchen eine Reform des Urheber- und Patenrechts!

Wie oben klar deutlich gemacht, lehne ich eine Reform ebenfalls nicht ab.
Aber, bezogen auf die Piraten, ich halte eine ABSCHAFFUNG, wie sie die Piraten schlichtweg fordern, einfach für unverantwortbar, unnötig und fragwürdig (im Bezug auf das Interresse, das die Piraten daran haben könnten)

,,Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt" -Albert Einstein

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 12:54 Uhr

Zitat von Lamborgini8:


Aber, bezogen auf die Piraten, ich halte eine ABSCHAFFUNG, wie sie die Piraten schlichtweg fordern, einfach für unverantwortbar, unnötig und fragwürdig (im Bezug auf das Interresse, das die Piraten daran haben könnten)

Das ist immer noch schlichtweg FALSCH. Next.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Lamborgini8 - 28
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
775 Beiträge
Geschrieben am: 31.05.2012 um 12:56 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von Lamborgini8:


Aber, bezogen auf die Piraten, ich halte eine ABSCHAFFUNG, wie sie die Piraten schlichtweg fordern, einfach für unverantwortbar, unnötig und fragwürdig (im Bezug auf das Interresse, das die Piraten daran haben könnten)

Das ist immer noch schlichtweg FALSCH. Next.

Was ist denn an diesem Beitrag schlichtweg falsch?
Dass man keine grundlegenden Veränderungen braucht, wenn sie nicht nötig sind?

,,Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt" -Albert Einstein

_Marillion_ - 19
Profi (offline)

Dabei seit 05.2007
492 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 12:57 Uhr

Zitat von Lamborgini8:

Zitat von alien2000:


Zitat:


Da muss man sich dann nicht wundern, wenn ein Journalist einen solchen Beitrag erstellt und den Uneigennutz der Politiker infrage stellt..

Warum stellt er das Verwertungsmodell nicht infrage?
Und kannst du mir sagen, was so wertvoll an massenhaft reproduzierten Dateien ist? Wo liegt der Wert für mich?
zum lesen:
Die Präsenz des Autors

Fazit:
Wir brauchen eine Reform des Urheber- und Patenrechts!

Wie oben klar deutlich gemacht, lehne ich eine Reform ebenfalls nicht ab.
Aber, bezogen auf die Piraten, ich halte eine ABSCHAFFUNG, wie sie die Piraten schlichtweg fordern, einfach für unverantwortbar, unnötig und fragwürdig (im Bezug auf das Interresse, das die Piraten daran haben könnten)


So weit ich weiß, geht es den Piraten weniger um eine Abschaffung als viel mehr um eine Modernisierung des Urheberrechts...


Chaos ist voll in Ordnung

Lamborgini8 - 28
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
775 Beiträge
Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:00 Uhr

Zitat von _Marillion_:


So weit ich weiß, geht es den Piraten weniger um eine Abschaffung als viel mehr um eine Modernisierung des Urheberrechts...

Je nach dem, wie man ein freizügigesUrheberrecht interpretiert ;-)

,,Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt" -Albert Einstein

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:00 Uhr

Zitat von Lamborgini8:

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von Lamborgini8:


Aber, bezogen auf die Piraten, ich halte eine ABSCHAFFUNG, wie sie die Piraten schlichtweg fordern, einfach für unverantwortbar, unnötig und fragwürdig (im Bezug auf das Interresse, das die Piraten daran haben könnten)

Das ist immer noch schlichtweg FALSCH. Next.

Was ist denn an diesem Beitrag schlichtweg falsch?
Dass man keine grundlegenden Veränderungen braucht, wenn sie nicht nötig sind?

Das die Piraten keine Abschaffung des UrhG fordern.

Übrigens zum Thema "Grundlegende Veränderung":

UrhG §§64-69

Zitat:


§ 64 Allgemeines

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

§ 65 Miturheber, Filmwerke

(1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
(2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.

§ 66 Anonyme und pseudonyme Werke

(1) Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist.
(2) Offenbart der Urheber seine Identität innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist oder läßt das vom Urheber angenommene Pseudonym keinen Zweifel an seiner Identität zu, so berechnet sich die Dauer des Urheberrechts nach den §§ 64 und 65. Dasselbe gilt, wenn innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist der wahre Name des Urhebers zur Eintragung in das Register anonymer und pseudonymer Werke (§ 138) angemeldet wird.
(3) Zu den Handlungen nach Absatz 2 sind der Urheber, nach seinem Tode sein Rechtsnachfolger (§ 30) oder der Testamentsvollstrecker (§ 28 Abs. 2) berechtigt.

§ 67 Lieferungswerke

Bei Werken, die in inhaltlich nicht abgeschlossenen Teilen (Lieferungen) veröffentlicht werden, berechnet sich im Falle des § 66 Abs. 1 Satz 1 die Schutzfrist einer jeden Lieferung gesondert ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.

§ 69 Berechnung der Fristen

Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.

(§68 ist entfallen)

Das sind alle §§ die das Thema Dauer im UhrG behandeln. Nun sag mir mal wie, wenn nicht als grundlegend/grundsätzlich, du eine Änderung bezeichnen würdest die NUR diese §§ über den Jordan jagen ;)

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Lamborgini8 - 28
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775 Beiträge
Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:04 Uhr

Zitat von Klischeepunk:


Das die Piraten keine Abschaffung des UrhG fordern.

Übrigens zum Thema "Grundlegende Veränderung":

UrhG §§64-69

Zitat:


§ 64 Allgemeines

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

§ 65 Miturheber, Filmwerke

(1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
(2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.

§ 66 Anonyme und pseudonyme Werke

(1) Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist.
(2) Offenbart der Urheber seine Identität innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist oder läßt das vom Urheber angenommene Pseudonym keinen Zweifel an seiner Identität zu, so berechnet sich die Dauer des Urheberrechts nach den §§ 64 und 65. Dasselbe gilt, wenn innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist der wahre Name des Urhebers zur Eintragung in das Register anonymer und pseudonymer Werke (§ 138) angemeldet wird.
(3) Zu den Handlungen nach Absatz 2 sind der Urheber, nach seinem Tode sein Rechtsnachfolger (§ 30) oder der Testamentsvollstrecker (§ 28 Abs. 2) berechtigt.

§ 67 Lieferungswerke

Bei Werken, die in inhaltlich nicht abgeschlossenen Teilen (Lieferungen) veröffentlicht werden, berechnet sich im Falle des § 66 Abs. 1 Satz 1 die Schutzfrist einer jeden Lieferung gesondert ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.

§ 69 Berechnung der Fristen

Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.

(§68 ist entfallen)

Das sind alle §§ die das Thema Dauer im UhrG behandeln. Nun sag mir mal wie, wenn nicht als grundlegend/grundsätzlich, du eine Änderung bezeichnen würdest die NUR diese §§ über den Jordan jagen ;)

Einfach die Dauer eines Patentes ändern.
Viel mehr ist, meiner Meinung nach, gar nicht notwendig ;-)

,,Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt" -Albert Einstein

Klischeepunk - 40
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Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:04 Uhr

Zitat von Lamborgini8:

Zitat von _Marillion_:


So weit ich weiß, geht es den Piraten weniger um eine Abschaffung als viel mehr um eine Modernisierung des Urheberrechts...

Je nach dem, wie man ein freizügigesUrheberrecht interpretiert ;-)

Zum Bsp so:
klick

z.Bsp. so:
klick

z.Bsp. so:
klick


Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Klischeepunk - 40
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Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:05 Uhr

Zitat von Lamborgini8:


Einfach die Dauer eines Patentes ändern.
Viel mehr ist, meiner Meinung nach, gar nicht notwendig ;-)

Das hat mit Patenten absolut nichts zu tun. Patentrecht und Urheberrecht sind 2 paar Stiefel.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Lamborgini8 - 28
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Dabei seit 01.2007
775 Beiträge
Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:07 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von Lamborgini8:


Einfach die Dauer eines Patentes ändern.
Viel mehr ist, meiner Meinung nach, gar nicht notwendig ;-)

Das hat mit Patenten absolut nichts zu tun. Patentrecht und Urheberrecht sind 2 paar Stiefel.

In dem Zusammenhang, sollte klar sein, dass das Urheberrecht gemeint war ;-)

,,Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt" -Albert Einstein

alien2000
Experte (offline)

Dabei seit 04.2006
1275 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:07 Uhr

Zitat von Lamborgini8:

Zitat von alien2000:


Zitat:


Da muss man sich dann nicht wundern, wenn ein Journalist einen solchen Beitrag erstellt und den Uneigennutz der Politiker infrage stellt..

Warum stellt er das Verwertungsmodell nicht infrage?
Und kannst du mir sagen, was so wertvoll an massenhaft reproduzierten Dateien ist? Wo liegt der Wert für mich?
zum lesen:
Die Präsenz des Autors

Fazit:
Wir brauchen eine Reform des Urheber- und Patenrechts!

Wie oben klar deutlich gemacht, lehne ich eine Reform ebenfalls nicht ab.
Aber, bezogen auf die Piraten, ich halte eine ABSCHAFFUNG, wie sie die Piraten schlichtweg fordern, einfach für unverantwortbar, unnötig und fragwürdig (im Bezug auf das Interresse, das die Piraten daran haben könnten)


Wollen die Piraten das Urheberrecht abschaffen?
Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung
Ich lese daraus, das die Piraten das "geistige Eigentum" abschaffen wollen, aber nicht das Urheberrecht!
Hast Du eine Quelle, die eine Abschaffung belegt? Also behaupte nichts, was du nicht auch belegen kannst!

Wir Sind Hier

Klischeepunk - 40
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8907 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.05.2012 um 13:12 Uhr

Zitat von Lamborgini8:

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von Lamborgini8:


Einfach die Dauer eines Patentes ändern.
Viel mehr ist, meiner Meinung nach, gar nicht notwendig ;-)

Das hat mit Patenten absolut nichts zu tun. Patentrecht und Urheberrecht sind 2 paar Stiefel.

In dem Zusammenhang, sollte klar sein, dass das Urheberrecht gemeint war ;-)

Dann sag das auch.

Zitat:

§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft

(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
(2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.
(3) Für die Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte gilt die Vermutung des Absatzes 1 entsprechend, soweit es sich um Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt oder Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Die Vermutung gilt nicht im Verhältnis zum Urheber oder zum ursprünglichen Inhaber des verwandten Schutzrechts.

Wieso Absatz 2? Wieso Absatz 3? Und mit welcher Berechtigung? ;)

Zu Cymrus Artikel:

Zitat:

§ 11 Allgemeines

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.


Hier ist im Detail benannt wer geschützt wird ;) Nicht der Verwerter. Punkt.

Zitat:

§ 16 Vervielfältigungsrecht

(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.
(2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.

Reformbedürfnis sehr hoch. Bild und Tonträger sind Leinwand und Kassette ;)

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Lamborgini8 - 28
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775 Beiträge
Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:10 Uhr

Zitat von alien2000:



Wollen die Piraten das Urheberrecht abschaffen?
Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung
Ich lese daraus, das die Piraten das "geistige Eigentum" abschaffen wollen, aber nicht das Urheberrecht!
Hast Du eine Quelle, die eine Abschaffung belegt? Also behaupte nichts, was du nicht auch belegen kannst!

Ich habe oben eine Quelle genannt, die zumindest das Urberrecht (leider) grundlegend ändern würde ;-)

,,Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt" -Albert Einstein

Klischeepunk - 40
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Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.05.2012 um 13:14 Uhr

Zitat von Lamborgini8:

Zitat von alien2000:



Wollen die Piraten das Urheberrecht abschaffen?
Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung
Ich lese daraus, das die Piraten das "geistige Eigentum" abschaffen wollen, aber nicht das Urheberrecht!
Hast Du eine Quelle, die eine Abschaffung belegt? Also behaupte nichts, was du nicht auch belegen kannst!

Ich habe oben eine Quelle genannt, die zumindest das Urberrecht (leider) grundlegend ändern würde ;-)

Nein hast du nicht.

Zitat:

§ 24 Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

Absatz 2? Say what?

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Lamborgini8 - 28
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Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:14 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von Lamborgini8:

Zitat von alien2000:



Wollen die Piraten das Urheberrecht abschaffen?
Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung
Ich lese daraus, das die Piraten das "geistige Eigentum" abschaffen wollen, aber nicht das Urheberrecht!
Hast Du eine Quelle, die eine Abschaffung belegt? Also behaupte nichts, was du nicht auch belegen kannst!

Ich habe oben eine Quelle genannt, die zumindest das Urberrecht (leider) grundlegend ändern würde ;-)

Nein hast du nicht.

Nochmal für diejenigen, die zu faul sind, um ihre eigenen Zitate hoch zu scrollen ;-)
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