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sollte das urheberrecht abgeschafft werden? pro contra

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Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.05.2012 um 13:18 Uhr

Zitat von Lamborgini8:


Nochmal für diejenigen, die zu faul sind, um ihre eigenen Zitate hoch zu scrollen ;-)
klick

Wiederhole: Nein hast du nicht. Auch jetzt nicht.

Zitat:

§ 85 Verwertungsrechte

(1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.
(2) Das Recht ist übertragbar. Der Tonträgerhersteller kann einem anderen das Recht einräumen, den Tonträger auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. § 31 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.
(3) Das Recht erlischt 50 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. Ist der Tonträger innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung nicht erschienen, aber erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach dieser. Ist der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
(4) § 10 Abs. 1 und § 27 Abs. 2 und 3 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.

Urheberschutz? ;)

Zitat:

§ 86 Anspruch auf Beteiligung

Wird ein erschienener oder erlaubterweise öffentlich zugänglich gemachter Tonträger, auf den die Darbietung eines ausübenden Künstlers aufgenommen ist, zur öffentlichen Wiedergabe der Darbietung benutzt, so hat der Hersteller des Tonträgers gegen den ausübenden Künstler einen Anspruch auf angemessene Beteiligung an der Vergütung, die dieser nach § 78 Abs. 2 erhält.

Urheberschutz, again?

Zitat:

§ 89 Rechte am Filmwerk

(1) Wer sich zur Mitwirkung bei der Herstellung eines Filmes verpflichtet, räumt damit für den Fall, daß er ein Urheberrecht am Filmwerk erwirbt, dem Filmhersteller im Zweifel das ausschließliche Recht ein, das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen oder Umgestaltungen des Filmwerkes auf alle Nutzungsarten zu nutzen. § 31a Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 bis 4 findet keine Anwendung.
(2) Hat der Urheber des Filmwerkes das in Absatz 1 bezeichnete Nutzungsrecht im voraus einem Dritten eingeräumt, so behält er gleichwohl stets die Befugnis, dieses Recht beschränkt oder unbeschränkt dem Filmhersteller einzuräumen.
(3) Die Urheberrechte an den zur Herstellung des Filmwerkes benutzten Werken, wie Roman, Drehbuch und Filmmusik, bleiben unberührt.
(4) Für die Rechte zur filmischen Verwertung der bei der Herstellung eines Filmwerkes entstehenden Lichtbilder und Lichtbildwerke gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.


Urheber- oder Käuferschutz? Interessant btw. auch in Bezug darauf, dass übersetzungen eigentlich ein _neues_ Werk darstellen.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Lamborgini8 - 28
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Dabei seit 01.2007
775 Beiträge
Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:18 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von Lamborgini8:


Nochmal für diejenigen, die zu faul sind, um ihre eigenen Zitate hoch zu scrollen ;-)
klick

Wiederhole: Nein hast du nicht. Auch jetzt nicht.

Zitat:

§ 85 Verwertungsrechte

(1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.
(2) Das Recht ist übertragbar. Der Tonträgerhersteller kann einem anderen das Recht einräumen, den Tonträger auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. § 31 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.
(3) Das Recht erlischt 50 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. Ist der Tonträger innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung nicht erschienen, aber erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach dieser. Ist der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
(4) § 10 Abs. 1 und § 27 Abs. 2 und 3 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.

Urheberschutz? ;)

Zitat:

§ 86 Anspruch auf Beteiligung

Wird ein erschienener oder erlaubterweise öffentlich zugänglich gemachter Tonträger, auf den die Darbietung eines ausübenden Künstlers aufgenommen ist, zur öffentlichen Wiedergabe der Darbietung benutzt, so hat der Hersteller des Tonträgers gegen den ausübenden Künstler einen Anspruch auf angemessene Beteiligung an der Vergütung, die dieser nach § 78 Abs. 2 erhält.

Urheberschutz, again?

What else?

,,Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt" -Albert Einstein

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:19 Uhr

Zitat von Lamborgini8:

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von Lamborgini8:


Nochmal für diejenigen, die zu faul sind, um ihre eigenen Zitate hoch zu scrollen ;-)
klick

Wiederhole: Nein hast du nicht. Auch jetzt nicht.

Zitat:

§ 85 Verwertungsrechte

(1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.
(2) Das Recht ist übertragbar. Der Tonträgerhersteller kann einem anderen das Recht einräumen, den Tonträger auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. § 31 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.
(3) Das Recht erlischt 50 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. Ist der Tonträger innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung nicht erschienen, aber erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach dieser. Ist der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
(4) § 10 Abs. 1 und § 27 Abs. 2 und 3 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.

Urheberschutz? ;)

Zitat:

§ 86 Anspruch auf Beteiligung

Wird ein erschienener oder erlaubterweise öffentlich zugänglich gemachter Tonträger, auf den die Darbietung eines ausübenden Künstlers aufgenommen ist, zur öffentlichen Wiedergabe der Darbietung benutzt, so hat der Hersteller des Tonträgers gegen den ausübenden Künstler einen Anspruch auf angemessene Beteiligung an der Vergütung, die dieser nach § 78 Abs. 2 erhält.

Urheberschutz, again?

What else?

Der Urheber wird nicht mal erwähnt ^^ also: Nein. Das sind ausschließliche Verwerterrechte.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Lamborgini8 - 28
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
775 Beiträge
Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.05.2012 um 13:24 Uhr

Zitat von Klischeepunk:


Der Urheber wird nicht mal erwähnt ^^ also: Nein. Das sind ausschließliche Verwerterrechte.

Mit ,,der Hersteller von Tonträgern" ist der Urheber gemeint.
Also sind es Verwerterrechte für den Urheber --> Ergo auch Urheberrechte ;-)

,,Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt" -Albert Einstein

alien2000
Experte (offline)

Dabei seit 04.2006
1275 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:30 Uhr

Zitat von Lamborgini8:

Zitat von alien2000:



Wollen die Piraten das Urheberrecht abschaffen?
Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung
Ich lese daraus, das die Piraten das "geistige Eigentum" abschaffen wollen, aber nicht das Urheberrecht!
Hast Du eine Quelle, die eine Abschaffung belegt? Also behaupte nichts, was du nicht auch belegen kannst!

Ich habe oben eine Quelle genannt, die zumindest das Urberrecht (leider) grundlegend ändern würde ;-)

Über Abschaffung kann ich nichts lesen, kannst du mir mal deine Brille leihen?
Und nochmal, lies doch bitte mal diesen Beitrag durch:
Die Präsenz des Autors
Warum sollen auch die Verwerter ihren Status Quo behalten, wenn überall sonst die Schranken fallen?

Wir Sind Hier

Lamborgini8 - 28
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Dabei seit 01.2007
775 Beiträge
Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:34 Uhr

Zitat von alien2000:


Über Abschaffung kann ich nichts lesen, kannst du mir mal deine Brille leihen?
Und nochmal, lies doch bitte mal diesen Beitrag durch:
Die Präsenz des Autors
Warum sollen auch die Verwerter ihren Status Quo behalten, wenn überall sonst die Schranken fallen?

Ich habe auch von ,,grundlegenden Veränderungen" gesprochen ;-)


,,Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt" -Albert Einstein

alien2000
Experte (offline)

Dabei seit 04.2006
1275 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.05.2012 um 13:53 Uhr

Zitat von Lamborgini8:

Zitat von alien2000:


Über Abschaffung kann ich nichts lesen, kannst du mir mal deine Brille leihen?
Und nochmal, lies doch bitte mal diesen Beitrag durch:
Die Präsenz des Autors
Warum sollen auch die Verwerter ihren Status Quo behalten, wenn überall sonst die Schranken fallen?

Ich habe auch von ,,grundlegenden Veränderungen" gesprochen ;-)

Zuerst unterstellst du den Piraten, sie wollen das Urheberrecht abschaffen.
Darauf verlange ich eine Quelle worauf du deine Behauptung stützt.
Darauf verweist du hierhin.
Dann auf einmal schreibst du von grundlegenden Veränderungen.
Das nenne ich rumgeeiere.
Muss ich dich jetzt abmahnen!?

Wir Sind Hier

Lamborgini8 - 28
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Dabei seit 01.2007
775 Beiträge
Geschrieben am: 31.05.2012 um 13:55 Uhr

Zitat von alien2000:

Zitat von Lamborgini8:

Zitat von alien2000:


Über Abschaffung kann ich nichts lesen, kannst du mir mal deine Brille leihen?
Und nochmal, lies doch bitte mal diesen Beitrag durch:
Die Präsenz des Autors
Warum sollen auch die Verwerter ihren Status Quo behalten, wenn überall sonst die Schranken fallen?

Ich habe auch von ,,grundlegenden Veränderungen" gesprochen ;-)

Zuerst unterstellst du den Piraten, sie wollen das Urheberrecht abschaffen.
Darauf verlange ich eine Quelle worauf du deine Behauptung stützt.
Darauf verweist du hierhin.
Dann auf einmal schreibst du von grundlegenden Veränderungen.
Das nenne ich rumgeeiere.
Muss ich dich jetzt abmahnen!?

Was zum?
Ich habe doch schon eingestanden, dass ich mich getäuscht habe (wenn nein erfolg das hiermit).

Was das ,,rumgeeire" angeht, so trifft das schon eher auf die Piraten und ihre ,,Basisdemokratie" zu!
Die sollen entweder ernsthafte oder gar nicht agieren.

,,Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt" -Albert Einstein

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 14:00 Uhr

Zitat von Lamborgini8:

Zitat von Klischeepunk:


Der Urheber wird nicht mal erwähnt ^^ also: Nein. Das sind ausschließliche Verwerterrechte.

Mit ,,der Hersteller von Tonträgern" ist der Urheber gemeint.
Also sind es Verwerterrechte für den Urheber --> Ergo auch Urheberrechte ;-)

Nein der "Hersteller eines Tonträgers" ist derjenige der den Tonträger herstellt. Manufaktur und so. Der hat mit dem Urheber absolut nichts zu tun, außer das er seine Werke auf einem Tonträger herstellt.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 14:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.05.2012 um 14:08 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Das ist lustig. Hätte der Schreiberling uns einmal zugehört wäre ihm aufgefallen, dass wir ganz genau DIESE (sogar namentlich ;) ) Dienste als Beispiele für neue Verwertungsmodelle heranziehen.


Wobei iTunes und spotify ja bei der momentanen Rechtslage einwandfrei funktionieren. Es spricht also hier noch nichts für eine Reformierung des bestehenden Systems. ;-)

Zitat von Klischeepunk:


Hier wird von absoluter Unkentniss der bestehenden Rechtslage gesprochen. Ich werfe mit "absoluter Unkenntnis der Sachlage UND der Rechtslage zurück. Zumindest bis zu diesem Abschnitt, mal schauen was folgt :)


Das halte ich jetzt für völlig am Zitat vorbei. Es ist natürlich eine Sache, wenn sich die Piraten tatsächlich mit den betroffenen Parteien an einen Tisch setzen. Du nimmst aber keinen Bezug darauf, wie die gewachsene Struktur an Verträgen, Gesetzen und Urteilen einfach mal eben abgeändert werden soll. Es ist völlig verständlich, dass diejenigen, die groß an einer Sache verdienen, nicht an der Abschaffung interessiert sind, da brauchen wir nicht drumherum reden. Trotzdem lässt sich nicht einfach von der Hand weisen, dass man ein so komplexes System wie das Urheberrecht nicht mal eben abändern kann. Schon allein aus Gründen des Rechtsschutzes wären längere Übergangsfristen notwendig, international müsste wohl auch einiges angepasst werden.

Zitat von Klischeepunk:


Woher dieser "adäquate finanzielle ausgleichsgedanke" kommt, sowohl verfassungs, als auch Europarechtlich wüsste ich gern mal.


Er spielt hier wohl auf die Berufs- und vor allem Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes an, was sich auch europarechtlich in ähnlicher Ausführung findet. Es ist die oft schon diskutierte Enteignungsproblematik mancher Vorschläge.

Zitat von Klischeepunk:


1. Eine Legalisierung von Tauschbörsen ist nicht nötig da sie in vollem Umfang legal sind. Es geht um die Inhalt die getauscht werden.
2. Ein adäquater Ausgleich ist was jemand bereit ist zu zahlen. [...]


1. ist völlig korrekt. Tauschbörsen an sich sind nicht böse, auch wenn das in der Bevölkerung gerne gesehen bzw. missverstanden wird.

2. Da liegt der Knackpunkt: Warum sollte jemand bereit sein, für etwas Geld auszugeben, wenn er es auch kostenlos bekommt? Da habe ich momentan auch große Probleme, das nachzuvollziehen. Denn wenn ich kostenfrei und ohne Begrenzung Inhalte downloaden kann, sehe ich keinen Grund, mir selbigen Inhalt noch einmal auf CD oder DVD zu holen. Manche Menschen mögen ein Gefühl haben, dass sie es dem Künstler schuldig sind. Die allermeisten Menschen dagegen, insbesondere Jugendliche mit weniger Geld, werden dieses Gefühl nicht haben.

Zitat von Klischeepunk:

Von daher ist der faire/adäquate ausgleich das, was der Markt bereit ist zu bieten. Und wenn das Hartz4 ist, dann ist das halt so.


Das spricht wiederum nicht für eine Reform. Denn momentan werden CDs, DVDs und andere Inhalte ja gekauft.

Zitat von Klischeepunk:


Und zum abschluß wird noch weiterhin etwas darauf rumgehackt, dass es unsere Aufgabe sei unternehmensformen zu schützen, die sich nicht halten können.


Auch hier verkennst du wieder etwas die Realität: Diese Unternehmen können sich bei momentaner Sachlage durchaus halten. Die alternativen Vertriebswege (mit aktuellem Recht) sind hier ein gutes Beispiel.
Zum anderen spielt wieder der oben angesprochene Punkt eine Rolle, wonach solche Änderungen nicht in einigen Wochen oder Monaten durchgezogen werden können.

Zitat von Klischeepunk:

Wenn sie nicht wollen können wir - wie gesagt - auch ohne sie.


Darin liegt auch ein Problem in der Debatte: Gesetzgebung bzw. Politik, die bestimmte Gruppen völlig ignoriert bzw. gegen ihren Willen agiert, wird sich nicht durchsetzen lassen. Auch wenn man noch so edle Ziele verfolgt, müssen in einer Demokratie Kompromisse geschlossen werden.

edit:
Was Schutzfristen von 50 und mehr Jahren angeht, stimmt ich allerdings zu. Hier ist eine Änderung sinnvoll und zumutbar.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

alien2000
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Dabei seit 04.2006
1275 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 14:04 Uhr

Zitat von Lamborgini8:


Was das ,,rumgeeire" angeht, so trifft das schon eher auf die Piraten und ihre ,,Basisdemokratie" zu!
Die sollen entweder ernsthafte oder gar nicht agieren.

Nicht ablenken!
offtopic
Ich hoffe die Piraten bleiben bei Ihrer Basisdemokratie (nicht wie die Grünen die sich sehr schnell davon verabschiedeten).

Wir Sind Hier

Cymru - 35
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Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 14:12 Uhr

Zitat von alien2000:

Ich hoffe die Piraten bleiben bei Ihrer Basisdemokratie


Es wäre wünschenswert, dabei zu bleiben. Allerdings braucht es noch etwas Entwicklung. Entscheidungen müssen schneller getroffen werden. Es darf nicht sein, dass man wochenlang gar keine Antwort zu einem Thema hat. Ich denke aber, dass sich dieses Problem spätestens mit dem Einzug in den Bundestag lösen wird: Entweder es kommen Antworten in absehbaren Zeiträumen und die Wähler sind zufrieden oder die Stimmen bleiben irgendwann aus.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Lamborgini8 - 28
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Dabei seit 01.2007
775 Beiträge
Geschrieben am: 31.05.2012 um 14:21 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von Lamborgini8:

Zitat von Klischeepunk:


Der Urheber wird nicht mal erwähnt ^^ also: Nein. Das sind ausschließliche Verwerterrechte.

Mit ,,der Hersteller von Tonträgern" ist der Urheber gemeint.
Also sind es Verwerterrechte für den Urheber --> Ergo auch Urheberrechte ;-)

Nein der "Hersteller eines Tonträgers" ist derjenige der den Tonträger herstellt. Manufaktur und so. Der hat mit dem Urheber absolut nichts zu tun, außer das er seine Werke auf einem Tonträger herstellt.

Aber derjenige, der das Produkt erfunden hat, hat (normalerweise) einen Pleatrenvertrag o.ä., den er selbst abschließt.
Wo liegt hier also das Problem?!

,,Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt" -Albert Einstein

alien2000
Experte (offline)

Dabei seit 04.2006
1275 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 14:23 Uhr

Zitat von Cymru:



2. Da liegt der Knackpunkt: Warum sollte jemand bereit sein, für etwas Geld auszugeben, wenn er es auch kostenlos bekommt? Da habe ich momentan auch große Probleme, das nachzuvollziehen. Denn wenn ich kostenfrei und ohne Begrenzung Inhalte downloaden kann, sehe ich keinen Grund, mir selbigen Inhalt noch einmal auf CD oder DVD zu holen. Manche Menschen mögen ein Gefühl haben, dass sie es dem Künstler schuldig sind. Die allermeisten Menschen dagegen, insbesondere Jugendliche mit weniger Geld, werden dieses Gefühl nicht haben.

Verweise hier nochmals auf folgenden Artikel
Die Präsenz des Autors


Zitat von Klischeepunk:

Wenn sie nicht wollen können wir - wie gesagt - auch ohne sie.

Zitat von Cymru:


Darin liegt auch ein Problem in der Debatte: Gesetzgebung bzw. Politik, die bestimmte Gruppen völlig ignoriert bzw. gegen ihren Willen agiert, wird sich nicht durchsetzen lassen. Auch wenn man noch so edle Ziele verfolgt, müssen in einer Demokratie Kompromisse geschlossen werden.

Die wollen schon noch - wenn sie ordentlich Konkurrenz bekommen!

Zitat von Cymru:


edit:
Was Schutzfristen von 50 und mehr Jahren angeht, stimmt ich allerdings zu. Hier ist eine Änderung sinnvoll und zumutbar.

a) Kürzung der Schutzfrist und Nachverhandlung der Urheber nach X Jahren.
b) Beschränkung der Provision = Vergütung für den Vermarkter auf 6 Prozent. Dann wird auch der Abmahnwahn schnell vorbei sein.

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Klischeepunk - 40
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Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 31.05.2012 um 14:57 Uhr

Zitat von Cymru:


Wobei iTunes und spotify ja bei der momentanen Rechtslage einwandfrei funktionieren. Es spricht also hier noch nichts für eine Reformierung des bestehenden Systems. ;-)

Was auch nie zur Debatte stand (: Wir sagen ja "wenn eine Reform und/oder gesellschaftlicher Wandel, neue Modelle notwendig macht, dann sucht sie anstatt zu sagen 'ich verlange das jemand meine Produkte weiterkauft, ob er will oder nicht'".
Das Reformbedürfnis wird nicht daraus abgeleitet, das wir neue Modelle brauchen (die nicht funktionieren atm) sondern daraus, dass das gesamte UrhG aus einer Zeit stammt in der die technischen und damit Gesellschaftlichen Strukturen anderes notwendig gemacht haben.

Zitat von Cymru:


Das halte ich jetzt für völlig am Zitat vorbei. Es ist natürlich eine Sache, wenn sich die Piraten tatsächlich mit den betroffenen Parteien an einen Tisch setzen. Du nimmst aber keinen Bezug darauf, wie die gewachsene Struktur an Verträgen, Gesetzen und Urteilen einfach mal eben abgeändert werden soll. Es ist völlig verständlich, dass diejenigen, die groß an einer Sache verdienen, nicht an der Abschaffung interessiert sind, da brauchen wir nicht drumherum reden. Trotzdem lässt sich nicht einfach von der Hand weisen, dass man ein so komplexes System wie das Urheberrecht nicht mal eben abändern kann. Schon allein aus Gründen des Rechtsschutzes wären längere Übergangsfristen notwendig, international müsste wohl auch einiges angepasst werden.

Auch das stand meines wissens nach nie zur Debatte. Und dem hat auch mWn nie jemand wiedersprochen. Lass mich da aber gern korrigieren.

Zitat von Cymru:


Er spielt hier wohl auf die Berufs- und vor allem Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes an, was sich auch europarechtlich in ähnlicher Ausführung findet. Es ist die oft schon diskutierte Enteignungsproblematik mancher Vorschläge.

Nur das Enteignung nach jur. Definition bereits eine finanzielle Vergütung vorsieht ;) von daher ginge es in dem Fall voll am Punkt vorbei.
Und dazu müsste erstmal die Existenz geistigen Eigentums abschließend und konsequent geklärt werden, ansonsten bleibt das nämlich kurzum Bullshit.
Und zu guter letzt, womit genau wird denn enteignet oder weggenommen?

Zitat von Cymru:


2. Da liegt der Knackpunkt: Warum sollte jemand bereit sein, für etwas Geld auszugeben, wenn er es auch kostenlos bekommt? Da habe ich momentan auch große Probleme, das nachzuvollziehen. Denn wenn ich kostenfrei und ohne Begrenzung Inhalte downloaden kann, sehe ich keinen Grund, mir selbigen Inhalt noch einmal auf CD oder DVD zu holen. Manche Menschen mögen ein Gefühl haben, dass sie es dem Künstler schuldig sind. Die allermeisten Menschen dagegen, insbesondere Jugendliche mit weniger Geld, werden dieses Gefühl nicht haben.

Wenn jemand nicht bereit ist zu zahlen wir er es nicht tun völlig egal wie die gesetzliche Lage aussieht. Frag doch mal die GEZ, was deren Hauptbeschäftigung ist ;)

Zitat von Cymru:


Das spricht wiederum nicht für eine Reform. Denn momentan werden CDs, DVDs und andere Inhalte ja gekauft.

Sag das nicht zu Laut sonst kommt ein am Hungertuch nagender Verwerter und jammert dir das Gegenteil vor ;)

Zitat von Cymru:


Auch hier verkennst du wieder etwas die Realität: Diese Unternehmen können sich bei momentaner Sachlage durchaus halten. Die alternativen Vertriebswege (mit aktuellem Recht) sind hier ein gutes Beispiel.
Zum anderen spielt wieder der oben angesprochene Punkt eine Rolle, wonach solche Änderungen nicht in einigen Wochen oder Monaten durchgezogen werden können.

Also wäre eine Reform überhaupt kein Problem und würde niemandem im Wege stehen und verschärfungen sind nicht notwendig, da sie ja weiterhin gut über die Runden kommen?
Worüber streiten wir dann? Ab in den Bundestag, reformieren!

Zitat von Cymru:


Darin liegt auch ein Problem in der Debatte: Gesetzgebung bzw. Politik, die bestimmte Gruppen völlig ignoriert bzw. gegen ihren Willen agiert, wird sich nicht durchsetzen lassen. Auch wenn man noch so edle Ziele verfolgt, müssen in einer Demokratie Kompromisse geschlossen werden.

edit:
Was Schutzfristen von 50 und mehr Jahren angeht, stimmt ich allerdings zu. Hier ist eine Änderung sinnvoll und zumutbar.

Siehe Alien2000 :)

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

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