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Entschädigungsgeld für M. Gäfgen

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Amixor33 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2192 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:41 Uhr

Zitat von Manu-Bl:

Zitat:

Kindsmörder Gäfgen bekommt Entschädigung

Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Gäfgen eine Entschädigung von 3000 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht in Frankfurt am Main. Gäfgen hatte geklagt, weil ihm ein Polizist Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des von ihm entführten Bankierssohns von Metzler zu erfahren. Von den Prozesskosten in Höhe von 15.000 Euro muss Gäfgen vier Fünftel tragen, den Rest das Land Hessen. [hr]


quelle: ard.de

somit sind die 3000€ die er bekommt sofort wieder weg und er muss noch 9000€ drauf zahlen...hat sich das gelohnt?!?

So ein Idiot... gelohnt hat es sich für ihn insofern, dass es eine gewisse Guttung und Spott für die Angehörigen war, sofern man ihm diesesn sadistischen Charakterzug unterstellen darf...

Metalgigs.de - die Konzert & Party Community für ganz Deutschland! (Metal/Rock/Gothic/Mittelalter)

Manu-Bl
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
2299 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:42 Uhr

Zitat von Amixor33:

Zitat von Manu-Bl:

Zitat:

Kindsmörder Gäfgen bekommt Entschädigung

Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Gäfgen eine Entschädigung von 3000 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht in Frankfurt am Main. Gäfgen hatte geklagt, weil ihm ein Polizist Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des von ihm entführten Bankierssohns von Metzler zu erfahren. Von den Prozesskosten in Höhe von 15.000 Euro muss Gäfgen vier Fünftel tragen, den Rest das Land Hessen. [hr]


quelle: ard.de

somit sind die 3000€ die er bekommt sofort wieder weg und er muss noch 9000€ drauf zahlen...hat sich das gelohnt?!?

So ein Idiot... gelohnt hat es sich für ihn insofern, dass es eine gewisse Guttung und Spott für die Angehörigen war, sofern man ihm diesesn sadistischen Charakterzug unterstellen darf...


so gesehen stimmt. meinte das lohnen auf finanzieller ebene

du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*

arathor
Profi (offline)

Dabei seit 03.2006
495 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:58 Uhr

Zitat von Onyx_:

Ich will micn natürlich nicht auf die Seite eines Kindsmörders stellen, aber grundsätzlich hat das Gericht die richtige Entscheidung getroffen. Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat, in dem es auch der Polizei nicht erlaubt ist, willkürlich zu handeln. Die Situation war natürlich sehr extrem und belastend für die Beamten, aber trotzdem darf so etwas wie die Androhung von Folter in Deutschland nicht vorkommen.


Sehe ich ganz genau so.

Glaub nicht alles was Du denkst!

el-monstruo - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2011
332 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2011 um 15:06 Uhr

Zitat von Manu-Bl:

Zitat von Marodeur:

Heyho,

habe grade diesen Artikel gelesen und möchte jetzt mal eure Meinung dazu hören:

Is das Urteil für euch berechtigt oder nicht?
Darf ein Kindermörder sich immernoch auf die gleichen Rechte beziehen, die er jemandem wissentlich genommen hat?


darf er wohl schon..vor dem gesetz sind alle menschen gleicht...
jedoch "schmerzensgeld" für eine androhung ist schon krass


Leider darf er das! Verdient hat er es wohl nicht!
Wer solch eine Tat begeht, dem vergeht jegliches Recht auf Schmerzensgeld, denn er kann in keinem Maße realisieren, was für Schmerzen er mit seiner Tat angerichtet hat!
Seine Forderungen sind absolut unverschämt!
Knopf_ - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2006
384 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2011 um 15:10 Uhr

ein absoluter witz.

Monaco Franze for live

Marodeur - 34
Champion (offline)

Dabei seit 12.2006
2312 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2011 um 15:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.08.2011 um 15:20 Uhr

Vor allem fehlt das Verhältnis.
3000,- für ne Drohung? Wieviel schuldet der Mann dann seinem Opfer?

Science flies you to the moon – Religion flies you into buildings

Enraged - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 04.08.2011 um 15:22 Uhr

Zitat von Marodeur:

Vor allem fehlt das Verhältnis.
3000,- für ne Drohung? Wieviel schuldet der Mann dann seinem Opfer?


Und dessen Familie

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

Manu-Bl
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
2299 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2011 um 15:26 Uhr

Zitat von Enraged:

Zitat von Marodeur:

Vor allem fehlt das Verhältnis.
3000,- für ne Drohung? Wieviel schuldet der Mann dann seinem Opfer?


Und dessen Familie


nach dem urteil würde ich den penner als vater verklagen^^

du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*

Enraged - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 04.08.2011 um 15:30 Uhr

Zitat von Manu-Bl:

Zitat von Enraged:

Zitat von Marodeur:

Vor allem fehlt das Verhältnis.
3000,- für ne Drohung? Wieviel schuldet der Mann dann seinem Opfer?


Und dessen Familie


nach dem urteil würde ich den penner als vater verklagen^^


Jop, auf Millionen XD

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

Manu-Bl
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
2299 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2011 um 15:31 Uhr

Zitat von Enraged:

Zitat von Manu-Bl:



nach dem urteil würde ich den penner als vater verklagen^^


Jop, auf Millionen XD


tja, wäre ne gute gelegenheit dem arsch sein beschissenes grinsen aus dem gesicht zu wischen...so unglaublich wie argogant der schaut...wenn der traumatiesiert ist, bin ich ne frau

du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*

Crcssnn
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3075 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2011 um 15:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.08.2011 um 15:35 Uhr

Zitat von Manu-Bl:

Zitat von Enraged:

Zitat von Marodeur:

Vor allem fehlt das Verhältnis.
3000,- für ne Drohung? Wieviel schuldet der Mann dann seinem Opfer?

Und dessen Familie

nach dem urteil würde ich den penner als vater verklagen^^

Müssten wir uns jetzt schon auf die Stufe begeben und ein Leben mit Geld aufwiegen?

Dass M. Gäfgen sein Recht einklagt, mag manchen nicht gerecht erscheinen, aber dennoch bleibt es rechtens. Des Weiteren sind die Grundrechte als Eingriffsschutzrechte definiert - als Aufgabe der Staatsgewalt. Wo wäre da noch die Legitimation der Strafverfolgung, wenn man Menschen von staatswegen daran hintert, ihre Rechte wahrzunehmen bzw. einzuklagen? An welcher Stelle wäre man noch besser als der Täter?
Enraged - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 04.08.2011 um 15:36 Uhr

Ich bin ja für offene Zellentüren...

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

Crcssnn
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3075 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2011 um 15:38 Uhr

Zitat von Enraged:

Ich bin ja für offene Zellentüren...

Frei nach deiner sig. Das ist nur konsequent!
SuperMario_- - 32
Experte (offline)

Dabei seit 12.2005
1636 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2011 um 15:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.08.2011 um 15:40 Uhr

Auch wenn er rechtlich gesehen ein anrecht auf sein "Schmerzensgeld" hat finde ich so etwas nur noch zum kotzen... meiner Meinung nach sollte dieser Mann gar nichts bekommen, auch nicht dass recht, auf seine Grundrecht zurück zu greifen... denn ER hat seinem Opfer das größte Recht genommen, das ein Mensch hat, nämlich das RECHT ZU LEBEN... eine richtige Schweinerei ist diese Forderung...

KingKoolSavas - Herr Kool S, nicht der Sohn von Zeus - KingKoolSavas

Enraged - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 04.08.2011 um 15:41 Uhr

Zitat von Crcssnn:

Zitat von Enraged:

Ich bin ja für offene Zellentüren...

Frei nach deiner sig. Das ist nur konsequent!


Vor allem löst sich so manches Problem dann von selbst ;).

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

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