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Ist Deutschland eine Demokratie?

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Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 22.07.2011 um 02:31 Uhr

Zitat von raubelefant:


Das grundgesetz war von jeher als provisorium gedacht bis zur wiedervereinigung.
ich finde den artikel momentan nicht aber da hab ich mal gelesen das die alliierten vom grundgesetz nicht besonders angetan waren


Generell richtig. Wobei damals schwer abzusehen war, wie schnell eine Wiedervereinigung stattfinden könnte. Dass es bis 1989 dauern könnte, hatten wohl die wenigsten zur damaligen Zeit erwartet.

Zitat von raubelefant:


Artikel 146 GG (vor 1990)

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Der Artikel ist nach wie vor in Kraft. Er widerspricht dem Ganzen auch nicht: Das Grundgesetz würde durch eine neue Verfassung seine Wirkung verlieren. Das eröffnet lediglich die Möglichkeit, ist aber keine verbindliche Anweisung, unbedingt etwas neues zu schaffen.


Zitat von raubelefant:

Das grundgesetz ist ja auch nichts neues gewesen eher eine überarbeitung der alten weimarer verfassung.
man hätte ohne weiteres eine kommission einberufen können die auf grundlage des grundgesetzes eine richtige vefassung erarbeitet hätte.


Na ja, nicht ganz. Das Grundgesetz ist vor allem dem Dritten Reich und den Verbrechen der Nazis geschuldet. Einen Grundrechtekatalog, wie ihn das Grundgesetz ganz vorne enthält, hatte die Weimarer Reichsverfassung nicht. Dieser hohe Stellenwert wurde erst im GG festgelegt.
Trotzdem wurden natürlich bestimmte Dinge übernommen, teilweise gelten die Artikel der Weimarer Reichsverfassung nach wie vor (z.B. im Bezug auf die Religion).


Eine Komission hätte den von dir problematisierten Sachverhalt aber nicht gelöst. Auch der Parlamentarische Rat war eine Komission von Männern und Frauen, die die Länderparlamente entsandt haben. In beiden Fällen fand also eine mittelbare demokratische Legitimation statt.

Wie gesagt: Wenn du dir anschaust, wie schwierig es war, etwa die Rentenansprüche zu klären oder im Strafrecht zu entscheiden, ob Mauerschützen zu belangen sind, dann wirst du merken, dass es juristisch betrachtet sowieso schon hoch komplex war. Bis heute wirken ja auch Entscheidungen der DDR nach. Gerade im Fall der Sicherungsverwahrung erinnere ich mich an einen Schwerverbrecher, den man gehen lassen musste, weil das damalige Recht anders als heute war (genaue Zusammenhänge sind mir momentan entfallen).


Zitat von raubelefant:

nachdem aber eine mittlerweile weder christliche noch demokratische sondern zutiefst machtbessene und korrupte union an der regierung war mit einem innenminister schäuble der stark überwachungs-staatliche tendenzen hat wurde der auftrag des Grundgesetzes und seiner Väter einfach ignoriert.
ich glaube nicht das Adenauer sowas gewollt hätte.


Deswegen müssen wir für die Gewaltenteilung sehr dankbar sein: Das BVerfG hat so manches Gesetz einkassiert, weil es schlicht gegen die Verfassung verstoßen hat. Natürlich sind aber auch die Anforderungen an die nationale Sicherheit gestiegen. Im Jahr 1949 kannte man noch keinen islamistischen Terror oder gar Selbstmordattentäter. Dass Unschuldige Opfer eines Anschlages wurden, kam höchst selten vor. Trotzdem wollen wir heute davor geschützt sein. Das muss natürlich auch bei Auslegung der Verfassung bedacht werden. Immerhin wandelt sich die Rechtssicht auf die Dinge.


Generell sehe ich aber keinen Grund, weshalb eine neue Verfassung nötig sein sollte. Das Grundgesetz genießt ein sehr hohes Ansehen in der Bevölkerung. Selbst Menschen, die normale Gerichte als voreingenommen ablehnen, wenden sich an das BVerfG. Dir konstant hohen Zahlen an Klageanträgen zeigen ja, wie populär dieses Gericht ist. Bis eine neue Verfassung diesen Stellenwert hätte, würde es wieder einige Jahrzehnte dauern.
Zudem spricht nichts dagegen, das Grundgesetz zu modifizieren. So kann etwa ohne Probleme mehr Bürgerbeteiligung eingebaut werden, wenn sich die Parteien einig sind. Das Grundgesetz ist ja kein unabänderbares Werk, sondern wurde schon mehrfach geändert und ergänzt. Kein Grund also, alles ganz neu zu machen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

raubelefant - 40
Champion (offline)

Dabei seit 11.2009
2426 Beiträge

Geschrieben am: 26.07.2011 um 13:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.07.2011 um 15:50 Uhr

Zitat:

Einen Grundrechtekatalog, wie ihn das Grundgesetz ganz vorne enthält, hatte die Weimarer Reichsverfassung nicht


RV 1919 hat als eine ihrer haupquellen die Paulskirchenverfassung von 1848
das GG hat beide als quellen (größtenteils RV meiner meinung nach)

Verfassung von 1919
Die Einzelperson

Artikel 109
(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.

Artikel 110
(1) Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren. Jeder Angehörige eines Landes ist zugleich Reichsangehöriger.
(2) Jeder Deutsche hat in jedem Lande des Reichs die gleichen Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes selbst.

Artikel 111
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Reiche. Jeder hat das Recht, sich an beliebigem Orte des Reichs aufzuhalten und niederzulassen, Grundstücke zu erwerben und jeden Nahrungszweig zu betreiben. Einschränkungen bedürfen eines Reichsgesetzes.

Artikel 112
(1) Jeder Deutsche ist berechtigt, nach außerdeutschen Ländern auszuwandern. Die Auswanderung kann nur durch Reichsgesetz beschränkt werden.
(2) Dem Ausland gegenüber haben alle Reichsangehörigen inner- und außerhalb des Reichsgebiets Anspruch auf den Schutz des Reichs.
(3) Kein Deutscher darf einer ausländischen Regierung zur Verfolgung oder Bestrafung überliefert werden.

Artikel 113
(1) Die fremdsprachigen Volksteile des Reichs dürfen durch die Gesetzgebung und Verwaltung nicht in ihrer freien, volkstümlichen Entwicklung, besonders nicht im Gebrauch ihrer Muttersprache beim Unterricht, sowie bei der inneren Verwaltung und der Rechtspflege beeinträchtigt werden.

Artikel 114
(1) Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Eine Beeinträchtigung oder Entziehung der persönlichen Freiheit durch die öffentliche Gewalt ist nur auf Grund von Gesetzen zulässig.
(2) Personen, denen die Freiheit entzogen wird, sind spätestens am darauffolgenden Tage in Kenntnis zu setzen, von welcher Behörde und aus welchen Gründen die Entziehung der Freiheit angeordnet worden ist; unverzüglich soll ihnen Gelegenheit gegeben werden, Einwendungen gegen ihre Freiheitsentziehung vorzubringen.

Artikel 115
(1) Die Wohnung jedes Deutschen ist für ihn eine Freistätte und unverletzlich. Ausnahmen sind nur auf Grund von Gesetzen zulässig.

Artikel 116
(1) Eine Handlung kann nur dann mit einer Strafe belegt werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.

Artikel 117
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis sind unverletzlich. Ausnahmen können nur durch Reichsgesetz zugelassen werden.

Artikel 118
(1) Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Rechte darf ihn kein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht.
(2) Eine Zensur findet nicht statt, doch können für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden. Auch sind zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur sowie zum Schutze der Jugend bei öffentlichen Schaustellungen und Darbietungen gesetzliche Maßnahmen zulässig.

hier gibts desaganze zu lesen

viel unterschied sehe ich da nicht. (Art.1 GG ist meiner meinung eine recht schwammige formulierung. aber sie klingt gut )


[link=http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-memorandum48.htm]
Memorandum der Militärgouverneure zum Grundgesetz" target="_blank">Das ist ein Link
in diesem gokument wird vom grundgesetz als ! vorläufige ! Verfassung
gesprochen seitens der Alliierten.



in diesem im sinne und dem des parlamentarischen rates der das grundgesetz ebenfalls als vorläufig bis zur wiedervereinigung ansah, muß man auch art. 146 GG alter fassung lesen

das ziel war immer eine neue verfassung bzw. eine gesamtdeutsche verfassung nach der wiedervereinigung.
eine kommision oder eine neuer parlamentarischer rat hätte diese erabeiten oder das grundgesetz überarbeiten und als neue verfassung zur volksabstimmung vorlegen können.

Eine neue verfassung bedeutet auch nicht automatisch einen radikalen neuen staatsaufbau.
man könnte es al Grundgesetz 2.0 verstehen.
Altes Grundgesetz mit einigen änderungen(Z.B mehr direkte demokratie, einschränkung der wiederwählbarkeit des kanzlers etc.)
die überwachung durch das BVG wie gehabt aber durch eine volksabstimmung legitimiert.

welche höhere legitimation kann es geben als die durch das volk?


die insgesamte akkzeptanz des GG ergibt sich meiner meinung eher durch gewohnheit. Das GG wird nicht mit (Tages)politik in verbindung gebracht.


das mit der sicherungsverwahrung betrifft aber das strafrecht nicht das verfassungsrecht. den zusammenhang kann ich da nicht nachvollzeihen.

.

Zitat:

Im Jahr 1949 kannte man noch keinen islamistischen Terror oder gar Selbstmordattentäter.


das ist bis auf den islam Falsch.

die deutschen setzten selbstmord kommandos im krieg ein (ich glaube sogar mit u-booten)
Denk nurmal an die japanischen -kamikaze-Flieger
flugzeuge vollgepackt mit sprengstoff die auf die US-Schiffe mit vollgas zuflogen um diese zu versenken.
zudem japainsche himmelfahrtskommando - angriffe gegen die US-Truppen. teilweise nur mit schwert oder bajonet bewaffnet oder sich in der nähe von /zusammen mit GIs mit einer handgranate in die luft sprengten


im partisanenkrieg und im widerstand der Résistance und de, italienischen wiederstand
gab es immerwieder - terroranschläge (würde man heute sagen) - auf deutsche truppen
es kam schon vor 1945 vor das sich menschen in die luft sprengten.
oder Z.B das attentat auf Heydrich.
das attentat auf den österreichischen trohnfolger 1914 könnte man auch als Terroranschlag werten.

die ustascha verübte auch grausame verbrechen man kann es auch Terror nennen gegen serben und andere. Dörfer wurden niedergebrannt menschen gehäutet oder gepfählt etc. - nicht ein terroranschlag im heutigen sinn aber Terror.

oder es gabt die Assassinen die durch die kreuzfahrer bekannt wurden.

Terror (anschläge) waren auch 1949 nicht unbekannt.


Es gab 1945 einen B-25 bomber der (vermutlich wegen des nebels) in das Empire State building flog.


Die akkteptanz der BRD kam auch erst nach und nach mit dem wirtschaftlichen erfolg. viele deutsche wollten nach dem krieg eher in richtung sozialismus gehen oder die monarchie wiedereinführen. gegen die wiederbewaffnung gab es auch große proteste

Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 26.07.2011 um 16:32 Uhr

Zitat von raubelefant:

Zitat:

Einen Grundrechtekatalog, wie ihn das Grundgesetz ganz vorne enthält, hatte die Weimarer Reichsverfassung nicht


RV 1919 hat als eine ihrer haupquellen die Paulskirchenverfassung von 1848
das GG hat beide als quellen (größtenteils RV meiner meinung nach)

Verfassung von 1919
Die Einzelperson

Artikel 109
[...]


Inwiefern widerspricht das meinem Beitrag? Die "Grundrechte" der WRV die du aufzählst, lagen eben nicht ganz vorne in der Verfassung. Das mag auf den ersten Blick formalistische Kleinigkeit sein. Wer aber unser Rechtssystem ein wenig kennt, weiß, dass die Stellung innerhalb des Gesetzeskontextes eine bestimmte Rolle spielt.

Natürlich wurde auf die WRV aufgebaut. Viele Elemente waren so freiheitlich, wie man sich das auch für die BRD gewünscht hat. Andere wiederum, etwa die Direktwahl des Staatsoberhauptes und dessen Machtstellung, wurden abgeändert, um dem Dritten Reich Rechnung zu tragen.


Zitat von raubelefant:


in diesem gokument wird vom grundgesetz als ! vorläufige ! Verfassung
gesprochen seitens der Alliierten.


Ja, weil das Memorandum von 1948 ist. Natürlich wurde das Grundgesetz als Provisorium geschaffen, weil man das Land strukturieren wollte, aber trotzdem eine Wiedervereinigung nicht unmöglich. Wie bereits geschrieben, dachte keiner daran, dass die DDR solange als eigener Staat bestünde. Ferner hat sich das Grundgesetz als solide Verfassung bewährt, die Deutschen sind heute zum Großteil froh über ihre Verfassung und das BVerfG, ein Legitimationsdefizit zeigt sich mir somit nicht.



i

Zitat von raubelefant:


das ziel war immer eine neue verfassung bzw. eine gesamtdeutsche verfassung nach der wiedervereinigung.
eine kommision oder eine neuer parlamentarischer rat hätte diese erabeiten oder das grundgesetz überarbeiten und als neue verfassung zur volksabstimmung vorlegen können.


Das wäre möglich gewesen. Man hat sich aber dagegen entschieden. Wie ich finde, auch aus gutem Grund.

Zitat von raubelefant:

Eine neue verfassung bedeutet auch nicht automatisch einen radikalen neuen staatsaufbau.
man könnte es al Grundgesetz 2.0 verstehen.
Altes Grundgesetz mit einigen änderungen(Z.B mehr direkte demokratie, einschränkung der wiederwählbarkeit des kanzlers etc.)
die überwachung durch das BVG wie gehabt aber durch eine volksabstimmung legitimiert.


Dafür ist aber keine neue Verfassung nötig. Die von dir angesprochenen Punkte sind durch eine Verfassungänderung mach, es ist unnötig, deswegen eine komplett neue Verfassung zu erstellen, die wiederum Jahre braucht, bis sie in den Köpfen der Menschen angekommen und akzeptiert ist.

Zitat von raubelefant:


die insgesamte akkzeptanz des GG ergibt sich meiner meinung eher durch gewohnheit. Das GG wird nicht mit (Tages)politik in verbindung gebracht.


Sicher, die Gewohnheit spielt eine große Rolle. Das ist aber oft im Recht so. Es kam auch schon vor, dass Richterrecht später in Gesetze gegossen wurde.

Das Grundgesetz ist glücklicherweise nicht sooft Spielball des Gesetzgebers, wie andere Gesetze. Damit kann man sich im Grunde darauf verlassen, dass das stimmt, was man im Kopf hat.
Finde allerdings, dass es doch recht häufig in der Tagespolitik eine Rolle spielt. Sei es bei der Atomlaufzeit oder den Sicherheitsgesetzen: Irgendjemand will immer nach Karlsruhe.


„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 26.07.2011 um 16:33 Uhr


Zitat von raubelefant:

das mit der sicherungsverwahrung betrifft aber das strafrecht nicht das verfassungsrecht. den zusammenhang kann ich da nicht nachvollzeihen.


Jedes Gesetz muss ja verfassungskonform sein. Im Speziellen ging es ja um die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung. Es gab bis Anfang der 2000er-Jahre eine Höchstfrist von 10 Jahren für die Sicherungsverwahrung. Diese wurde dann erhöht. Nun war eine große Frage (und hier kommt das Verfassungsrecht ins Spiel), ob das gegen Art. 103 Abs. 2 GG verstößt:

"(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."

Das hatte das BVerfG abgelehnt, weil die Sicherungsverwahrung keine Strafe ist, sondern eine Maßregel. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederum sah keinen besonderen Unterschied zwischen Haft und Sicherungsverwahrung, da die räumliche Trennung oftmals mangelhaft war. Dementsprechend hat er Nachbesserungen angeordnet.

.

Zitat von raubelefant:

das ist bis auf den islam Falsch.


Okay, im Krieg gab es das natürlich. Aber es hat wohl kaum jemand damit gerechnet, dass sich Verrückte in Friedenszeiten an Flughäfen oder Bahnhöfen selbst in die Luft sprengen könnten, um unschuldige Zivilisten zu töten. Darin sehe ich den Unterschied. Schon der RAF-Terror hat den Gesetzgeber ja veranlasst, Gesetze zu verschärfen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Klischeepunk - 40
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Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 26.07.2011 um 16:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.07.2011 um 16:43 Uhr

Zitat von Cymru:


Zitat von raubelefant:

das ist bis auf den islam Falsch.


Okay, im Krieg gab es das natürlich. Aber es hat wohl kaum jemand damit gerechnet, dass sich Verrückte in Friedenszeiten an Flughäfen oder Bahnhöfen selbst in die Luft sprengen könnten, um unschuldige Zivilisten zu töten. Darin sehe ich den Unterschied. Schon der RAF-Terror hat den Gesetzgeber ja veranlasst, Gesetze zu verschärfen.

Seit V für Vendetta sollte doch bspw. "guy fawkes" einem jedem ein begriff sein ;)

Doch das gabs schon immer. Die Frage ist nur wie Inflationär man mit dem Terrorbegriff um sich geschmissen hat und wer tatsächlich bedroht war.

Realistisch betrachtet dürfte der "Terror" um einiges älter sein, als der Begriff der ihn mal so, mal so beschreibt.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

raubelefant - 40
Champion (offline)

Dabei seit 11.2009
2426 Beiträge

Geschrieben am: 26.07.2011 um 18:02 Uhr

Zitat:

von mir: Das grundgesetz ist ja auch nichts neues gewesen eher eine überarbeitung der alten weimarer verfassung.


Zitat:

von Cymru: Na ja, nicht ganz. Das Grundgesetz ist vor allem dem Dritten Reich und den Verbrechen der Nazis geschuldet. Einen Grundrechtekatalog, wie ihn das Grundgesetz ganz vorne enthält, hatte die Weimarer Reichsverfassung nicht.


darauf wollte ich mit meinem (teil-)post der Rv anworten
die überarbeitung war nicht direkt auf das 3 reich gezielt sondern
eher den fehlern und umständen (innenpolitisch) die zu diesem geführt haben

Zitat:

mach, es ist unnötig, deswegen eine komplett neue Verfassung zu erstellen,


das GG war ja auch nicht komplett neu
Das GG und die RV 1919 wurden beide nicht aus dem nichts erschaffen.
sie haten als quellen vorallem die FRV 1848, das französische und amerikanische system.
einige werte und elemente wurden stärker betont andere weggelassen oder abgeschwächt wie Z.B die stellung des staatspräsidenten

Die neue Gesamtdt, Verf. wäre daher auch nicht komplet neu. also eher im sinne von einer umgestaltung des GG sowie das GG eine umgestaltung der RV ist.



Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 26.07.2011 um 18:11 Uhr

Ich verstehe die ganze Aufregung über das GG nicht.
Klar, das GG verliert seine Gültigkeit sobald vom deutschen Volk eine neue Verfassung frei und selbstbestimmt verabschiedet wird.
Aber solange das nicht geschehen ist, behält das GG seine Gültigkeit. Punkt.

Any questions?



Gruß
Jochen

Enraged - 34
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 26.07.2011 um 18:15 Uhr

Zitat von Laser87:

Ich verstehe die ganze Aufregung über das GG nicht.
Klar, das GG verliert seine Gültigkeit sobald vom deutschen Volk eine neue Verfassung frei und selbstbestimmt verabschiedet wird.
Aber solange das nicht geschehen ist, behält das GG seine Gültigkeit. Punkt.

Any questions?



Gruß
Jochen


Und wie soll man das einleiten?

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 26.07.2011 um 18:17 Uhr

Zitat von Enraged:


Und wie soll man das einleiten?


Einleiten?
Versteh ich nicht - meinst Du einführen? Mein Tip: anal - ist geschlechtsneutral.

Sry, dumme Frage, dumme Antwort.


Gruß

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 26.07.2011 um 19:06 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Doch das gabs schon immer. Die Frage ist nur wie Inflationär man mit dem Terrorbegriff um sich geschmissen hat und wer tatsächlich bedroht war.

Realistisch betrachtet dürfte der "Terror" um einiges älter sein, als der Begriff der ihn mal so, mal so beschreibt.


Die Frage ist auch immer, inwiefern ein System dahinter steht, wie etwa bei Islamisten der "Heilige Krieg".

Und wie du sagst: Die Bedrohungslage ist auch entscheident, das "wer".

Zitat von raubelefant:

Die neue Gesamtdt, Verf. wäre daher auch nicht komplet neu. also eher im sinne von einer umgestaltung des GG sowie das GG eine umgestaltung der RV ist.


Ich meinte das glaube ich ein wenig anders: Nach dem Krieg war Deutschland besiegt, es gab keine verfassungsmäßige Ordnung, alles war außer Kraft gesetzt. Es war also nötig, eine neue Verfassung zu schaffen, natürlich unter Verwendung bereits bekannter Materialien. Warum das Rad neu erfinden, wenn es schon existiert?!

Würde man aber jetzt eine neue Verfassung schaffen, würde das unser Land auf eine starke Probe stellen: Übergangszeiten für einzelne Gesetze sind schon eine ziemlich aufwendige Sache, man denke an das Steuerrecht. Eine ganze Verfassung übergangsweise noch und eine andere schon gelten zu lassen, wäre wiederum noch eine Stufe härter. Es entstünde auch ein gewisses Machtvakuum, denn jede Verwaltungstätigkeit müsste ja irgendwie neu eingeführt werden, auch wenn man das Regierungssystem behält. Von der Erneuerung völkerrechtlicher Verträge abgesehen. Schon allein das Verhältnis zur EU wäre ungeklärt.

Die Lösung liefe ohnehin darauf hinaus, dass wieder nur eine mittelbar demokratisch legitimierte Versammlung mit der Erschaffung befassen würde. Der Bürger könnte nur "Ja" oder "Nein" zum Vorschlag sagen, der ihm unterbreitet wird. Wenn man darauf steht, dass der Wähler irgendwo ein Kreuz macht, okay. Ich sehe es aber nicht automatisch dadurch legitimiert. Immerhin ist nicht gesagt, dass der Wählende überhaupt etwas davon verstanden hat, was drinsteht. Demokratie zu einem Bauchgefühl verkommen zu lassen, halte ich für absolut falsch.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Enraged - 34
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 26.07.2011 um 19:08 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von Enraged:


Und wie soll man das einleiten?


Einleiten?
Versteh ich nicht - meinst Du einführen? Mein Tip: anal - ist geschlechtsneutral.

Sry, dumme Frage, dumme Antwort.


Gruß


Na nur weil man ne Verfassung will heisst das noch lange nicht das man eine bekommt.

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 26.07.2011 um 19:19 Uhr

Zitat von Enraged:



Na nur weil man ne Verfassung will heisst das noch lange nicht das man eine bekommt.


Und was hat das mit dem Thema zu tun?
Ich hab die rechtliche Situation des GG dargelegt, Du willst irgendwas...
Soll ich Dir sagen, was ich will? Brünett und willig sollen sie sein...



Gruß

Enraged - 34
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 26.07.2011 um 19:20 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von Enraged:



Na nur weil man ne Verfassung will heisst das noch lange nicht das man eine bekommt.


Und was hat das mit dem Thema zu tun?
Ich hab die rechtliche Situation des GG dargelegt, Du willst irgendwas...
Soll ich Dir sagen, was ich will? Brünett und willig sollen sie sein...



Gruß


Jap, ne Verfassung will ich.

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

-mitchel- - 18
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2008
112 Beiträge
Geschrieben am: 26.07.2011 um 19:23 Uhr

Wir wählen das Parlament...das Parlament..wählt der/die Bundeskanzler....er/sie schlägt gesetze vor...Parlament stimmt darüber ab!

=Demokratie o_O


Stimmt meine erklährung?
Bitte um Korrektur ;-)

>>>Downhill time ;)!!

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 26.07.2011 um 19:29 Uhr

Zitat von Enraged:



Jap, ne Verfassung will ich.


Das GG gilt als Verfassung bis eine neue kommt - Himmel, was kapierst Du nicht an dem Satz?



Gruß

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