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Forum / Politik und Wirtschaft

Ulm/Neu-Ulm Außenstelle des Terrors?

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facepalm_ - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
7191 Beiträge

Geschrieben am: 07.05.2011 um 14:54 Uhr

Zitat von -snm:


Das problem ist, dass, sobald man als Deutscher irgendetwas gegen das Verhalten von Ausländern und Migranten sagt, selbige sofort die NS-Keule schwingen. Als ob o. g. Minderheiten nicht selber genug Leichen im Keller hätten...


Wieso musst Du überhaupt etwas gegen Ausländer sagen? Vielleicht sollte man besser Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte und sich aktiv beteiligen anstatt immer nur zu pauschalisieren DIE Türken, DIE Araber. Die Politik ist nicht der alleinige Heilsbringer, dass kapiert fast keiner. Das Stichwort lautet Mitbestimmung.

When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm

luftprinzip - 82
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 07.05.2011 um 14:56 Uhr

Zitat von -snm:


ich ahbe aber auhc keine islamistische bewegung gesehen die soviele juden umgebracht hat ....

Ich würde Terrorismus jetzt auch mal nicht als islamistische Bewegung ansehen.

I still don't believe in Germanys right to exist.

Darkproject - 31
Experte (offline)

Dabei seit 05.2009
1746 Beiträge

Geschrieben am: 07.05.2011 um 15:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.05.2011 um 15:07 Uhr

Zitat von luftprinzip:

Zitat von -snm:


ich ahbe aber auhc keine islamistische bewegung gesehen die soviele juden umgebracht hat ....

Ich würde Terrorismus jetzt auch mal nicht als islamistische Bewegung ansehen.

Da gab's ja noch die IRA, alles Katholiken.

Edit: Oder die Zeugen Jehovas, die darf man nicht unterschätzen.

Peace cannot be kept by force. It can only be achieved by understanding.

luftprinzip - 82
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 07.05.2011 um 15:07 Uhr

Zitat von Darkproject:

Da gab's ja noch die IRA, alles Katholiken.
Edit: Oder die Zeugen Jehovas, die darf man nicht unterschätzen.

Va nichtreligiöse Gruppen Oo

I still don't believe in Germanys right to exist.

Der-MASTER
Experte (offline)

Dabei seit 04.2011
1129 Beiträge

Geschrieben am: 07.05.2011 um 15:21 Uhr

Zitat von luftprinzip:

Zitat von Darkproject:

Da gab's ja noch die IRA, alles Katholiken.
Edit: Oder die Zeugen Jehovas, die darf man nicht unterschätzen.

Va nichtreligiöse Gruppen Oo


Immer schön vorsichtig sein!



Ihr wisst ja, was zu tun ist.

Crcssnn
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3075 Beiträge

Geschrieben am: 07.05.2011 um 16:17 Uhr

Zitat von Darkproject:

Da gab's ja noch die IRA, alles Katholiken.

Edit: Oder die Zeugen Jehovas, die darf man nicht unterschätzen.

Was sind denn die religiösen Ziele der IRA?
Darkproject - 31
Experte (offline)

Dabei seit 05.2009
1746 Beiträge

Geschrieben am: 07.05.2011 um 16:19 Uhr

Zitat von Crcssnn:

Zitat von Darkproject:

Da gab's ja noch die IRA, alles Katholiken.

Edit: Oder die Zeugen Jehovas, die darf man nicht unterschätzen.

Was sind denn die religiösen Ziele der IRA?

Sie haben keine bzw. hatten keine religiösen Ziele.


Peace cannot be kept by force. It can only be achieved by understanding.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2011 um 19:13 Uhr

Zitat von DerGeneral:

Ich fragte mich gestern abend schon, wann der besagte Hamburger Arbeitsrichter dann die Anzeigen gegen Georg Elser und Stauffenberg einreichen will - bzw. gegen alle, die an diese Menschen erinnern.


Das ist sinnlose Polemik, das weißt du selbst...

Zitat von DerGeneral:

Offensichtlich ist man in Deutschland allen Aussagen zum Trotz im Richteramt besonders unterbeschäftigt. Immerhin hat man schließlich jede Woche genug Zeit, fragwürdige Urteile zu fällen. Schade, dass sich dieses Virus auch auf die hochverehrten Herrschaften am BVG ausgewirkt hat...


Der Richter hat als Privatperson Anzeige erstattet. Ehrlich gesagt würde ich mir eher Sorgen machen, wenn ein Richter vor lauter Arbeit keine Zeit für sowas hätte. Eine volksnahe Rechtsprechung wäre dann wohl nicht möglich, sondern er wäre absolut stromlinienförmig.

Welche Urteile des besagten Richters meinst du konkret? Die Urteile im Arbeitsrecht sorgen in der Regel für weniger Tumulte, als im Strafrecht. Oder nimmst du ihn einfach in Sippenhaft? Das wiederum wäre ziemlich unter deinem Niveau, liest man deine sonstigen posts hier.

Inwiefern sollte das Bundesverwaltungsgericht hier mitspielen?

Verstehe ehrlich gesagt nicht, worauf du hinauswillst. Bzw. was ich vermute, finde ich befremdlich. Ich jedenfalls halte es für sinnvoll, wenn es Proteste dagegen gibt, wenn geltendes Recht mit Füßen getreten wird. Wir haben in Deutschland hierzu nun wahrlich genug Erfahrung gemacht. Heute ist es noch ein Schwerverbrecher, der auf Befehl erschossen wird ohne Gerichtsurteil, morgen dann vielleicht der einfache Mörder und übermorgen sind wir dann in einer Diktatur, wo der Präsident/Kanzler/... bestimmt, wer liquidiert wird.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

DerGeneral - 38
Experte (offline)

Dabei seit 05.2005
1827 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2011 um 19:59 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von DerGeneral:

Ich fragte mich gestern abend schon, wann der besagte Hamburger Arbeitsrichter dann die Anzeigen gegen Georg Elser und Stauffenberg einreichen will - bzw. gegen alle, die an diese Menschen erinnern.


Das ist sinnlose Polemik, das weißt du selbst...

Zitat von DerGeneral:

Offensichtlich ist man in Deutschland allen Aussagen zum Trotz im Richteramt besonders unterbeschäftigt. Immerhin hat man schließlich jede Woche genug Zeit, fragwürdige Urteile zu fällen. Schade, dass sich dieses Virus auch auf die hochverehrten Herrschaften am BVG ausgewirkt hat...


Der Richter hat als Privatperson Anzeige erstattet. Ehrlich gesagt würde ich mir eher Sorgen machen, wenn ein Richter vor lauter Arbeit keine Zeit für sowas hätte. Eine volksnahe Rechtsprechung wäre dann wohl nicht möglich, sondern er wäre absolut stromlinienförmig.

Welche Urteile des besagten Richters meinst du konkret? Die Urteile im Arbeitsrecht sorgen in der Regel für weniger Tumulte, als im Strafrecht. Oder nimmst du ihn einfach in Sippenhaft? Das wiederum wäre ziemlich unter deinem Niveau, liest man deine sonstigen posts hier.

Inwiefern sollte das Bundesverwaltungsgericht hier mitspielen?

Verstehe ehrlich gesagt nicht, worauf du hinauswillst. Bzw. was ich vermute, finde ich befremdlich. Ich jedenfalls halte es für sinnvoll, wenn es Proteste dagegen gibt, wenn geltendes Recht mit Füßen getreten wird. Wir haben in Deutschland hierzu nun wahrlich genug Erfahrung gemacht. Heute ist es noch ein Schwerverbrecher, der auf Befehl erschossen wird ohne Gerichtsurteil, morgen dann vielleicht der einfache Mörder und übermorgen sind wir dann in einer Diktatur, wo der Präsident/Kanzler/... bestimmt, wer liquidiert wird.

Ich gebe zu, dass ich in meinem Beitrag etwas Polemik untergebracht habe. Und selbstverständlich meinte ich nicht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, sondern des BVerfG hinischtlich der Sicherungsverwahrung. Man kann den Richtern nicht generell den schwarzen Peter zuschieben, auch wenn das die Politik allzu gerne macht. Allerdings halte ich das Urteil für sehr befremdlich. Wenn die Richer von einem "freiheitsgerichteten und therapieorientierten" Strafvollzug sprechen, dann frage ich mich schon, was mit den gefährlichen Tätern passiert, die jahrelang eine Therapie abgelehnt haben. Kann man Menschen zur Therapie zwingen? Nein. Sollte man diese Menschen dann aber in die Freiheit entlassen? Meiner Meinung nach ganz klar: Nein. Es tut mir sehr leid, aber dieses Urteil leistet einer bedenklichen Entwicklung besonderen Vorschub. Man spielt hier bedauerlicherweise stark mit den Ängsten der Bevölkerung. Dass es nun Medien gibt, die das begierlich in ihre Berichterstattung aufnehmen, war im Vorhinein klar.
-> Allerdings beziehe ich mich auch auf einige fragwürdige Urteile, die mich in letzter Zeit besonders erregt haben. Stichwort: Berlin. Wie kann ein Richter einen Menschen freilassen, der ebenn einen anderen Menschen aus nichtigen Motiven halb tot geprügelt hat? Ich muss kein spät berufener Michael Kohlhaas sein, um zu bemerken, dass hier ein völlig falsches Rechtsempfinden vorliegt. Tut mir leid, aber dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht des Opfers. Darüber kann keine noch zu eloquent vorgetragene juristische Stellungnahme hinwegtäuschen.

GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!

DerGeneral - 38
Experte (offline)

Dabei seit 05.2005
1827 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2011 um 20:02 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von DerGeneral:


Ich fragte mich gestern abend schon, wann der besagte Hamburger Arbeitsrichter dann die Anzeigen gegen Georg Elser und Stauffenberg einreichen will - bzw. gegen alle, die an diese Menschen erinnern. Offensichtlich ist man in Deutschland allen Aussagen zum Trotz im Richteramt besonders unterbeschäftigt. Immerhin hat man schließlich jede Woche genug Zeit, fragwürdige Urteile zu fällen. Schade, dass sich dieses Virus auch auf die hochverehrten Herrschaften am BVG ausgewirkt hat...


Hach wie schön diese Polemik.
Eine Anzeige sagt überhaupt nichts aus, erst ein Gericht entscheidet dann über Schuld und Unschuld.
(btw findet fim bestimmt, daß Stauffenberg zu Recht verurteilt wurde)

Und was das jetzt mit fragwürdigen Urteilen zu tun haben soll, ist mir absolut schleierhaft. Aber Du würdest bestimmt nur absolut unangreifbare Urteile fällen - bei Deinem bestimmt vorhandenen Rechtswissen, das dem sämtlicher Richter bestimmt überlegen ist.

Und was hat jetzt da das Bundesverwaltungsgericht zu suchen? (Soviel zu Deinem Rechtswissen)



Gruß

Und wieder einmal stellst du unter Beweis, dass du leider in keinster Weise zu einer inhaltlichen Stellungnahme fähig bist. Bei dir fällt mir immer das schöne Stichwort ein: "Nur das gebrannte Kind scheut das Feuer."

GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2011 um 20:35 Uhr

Zitat von DerGeneral:

Allerdings halte ich das Urteil für sehr befremdlich. Wenn die Richer von einem "freiheitsgerichteten und therapieorientierten" Strafvollzug sprechen, dann frage ich mich schon, was mit den gefährlichen Tätern passiert, die jahrelang eine Therapie abgelehnt haben. Kann man Menschen zur Therapie zwingen? Nein. Sollte man diese Menschen dann aber in die Freiheit entlassen? Meiner Meinung nach ganz klar: Nein.


Richter entscheiden nach dem Gesetz.
Das Śtrafmaß gilt, eine Therapie wirkt strafverkürzend.
Bei Ablehnung der Therapie wird die gesamte Strafe, die nach dem Gesetz verhängt wurde, abgesessen. Danach gilt der Täter wieder als unschuldig - wenn auch evtl. vorbestraft.

Das ist Recht und das ist richtig.


Gruß

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2011 um 20:38 Uhr

Zitat von DerGeneral:


Und wieder einmal stellst du unter Beweis, dass du leider in keinster Weise zu einer inhaltlichen Stellungnahme fähig bist. Bei dir fällt mir immer das schöne Stichwort ein: "Nur das gebrannte Kind scheut das Feuer."


Und Deine Hetze gegen Richter und das Gesetz ist inhaltlich?
Ich denke, ich bringe hier wesentlich mehr Inhaltliches als Du, der immer nur einen härteren Law-and-Order-Kurs fordert.


Gruß

DerGeneral - 38
Experte (offline)

Dabei seit 05.2005
1827 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2011 um 20:44 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von DerGeneral:


Und wieder einmal stellst du unter Beweis, dass du leider in keinster Weise zu einer inhaltlichen Stellungnahme fähig bist. Bei dir fällt mir immer das schöne Stichwort ein: "Nur das gebrannte Kind scheut das Feuer."


Und Deine Hetze gegen Richter und das Gesetz ist inhaltlich?
Ich denke, ich bringe hier wesentlich mehr Inhaltliches als Du, der immer nur einen härteren Law-and-Order-Kurs fordert.


Gruß

Hetze? Das war Kritik, zugegebenermaßen mit ein wenig Polemik bestückt. Aber Hetze? Ich bitte dich...
Deine Gesetzesgläubigkeit in allen Ehren, aber wer sich als Bürger mit dem Gesetz auseinandersetzt und Richter kritisiert ist kein Hetzer. Das Gesetz und deren Vetreter leben nicht unter einer Glaskuppel.

GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!

DerGeneral - 38
Experte (offline)

Dabei seit 05.2005
1827 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2011 um 20:55 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von DerGeneral:

Allerdings halte ich das Urteil für sehr befremdlich. Wenn die Richer von einem "freiheitsgerichteten und therapieorientierten" Strafvollzug sprechen, dann frage ich mich schon, was mit den gefährlichen Tätern passiert, die jahrelang eine Therapie abgelehnt haben. Kann man Menschen zur Therapie zwingen? Nein. Sollte man diese Menschen dann aber in die Freiheit entlassen? Meiner Meinung nach ganz klar: Nein.


Richter entscheiden nach dem Gesetz.
Das Śtrafmaß gilt, eine Therapie wirkt strafverkürzend.
Bei Ablehnung der Therapie wird die gesamte Strafe, die nach dem Gesetz verhängt wurde, abgesessen. Danach gilt der Täter wieder als unschuldig - wenn auch evtl. vorbestraft.

Das ist Recht und das ist richtig.


Gruß

Die Argumentation ist durchaus interessant, wenn auch nicht schlüssig. Du hälst hier bewegende Reden: "Das ist Recht und das ist richtig." -> Und gleichzeitig beschwerst du dich darüber, dass ich einen immer härteren "Law-and-Order"-Kurs fahre. Was bedeutet Law-and-Order eigentlich anderes, als Gesetz und Ordnung? Das zum Thema inhaltliche Substanzlosigkeit.

GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2011 um 21:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.05.2011 um 21:16 Uhr

Zitat von DerGeneral:

Ich gebe zu, dass ich in meinem Beitrag etwas Polemik untergebracht habe. Und selbstverständlich meinte ich nicht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, sondern des BVerfG hinischtlich der Sicherungsverwahrung. Man kann den Richtern nicht generell den schwarzen Peter zuschieben, auch wenn das die Politik allzu gerne macht. Allerdings halte ich das Urteil für sehr befremdlich.


Das BVerfG hat auf Basis der Verfassung zu richten. Natürlich muss es sich vorhalten lassen, dass es in früheren Urteilen auch die über die ehemals 10-Jährige Höchstfrist hinausgehende Sicherungsverwahrung anders geurteilt hat. Trotzdem war es damals nicht konsequent und ist es erst jetzt.
In unserem Grundgesetz (und noch mehr im EU-Recht) hat auch der Täter bestimmte Rechte. Eine Sicherungsverwahrung ohne Höchstfrist, gleicht einer lebenslänglichen Wegesperrung. Sowas bräuchte schon eine entsprechende Rechtfertigung, die nicht da war unter den gegebenen Gesichtspunkten. Zumal es sogar noch um mehr geht: Das Vertrauensschutzgebot aus Art. 2 II i.V.m. 20 III GG ist verletzt. Das betrifft somit nicht nur Straftäter, sondern jeden von uns, dass diese Artikel beachtet werden. Immerhin braucht der Bürger (auch der straffällige Bürger) Rechtssicherheit vom Staat.

Generell kann sich kein Richter einfach über das vom Parlament verabschiedeten Gesetz hinwegsetzen. Immerhin hat das Volk als Souverän das Parlament direkt legitimiert, nicht aber ihn, den Richter.

Letztendlich ist das allergrößte Problem aber das, dass die Politik es sich zu einfach gemacht hat mit der neuen Gesetzeslage: Man kann Sicherungsverwahrte nicht mal eben im Gefängnis lassen, als wären sie Strafgefangene. Immerhin handelt es sich um keine Strafe (was viele Menschen nicht wissen), sondern um eine Maßregel. Dementsprechend muss sie anders ausgestaltet sein.

In den sog. Altfällen müssen Gerichte nun prüfen, ob "hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder
Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem
Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer
psychischen Störung im Sinne von § 1 Absatz 1 Nr. 1 des
Therapieunterbringungsgesetzes (ThUG) leidet". Dann kann weiter verwahrt werden.
Es wäre also nicht so, dass die schweren Fälle plötzlich alle freigelassen werden müssten.

Zitat von DerGeneral:

-> Allerdings beziehe ich mich auch auf einige fragwürdige Urteile, die mich in letzter Zeit besonders erregt haben. Stichwort: Berlin. Wie kann ein Richter einen Menschen freilassen, der ebenn einen anderen Menschen aus nichtigen Motiven halb tot geprügelt hat? Ich muss kein spät berufener Michael Kohlhaas sein, um zu bemerken, dass hier ein völlig falsches Rechtsempfinden vorliegt. Tut mir leid, aber dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht des Opfers. Darüber kann keine noch zu eloquent vorgetragene juristische Stellungnahme hinwegtäuschen.


Da stimme ich dir zu, es ist schwer nachvollziehbar. Ich kenne mich im Jugendstrafrecht nur sehr begrenzt aus, halte es aber, selbst wenn es hier entsprechende Möglichkeiten gibt, für eine nicht gerade sinnvolle Entscheidung.
Einzigartig an dem Fall ist aber wohl, dass es das erste Verbrechen des Täters war und er aus einem gefestigten Elternhaus stammt. Man darf sicher die Medien hier nicht bestimmten lassen, was anzuordnen ist, auch wenn die BILD sich gerne zum mutmaßlichen Sprachrohr des Bürgers macht.
Trotzdem, wie ich bereits sagte, angesichts einer solchen Tat ist es schwer verständlich, dass hier keine Untersuchungshaft angeordnet wurde. Immerhin halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass der Täter ohnehin kein normales Leben mehr führen kann. Es wäre wohl nicht nur zum Schutz der Bevölkerung (solch brutale Gewalt kommt immerhin nicht mal so eben, weil man gefrustet ist), sondern auch zu seinem Schutz sinnvoll gewesen.

Ich denke die Bundesregierung sollte die Diskussion ums Jugendstrafrecht ernsthaft aufgreifen und nicht nur mit Schnellschüssen wie dem "Warnschussarrest" daherkommen. Die Gesellschaft hat sich gewandelt in den letzten Jahren, da muss auch das Jugendstrafrecht hinterfragt werden.


Nun sind wir aber recht weit off topic: Der Richter, der Frau Merkel angezeigt hat, ist, wie ich gelesen habe, inzwischen Arbeitsrichter (früher Wirtschaftsstrafrecht). Ihn für Verfassungsrecht oder auch nur für Berlin (der kommt aus Hamburg) verantwortlich zu machen, halte ich für zu weit gehend.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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