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Forum / Politik und Wirtschaft

Das Urteil gegen den Vater des Amokläufers Tim K.

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Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 11.02.2011 um 16:28 Uhr

Zitat von jamaika09:

Was ist das jetzt für eine Argumentation?

Eine in diesem Kontext absolut zutreffende!
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 11.02.2011 um 18:47 Uhr

Zitat von WarhammerMK:

Der Vater wurde auf Grund der falschen Lagerung seiner Waffe vor Gericht gezogen und ihm wurde die fahrlässige Tötung zu last gelegt... diese aber nicht haltbar ist, da der Vater keine Tötung begangen hat... sonst könnte ich auch Sigg, H&K, Walter, S&W,... vor Gericht ziehen, da diese Firmen die Waffen herstellen und wissen, dass nicht jede Ihrer produzierten Waffen legal vertrieben werden und solche Waffen auch zu Straftaten benützt werden!



Zuerst stand wohl tatsächlich nur die fehlerhafte Lagerung der Waffen im Mittelpunkt, die Verurteilung lautet nun anders.
Hier sind wieder die "dummen studierten Juristen" an der Reihe, die dir sagen können, dass eine fahrlässige Tötung auch geht, wenn man selbst nicht aktiv tätig wird.
Zwischen Produzenten von Waffen und unsachgemäßen Lagerern ist wohl schon ein gewisser Unterschied in diesem Fall.

Insgesamt liegt aber noch keine Urteilsbegründung vor, was eine wirkliche Diskussion relativ schwierig macht. Das meiste was hier vorgebracht wird ist blanke Spekulation oder Zeug aus Medienberichten. Worauf sich die Richter tatsächlich stützten und ob sie es auch entsprechend begründen können (denn darin liegt ja die Wichtigkeit), wird sich erst mit der Urteilsbegründung zeigen. Erst dann können auch die Verteidiger sehen, ob sie in der Revision eine Chance haben.

Tatsächlich muss man bei einem solchen Prozess immer aufpassen, dass es nicht um ein medienwirksames Urteil geht, sondern um ein gerechtes. Ich halte die Richter aber für fähig, hier richtig zu urteilen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

WarhammerMK - 47
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2004
5 Beiträge
Geschrieben am: 11.02.2011 um 19:11 Uhr

Ich lehne mich jetzt mal etwas aus dem Fester und sage, daß hier Rechtsbeugung begangen wurde (unzulässige Ausweitung des Körperverletzungs- und Tötungsstrafbestandes), um nicht gar zu offensichtlich gegen das Rückwirkungsverbot zu verstoßen?
Stinkt das Urteil nicht geradezu nach Sippenhaftung?

Wie ich schon einmal erwähnte, habe ich mein Statement an (so glaube ich) jede Nachrichten- & Medieneinrichtung in unserem Land geschickt. Worauf sich auch die ein oder andere gemeldet hat und meine Aussage prüft. Ich gebe meinem Vorredner *Cymru* Recht, dass das Urteil erst gesprochen ist, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Dies habe ich auch von der ein oder anderen Anstalt mitgeteilt bekommen. Nur meines Erachtens wird es schwer eine Urteilsbegründung vorzulegen, diese nicht einen sofortigen Widerspruch/Revision (wie auch immer) nach sich zieht!

Wir haben die schärfsten Gesetze im Waffenrecht, da stimme ich der GDP zu, dass diese nicht einer Änderung bedarfen. Alle Aussagen in diese Richtung sind Quatsch! Aber wie oben schon erwähnt, das Ding stinkt zum Himmel!
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 11.02.2011 um 19:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.02.2011 um 19:37 Uhr

Zitat von WarhammerMK:

Ich lehne mich jetzt mal etwas aus dem Fester und sage, daß hier Rechtsbeugung begangen wurde (unzulässige Ausweitung des Körperverletzungs- und Tötungsstrafbestandes), um nicht gar zu offensichtlich gegen das Rückwirkungsverbot zu verstoßen?


Zu Körperverletzung und Tötungsstraftatbestand empfehle ich zur allgemeinen Lektüre folgende Gesetze:
§ 13 StGB (Begehen durch Unterlassen)
§ 14 StGB (Handeln für einen anderen)

Inwiefern siehst du ein Verbot gegen das Rückwirkungsverbot?

Wie die Richter es im vorliegenden Fall "gelöst" haben, lässt sich aber wirklich erst mit der Urteilsbegründung sagen. Generell will wohl kaum ein Richter, dass sein Urteil leicht anfechtbar ist. Noch dazu in einem solchen Fall, in dem die Presse jede Aktion genau beobachtet.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 11.02.2011 um 23:25 Uhr

Ich verstehe nicht ganz, wie man hier auf Ordnungswidrigkeit oder Sippenhaft kommt.
Hätte er nur die Waffen unverschlossen rumstehen lassen und wäre dabei erwischt worden, würde Ordnungswidrigkeit zutreffen.

Da aber der Vater massgeblich durch das Unterlassen seiner Sorgfaltspflicht zu diesem Amoklauf beigetragen hat ( hätte er die Waffen sorgfältig aufbewahrt, wäre es nie soweit gekommen), kommt hier der Punkt mit der fahrlässigen Tötung ins Spiel.

§222 StGB: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines anderen Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafen bestraft.
Für meine Meinung ist Bewährung noch viel zu milde.

Sinush - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2010
5 Beiträge
Geschrieben am: 11.02.2011 um 23:34 Uhr

Also mal ganz ehrlich ich find wenn die Schuld im Vater des Amokläufers gesucht wird ist das schwachsinnig...
Ich glaub es reicht die Strafe, zu wissen dass der eigene Sohn das Leben unzähliger anderer auf übelste Weise beendet hat .
Außerdem darf man nicht vergessen, dass er als Vater genauso seinen Sohn verloren hat.
Das allrd wird ihn für den Rest seines Lebens begleiten und er muss damit leben.
Der einzige der an der ganzen Sache Schuld hat, ist Tim selber, hätte er keinen Zugriff zu den Waffen seines Vaters gehabt, hätte er eben etwas anderes gefunden.


DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 11.02.2011 um 23:47 Uhr

Prinzipiell magst du ja Recht damit haben, dass er genug gestraft ist durch den Verlust des eigenen Sohnes.
Aber wenn ich von meinem Sohn wüsste, dass er sehr labil ist und solche Gewaltfantasien hat, würde ich nen Teufel tun und Waffen inkl. Munition frei rumliegen lassen. Das ist ja wirklich wissend der Katastrophe ins Auge geschaut.
Klar, vielleicht wär er dann mit nem Messer auf seine Mitschüler los oder einem Knüppel. Aber es hätte mit Sicherheit nicht dieses Ausmaß erreicht.

Sinush - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2010
5 Beiträge
Geschrieben am: 12.02.2011 um 00:06 Uhr

Zitat von DonaldSuck:

Prinzipiell magst du ja Recht damit haben, dass er genug gestraft ist durch den Verlust des eigenen Sohnes.
Aber wenn ich von meinem Sohn wüsste, dass er sehr labil ist und solche Gewaltfantasien hat, würde ich nen Teufel tun und Waffen inkl. Munition frei rumliegen lassen. Das ist ja wirklich wissend der Katastrophe ins Auge geschaut.
Klar, vielleicht wär er dann mit nem Messer auf seine Mitschüler los oder einem Knüppel. Aber es hätte mit Sicherheit nicht dieses Ausmaß erreicht.



ja natürlich hätte er vorsichtiger sein müssen
vorallem dann wenn er gewusst hat wie sein Sohn drauf war
( ich wusste nicht dass das ihm bekannt war)
aber trotzdem die ganze schuld beim Vater zu suchen find ich persönlich nicht gerechtfertigt
Es muss jetzt einem die Schuld gegeben werden, Tim ist tot und wer bleibt ist der Vater.
Ich bin auch ehrlich,ich glaube wenn ich jemanden bei diesem Amoklauf verloren hätte, dann würde ich glaube ich zumindest genauso die Schuld bei dem Vater suchen.
Es ist natürlich auch richtig, dass wenn Tim keinen Zugriff zu den Waffen seines Vaters gehabt hätte, es bestimmt auch nicht so schlimm ausgegangen wäre.
Damit wollte ich nur sagen, dass irgendetwas anderes passiert wäre und Tim irgendetwas anderes gemacht hätte. Wenn dann Menschen gestorben wären, wäre es doch wieder zurück auf die Eltern gegangen, dann nämlich würde es bestimmt an der familiären Situation bzw an der Erziehung der Eltern liegen.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 12.02.2011 um 00:28 Uhr

Ihr habt beide irgendwo Recht:

Natürlich leidet der Vater wohl ein Leben lang darunter, was sein Sohn getan hat. Das hat der Richter auch bei der Urteilsverkündung angesprochen. Auch hat der Vater hier ja nicht aktiv eingegriffen und selbst geschossen. Deswegen wurde es letztendlich auch "nur" Bewährung. Ganz davonkommen konnte er auch nicht, da er eben Versäumnisse hatte. Da aber nirgendwo etwas stand, dass der Vater Probleme mit der Justiz hatte, wird sich wohl auch das Urteil nicht irgendwie besonders auswirken. Lediglich im Lebenslauf macht sich sowas denkbar schlecht, gerade bei potentiellen Arbeitgebern.

Was mich übrigens überrascht ist die recht sachliche Sicht hier im Thread und das es keine Hasstiraden gegen den Vater gab. Bin ich von anderen Threads im Forum echt sehr viel anderes gewöhnt.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Genki81 - 43
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1575 Beiträge

Geschrieben am: 12.02.2011 um 01:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.02.2011 um 01:22 Uhr

Zitat von WarhammerMK:

So geht unser Rechtsstaat vor die Hunde!!!!

Der 17-jährige Tim K. verübte das Massaker am *11.März.2009*

Ist die unsachgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition waffenrechtlich ein Kavaliersdelikt ?
...
Nein ! Seit dem *25.07.2009* stellt die vorsätzliche nicht sichere Verwahrung einen Straftatbestand dar, wenn auch nur die Gefahr besteht, dass Unberechtigte Zugriff auf Waffen oder Munition erlangen können. Darüber hinaus besitzen Personen die erforderliche Zuverlässigkeit nicht, wenn sie Waffen oder Munition nicht sorgfältig aufbewahren. Die persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie auf Grund in der Person liegender Umstände Waffen oder Munition nicht sorgfältig verwahren können. Die fehlende Zuverlässigkeit und/oder die fehlende persönliche Eignung führt zum Widerruf oder zur Versagung der waffenrechtlichen Erlaubnis und oft zusätzlich zur Erteilung von Waffenverboten. Darüber hinaus können in Fällen, in denen die Waffen zwar in einem Sicherheistbehältnis, das aber nicht der vorgeschriebenen Norm entspricht, mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet und die betreffenden Gegenstände eingezogen werden.

So,... habt ihr alle schon den Fehler entdeckt?!

1.) Der Vater kann nur belangt werden für die unsachgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition, dieses zu diesem Zeitpunkt noch kein Straftatsbestand darstellt sonder eine Ordnungswidrigkeit (OW)! Aus der OW kann keine Strafverurteilung resultieren!

2.) Die Hexenjagd, die die Hinterbliebenen veranstaltet haben, an der sich ein mediengeiler Staatsanwalt anschloss und auch noch erfolgreich durch einen rechtskräftigen Richterspruch sein Ende fand, ist im höchsten Maße verwerflich und eine Schande für unser Rechtssystem! Der Mann hat genauso seinen Sohn verloren! Der Mann kann aber nicht für die Straftat seines Sohnes verurteilt werden! Er hat sie nicht getan! Er kann nur für einen Fehler belangt werden, der zu diesem Zeitpunkt nicht als Straftat geahndet werden darf! Wenn der Vater mit Vorsatz gehandelt hätte... Ergo; Er drückt die Waffe seinem Sohn in die Hand oder er wäre an diesem Tag nochmal nach Hause gekommen und hätte das Fehlen der Waffe bemerkt und es nicht gemeldet, dann könnte man ihn bestrafen! Aber nicht weil man jetzt noch verzweifelt einen Sündenbock sucht, der das Leid der Hinterbliebenen lindern soll! Es ist schlimm was damals passierte, ich hoffe, dass sowas nicht wieder vorkommt, aber um Himmels Willen, lasst dem Mann seine Ruhe!

3.) Ferner hoffe ich, dass der Anwalt von Tim K.´s Vater in Berufung geht und gegen das Urteil Widerspruch einlegt und, dass der nächste Richter mit etwas mehr Verstand an die Sache geht! Der Staatsanwalt und die Richter, die dieses Urteil gefällt haben sollten meines Erachtens keinen Gerichtssaal mehr von innen sehen (*außer, wenn sie selber mal angeklagt werden*)! Sowas vor mediengeil und rücksichtslos... geht einfach nicht und trifft bei mir und dem Großteil meiner Mitkommilitonen auf kein Verständnis!!!

Ich bin für die Annullierung dieses Urteils!!!



es gibt nicht umsonnst gesetzt das der halter einer waffe dafür verantwortlich ist das unbefugte nicht an die waffe kommen !
wenn der vater schuld dran ist das sein sohn an eine waffe gekommen ist (steht auser frage wegen amoklauf) finde ich eine annulierung des urteils absoluten schwachsin !

hätte tim k. sich die waffe selber besorgt wäre das was anderes bzw hätte es die tat vllt verhindert da er ilegal an waffen kommen wollte oder es wäre doch vielleicht ans licht gekommen wärend er sich die waffen besorgt !
oder in dem fall wie oben von dir beschrieben das der vater ihm die waffe in die hand gedrückt hat, was aber nicht so war !

aber jetzt ist es nun mal so das er an die waffe des vaters gekommen ist der aber laut dem waffengesetzt hätte dafür sorgen müssen (insofern er eine erlaubnis für die waffe hat) das keine ANDERE UNBEFUGTE PERSON die möglichkeit hat an die waffe zu kommen !
demnach ist er dafür verantwortlich was mit seiner waffe gemacht ist !


"nehmen wir mal an tim k. hat nur mit der waffe das vaters rumgespielt, die is dabei losgegangen und hat einen z.b. nachbar tötlich erwischt und beim herunterfallen ist sie nochmals losgegangen und hat tim k. selber tötlich erwischt wärst du auch dafür das keine dafür bestraft wird ?

ist beides die selbe sache nähmlich der besitzter der waffe ist dafür verantwortlich das keiner an seine WAFFE kommt mit der man so EINFACH sogar AUSVERSEHEN wenn man keine ahnung hat menschen TÖTEN kann !

wer dafür kein verständnis hat hat kein vernünftigen menschenverstand und sollte garkeine waffe besitzten dürfen !

~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻ͅ​̬͎̝̘̻͍~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̾͒ͪ̆​̸͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚​҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎

guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 12.02.2011 um 11:56 Uhr

Zitat von teacher-1:



Sorry, aber das ist ja wohl eine etwas merkwürdige Darstellung der Situation:

1.) Dem Vater war bekannt, dass der Sohn psychisch krank ist.
2.) Dem Vater war bekannt, dass sein Sohn ein Waffennarr ist.
3.) Dem Vater war bekannt, dass sein Sohn seine Aggressionen über Ballerspiele abbaut.
4.) Der Vater lässt seinen labilen Sohnemann im Schießverein trainieren.
5.) Der Vater hält sich nicht an die Regeln des Waffengesetzes.
6.) Der Vater lässt stattdessen Waffen und Munition daheim unverschlossen herumliegen.
7.) Der Vater weiß, dass sein Sohn ein Schulversager ist.
8.) Der Vater weiß, dass sein Sohn noch minderjährig ist. Eltern haften für ihre Kinder.

Noch Fragen?


ich würde das ein wenig sachlicher sehen, der strafbestand der unzureichenden waffensicherung ist gegeben, den von dir genannten rest kann man aber nicht anprangern, weil ein pubertierender junge nunmal immer in konflikten(seis mit lehrern, freunden,freundin oder eltern) steckt und dazu noch der großteil sich mit ballerspielen "abreagiert" lässt sich daraus nicht unbedingt ein gefahrenmuster erkennen. auch ist die psychologische betreuung von jugendlichen in den letzten zehn jahren beinahe alltäglich geworden.ich glaube, dieser amoklauf war eine kurzschlussreaktion resultierend aus nur allzu menschlichen beweggründen, wie sie ein großteil der jugend vorzuweisen hätte, deshalb kann man mangelndes interesse an der situation des sohnes den eltern nicht vorwerfen.
teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 12.02.2011 um 12:38 Uhr

Deine Meinung in allen Ehren, aber ich halte gerade in diesem Zusammenhang offen gestanden wenig davon die Dinge immer zu relativieren. Das ist immer die Art und Weise derer, die alles als normal hinstellen wollen, was es aber nicht ist. Im übrigen kann ich nicht erkennen, wo mein Post unsachlich gewesen sein soll. ;-)

Um es zusammenzufassen, ich halte das Urteil und den Prozess gegen den Vater für absolut rechtens, weil hier auch endlich einmal deutlich wird (wenn auch nur indirekt), dass Eltern für ihre Kinder verantwortlich sind und Tim K. war zur Tatzeit meines Wissens noch minderjährig. Mein Statement ist definitiv kein juristisches, das will es auch gar nicht sein, da bin ich kein Fachmann, sondern ich äußere mich hier lediglich als Mensch bzw. einfacher Bürger. Es gibt auch immer noch eine moralische Verantwortung und auch wenn die nicht unbedingt justiziabel ist, so wäre über die in unserer Gesellschaft auch einmal zu reden.
guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 12.02.2011 um 14:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.02.2011 um 14:13 Uhr

Zitat von teacher-1:

Deine Meinung in allen Ehren, aber ich halte gerade in diesem Zusammenhang offen gestanden wenig davon die Dinge immer zu relativieren. Das ist immer die Art und Weise derer, die alles als normal hinstellen wollen, was es aber nicht ist. Im übrigen kann ich nicht erkennen, wo mein Post unsachlich gewesen sein soll. ;-)

Um es zusammenzufassen, ich halte das Urteil und den Prozess gegen den Vater für absolut rechtens, weil hier auch endlich einmal deutlich wird (wenn auch nur indirekt), dass Eltern für ihre Kinder verantwortlich sind und Tim K. war zur Tatzeit meines Wissens noch minderjährig. Mein Statement ist definitiv kein juristisches, das will es auch gar nicht sein, da bin ich kein Fachmann, sondern ich äußere mich hier lediglich als Mensch bzw. einfacher Bürger. Es gibt auch immer noch eine moralische Verantwortung und auch wenn die nicht unbedingt justiziabel ist, so wäre über die in unserer Gesellschaft auch einmal zu reden.


also als normal hinstellen will ich den amoklauf nicht, relativieren will ich nur die situation in der tim sich befand, ist dann doch eine sehr häufig anzutreffende, das war es auch schon zu meiner schulzeit, abschlussjahrgang 99.
das urteil halte ich auch für gerecht, keine frage, waffen gehören nur dem verantwortungsvollen und gesetzlich befähigten zugänglich gemacht. nichtsdestotrotz kann man dem vater keine vorwürfe in die richtung machen:
hätte er sich nur mal besser um seinen sohn und dessen probleme und situation gekümmert, weil ein großteil der männlichen jugendlichen schlicht keinen zugang ermöglichen können/wollen.

edit: für unsachlich halte ich alle von dir angeführten punkte, außer 5. und 6. wobei die das gleiche sind ;-)
teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 12.02.2011 um 16:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.02.2011 um 17:04 Uhr

Tja, da sind wir eben nicht einer Meinung.;-) Ich halte die Punkte für absolut sachlich und ich bleibe auch bei meiner Meinung, dass sich Eltern gefälligst um ihre Sprösslinge zu kümmern haben. Ich mache dann in meinem Beruf auch vollkommen andere Erfahrungen als Du sie schilderst. Warum öffnen sich mir gegenüber ganz viele Jugendliche, warum suchen sie das Gespräch, nicht zuletzt auch über ihre privaten Probleme? Warum geht das angeblich bei den Eltern nicht? Ich will es Dir sagen: Weil sich viele Eltern heute nicht mehr dafür interessieren, weil Sprachlosigkeit in den Familien herrscht, weil es teilweise zu wenig Vertrauen gibt, um sich einander im Gespräch zu öffnen, weil niemand mehr Zeit hat für den anderen usw. Da wächst eine Generation von Jugendlichen heran, die - das erlebe ich in meinem beruflichen Alltag und zwar quer durch alle Schularten hindurch - Probleme, Nöte, Sorgen und Ängste hat, dass es nur so kracht und kein Mensch scheint sich dafür zu interessieren. Ja warum ist das so? Warum habe ich Jugendliche kennen gelernt, die freiwillig zum Psychiater gegangen sind, weil sie zu Hause keine Ansprache hatten? Wo kommen hier Eltern und andere Verwandte ihren Aufgaben nach? Hier ist etwas massiv faul in unserer Gesellschaft und das benenne ich auch so und deswegen wehre ich mich dagegen, dass es relativiert wird. Nein, die Situation von Tim K. war nicht einfach Standard, sie war nicht normal und als solche sollte man sie auch nicht hinstellen. Ich halte es für komplett den falschen Weg, wenn man Eltern auf diese Weise einen Freifahrtschein ausstellt, getreu dem Motto: Es war doch alles normal, wie bei anderen auch. Gar nichts war normal. Die von mir aufgezählten Punkte waren und sind bis heute nicht normal, sie sind aber Fakt, also auch sachlich.
markusraabe - 53
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
120 Beiträge
Geschrieben am: 12.02.2011 um 17:23 Uhr

Teacher, du magst in weiten Teilen Recht haben - aber deine selbstherrliche Argumentationsweise schmeckt mir trotzdem nicht (obwohl du dir jetzt schon mehrfach die Sachlichkeit attestiert hast). Der Satz „Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich“ hat auch Grenzen. Diese Kinder haben nämlich durchaus auch ihr eigenes Leben. Und hier zwischen den Zeilen für jedes Versagen des Nachwuchses die Eltern verantwortlich zu machen, kann es ja wohl auch nicht sein.
Der Prozess gegen den Vater hat schon was von „an irgendwem muss man sich abreagieren können“. Ich bin kein Jurist, befürchte aber, dass hier durchaus auch die Volksseele mit am Richtertisch saß. Dass das dem einen oder anderen Bauchgrummeln bereitet, halte ich keineswegs für einen Ausdruck des „Immer-alles-relativieren“-müssens.


Es klingt alles viel schlimmer als es sich anhört

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