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Forum / Politik und Wirtschaft
Til Schweiger: Wutausbruch bei Markus Lanz

--matze11-- - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 19:51 Uhr
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Schade dass die grosse DIskussion vorbei scheint...
Hätte gern auch was beigetragen.
Naja jetzt sowieso egal da alles (denke ich mal) gesagt wurde und es sich festgefahren hat..!
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phoenix89 - 36
Experte
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 19:52 Uhr
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Zitat von --matze11--: Schade dass die grosse DIskussion vorbei scheint...
Hätte gern auch was beigetragen.
Naja jetzt sowieso egal da alles (denke ich mal) gesagt wurde und es sich festgefahren hat..!
Dieser Thread war festgefahren, noch bevor der erste Kommentar gepostet wurde.
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doloresgomez
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 19:56 Uhr
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Herrlich auch immer, wenn mit dem Argument "es wird zu wenig über die Opfer geredet" eine Straferhöhung gefordert wird -> fail...
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Aventador
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 19:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.02.2011 um 19:57 Uhr
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Das soll ein Wutausbruch sein?
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LeSavant
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 23:08 Uhr
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ne tolle justitia hat deutschland.....
das is echt schon peinlich.
- semper fidelis -
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Arkadia - 30
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 23:23 Uhr
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ab 60 min fängts an wers sehen will
Not Pessimist Simply Realist
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Mamba80 - 44
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 23:26 Uhr
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Er hat vollkommen recht habe es in der zeitung gelesen und finde die tipps wo er geäußert hat sehr akzeptabel sollten sich die politiker in deutschland mal ne scheibe abschneiden von. mfg
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 04.02.2011 um 00:16 Uhr
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Hast du dir die Begründung in dem blog auch durchgelesen? Wenn die Gesamtstrafe bei nur einem Jahr lag, ist das relativ niedrig. Für einen Beamten wird es aber für gewöhnlich erst ab einem Jahr aufwärts gefährlich.
Das kann man durchaus kritisch sehen, aber die Richter sind daran ganz sicher nicht schuld. Sie haben lediglich das geltende Recht angewendet. Hier war es am Gesetzgeber, der aber zwischenzeitlich ja wohl auch reagiert hat (steht ja drin, dass es inzwischen 2 Jahre sind).
Zitat von Mamba80: Er hat vollkommen recht habe es in der zeitung gelesen und finde die tipps wo er geäußert hat sehr akzeptabel sollten sich die politiker in deutschland mal ne scheibe abschneiden von. mfg
Ein Internetpranger wurde schon mehrfach in der Politik diskutiert und abgelehnt. In Deutschland lässt das Grundgesetz derartige Sachen nicht zu und das ist gut so. Als Opfer lässt sich das wohl niemals nachvollziehen, das ist selbstverständlich. So gut wie jedes Opfer wird emotional reagieren und die härtesten Strafen fordern, das wird schon bei Körperverletzungsdelikten der Fall sein. Ein Staat hat aber nach der Gesellschaft zu sehen und nicht danach, was Einzelne für gerecht halten, er muss einen Gesamtkonsens finden.
Zitat von 1fach_netter: Also ich finde den Aspekt des Schicksals garnicht so verkehrt. Es passiert nunmal, verhindern kann man es auch mit lebenslänglichen Wegsperrungen nicht.
Exakt: Gegen Rückfälle können harte Strafen womöglich helfen. Aber nicht gegen Ersttäter.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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LeSavant
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Geschrieben am: 04.02.2011 um 00:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.02.2011 um 00:35 Uhr
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wieso redet man eigentlich immer vom internet-pranger? solch eine datenbank sollte nur beschränkt zugänglich gemacht werden, das heisst zum bsp nur für eltern mit kindern im "risikoalter".
dass hier jeder zugriff haben sollte, ist völliger blödsinn und nicht im sinne des erfinders. eine öffentliche abfrage wie in den usa unterstütze ich auch nicht! es sollte aber die möglichkeit geben, so etwas abfragen zu können.... zum bsp per abfrage durch einen beauftragten rechtsanwalt, der vollen zugriff auf solch einen datenbank hat. auch hier sollten nur bestimmte anwälte tätig werden können, damit missbrauch ausgeschlossen werden kann .
Zitat: Hast du dir die Begründung in dem blog auch durchgelesen? Wenn die Gesamtstrafe bei nur einem Jahr lag, ist das relativ niedrig. Für einen Beamten wird es aber für gewöhnlich erst ab einem Jahr aufwärts gefährlich.
Das kann man durchaus kritisch sehen, aber die Richter sind daran ganz sicher nicht schuld. Sie haben lediglich das geltende Recht angewendet. Hier war es am Gesetzgeber, der aber zwischenzeitlich ja wohl auch reagiert hat (steht ja drin, dass es inzwischen 2 Jahre sind).
cymru, fakt ist, der lehrer hatte kinderporns auf einem seiner rechner. mehr interessiert nicht und so etwas sollte mit höchstsstrafe belegt werden. egal ob lehrer, bänker oder gemeidepfleger. das is völlig egal!
- semper fidelis -
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Mamba80 - 44
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Geschrieben am: 04.02.2011 um 00:41 Uhr
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Ein Internetpranger wurde schon mehrfach in der Politik diskutiert und abgelehnt. In Deutschland lässt das Grundgesetz derartige Sachen nicht zu und das ist gut so. Als Opfer lässt sich das wohl niemals nachvollziehen, das ist selbstverständlich. So gut wie jedes Opfer wird emotional reagieren und die härtesten Strafen fordern, das wird schon bei Körperverletzungsdelikten der Fall sein. Ein Staat hat aber nach der Gesellschaft zu sehen und nicht danach, was Einzelne für gerecht halten, er muss einen Gesamtkonsens finden.
Ich meinte das zum beispiel mit der drei punkte regel was er gemeint hat das ein traftäter in amerika nach dem drittem vergehen für immer hinter gittern kommt. Aber mal ehrlich willst du warten bis einer drei kinder auf dem gewissen hat nur das man ihn getrost wegsperren darf einmal reicht schon und ich finde wer sowas begeht der hat keine rechte mehr die hat er damit verloren und ich glaube da bin ich nicht der einzige wo so denkt. mfg
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 04.02.2011 um 00:46 Uhr
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Zitat von LeSavant: wieso redet man eigentlich immer vom internet-pranger? solch eine datenbank sollte nur beschränkt zugänglich gemacht werden, das heisst zum bsp nur für eltern mit kindern im "risikoalter".
dass hier jeder zugriff haben sollte, ist völliger blödsinn und nicht im sinne des erfinders. eine öffentliche abfrage wie in den usa unterstütze ich auch nicht! es sollte aber die möglichkeit geben, so etwas abfragen zu können.... zum bsp per abfrage durch einen beauftragten rechtsanwalt, der vollen zugriff auf solch einen datenbank hat. auch hier sollten nur bestimmte anwälte tätig werden können, damit missbrauch ausgeschlossen werden kann .
Ein interessantes System, dass du vorschlägst. Bisher war in Diskussionen immer nur das amerikanische Vorbild Thema, bei dem eben jeder Zugriff hat, was letztendlich zu Selbstjustiz geführt hat und eine Resozialisierung, selbst wenn der Täter nie mehr rückfällig wird, gänzlich unmöglich gemacht wird. In Deutschland hätte das zudem die Folge, dass man enorme Neueinstellungen an Polizeipersonal bräuchte, um freigelassene Straftäter vor Übergriffen schützen könnte.
Wenn du Privatpersonen Zugriff darauf gewährst, besteht immer die hohe Wahrscheinlichkeit, dass es weitererzählt wird und letztendlich doch überall bekannt ist. Das würde Übergriffe womöglich reduzieren, weil man alles nur vom Hörensagen weiß, aber auch nicht ausschließen.
Die Idee mit ausgewählten Anwälten dagegen finde ich recht kreativ. Nur die Umsetzung erscheint mir schwierig. Sollen die Eltern zu den Anwälten gehen und einfach nachfragen? Wer hätte ein Fragerecht? Es blieben noch viele weitere Fragen offen.
Letztendlich bleiben auch die großen Fragen:
Was sollen Menschen mit dem Wissen anstellen bzw. was bezweckt man mit einer solchen Datenbank? Ein Leben in ständiger Angst? Selbstjustiz gegen den Täter? Umzug der Familie an einen "sicheren" Ort?
Warum dann nicht auch eine Datenbank mit anderen Delikten, wie etwa Diebstahl oder Körperverletzung? Hier ist die Rückfallquote um ein vielfaches höher als bei Sexualstraftaten und zudem kann so gut wie jeder betroffen sein. Wäre hier also der Schutz der Bevölkerung nicht auch wichtig?
Zitat von LeSavant: cymru, fakt ist, der lehrer hatte kinderporns auf einem seiner rechner. mehr interessiert nicht und so etwas sollte mit höchstsstrafe belegt werden. egal ob lehrer, bänker oder gemeidepfleger. das is völlig egal!
Nun ja, wenn du hier die Höchststrafe anlegst, wertest du den Besitz von Kinderpornos auf, sodass es auf einer Stufe mit Mord oder Sexualstraftaten stünde. Wenn keinerlei Abstufung zwischen den Strafrahmen mehr besteht, ergibt das Strafsystem nur noch wenig Sinn und wirkt zudem nicht gerechter.
Aber wie gesagt: Richter können sich nur an die Strafen halten, die das Gesetz ihnen gibt. Wenn das Parlament hier keinen größeren Strafrahmen vorgegeben hat, wäre es Willkürjustiz, wenn ein Strafrichter hier nach eigenem Belieben verurteilen würde. So ehrlich musst du in deiner Kritik sein, ganz unabhängig davon, wie Beamte nun bestraft werden sollten bei solchen Taten, was man wie ich ansprach, sehr verschieden sehen kann, zumal Beamten auch eine gewisse Vorbildfunktion haben.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 04.02.2011 um 00:54 Uhr
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Zitat von Mamba80: Ich meinte das zum beispiel mit der drei punkte regel was er gemeint hat das ein traftäter in amerika nach dem drittem vergehen für immer hinter gittern kommt. Aber mal ehrlich willst du warten bis einer drei kinder auf dem gewissen hat nur das man ihn getrost wegsperren darf einmal reicht schon und ich finde wer sowas begeht der hat keine rechte mehr die hat er damit verloren und ich glaube da bin ich nicht der einzige wo so denkt. mfg
Die drei Punkte Regel oder im englischen "three strikes (and you're out)" ist sicher eine spannende Erfindung. Auch in Deutschland sehen Wiederholungstäter bei allen Delikten höheren Strafen entgegen, das musst du auch bedenken. Leider ist vielen Diskutanten, nicht unbedingt dir, aber vielen anderen, das deutsche Recht wenig geläufig. Man verlässt sich gerne auf Medienberichte, die leider nur sehr wenig von dem wiedergeben, was abgelaufen ist und mehr auf Emotionen setzen.
Problematisch ist beim amerikanischen System, dass man in einigen Staaten auch schon für drei Autodiebstähle die Höchststrafe bekommt, gleichzeitig aber auch für zweimal Körperverletzung und einmal Mord. Da sehe ich doch einen starken Unterschied dazwischen, ob jemand ein Auto klaut oder jemanden schwer verletzt oder gar tötet. Hier dieselbe Strafe anzuwenden, halte ich für ungerecht.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Mamba80 - 44
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Geschrieben am: 04.02.2011 um 01:04 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von Mamba80: Ich meinte das zum beispiel mit der drei punkte regel was er gemeint hat das ein traftäter in amerika nach dem drittem vergehen für immer hinter gittern kommt. Aber mal ehrlich willst du warten bis einer drei kinder auf dem gewissen hat nur das man ihn getrost wegsperren darf einmal reicht schon und ich finde wer sowas begeht der hat keine rechte mehr die hat er damit verloren und ich glaube da bin ich nicht der einzige wo so denkt. mfg
Die drei Punkte Regel oder im englischen "three strikes (and you're out)" ist sicher eine spannende Erfindung. Auch in Deutschland sehen Wiederholungstäter bei allen Delikten höheren Strafen entgegen, das musst du auch bedenken. Leider ist vielen Diskutanten, nicht unbedingt dir, aber vielen anderen, das deutsche Recht wenig geläufig. Man verlässt sich gerne auf Medienberichte, die leider nur sehr wenig von dem wiedergeben, was abgelaufen ist und mehr auf Emotionen setzen.
Problematisch ist beim amerikanischen System, dass man in einigen Staaten auch schon für drei Autodiebstähle die Höchststrafe bekommt, gleichzeitig aber auch für zweimal Körperverletzung und einmal Mord. Da sehe ich doch einen starken Unterschied dazwischen, ob jemand ein Auto klaut oder jemanden schwer verletzt oder gar tötet. Hier dieselbe Strafe anzuwenden, halte ich für ungerecht.
Kann dich schon verstehen was das betrifft ich würde diese regel nur bei schweren straftaten verwenden wie mord oder halt vergewaltigung. Bei diebstahl und körperverletzung reicht ein gefängnisaufenthalt.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 04.02.2011 um 06:57 Uhr
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Zitat von LeSavant: wieso redet man eigentlich immer vom internet-pranger? solch eine datenbank sollte nur beschränkt zugänglich gemacht werden, das heisst zum bsp nur für eltern mit kindern im "risikoalter".
dass hier jeder zugriff haben sollte, ist völliger blödsinn und nicht im sinne des erfinders. eine öffentliche abfrage wie in den usa unterstütze ich auch nicht! es sollte aber die möglichkeit geben, so etwas abfragen zu können.... zum bsp per abfrage durch einen beauftragten rechtsanwalt, der vollen zugriff auf solch einen datenbank hat. auch hier sollten nur bestimmte anwälte tätig werden können, damit missbrauch ausgeschlossen werden kann .
Nix für ungut, aber das sind ja schöne Gedankenspiele. Schonmal Gedanken über die Umsetzbarkeit gemacht und den potentiellen Missbrauchsfaktor?
Zitat von LeSavant:
cymru, fakt ist, der lehrer hatte kinderporns auf einem seiner rechner. mehr interessiert nicht und so etwas sollte mit höchstsstrafe belegt werden. egal ob lehrer, bänker oder gemeidepfleger. das is völlig egal!
"mehr interessiert nicht"? Also auch nicht wie die da drauf gekommen sind, ob der Mensch "nur" pädophil ist, alles irrelevant?
meinst nicht dass diese Scheuklappensicht ein wenig zu engstirnig ist?
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Julia-ILD
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Geschrieben am: 04.02.2011 um 07:59 Uhr
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wenn solche sexualstraftäter im internet registriert sind und ich rausfinden könnte wo die hausen
dann ist doch die gefahr sehr hoch das leute selbstjustitz vollüben?
(nicht zum schutz für täter)
dann wär man doch kein stück besser ? und man landet selber im knast
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