Community
Szene & News
Locations
Impressum
|
Forum / Politik und Wirtschaft
Til Schweiger: Wutausbruch bei Markus Lanz

Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.02.2011 um 20:15 Uhr
|
|
Zitat von DerGeneral: Und am meisten regen mich vor allem die Menschen auf, die ständig fordern, man solle hier eine SACHLICHE Debatte führen. Man kann in diesem Thema keine sachliche Debatte führen: es geht hier nämlich nicht um Sachen, sondern um Menschen! Und das haben offensichtlich einige Herrschaften, insbesondere auf Ebene der europäischen Justiz, nicht verstanden. DAS ist der eigentliche Skandal!
Bei der Justiz geht es immer um Menschen. Gerade im Strafrecht entscheidet sich immer durch das Urteil (manchmal auch schon davor), wie das Leben eines Menschen weitergeht. Auch bei Sexualstraftaten stehen auf beiden Seiten Menschen, das sollte man nicht vergessen. Bei klarer Sachlage muss eine Verurteilung stehen, da sind wir uns völlig einig. Die besteht nur eben nicht immer bzw. es kommen dinge hinzu, die man auch beachten muss. Die Medien gehen selten darauf ein, Urteilsbegründungen werden oft gar nicht gelesen von den berichtenden Journalisten, sondern man pickt sich aus der Pressemitteilung des Gerichts heraus, was einem gerade passt.
Wenn etwa die BILD schon bei der Festnahme eines Verdächtigen von "Bestie" oder "Mörder" schreibt, wie soll sich der normale Zeitungsleser, der sich nicht mit Urteilen befasst, einen eigenen Eindruck bilden können? Eine Strafe wird da immer zu niedrig erscheinen.
Eine "sachliche" Diskussion meint nicht, dass der Mensch zur Sache verkommt. Das ist in der BWL leider häufig genug so, aber in der Justiz glücklicherweise (noch) nicht. Sachlich meint schlicht, dass man Fakten sammelt und diese unvoreingenommen analysiert.
Auch wenn der Verdächtige eine fiese Visage hat und man ihm alles zutrauen würde (darauf setzt die Boulevardpresse, die leider bei sowas den Ton angibt, gerne), so hat ein Rechtsstaat trotzdem zu sehen, was tatsächlich vorgefallen ist. Wenn die Beweise nicht ausreichen, muss es aber auch im Zweifel für den Angeklagten gehen. Der schwarze Peter liegt dann aber nicht beim Richter, sondern allenfalls bei Polizei und Staatsanwaltschaft, die nicht genug Material gesammelt haben (oder der Angeklagte ist tatsächlich unschuldig).
Emotionen sind bei diesem Thema normal. Niemand wünscht sich, Opfer eines Verbrechens zu werden, schon gar nicht solch eines, bei dem das eigene Kind leidet oder gar das Leben verliert. Trotzdem hat sich unser Staat Regeln gegeben, die er zu befolgen hat. Alles andere wäre Willkür, weil die öffentliche Meinung (beeinflusst von Schundmedien) schon ihr Urteil gefällt hat.
Ansonsten stimme ich Klischeepunk in eigentlich allen Punkten zu.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
|
|
DerGeneral - 37
Experte
(offline)
Dabei seit 05.2005
1827
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.02.2011 um 20:21 Uhr
|
|
Zitat von Cymru: Zitat von DerGeneral: Und am meisten regen mich vor allem die Menschen auf, die ständig fordern, man solle hier eine SACHLICHE Debatte führen. Man kann in diesem Thema keine sachliche Debatte führen: es geht hier nämlich nicht um Sachen, sondern um Menschen! Und das haben offensichtlich einige Herrschaften, insbesondere auf Ebene der europäischen Justiz, nicht verstanden. DAS ist der eigentliche Skandal!
Bei der Justiz geht es immer um Menschen. Gerade im Strafrecht entscheidet sich immer durch das Urteil (manchmal auch schon davor), wie das Leben eines Menschen weitergeht. Auch bei Sexualstraftaten stehen auf beiden Seiten Menschen, das sollte man nicht vergessen. Bei klarer Sachlage muss eine Verurteilung stehen, da sind wir uns völlig einig. Die besteht nur eben nicht immer bzw. es kommen dinge hinzu, die man auch beachten muss. Die Medien gehen selten darauf ein, Urteilsbegründungen werden oft gar nicht gelesen von den berichtenden Journalisten, sondern man pickt sich aus der Pressemitteilung des Gerichts heraus, was einem gerade passt.
Wenn etwa die BILD schon bei der Festnahme eines Verdächtigen von "Bestie" oder "Mörder" schreibt, wie soll sich der normale Zeitungsleser, der sich nicht mit Urteilen befasst, einen eigenen Eindruck bilden können? Eine Strafe wird da immer zu niedrig erscheinen.
Eine "sachliche" Diskussion meint nicht, dass der Mensch zur Sache verkommt. Das ist in der BWL leider häufig genug so, aber in der Justiz glücklicherweise (noch) nicht. Sachlich meint schlicht, dass man Fakten sammelt und diese unvoreingenommen analysiert.
Auch wenn der Verdächtige eine fiese Visage hat und man ihm alles zutrauen würde (darauf setzt die Boulevardpresse, die leider bei sowas den Ton angibt, gerne), so hat ein Rechtsstaat trotzdem zu sehen, was tatsächlich vorgefallen ist. Wenn die Beweise nicht ausreichen, muss es aber auch im Zweifel für den Angeklagten gehen. Der schwarze Peter liegt dann aber nicht beim Richter, sondern allenfalls bei Polizei und Staatsanwaltschaft, die nicht genug Material gesammelt haben (oder der Angeklagte ist tatsächlich unschuldig).
Emotionen sind bei diesem Thema normal. Niemand wünscht sich, Opfer eines Verbrechens zu werden, schon gar nicht solch eines, bei dem das eigene Kind leidet oder gar das Leben verliert. Trotzdem hat sich unser Staat Regeln gegeben, die er zu befolgen hat. Alles andere wäre Willkür, weil die öffentliche Meinung (beeinflusst von Schundmedien) schon ihr Urteil gefällt hat.
Ansonsten stimme ich Klischeepunk in eigentlich allen Punkten zu.
Ich habe durchaus schon im Vorfeld verstanden, dass eine gerichtliche Entscheidung nicht maßgeblich durch Emotionen geleitet werden darf. Dass aber Emotionen bei diesem Thema hochkommen, dass ist völlig natürlich - andernfalls handelte es sich um bedenkliches psychologisches Phänomen.
Aber ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum du mir jetzt wieder mit der BILD-Zeitung kommst. Ich habe bezugnehmend auf meinen obígen Beitrag zu diesem Medium und seiner für nicht alle verständlichen Symbolik alles Wesentliche gesagt. Im Übrigen bin ich nicht grundsätzlich gegen eine Medienfahndung - ich denke, dass Formate wie Aktenzeichen XY...ungelöst für viele Kriminalbeamte oft der letzte Rettungsanker waren - obwohl man sich in Einzelfällen sicherlich über die Aufbereitung der Fimfälle streiten kann.
GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!
|
|
Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.02.2011 um 20:27 Uhr
|
|
Zitat von DerGeneral: Diese umschließt die Fähigkeit, dass ich das verantworten kann (und zwar vor den Menschen!), was ich im Einzelfall urteile.
Das klingt aber mehr, dass ein Richter danach schauen soll, was nur für die Mehrheit am sinnvollsten und besten ist. In unserem System kommt aber auch der Einzelne zu seinem Recht. Immer freilich nach Abwägung.
Zitat von DerGeneral: Ich glaube nicht, dass die Entscheidung, gefährliche Täter in die Freiheit zu entlassen, eine verantwortungsvolle Entscheidung war.
Sicher ist es nicht sinnvoll oder verantwortungsvoll, gefährliche Straftäter auf die Menschen wieder loszulassen. Zumal es nicht nur Sexualstraftäter waren (wie man gerne meint), sondern auch Gewalt- und Morddelikte dazugehören, weshalb Sicherungsverwahrung verhängt wurde.
Ein Richter muss verantwortungsvoll handeln, doch braucht er für sein Handeln eine Rechtsgrundlage.
Du magst es womöglich als Wortklauberei sehen, aber die Problematik ist nicht wegzureden:
In den Fällen der momentan freigekommenen Schwerverbrecher ging es ja darum, dass während der Sicherungsverwahrung die maximale Zeit erhöht wurde, die ein Sicherungsverwahrter "weggesperrt" werden konnte. Das BVerfG hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung als konform angesehen und nicht als Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG, weil die Sicherungsverwahrung keine Strafe, sondern eine sog. Maßregel (vgl. § 61 StGB) ist. Art. 103 II GG sollte aber nur auf Strafen anwendbar sein.
Die Einwendung des EuGH war nun wiederum, dass die Sicherungsverwahrung der Strafe in Deutschland zu nah ist, weil keine räumliche Trennung vorliegt. Die Richter haben es also als Verlängerung der Haftstrafe gesehen, was nach europäischem wie auch deutschem Recht (eben aus diesem Art. 103 GG) unzulässig ist.
Übrigens hat sich zwischenzeitlich auch das BVerfG wieder mit der Sache befassen müssen und geht inzwischen auch strenger vor. So wie ich mitbekommen habe, muss eine Therapie jetzt immer dabei sein. Die Abgrenzung zur Haftstrafe muss deutlich sein.
Um es aus juristischer Sicht zu sagen: Die EuGH-Richter haben einen Fehler in unserem System aufgedeckt. Ich würde nicht sagen, dass das BVerfG gegenteilig entschieden hat, sondern es war so etwas wie blind gegenüber der Wirkung der Verhältnisse.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
|
|
Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.02.2011 um 20:32 Uhr
|
|
Zitat von DerGeneral: Ich habe durchaus schon im Vorfeld verstanden, dass eine gerichtliche Entscheidung nicht maßgeblich durch Emotionen geleitet werden darf. Dass aber Emotionen bei diesem Thema hochkommen, dass ist völlig natürlich - andernfalls handelte es sich um bedenkliches psychologisches Phänomen.
Ich wollte dir da gar nichts unterstellen, ich schätze dich zu sehr als sachlichen Diskutanten .
Sicher fühlt auch ein Richter mit. Er muss diese Emotionen aber für sich irgendwie eindämmen können für eine Arbeit.
Auch ein Arzt wird nicht davon kalt gelassen, wenn ein Kind in seinem Krankenhaus dem Tod nahe ist. Er muss sich aber zu beherrschen versuchen und das Kind behandeln.
Zitat von DerGeneral: Aber ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum du mir jetzt wieder mit der BILD-Zeitung kommst.
Ich grabe die Boulevardpresse (als Synonym die BILD) immer wieder aus, da sie in solchen Diskussionen gerne den Ton angibt. Wenn auch unterbewusst, verlassen sich viele Menschen auf verkürzte Medienberichte über Strafprozesse. Wie man jetzt im Fall Kachelmann sieht, wo Frau Schwarzer für die BILD schreibt, sind die Journalisten oft selbst nicht unvoreingenommen und biegen sich die Welt zurecht. Die meisten Menschen haben nicht die Zeit oder Lust, sich Urteile durchzulesen und auch in der tagesschau wird meist nur recht kurz über Prozesse berichtet, sodass die BILD den Ton angibt. Nicht zu vergessen, dass sie die auflagenstärkste deutsche Tageszeitung ist.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
|
|
DerGeneral - 37
Experte
(offline)
Dabei seit 05.2005
1827
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.02.2011 um 20:33 Uhr
|
|
Zitat von Cymru: Zitat von DerGeneral: Diese umschließt die Fähigkeit, dass ich das verantworten kann (und zwar vor den Menschen!), was ich im Einzelfall urteile.
Das klingt aber mehr, dass ein Richter danach schauen soll, was nur für die Mehrheit am sinnvollsten und besten ist. In unserem System kommt aber auch der Einzelne zu seinem Recht. Immer freilich nach Abwägung.
Zitat von DerGeneral: Ich glaube nicht, dass die Entscheidung, gefährliche Täter in die Freiheit zu entlassen, eine verantwortungsvolle Entscheidung war.
Sicher ist es nicht sinnvoll oder verantwortungsvoll, gefährliche Straftäter auf die Menschen wieder loszulassen. Zumal es nicht nur Sexualstraftäter waren (wie man gerne meint), sondern auch Gewalt- und Morddelikte dazugehören, weshalb Sicherungsverwahrung verhängt wurde.
Ein Richter muss verantwortungsvoll handeln, doch braucht er für sein Handeln eine Rechtsgrundlage.
Du magst es womöglich als Wortklauberei sehen, aber die Problematik ist nicht wegzureden:
In den Fällen der momentan freigekommenen Schwerverbrecher ging es ja darum, dass während der Sicherungsverwahrung die maximale Zeit erhöht wurde, die ein Sicherungsverwahrter "weggesperrt" werden konnte. Das BVerfG hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung als konform angesehen und nicht als Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG, weil die Sicherungsverwahrung keine Strafe, sondern eine sog. Maßregel (vgl. § 61 StGB) ist. Art. 103 II GG sollte aber nur auf Strafen anwendbar sein.
Die Einwendung des EuGH war nun wiederum, dass die Sicherungsverwahrung der Strafe in Deutschland zu nah ist, weil keine räumliche Trennung vorliegt. Die Richter haben es also als Verlängerung der Haftstrafe gesehen, was nach europäischem wie auch deutschem Recht (eben aus diesem Art. 103 GG) unzulässig ist.
Übrigens hat sich zwischenzeitlich auch das BVerfG wieder mit der Sache befassen müssen und geht inzwischen auch strenger vor. So wie ich mitbekommen habe, muss eine Therapie jetzt immer dabei sein. Die Abgrenzung zur Haftstrafe muss deutlich sein.
Um es aus juristischer Sicht zu sagen: Die EuGH-Richter haben einen Fehler in unserem System aufgedeckt. Ich würde nicht sagen, dass das BVerfG gegenteilig entschieden hat, sondern es war so etwas wie blind gegenüber der Wirkung der Verhältnisse.
In der Tat, es ist Wortklauberei - für die ich bei aller Achtung vor deiner Kompetenz überhaupt keinen Funken Verständnis aufbringen kann.
Die Richter haben einen Fehler in unserem System aufgedeckt? Schön, nur wem nützt eigentlich die Korrektur jetzt wirklich? Den Opfern nicht, die jetzt Angst haben müssen vor ihren früheren Peinigern; den Tätern nicht, die jetzt kaum eine Chance auf Rehabilitierung haben, da sie die Polizei aufgrund ihrer Gefährlichkeit ständig überwacht und sie mittlerweile selbst wieder freiwillig in Verwahrung gehen, weil sie erkannt haben, dass sie draußen in Freiheit überhaupt kein Leben führen können? Niemand ist damit gedient. Die Richter haben Chaos angerichtet - und das IST Verantwortungslosigkeit in Reinform.
GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!
|
|
Laser87 - 57
Champion
(offline)
Dabei seit 11.2006
4301
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.02.2011 um 20:42 Uhr
|
|
Zitat von DerGeneral:
Ich kann alle Anmerkungen akzeptieren. Bis auf den Teil mit der Justiz. Es gibt auch in der Justiz eine gewisse Verantwortungsethik - bzw. es sollte sie geben. Diese umschließt die Fähigkeit, dass ich das verantworten kann (und zwar vor den Menschen!), was ich im Einzelfall urteile. Ich glaube nicht, dass die Entscheidung, gefährliche Täter in die Freiheit zu entlassen, eine verantwortungsvolle Entscheidung war.
Auch wenn ich manche Urteile nicht verstehen kann, bin ich der Überzeugung, daß Richter absolut unabhängig zu sein haben. Die Gewaltentrennung ist das beste, was u.a. Deutschland je passiert ist.
Und wenn ich als Betroffener das Gefühl habe, daß der Richter nicht neutral ist/war, habe ich die Möglichkeit, diesen Richter abzulehnen bzw. in Revision zu gehen.
Und auf was Du anspielst... daß Täter in die Freiheit entlassen werden müssen... Auch das ist zum Glück unser Rechtsstaat. Stell Dir einfach vor, Du wirst wegen Kaugummiklau zu 20 Stunden sozialer Arbeit verurteilt, dann wird das Gesetz geändert und Du kriegst 10 Jahre Arbeitslager - im Nachhinein!
Im Fall von kinderschändern kann ich das sogar nachvollziehen, aber unser rechtsstaat darf nicht ausgehebelt werden. Und inzwischen weiß wohl jeder Richter, daß er bei neuen Fällen am besten gleich die Möglichkeit auf Sicherungsverwahrung anordnet. Es geht also nur um die knapp 200 Täter, bei denen das im Urteil nicht festgestellt worden ist.
Gruß
|
|
Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.02.2011 um 21:17 Uhr
|
|
Zitat von DerGeneral: Niemand ist damit gedient. Die Richter haben Chaos angerichtet - und das IST Verantwortungslosigkeit in Reinform.
Wie gesagt: Andernfalls hätten Richter ohne ausreichende Rechtsgrundlage geurteilt (auch wenn das davor nicht aufgedeckt wurde). Was du indirekt forderst ist, dass der Richter über dem Recht zu stehen hat, wenn das Recht augenscheinlich der Mehrheit der Menschen nichts bringt. Das kann er aber nicht, sondern muss der Gesetzgeber veranlassen.
Natürlich ist die momentane Situation absolut schlimm und hilft niemandem. Es hilft aber für die Zukunft, sofern der Gesetzgeber aktiv wird und die Sicherungsverwahrung klar von der Haft trennt. Dann passieren solche Dinge nicht mehr wieder.
Die momentan freigelassenen Schwerverbrecher wird man nur schwer wieder hinter Gitter bringen können, da helfen auch Schnellschüsse nicht. Aber es sollte nachgesehen werden, dass die Zahl nicht noch größer wird.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
|
|
Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.02.2011 um 21:20 Uhr
|
|
Zitat von Laser87:
Und auf was Du anspielst... daß Täter in die Freiheit entlassen werden müssen... Auch das ist zum Glück unser Rechtsstaat. Stell Dir einfach vor, Du wirst wegen Kaugummiklau zu 20 Stunden sozialer Arbeit verurteilt, dann wird das Gesetz geändert und Du kriegst 10 Jahre Arbeitslager - im Nachhinein!
Im Fall von kinderschändern kann ich das sogar nachvollziehen, aber unser rechtsstaat darf nicht ausgehebelt werden.
Finde ich ein gutes Beispiel: Bei einem Kaugummidiebstahl könnte es jeder nachvollziehen, bei Kinderschändern dagegen ist es zu emotional belastet, als dass man da völlig unvoreingenommen rangeht. Das Prinzip ist aber dasselbe: Rückwirkung von Strafe bzw. eher die genaue Abgrenzung zwischen Strafe und Maßregel.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
|
|
DerGeneral - 37
Experte
(offline)
Dabei seit 05.2005
1827
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.02.2011 um 21:24 Uhr
|
|
Zitat von Cymru: Zitat von DerGeneral: Niemand ist damit gedient. Die Richter haben Chaos angerichtet - und das IST Verantwortungslosigkeit in Reinform.
Wie gesagt: Andernfalls hätten Richter ohne ausreichende Rechtsgrundlage geurteilt (auch wenn das davor nicht aufgedeckt wurde). Was du indirekt forderst ist, dass der Richter über dem Recht zu stehen hat, wenn das Recht augenscheinlich der Mehrheit der Menschen nichts bringt. Das kann er aber nicht, sondern muss der Gesetzgeber veranlassen.
Natürlich ist die momentane Situation absolut schlimm und hilft niemandem. Es hilft aber für die Zukunft, sofern der Gesetzgeber aktiv wird und die Sicherungsverwahrung klar von der Haft trennt. Dann passieren solche Dinge nicht mehr wieder.
Die momentan freigelassenen Schwerverbrecher wird man nur schwer wieder hinter Gitter bringen können, da helfen auch Schnellschüsse nicht. Aber es sollte nachgesehen werden, dass die Zahl nicht noch größer wird.
Ich sehe momentan nicht, dass der Gesetzgeber in Form von Frau Leutheusser-Schnarrenberger aktiv wird. Da setzt sich die Verantwortungslosigkeit dann fort. Aber nehmen wir es wie Schumpeter: Vielleicht ist das Chaos auch die Chance zur Neuordnung...?
GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!
|
|
Laser87 - 57
Champion
(offline)
Dabei seit 11.2006
4301
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.02.2011 um 21:28 Uhr
|
|
Die Richtlinien für die Zukunft stehen.
Nur für die Vergangenheit gibt es noch kein Konzept - was auch äußerst schwierig bis unmöglich ist.
Gruß
|
|
DerGeneral - 37
Experte
(offline)
Dabei seit 05.2005
1827
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.02.2011 um 21:52 Uhr
|
|
Ich möchte allerdings nochmals nachhaltig betonen, dass ich nicht die deutsche Justiz und damit die Rechtsprechung generell kritisiere. Ich beziehe meine Kritik konkret auf diesen speziellen Fall. Ich habe mir gerade den Beschluss der italienischen Justiz zum Fall Berlusconi angesehen und bin einigermaßen überrascht, dass man jetzt evtl. ein Verfahren eröffnet. Genau so konsterniert bin ich allerdings darüber, wie lange in dieser Sache nichts getan wurde. Wenn ich mir auch die Aktivitäten der italienischen Justiz während der großen Mafia-Kriege in den 80er und 90er Jahren ansehe (insbesondere die massive Einflussnahme der damaligen vorherrschenden DC), dann bin ich mit dem deutschen System eigentlich zufrieden.
GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!
|
|
Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.02.2011 um 22:15 Uhr
|
|
Zitat von DerGeneral: Ich möchte allerdings nochmals nachhaltig betonen, dass ich nicht die deutsche Justiz und damit die Rechtsprechung generell kritisiere. Ich beziehe meine Kritik konkret auf diesen speziellen Fall.
Kritik kann man sicher äußern, es werden niemals alle Urteile sinnvoll oder nachvollziehbar sein.
Im Fall der nachträglichen Sicherungsverwahrung muss man sich eben entscheiden, ob man Rechtsstaat sein will oder das System opfert, weil man anders (scheinbar) mehr Sicherheit erzeugen könnte. Auf lange Frist ist es für alle Bürger sicherer, dass der Staat sich an eigene Regeln halten muss.
Berlusconi ist sicher ein spezieller Fall. Ich kenne das italienische System nicht wirklich, weiß aber auch nicht, wie schnell da in Deutschland etwas gemacht werden würde. Generell besteht eben eine gewisse Immunität. Bisher erinnere ich mich lediglich an den Fall Möllemann, in dem tatsächlich gegen einen sehr prominenten Abgeordneten ermittelt wurde. Es gab auch sonst ein paar Durchsuchungen (Pofalla gab es wohl auch irgendwann eine Geschichte), aber so richtig hochrangige Politiker waren bei uns bisher nicht betroffen, würde ich spontan sagen.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
|
|
doloresgomez
Profi
(offline)
Dabei seit 09.2010
847
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.02.2011 um 22:42 Uhr
|
|
Zitat von DerGeneral: Ich möchte allerdings nochmals nachhaltig betonen, dass ich nicht die deutsche Justiz und damit die Rechtsprechung generell kritisiere. Ich beziehe meine Kritik konkret auf diesen speziellen Fall.
In dem speziellen Fall haben die Richter aber keine Schuld. Wenn die Politiker gegen ihre eigenen Gesetze verstoßen, muss das das Gericht beanstanden.
Hier haben es wie so oft mal wieder die Politiker verbockt.
Das einzige, was man dem Gericht vorwerfen könnte (allerdings weiß ich nicht, ob es das gab) wäre, wenn sie keine Frist zur Neuregelung gegeben hätten, sofern das möglich ist.
|
|
Forum / Politik und Wirtschaft
|