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Nachträgliche Sicherungsverwahrung

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bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 13:11 Uhr

Zitat von fim77:

Zitat von Laser87:

Zitat von Telzubehoer:


es handelt sich nur um ältere Fälle. Und was bringt dass? das es nur ältere Fälle sind? Erkläre das z.B. Eltern deren Kind vergewaltigt oder umgebracht worden ist das der Täter nur ein älterer Fall gewesen ist.


Das ist natürlich richtig shice - ein Versäumnis der Regierungen der letzten Jahrzehnte...
Aber nehmen wir ein ganz einfaches Beispiel: Du hast mal einen Kaugummi geklaut und 10 Sozialstunden gekriegt. Jetzt wird das Gesetz geändert und auf Kaugummidiebstahl stehen 20 Jahre Haft. Ist das in Ordnung, daß Du für 20 jahre in den Knast gehst, obwohl es das Gesetz zum Zeitpunkt Deiner Tat noch gar nicht gegeben hat?

Gruß


bist ja mal total weltfremd, magst mal nen kaugummi-klau mitm mord an nem kind gleichsetzen :autsch:

du befürwortest sicherlich auch dass solche fälle wie hier wieder auf die allgemeinheit losgelassen werden und zig tausende eur steuergelder als entschädigung bekommen

http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/kriegen_die_verbrecher_sogar_noch_geld_fuer_ihre_haftzeit_/301253.php


Gaaaaah! Du kapierst auch die einfachsten Beispiele nicht, stimmts? Mach ich einfach mal ein Beispiel: Angenommen, du wärst klug und nicht so wie jetzt, würdest du dann verstehen, was gesagt wurde?

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 13:13 Uhr

Zitat von fim77:


bist ja mal total weltfremd, magst mal nen kaugummi-klau mitm mord an nem kind gleichsetzen :autsch:

du befürwortest sicherlich auch dass solche fälle wie hier wieder auf die allgemeinheit losgelassen werden und zig tausende eur steuergelder als entschädigung bekommen

http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/kriegen_die_verbrecher_sogar_noch_geld_fuer_ihre_haftzeit_/301253.php


Langsam (?) glaub ich, Du bist zu doof für Gleichnisse...
Lies mal zurück, was ich darüber geschrieben habe, wer was bestimmt...
Solltest Du doch am besten wissen, weil "Meinungsdelikte" für Dich ja nicht zählen...
Hsohnlol
Experte (offline)

Dabei seit 09.2010
1822 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2011 um 13:18 Uhr

"Jürgen B. (69) ist wohl der schockierendste Fall. Er sitzt fast ununterbrochen seit 1969. Da tötete er eine Frau, kam nach 15 Jahren frei, brachte eine weitere Frau und deren Sohn (5) um. Das tote Kind vergewaltigte er."


na das ist doch mal ein angenehmer zeitgenosse ^^
Amityville - 33
Profi (offline)

Dabei seit 09.2006
476 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 13:21 Uhr

Da find ich die sicherheitsverwahrung doch schön =)
Sundown73 - 52
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 13:23 Uhr

Zitat von BlackRock:

Nachträglich auf keinen Fall, das ist wider jedes Verständis von Rechtsstaatlichkeit.


Mein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit beinhaltet keine Straftaten zu begehen wie zum Beispiel Kinder zu vergewaltigen. Aber daran haben sich die betroffenen Straftäter nicht gehalten. Dafür bekommen sie jetzt zum Ausgleich bis zu 70.000 Euro.

Was haben deren Opfer und Angehörige bekommen?

Der Schutz der Kinder sollte primäres Ziel sein.

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 13:27 Uhr

Zitat von Sundown73:


Mein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit beinhaltet keine Straftaten zu begehen wie zum Beispiel Kinder zu vergewaltigen.


Da verstehst Du falsch - Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß der Staat sich an seine eigenen gesetze hält ;-)



Gruß

Pad_B - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2455 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2011 um 13:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2011 um 13:31 Uhr

Zitat:

Wobei ich mich persönlich frage, wo da die Logik sein soll. Im Grunde genommen sollte man ja während der Haft des Täters die Möglichkeit haben, zu beurteilen, ob Besserung eingetreten ist, oder ob er immer noch als Gefährdung ein zu stufen ist und dann ggf. entsprechende Massnahmen ein zu leiten.
Wenn man das tatsächlich schon bei der eigentlichen Verurteilung einstufen muss ... naja ... ist doch irgendwie widersinnig, oder? Man hat ein wenig den Eindruck, das ist eine Art willkürliche Machtausübung seitens der EU.

Die Sicherungsverwahrung muss nicht unbedingt beim Urteil gleich angeordnet werden (§66 StGB), sie kann auch im Urteil vorbehalten werden (§§66a StGB).
Lediglich die nachträgliche Anordnung gem. §66b StGB, wurde vom EGMR für menschenrechtswidrig erklärt.
Der Bundestag hat im Dezember beschlossen auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu verzichten, und diese nur noch in Fällen des §63 StGB zu erlauben. Dabei handelt es sich um Straftäter die in psychatrischen Krankenhäusern untergebracht sind.
Nupogadi02 - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
263 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2011 um 13:30 Uhr

Dafür, und für Sextäter. Höchststrafe mal 5 und das wars.
Sundown73 - 52
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 13:31 Uhr

Zitat von Hsohnlol:

"Jürgen B. (69) ist wohl der schockierendste Fall. Er sitzt fast ununterbrochen seit 1969. Da tötete er eine Frau, kam nach 15 Jahren frei, brachte eine weitere Frau und deren Sohn (5) um. Das tote Kind vergewaltigte er."


na das ist doch mal ein angenehmer zeitgenosse ^^


So jemand will man gerne in der Nachbarschaft haben und zum Kaffee einladen.

Ich kann nur hoffen, dass bei allen Prozessen nun von vornehrein Sicherheitsverwahrung angeordnet wird. Dann ist das mit der Nachträglichkeit passé.

Es gibt ja "nur" um ein paar Straftäter die nun frei kommen könnten. Aber auch nicht schlimm. Die vergewaltigen dann einfach wieder ein Kind und schon bekommen sie beim Prozess dann vielleicht die Sicherheitsverwahrung.

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 13:31 Uhr

Zitat von fim77:


das ist ja mal das kaputte, allegemeingefährliche mörder, vergewaltiger und kinderschänder klagen sich noch unsummen an entschädigungen ein wo der steuerzahler dafür aufkommen muss und desweiteren diese perversen in freiheit ertragen muss und auf der anderen seite wandert man für meinungsdelikte in gesinnungshaft


Wende Dich an Deinen Bundestagsabgeordneten oder verklage den Staat, weil er rechtswidrig gehandelt hat und Du jetzt dafür mit Deinen Steuergeldern aufkommen mußt.
Aber stelle nicht in Abrede, daß man wegen Verstoßes gegen die Gesetze - und seien es "Meinungsdelikte" - bestraft wird. Genau Du schreist doch immer nach Kadavergehorsam gegenüber irgendwelchen gesetzen (solange sie Dich nicht betreffen)!


Sundown73 - 52
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 13:33 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von Sundown73:


Mein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit beinhaltet keine Straftaten zu begehen wie zum Beispiel Kinder zu vergewaltigen.


Da verstehst Du falsch - Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß der Staat sich an seine eigenen gesetze hält ;-)



Gruß


Das bringt aber nichts wenn der Europäische Gerichtshof empfindet diese verstößen gegen die Menschenrechte.

Ich meine generell Haft verstößt doch auch gegen Menschenrechte, oder?

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

JulmaJumala - 51
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1055 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 13:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2011 um 13:43 Uhr

Zitat von Pad_B:

Zitat:

Wobei ich mich persönlich frage, wo da die Logik sein soll. Im Grunde genommen sollte man ja während der Haft des Täters die Möglichkeit haben, zu beurteilen, ob Besserung eingetreten ist, oder ob er immer noch als Gefährdung ein zu stufen ist und dann ggf. entsprechende Massnahmen ein zu leiten.
Wenn man das tatsächlich schon bei der eigentlichen Verurteilung einstufen muss ... naja ... ist doch irgendwie widersinnig, oder? Man hat ein wenig den Eindruck, das ist eine Art willkürliche Machtausübung seitens der EU.

Die Sicherungsverwahrung muss nicht unbedingt beim Urteil gleich angeordnet werden (§66 StGB), sie kann auch im Urteil vorbehalten werden (§§66a StGB).
Lediglich die nachträgliche Anordnung gem. §66b StGB, wurde vom EGMR für menschenrechtswidrig erklärt.
Der Bundestag hat im Dezember beschlossen auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu verzichten, und diese nur noch in Fällen des §63 StGB zu erlauben. Dabei handelt es sich um Straftäter die in psychatrischen Krankenhäusern untergebracht sind.

D.h. im Klartext, alles bleibt, wie es ist, man kann Sicherheitsverwahrung anordnen, aber man muss es zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung als Option angekündigt haben...

Das heißt für mich, wir haben es mal wieder hingebracht, uns durch unsere Paragraphenverbieger (zumindest für den Moment) in eine Situation zu bringen, die uns eigentlich nicht gefällt, aber die um ihrer Selbst Willen so bestehen soll/muss.

andy@Joshua:~$ man woman // Segmentation fault (Core dumped)

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 13:42 Uhr

Zitat von Sundown73:


Das bringt aber nichts wenn der Europäische Gerichtshof empfindet diese verstößen gegen die Menschenrechte.

Ich meine generell Haft verstößt doch auch gegen Menschenrechte, oder?


Die Menschenrechte stehen ganz vorne in unserem Grundgesetz ;-)


Und, nein, Haft verstößt nicht gegen die Menschenrechte, da dort abgewogen wird.




Gruß
jamaika09 - 44
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1509 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 14:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2011 um 14:08 Uhr

Ja und Kinder umbringen auch?
Steht das auch im Grundgesetzt? Wohl nicht.
Dewegen gehören Kinderschänder,-mörder für immer weg!
Pad_B - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2455 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2011 um 14:12 Uhr

Zitat:


D.h. im Klartext, alles bleibt, wie es ist, man kann Sicherheitsverwahrung anordnen, aber man muss es zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung als Option angekündigt haben...

Das heißt für mich, wir haben es mal wieder hingebracht, uns durch unsere Paragraphenverbieger (zumindest für den Moment) in eine Situation zu bringen, die uns eigentlich nicht gefällt, aber die um ihrer Selbst Willen so bestehen soll/muss.

so kann man es sagen, ja.
An sich hat sich für künftige Fälle nichts geändert, außer dass die Sicherungsverwahrung nun im Urteil ggf. Vorbehalten werden muss.
Ist dies nicht der Fall ist ein Straftäter rechtmäßig zum jeweiligen Strafmaß verurteil, welches dann nicht nach oben korrigiert werden darf.
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