dampfhans - 38
Profi
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 10:27 Uhr
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Wie steht ihr zur nachträglichen Sicherungsverwahrung?
Seid ihr dafür oder für die Abschaffung?
Schönheit vergeht, Hektar besteht!
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-erdmann- - 29
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 10:35 Uhr
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Dafür .......wenn Bewiesen das er Rückfallgefährdet ist.
Man solle mal so einen bei nem Richter nebenan einquartieren ....
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jamaika09 - 44
Experte
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 10:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2011 um 10:36 Uhr
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Ich bin dafür. Manche kann man nicht mehr helfen. Kinderschände z.b. die gehören für immer weg.
Jetzt werden gleich wieder viele schreiben: Auch die haben eine 2. Chance verdient. NEIN das haben sie nicht.
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Telzubehoer - 42
Anfänger
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 10:38 Uhr
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Zitat von jamaika09: Ich bin dafür. Manche kann man nicht mehr helfen. Kinderschände z.b. die gehören für immer weg.
Jetzt werden gleich wieder viele schreiben: Auch die haben eine 2. Chance verdient. NEIN das haben sie nicht.
ich sehe es genauso wie du. Ich finde das verantwortunglos solche Kriminelle wieder laufen zu lassen nur weil es irgendwelchen Richtern in der EU einfällt. Die müssen ja nicht damit klar kommen aber dafür die Bevölkerung!!! So einen Richter müsste man mal richtig dafür drankriegen wenn er solche Kriminelle laufen lässt!! Vor allem Kinderschänder!!!
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Claepperle - 40
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 10:39 Uhr
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Ich finds falsch.
Die Kosten, die dem Steuerzahler aufgebürdert werden, reichen allemal aus, um ein einfaches Ticket in den nächsten sibirischen Steinbruch zu kaufen....
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jamaika09 - 44
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 10:43 Uhr
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Zitat von Claepperle: Ich finds falsch.
Die Kosten, die dem Steuerzahler aufgebürdert werden, reichen allemal aus, um ein einfaches Ticket in den nächsten sibirischen Steinbruch zu kaufen....
Was willst den mit denen dann machen? Willst Du so einen bei Dir im Ort haben?
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lArSoN - 39
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 10:45 Uhr
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kopf ab o.ä. und fertig ist die sache. keine 20 polizisten die so jemanden hinterher spazieren.
absoluter schwachsinn.
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dampfhans - 38
Profi
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 10:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2011 um 10:58 Uhr
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Der Vorschlag mit Sibirien gefällt mir....wär um einiges billiger als ihn im Gefängnis zu behalten und noch viel günstiger als wenn man für 3 Verbrecher in Freiheit 130 Polizisten braucht, um sie zu überwachen
Schönheit vergeht, Hektar besteht!
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BlackRock - 47
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 11:07 Uhr
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Nachträglich auf keinen Fall, das ist wider jedes Verständis von Rechtsstaatlichkeit.
"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)
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dampfhans - 38
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 11:15 Uhr
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Ich vestehe beide Seiten, einerseits hat der Verurteilte seine vom Gericht auferlegte Strafe abgesessen und hätte "Anspruch" auf Freiheit. Wenn er allerdings während der Haft keine Besserung gezeigt hat, Therapien verweigert und mit hoher Wahrscheinnlichkeit wieder straffällig wird, ist der Schaden an der Gesellschaft viel höher und die Gefahr, dass Unschuldige in Mitleidenschaft gezogen oder gar getötet werden, ist einfach zu hoch. Der Schutz der Allgemeinheit sollte immer im Vordergrund stehen, was jedoch nicht den Einsatz vieler Beamter rechtfertigt, die an anderer Stelle geraucht würden und Unmengen von Steuergeldern verschlingt.
Schönheit vergeht, Hektar besteht!
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BlackRock - 47
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 11:19 Uhr
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Ach, die Sicherheitsverwahrung ist doch nichts halbes und nichts ganzes. Wollt ihr die Leute ohnehin lebenslänglich wegsperren, dann setzt einfach das Strafmaß für solche Delikte auf lebenslänglich an und gut ist. Dann ist es eine ordentliche, richtige Haftstrafe die in einem fairen Prozess verhängt wurde. Wenn schon, dann richtig.
Ansonsten gibt es immer noch die Zwangseinweisung, die man bei Menschen vornehmen kann die akut eine Gefahr für sich oder andere darstellen.
"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)
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DKNDD - 32
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 11:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2011 um 11:20 Uhr
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Das bisherige Modell finde ich gut. Das Wohl der Allgemeinheit ist über die Freiheit eines einzelnen, der mit hoher Wahrscheinlichkeit Rückfällig wird. zu stellen. Und nicht anderst.
Die Frage ist nur wann sch**** die Deutsche Regierung wenigstens bei soetwas auf Brüssel -.-
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jamaika09 - 44
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 11:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2011 um 11:25 Uhr
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Zitat von BlackRock: Ach, die Sicherheitsverwahrung ist doch nichts halbes und nichts ganzes. Wollt ihr die Leute ohnehin lebenslänglich wegsperren, dann setzt einfach das Strafmaß für solche Delikte auf lebenslänglich an und gut ist. Dann ist es eine ordentliche, richtige Haftstrafe die in einem fairen Prozess verhängt wurde. Wenn schon, dann richtig.
Ansonsten gibt es immer noch die Zwangseinweisung, die man bei Menschen vornehmen kann die akut eine Gefahr für sich oder andere darstellen.
Lebenslänglich heißt nicht er ist sein Leben lang weg. Leider!
Ca. 25 Jahre und dann kommt er wieder auf freien Fuß
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dampfhans - 38
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 11:27 Uhr
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Zitat von BlackRock: Ach, die Sicherheitsverwahrung ist doch nichts halbes und nichts ganzes. Wollt ihr die Leute ohnehin lebenslänglich wegsperren, dann setzt einfach das Strafmaß für solche Delikte auf lebenslänglich an und gut ist. Dann ist es eine ordentliche, richtige Haftstrafe die in einem fairen Prozess verhängt wurde. Wenn schon, dann richtig.
Ansonsten gibt es immer noch die Zwangseinweisung, die man bei Menschen vornehmen kann die akut eine Gefahr für sich oder andere darstellen.
Ein anheben aller Strafmaße würde ich nicht befürworten, da Leute, die evtl einen einmaligen Fehler begangen haben, keine zweite Chance mehr erhalten, auch wenn sie sich reumütig zeigen, sich therapieren lassen und anstrengen wieder eingegliedert zu werden.
Bei solchen Fällen sollte eine Verurteilung mit der Option auf nachträgliche Sicherungsverwahrung offen gehalten werden, je nachdem wie sich der Straftäter während der Haft entwickelt und verhält. Eine bestimmte Zeit vor der Haftentlassung ein psychologisches Gutachten erstellen und dann eine Entscheidung treffen.
Schönheit vergeht, Hektar besteht!
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BlackRock - 47
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 11:30 Uhr
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Zitat von jamaika09: Lebenslänglich heißt nicht er ist sein Leben lang weg. Leider!
Ca. 25 Jahre und dann kommt er wieder auf freien Fuß
Nicht notwendigerweise, nein. Es gibt Fälle, in denen nach 25 Jahren jemand vorzeitig entlassen wird, aber genau diese Möglichkeit hat die Sicherheitsverwahrung ja auch.
Sicherheitsverwahrung ist Freiheitsentzug, also werfen wir den Euphemismus über Bord und nennen wir das Kind beim Namen: Knast. Wenn wir wollen das Leute für immer in den Knast kommen, dann schreiben wir das einfach so ins Gesetz, fällen das so als Urteil und gut ist.
"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)
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jamaika09 - 44
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Geschrieben am: 14.01.2011 um 11:30 Uhr
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Zitat von BlackRock: Zitat von jamaika09: Lebenslänglich heißt nicht er ist sein Leben lang weg. Leider!
Ca. 25 Jahre und dann kommt er wieder auf freien Fuß
Nicht notwendigerweise, nein. Es gibt Fälle, in denen nach 25 Jahren jemand vorzeitig entlassen wird, aber genau diese Möglichkeit hat die Sicherheitsverwahrung ja auch.
Sicherheitsverwahrung ist Freiheitsentzug, also werfen wir den Euphemismus über Bord und nennen wir das Kind beim Namen: Knast. Wenn wir wollen das Leute für immer in den Knast kommen, dann schreiben wir das einfach so ins Gesetz, fällen das so als Urteil und gut ist.
Ja genau, es gibt viele die keine 2.Change verdient haben
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