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Forum / Politik und Wirtschaft

Nachträgliche Sicherungsverwahrung

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BlackRock - 47
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2011 um 11:31 Uhr

Zitat von dampfhans:

Ein anheben aller Strafmaße würde ich nicht befürworten, da Leute, die evtl einen einmaligen Fehler begangen haben, keine zweite Chance mehr erhalten, auch wenn sie sich reumütig zeigen, sich therapieren lassen und anstrengen wieder eingegliedert zu werden.
Bei solchen Fällen sollte eine Verurteilung mit der Option auf nachträgliche Sicherungsverwahrung offen gehalten werden, je nachdem wie sich der Straftäter während der Haft entwickelt und verhält. Eine bestimmte Zeit vor der Haftentlassung ein psychologisches Gutachten erstellen und dann eine Entscheidung treffen.

Aber genau das gibts doch bei einer lebenslänglichen Haftstrafe auch, auch hier kann man jemanden nach 15 Jahren vorzeitig entlassen.

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

dampfhans - 38
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
506 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2011 um 11:35 Uhr

Zitat von BlackRock:

Zitat von dampfhans:

Ein anheben aller Strafmaße würde ich nicht befürworten, da Leute, die evtl einen einmaligen Fehler begangen haben, keine zweite Chance mehr erhalten, auch wenn sie sich reumütig zeigen, sich therapieren lassen und anstrengen wieder eingegliedert zu werden.
Bei solchen Fällen sollte eine Verurteilung mit der Option auf nachträgliche Sicherungsverwahrung offen gehalten werden, je nachdem wie sich der Straftäter während der Haft entwickelt und verhält. Eine bestimmte Zeit vor der Haftentlassung ein psychologisches Gutachten erstellen und dann eine Entscheidung treffen.

Aber genau das gibts doch bei einer lebenslänglichen Haftstrafe auch, auch hier kann man jemanden nach 15 Jahren vorzeitig entlassen.

War mir nicht klar, hört sich aber vernünftig an. Läuft letztendlich auf das selbe raus, ist gesetzlich aber unbedenklich :daumenhoch:

Schönheit vergeht, Hektar besteht!

BlackRock - 47
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2011 um 11:38 Uhr

Das ist sorum doch besser, ich finde der vor Gericht steht, sollte dort einen Prozess über seine gesamte Haftstrafe führen dürfen. Wir können nicht erst jemanden vor Gericht zu 10 Jahren Haft verurteilen und ihm dann hinterher ohne Prozess nochmal 20 Jahre dranhängen.

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 12:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2011 um 12:22 Uhr

Ich verstehe das ganze Theater nicht.
Die EU hat .de mehr oder weniger dezent darauf hingewiesen, daß sie sich an die Menschenrechte halten muß - ist das gleiche, wie wenn wir irgendwelchen N*zis oder fim nicht den Mund verbieten dürfen.
Es geht bei diesem Urteil des EuGH nur um ältere Fälle. Inzwischen ist das Problem gelöst - es wird gleich beim Urteil Sicherungsverwahrung beschlossen und alles ist gut. Es darf nur niemand nachträglich zu etwas verurteilt werden, was so zum Zeitpunkt der Tat nicht Gesetz war.
Wäre genauso wenn irgendwann ein Gesetz kommt, das fim seine Aussagen verbietet. Die Aussagen, die er tätigte bevor das Gesetz in Kraft trat, müssen straffrei sein. Ist doch nur logisch.


Gruß
Jochen

Pad_B - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2455 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2011 um 12:28 Uhr

Zitat von Laser87:

Ich verstehe das ganze Theater nicht.
Die EU hat .de mehr oder weniger dezent darauf hingewiesen, daß sie sich an die Menschenrechte halten muß - ist das gleiche, wie wenn wir irgendwelchen N*zis oder fim nicht den Mund verbieten dürfen.
Es geht bei diesem Urteil des EuGH nur um ältere Fälle. Inzwischen ist das Problem gelöst - es wird gleich beim Urteil Sicherungsverwahrung beschlossen und alles ist gut. Es darf nur niemand nachträglich zu etwas verurteilt werden, was so zum Zeitpunkt der Tat nicht Gesetz war.
Wäre genauso wenn irgendwann ein Gesetz kommt, das fim seine Aussagen verbietet. Die Aussagen, die er tätigte bevor das Gesetz in Kraft trat, müssen straffrei sein. Ist doch nur logisch.


Gruß
Jochen

So ist es!

Die einzige Problematik die wir jetzt noch haben ist, was machen mit denen die noch in Haft sitzen?
Dazu muss sich nun endlich mal Karlsruhe zu Wort melden, damit endlich Rechtssicherheit herrscht.
luftprinzip - 82
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 12:35 Uhr

Zitat von jamaika09:

Was willst den mit denen dann machen? Willst Du so einen bei Dir im Ort haben?
Ich möchte so einen wie dich auf keinen Fall im Ort haben!!

I still don't believe in Germanys right to exist.

Claepperle - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2002
285 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2011 um 12:38 Uhr

Zitat von Claepperle:

Ich finds falsch.
Die Kosten, die dem Steuerzahler aufgebürdert werden, reichen allemal aus, um ein einfaches Ticket in den nächsten sibirischen Steinbruch zu kaufen....

Zitat von jamaika09:


Was willst den mit denen dann machen? Willst Du so einen bei Dir im Ort haben?


Zitat von Claepperle:

um ein einfaches Ticket in den nächsten sibirischen Steinbruch zu kaufen....


;-)
-PsYch0PaTH_ - 30
Experte (offline)

Dabei seit 12.2009
1303 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 12:42 Uhr

Zitat von jamaika09:

Ich bin dafür. Manche kann man nicht mehr helfen. Kinderschände z.b. die gehören für immer weg.

Jetzt werden gleich wieder viele schreiben: Auch die haben eine 2. Chance verdient. NEIN das haben sie nicht.


So seh ich das auch! Genau wie Vergewaltiger!

jung und dumm und unerfahra ===> alt und grau und zemmagfahra

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 12:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2011 um 12:47 Uhr

Zitat von -PsYch0PaTH_:


So seh ich das auch! Genau wie Vergewaltiger!


Und dumme Kinder!



Merkst Du was? Wer soll das entscheiden? Wer soll Richter über Leben und Tod "spielen"? (Außer fim)



Gruß

DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 12:49 Uhr

Zitat von Laser87:



Merkst Du was? Wer soll das entscheiden? Wer soll Richter über Leben und Tod "spielen"? (Außer fim)



:-D Made my day! Echt, hat die Pfeife das noch nicht kapiert??

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 12:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2011 um 12:59 Uhr

Zitat von fim77:

der absolute oberhammer, was hier noch gar net erwähnt wurde, ist ja dass diese perversen auch noch eine fette entschädigung erhalten, das zeigt doch nur wie fertig dieses rechtssystem ist, wo täterschutz vor opferschutz geht, denke mal keinem der opfer wurde eine derart hohe entschädigung zugebilligt,

http://www.welt.de/politik/deutschland/article12138518/Sextaeter-bekommen-125-000-Euro-Entschaedigung.html


Ach fim, Du wärst doch der erste, der sofort Unrechtsstaat schreien und Entschädigung verlangen würde, wenn man Dich ungesetzlich eingesperrt hätte...


Gruß

Edith sagt (bevor das hier aufkommt - was aber unwahrscheinlich ist wegen dem IQ der anwesenden N*zis), daß ihrer Meinung nach auch die Nürnberger Prozesse nicht sauber waren, da es die Anklagepunkte erst nach dem Krieg gab.
bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 12:51 Uhr

Zitat von fim77:

der absolute oberhammer, was hier noch gar net erwähnt wurde, ist ja dass diese perversen auch noch eine fette entschädigung erhalten, das zeigt doch nur wie fertig dieses rechtssystem ist, wo täterschutz vor opferschutz geht, denke mal keinem der opfer wurde eine derart hohe entschädigung zugebilligt,

http://www.welt.de/politik/deutschland/article12138518/Sextaeter-bekommen-125-000-Euro-Entschaedigung.html


Es zeigt vor allem auch, dass ein sehr großer Teil derer, die hier groß mitquatschen, noch gar nicht verstanden haben um was es wirklich geht. Einzig Laser hat darauf schon hingewiesen: Es geht darum, dass jemand, der zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, nicht nach diesem Urteil noch ein "Ach ja, Sicherheitsverwahrung könnten wir dann auch noch anhängen" kommt. Wird dieses Urteil jedoch gleich zusammen mit der Haftstrafe verhängt ist alles in Ordnung.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

Telzubehoer - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2009
18 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2011 um 12:59 Uhr

Zitat von Laser87:

Ich verstehe das ganze Theater nicht.
Die EU hat .de mehr oder weniger dezent darauf hingewiesen, daß sie sich an die Menschenrechte halten muß - ist das gleiche, wie wenn wir irgendwelchen N*zis oder fim nicht den Mund verbieten dürfen.
Es geht bei diesem Urteil des EuGH nur um ältere Fälle. Inzwischen ist das Problem gelöst - es wird gleich beim Urteil Sicherungsverwahrung beschlossen und alles ist gut. Es darf nur niemand nachträglich zu etwas verurteilt werden, was so zum Zeitpunkt der Tat nicht Gesetz war.
Wäre genauso wenn irgendwann ein Gesetz kommt, das fim seine Aussagen verbietet. Die Aussagen, die er tätigte bevor das Gesetz in Kraft trat, müssen straffrei sein. Ist doch nur logisch.


Gruß
Jochen


es handelt sich nur um ältere Fälle. Und was bringt dass? das es nur ältere Fälle sind? Erkläre das z.B. Eltern deren Kind vergewaltigt oder umgebracht worden ist das der Täter nur ein älterer Fall gewesen ist.
JulmaJumala - 51
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1055 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 12:59 Uhr

Zitat von bredator:


Es zeigt vor allem auch, dass ein sehr großer Teil derer, die hier groß mitquatschen, noch gar nicht verstanden haben um was es wirklich geht. Einzig Laser hat darauf schon hingewiesen: Es geht darum, dass jemand, der zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, nicht nach diesem Urteil noch ein "Ach ja, Sicherheitsverwahrung könnten wir dann auch noch anhängen" kommt. Wird dieses Urteil jedoch gleich zusammen mit der Haftstrafe verhängt ist alles in Ordnung.

Wobei ich mich persönlich frage, wo da die Logik sein soll. Im Grunde genommen sollte man ja während der Haft des Täters die Möglichkeit haben, zu beurteilen, ob Besserung eingetreten ist, oder ob er immer noch als Gefährdung ein zu stufen ist und dann ggf. entsprechende Massnahmen ein zu leiten.
Wenn man das tatsächlich schon bei der eigentlichen Verurteilung einstufen muss ... naja ... ist doch irgendwie widersinnig, oder? Man hat ein wenig den Eindruck, das ist eine Art willkürliche Machtausübung seitens der EU.

andy@Joshua:~$ man woman // Segmentation fault (Core dumped)

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2011 um 13:04 Uhr

Zitat von Telzubehoer:


es handelt sich nur um ältere Fälle. Und was bringt dass? das es nur ältere Fälle sind? Erkläre das z.B. Eltern deren Kind vergewaltigt oder umgebracht worden ist das der Täter nur ein älterer Fall gewesen ist.


Das ist natürlich richtig shice - ein Versäumnis der Regierungen der letzten Jahrzehnte...
Aber nehmen wir ein ganz einfaches Beispiel: Du hast mal einen Kaugummi geklaut und 10 Sozialstunden gekriegt. Jetzt wird das Gesetz geändert und auf Kaugummidiebstahl stehen 20 Jahre Haft. Ist das in Ordnung, daß Du für 20 jahre in den Knast gehst, obwohl es das Gesetz zum Zeitpunkt Deiner Tat noch gar nicht gegeben hat?



Gruß

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